Die Bundesregierung hat die ab 1. Januar 2023 gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Erstmals ist dabei ein Förderbonus für Serielle Sanierungen in Höhe von 15 Prozent vorgesehen.

Auf Drängen Bayerns wurde eine neue Ausnahmeregelung für Kommunen in die Richtlinien aufgenommen. Diese vereinfacht die Kombination von Fördermitteln aus mehreren Programmen. Die BEG-Richtlinien sahen bislang einen maximalen Fördersatz von 60 Pro-zent vor. Auch wer BEG-Mittel mit anderen Förderprogrammen kombinieren wollte, konnte nicht mehr als 60 Prozent Förderung erhalten. Energetisch sinnvolle Projekte von Kommunen scheiterten nicht selten am gemeindlichen Eigenanteil von 40 Prozent. Nun ist ein Spitzenfördersatz von bis zu 90 Prozent möglich.

Der GdW hatte sich intensiv für die Anhebung des Förderbonus für Serielle Sanierungen eingesetzt. Durch den Förderbonus wird ein wichtiger Hebel in Bewegung gesetzt, um die Markteinführung serieller Sanierungslösungen zu beschleunigen und von Pilotprojekten auf Quartiere zu übertragen.

Für serielle Sanierungen von Wohngebäuden bedeutet das konkret:

• Es gibt einen 15 Prozent Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus), zusätzlich zum Standardtilgungszuschuss von 20% bzw. 15% für die Effizienzhausstufe 40 bzw. 55.
• Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
• Der SerSan-Bonus kann mit der EE-Klasse (5 Prozent) oder der NH-Klasse (5 Prozent) kombiniert werden. Die EE-Klasse wird ab einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreicht (bisher 55 Prozent). Die NH-Klasse wird für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen geschaffen.
• Der SerSan-Bonus kann ebenso mit dem Bonus für Gebäude mit einem besonders hohen Verbrauch, den Worst Performing Buildings (WPB), kombiniert werden. Allerdings werden die beiden Boni dann bei insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
• Insgesamt kann eine serielle Sanierung also mit bis zu 40 Prozent (Effizienzhaus 55 + EE + WPB + SerSan) oder mit bis zu 45 Prozent (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + Ser-San) gefördert werden.

Eine entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: Link

Die Entwürfe der Richtlinien können hier heruntergeladen werden: Link

Die verbindlichen Richtlinien werden noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger erscheinen.

Die aktualisierten KfW-Merkblätter, die Infoblätter zur Antragstellung sowie das KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs” wurden zum 16.12.2022 im KfW-Partnerportal zur Verfügung gestellt.

Zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (Sanierung und Neubauförderung 2023) bietet die KfW ein Webseminar an. Es gibt Termine am 12.01, 30.01., 07.02., 23.02., 09.0.3 und 22.03. Die direkten Links zu den Webinaren finden Sie hier:

12.01.2023, 14.00 -15.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-12012023/1866484

30.01.2023, 15.00 -16:30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-30012023/1866488

07.02.2023, 15.00 -16:30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-07022023/1866492

23.02.2023, 14.00 -15.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-23022023/1866498

09.03.2023,11.00 -12.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-09032023/1866510

22.03.2023, 14.00 -15.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-22032023/1866514

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