Veranstaltungshinweis: DigiWoh Workshop “Konzeption von Digitalprojekten” am 11. Juni in Stuttgart

„In einem interaktiven Präsenz-Workshop in Stuttgart präsentiert das DigiWoh Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft den Teilnehmern am 11. Juni ein umfassendes Modell zur Konzeption von Digitalprojekten, beginnend mit der Strategieentwicklung bis hin zur praktischen Umsetzung mit Mitarbeitern und Mietern. Anschließend werden die erworbenen Kenntnisse in Kleingruppen unter Anleitung zertifizierter Coaches anhand konkreter Anwendungsfälle aus der Wohnungswirtschaft erprobt.

Die Teilnahme ist für Teilnehmer:innen aus Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern kostenlos möglich.

Anmeldung unter folgendem Link

Workshop-Agenda

BEG-Richtlinien 2023 veröffentlicht mit 15 Prozent Förderbonus für serielle Sanierung

Die Bundesregierung hat die ab 1. Januar 2023 gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Erstmals ist dabei ein Förderbonus für Serielle Sanierungen in Höhe von 15 Prozent vorgesehen.

Auf Drängen Bayerns wurde eine neue Ausnahmeregelung für Kommunen in die Richtlinien aufgenommen. Diese vereinfacht die Kombination von Fördermitteln aus mehreren Programmen. Die BEG-Richtlinien sahen bislang einen maximalen Fördersatz von 60 Pro-zent vor. Auch wer BEG-Mittel mit anderen Förderprogrammen kombinieren wollte, konnte nicht mehr als 60 Prozent Förderung erhalten. Energetisch sinnvolle Projekte von Kommunen scheiterten nicht selten am gemeindlichen Eigenanteil von 40 Prozent. Nun ist ein Spitzenfördersatz von bis zu 90 Prozent möglich.

Der GdW hatte sich intensiv für die Anhebung des Förderbonus für Serielle Sanierungen eingesetzt. Durch den Förderbonus wird ein wichtiger Hebel in Bewegung gesetzt, um die Markteinführung serieller Sanierungslösungen zu beschleunigen und von Pilotprojekten auf Quartiere zu übertragen.

Für serielle Sanierungen von Wohngebäuden bedeutet das konkret:

• Es gibt einen 15 Prozent Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus), zusätzlich zum Standardtilgungszuschuss von 20% bzw. 15% für die Effizienzhausstufe 40 bzw. 55.
• Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
• Der SerSan-Bonus kann mit der EE-Klasse (5 Prozent) oder der NH-Klasse (5 Prozent) kombiniert werden. Die EE-Klasse wird ab einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreicht (bisher 55 Prozent). Die NH-Klasse wird für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen geschaffen.
• Der SerSan-Bonus kann ebenso mit dem Bonus für Gebäude mit einem besonders hohen Verbrauch, den Worst Performing Buildings (WPB), kombiniert werden. Allerdings werden die beiden Boni dann bei insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
• Insgesamt kann eine serielle Sanierung also mit bis zu 40 Prozent (Effizienzhaus 55 + EE + WPB + SerSan) oder mit bis zu 45 Prozent (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + Ser-San) gefördert werden.

Eine entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: Link

Die Entwürfe der Richtlinien können hier heruntergeladen werden: Link

Die verbindlichen Richtlinien werden noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger erscheinen.

Die aktualisierten KfW-Merkblätter, die Infoblätter zur Antragstellung sowie das KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs” wurden zum 16.12.2022 im KfW-Partnerportal zur Verfügung gestellt.

Zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (Sanierung und Neubauförderung 2023) bietet die KfW ein Webseminar an. Es gibt Termine am 12.01, 30.01., 07.02., 23.02., 09.0.3 und 22.03. Die direkten Links zu den Webinaren finden Sie hier:

12.01.2023, 14.00 -15.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-12012023/1866484

30.01.2023, 15.00 -16:30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-30012023/1866488

07.02.2023, 15.00 -16:30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-07022023/1866492

23.02.2023, 14.00 -15.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-23022023/1866498

09.03.2023,11.00 -12.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-09032023/1866510

22.03.2023, 14.00 -15.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-22032023/1866514

Artikel zum Download

Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EW SG)

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.11.2022 das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (“Dezemberabschlag”) verabschiedet. Das Gesetz entlastet Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 MWh Gas im Dezember 2022 durch eine einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten – als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.

Von hohem Interesse ist für die Wohnungswirtschaft die Weitergabe des unmittelbar an den Energielieferanten geleisteten staatlichen Entlastungsbetrages an diejenigen Mieter, die keinen eigenen Vertrag mit ihrem Energielieferanten haben, sondern bei denen die Berücksichtigung durch den Vermieter als Vertragspartner des Energielieferanten über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt.

Es ist ein großer Erfolg der Wohnungswirtschaft, dass entgegnen den Plänen der Ministerpräsidentenkonferenz der Vermieter dem Mieter diesen Entlastungsbetrag nicht individuell gutschreiben muss. Dieses nicht durchführbare Vorhaben konnte in letzter Sekunde und unter erheblichen Einsatz des GdW verhindert werden.

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass eine Verrechnung im Rahmen der Heizkostenabrechnung erfolgt. Mit einer Ausnahme: Wurden die Vorauszahlungen in den letzten neun Monaten angepasst, so schuldet der Mieter die um diesen Betrag erhöhte Vorauszahlung für den Monat Dezember 2022 nicht.

Allerdings muss der Vermieter nicht selbständig den Betrag abziehen, sondern es steht dem Mieter frei, auf eine Herabsetzung der Vorauszahlung für den Monat Dezember zu verzichten, um so den Betrag etwaiger Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung zu verringern. Sofern Mieter gleichwohl den Vorauszahlungsbetrag kürzen wollen, sollten Mieter auf die erhöhte Nachzahlung mit der Heizkostenabrechnung hingewiesen werden.

Der GdW empfiehlt daher dringend, den Entlastungsbetrag für Dezember 2022 stehen zu lassen. Sofern Mieter gleichwohl den Vorauszahlungsbetrag von der Heizkostenabrechnung geltend machen, sollten diese ausdrücklich darauf hingwiesen werden, dass sich der Nachzahlungsbetrag mit der regulären Heizkostenabrechung entsprechend erhöht.

Das ausführliche GdW-Schreiben finden Sie hier zum Download

Wettbewerb „Preis Soziale Stadt 2023“ ausgelobt – Engagierte Projekte in den Stadtquartieren gesucht

Die Bewerbungsphase zum „Preis Soziale Stadt 2023“ startet heute. Gemeinsam mit dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Mieterbund und dem AWO Bundesverband ruft der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 16. Januar 2023 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern.

In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es darum, lebenswerte Stadtteile zu gestalten, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden. „Die Gestaltung lebenswerter Quartiere ist eine der Kernaufgaben der Wohnungswirtschaft, die jedoch nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft und Politik gelingen kann. Der Preis Soziale Stadt leistet einen wichtigen Beitrag dazu, vorbildliche Projekte der Öffentlichkeit bekanntzumachen und soziale Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Der Preis Soziale Stadt wird bereits seit 1999 ausgelobt. Bei dem Wettbewerb können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Er ist aber auch für andere Gruppen, Vereine, Projekte und Akteure offen.

Projekte können bis zum 16. Januar 2023 über die Online-Plattform eingereicht werden. Wettbewerbsunterlagen und Teilnahmebedingungen sind unter www.preis-soziale-stadt.de oder telefonisch unter 030/390473-230 abrufbar.
Den ausführlichen Auslobungstext finden Sie hier

Der Wettbewerb ist eine Gemeinschaftsinitiative des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Mieterbundes und des AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband.

Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) – Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen zum 1. Januar 2023

Im Rahmen der Kostenmiete für preisgebundene Wohnungen verändern sich gemäß § 26 Abs. 4 II. BV und § 28 Abs. 5a II. BV die ansetzbaren Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten alle drei Jahre entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Maßgeblich hierfür ist die Veränderung im Oktober 2022 gegenüber Oktober 2019. In diesem Zeitraum erhöhte sich der Verbraucherpreisindex von Oktober 2019 (106,1 = 100%) bis Oktober 2022 (122,2 = 115,1744%) um 15,1744%. Auf dieser Basis gelten ab 01.01.2023 die folgenden Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (Angaben pro Jahr):

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DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2023

Zum 20. Mal richtet das Fachmagazin DW Die Wohnungswirtschaft den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft aus, um herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft von der Aareon AG. Das Motto der diesjährigen Auslobung lautet „Wärmewende im Bestand intelligent gestalten“ – ein Anliegen mit selten dagewesener gesellschaftlicher Brisanz. Axel Gedaschko, Präsident des GdW übernimmt auch dieses Mal die Schirmherrschaft.

Projekte für die intelligente Wärmewende in Bestandsgebäuden und Quartieren gesucht
Ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 ist das ehrgeizige Ziel in Deutschland. Den angestrebten Pfad hierfür legt das Bundes-Klimaschutzgesetz fest. Dementsprechend müssen die CO2-Emissionen im Gebäudebereich bereits bis zum Jahr 2030 um rund 40 Prozent gesenkt werden. Ob dies gelingen wird, ist zumindest fraglich. Die Kostenexplosion bei Energieträgern wie Gas, insbesondere als Folge des Ukraine-Konflikts, die Materialengpässe, der Fachkräftemangel und die veränderte Förderpolitik bringen zusätzliche Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig erhöht sich, neben der ökologischen Verantwortung, der wirtschaftliche Druck, alternative Lösungen zu finden – nicht zuletzt und insbesondere auch für Wohnungsunternehmen.

Für den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2023 werden Projekte gesucht, die die Wärmewende im Bestand intelligent und effizient mit hoher Wirksamkeit voranbringen. Bewerben können sich Wohnungs- und Immobilienunternehmen mit abgeschlossenen oder bereits begonnenen Projekten, die sich also nicht mehr in der Projektierung befinden. Welche innovativen Strategien und Konzepte haben die Unternehmen hier bereits realisiert oder zumindest begonnen? Die Lösungsansätze können dabei sehr unterschiedlich sein: Vom individuellen Gebäude bis zum Quartiersansatz, von Umstellung auf erneuerbare Energien bis zu komplexer energetischer Gebäudesanierung, von Einzellösungen bis zu Partnerschaften mit Dienstleistern, Energieversorgern bzw. Stadtwerken. Wie lässt sich der energetische Ist-Zustand des Bestands einheitlich und effizient erfassen und so die CO2-Emissionen vereinfacht ermitteln? Mit welchen Methoden gelingt eine signifikante CO2-Reduzierung? Mit welchen Maßnahmen, zum Beispiel baulichen und/oder digitalen, wurde die Energieeffizienz der Gebäude verbessert? Wie werden Werkzeuge und Konzepte sinnvoll miteinander kombiniert? Und: Lässt sich ihre Umsetzung idealerweise skalieren? Last but not least: Welche Wirkung haben die Maßnahmen letztlich? Hier gilt es im Sinne echter Nachhaltigkeit sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale Aspekte zu betrachten.

Kriterien für eine Bewerbung
Gesucht werden Projekte, die effiziente Werkzeuge und umsetzbare Lösungsansätze für die beschriebenen Herausforderungen gefunden haben. Entscheidend für die Jurybewertung ist, dass es sich um konkrete Projekte handelt, die bereits abgeschlossen, beziehungsweise begonnen mit ersten Zwischenergebnissen sind. Kern der Bewerbungen müssen klare und belegbare Projektaussagen wie die beabsichtigte Zielstellung, das konzeptionelle Vorgehen, Kosten-/Nutzenangaben und der Grad der Zielerreichung des Projektes beziehungsweise der Implementation des jeweiligen Konzeptes sein.

Weitere Informationen sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter www.dwzukunftspreis.de. Bewerbungsschluss ist am 31.03.2023.

Mitgliederinformationen Energiekrise

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu Veröffentlichungen des VdW Bayern, des GdW und weiterer Akteure rund um die derzeitige Energiekrise. Die Informationen sind nach Themengebieten und Herausgeber sortiert und werden beständig erweitert.

Alle Downloads finden Sie auch unter folgendem Link zusammengestellt: Downloadbereich Energiekrise

Verordnungen und allgemeine Informationen

Entwurf: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV))
Erläuterungen, Verordnungstext und FAQ
PDF-Download
Stand: 16. September 2022

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Erläuterungen, Verordnungstext und FAQ
PDF-Download
Stand: 01. September 2022

Informationen zur Novelle des Energiesicherunggesetzes sowie zu Möglichkeiten der Versorger für kurzfristige Preisanpassungen
Link zur Information des BMWK
Stand: 04. August 2022

Information des VdW Bayern

Recht

Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung
und zur Stärkung der Einkommen
aus vdw aktuell 22/2022
PDF-Download

Handlungsempfehlungen – Sicherung der Gasversorgung im Wohnbereich –
Mehrfache Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
aus vdw aktuell 15/2022
PDF-Download

Änderung des Energiesicherungsgesetzes
aus vdw aktuell 14/2022
PDF-Download

Technische Maßnahmen zur Energieeinsparung

Energieknappheit – was kann man jetzt schon tun?
WohWi Zur Sache “Energieknappheit” vom 13.09.22
PDF-Download

Energieknappheit – was wenn das Gas mal weg ist?
WohWi Zur Sache “Energieknappheit” vom 13.09.22
PDF-Download

“Digitalisieren wir endlich die Gebäude!” – Beitrag Prof. Dr. Viktor Grinewitschus
aus Wohnen – Zeitschrift der Wohnungswirtschaft Bayern 04/2022
PDF-Download

Statistiken und Umfragen

VdW Bayern-Mitgliederbefragung – Steigende Energiepreise
PDF-Download
Stand: 28.07.2022

GdW-Informationen & Rundschreiben

Allgemeine Informationen

GdW-Rundschreiben zur zweiten Novelle des EnSiG
PDF-Download
Stand: 26. August 2022

GdW-Stellungnahmen zur Konzeption zur Umsetzung von 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024
PDF-Download
Stand: 22. August 2022

Recht

GdW-Rundschreiben zur geschuldeten Raumtemperatur und einseitiger Anpassung der Vorauszahlungen
PDF-Download
Stand: 7. September 2022 

GdW-Information zur Umsetzung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikoMaV)
PDF-Download
Stand: 7. September 2022

GdW-Rundschreiben zu rechtlichen Auswirkungen  Energie- und sonstigen Preissteigerungen
PDF-Download
Stand: 26. April 2022

Öffentlichkeitsarbeit, Mieterinformationen & -anschreiben

EnSikuMaV Musterschreiben Mieter
Word-Download
Stand: 29.09.2022

GdW: Muster einseitige Anpassung der BK-Vorauszahlungen
PDF-Download
Stand: 9. September 2022

GdW: Muster Vereinbarung zur Erhöhung der BK-Vorauszahlungen
PDF-Download
Stand: 9. September 2022

GdW: Muster Vereinbarung von BK-Ratenzahlung
PDF-Download
Stand: 9. September 2022

Mieter-Aushang “Heizkostensteigerung & Energiespartipps”
PDF-Download
Stand: 18. Juli 2022

Mieter-Aushang Heizkostenanstieg
PDF-Download (Querformat) PDF-Download (Hochformat)
Stand: 18. Juli 2022

Musteranschreiben Heizkostenanstieg – Anpassung der Vorauszahlungen
PDF-Download
Stand: 6. April 2022

Weitere Informationen und Links

Für Mieter

Kostenloser Stromspar-Check für Mieter mit geringem Einkommen
Link zur Website

Energiespartipps des BMWK
Link zur Website

Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Bayern
Link zur Website

FAQ-Liste der Verbraucherzentrale Bayern zur Gaskrise
Link zur Website

Sie haben Rückfragen oder können eine gesuchte Informationen nicht finden? Bitte kontaktieren Sie uns. Wir leiten Ihr Anliegen an die richtige Stelle in unserem Haus weiter.

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    Tjerk Wehland
    Referent Verbandsorganisation/Statistik & Research

    Terminerinnerung WohWi im Dialog 2022 vom 10. bis 12. Oktober in Reit im Winkl

    Die große Dialogtagung des VdW Bayern wird auch 2022 ihrem Namen gerecht werden: Im Vordergrund steht der Dialog, der Austausch zwischen Ihnen und mit Ihnen – aber auch mit Vertreter:innen aus der Politik, wie dem Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Dr. Rolf Bösinger, sowie mit Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen. Unsere Themen sind die Themen der Zeit: Wie bringen wir Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammen? Was braucht das Wohngebäude von morgen? Wann hält die Kreislaufwirtschaft am Bau Einzug?

    Das Programm der Veranstaltung und alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Website.

    Anmeldungen – auch für einzelne Tage – können Sie uns direkt auf folgender Seite zukommen lassen: Zur Anmeldung
    Anmeldeschluss ist der 23. September.

    Forum der Wohnungsgenossenschaften
    Am 13. Oktober findet außerdem das Forum der Wohnungsgenossenschaften in Bayern in Reit im Winkl statt. Alle Informationen, das Programm und einen Link zur Anmeldung finden Sie  hier.

    Der VdW Bayern freut sich auf den Dialog mit Ihnen und spannende Tage in Reit im Winkl!

    Bilanz- und Steuerwissen – Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW

    DW Sonderheft exklusiv für Mitgliedsunternehmen

    Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. und die Regionalverbände haben sich in 2021/2022 wieder vielfältigen Themen und Herausforderungen gestellt. Dies schlägt sich in recht unterschiedlichen rechtlichen, genossenschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Themen der Artikelreihe „Bilanz- und Steuerwissen – Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW“ in der Publikation DW Die Wohnungswirtschaft nieder.

    In dieser Reihe geben die wohnungswirtschaftlichen Experten aus den Prüfungs- und Beratungsbereichen der Verbände-Familie des GdW ihr Wissen an Sie weiter. Die nunmehr zwölfte Ausgabe des DW Sonderhefts fasst die Artikel von Oktober 2021 bis September 2022 unserer Reihe für Sie zusammen. Wir freuen uns, dass auch in dieser Ausgabe der VdW Bayern wieder einige Fachartikel beisteuern konnte.

    Die Themen sind breit gefächert: Von der Zulässigkeit virtueller Generalversammlungen über die erneute Verschärfung des Geldwäschegesetzes bis zum Thema Nachhaltigkeit sind viele interessante Veröffentlichungen für Sie dabei.

    Den Auftakt macht ein Artikel von den Experten Andreas Gissendorf und Robert Dobroschke des Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung und Prüfungsnahe Beratung beim VdW Bayern zu den Pflichten eines Aufsichtsrats mit dem Titel „Der Aufsichtsrat: Zwischen Beratung und Überwachung des Vorstands“.

    Beim VdW Bayern gibt es das DW Sonderheft exklusiv für Sie.

    Viel Spaß beim Lesen wünscht der VdW Bayern.

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