Wirtschaftsprüfung
Jahrzehntelange Erfahrung mit Prüfung und Beratung
Leistungen
Genossenschaftliche Pflichtprüfung gemäß § 53 GenG
Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß Art. 25 EGHGB i.V.m. §§ 316 ff. HGB
Konzernabschlussprüfung gemäß Art. 25 EGHGB i.V.m. §§ 316 ff. HGB oder IFRS
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
Gründungsprüfungen von Genossenschaften nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG
Prüfung nach § 16 MaBV
Prüfung von Sanierungs- und Entwicklungsträgern gemäß §§ 158, 167 BauGB
Prüfung nach der Heimsicherungsverordnung
Erweiterte Prüfung von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung nach dem Kreditwesengesetz
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Der VdW Bayern ist seit seiner Gründung im Jahr 1909 Partner und Experte in allen Fragen der Prüfung und Beratung von Wohnungsunternehmen. Unsere Mandanten profitieren von der jahrelangen immobilienwirtschaftlichen Erfahrung der Wirtschaftsprüfer und Mitarbeiter. Dabei verfolgt der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung einen ganzheitlichen Ansatz. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung beraten wir unsere Mandanten auch zu vielen weiteren Herausforderungen aus der täglichen Praxis.

Der VdW Bayern bietet in der Wirtschaftsprüfung sowohl alle gesetzlich vorgeschriebenen, als auch freiwillige Prüfungsleistungen und prüfungsnahe Beratungsleistungen an. Bei der Durchführung von Abschlussprüfungen profitieren unsere Mandanten von jahrzehntelangen wohnungswirtschaftlichen Erfahrungen und dem umfassenden Verständnis der Geschäftstätigkeit von Wohnungsunternehmen aller Rechtsformen. Daher stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unterjährig als ständiger Ansprechpartner zur Seite.

Ihre Ansprechpartner
Martin Unterrainer
WP/StB, Bereichsmanager, Besonderer Vertreter nach § 30 BGB
