Neue Termine für den Online-Mitgliederdialog

Die nächsten Termine für den Online-Mitgliederdialog des VdW Bayern stehen fest.

Wann:

  • 27. April von 15:00 bis 16:30 Uhr
  • 11. Juni von 10:00 bis 11:30 Uhr

Wer:

Die Verbandsdirektoren Hans Maier und Andreas Pritschet sowie die Kolleg:innen der Verbandsrechtsberatung informieren über aktuelle Themen für die Wohnungswirtschaft.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen guten Austausch.

Wenn Sie Themenvorschläge haben, können Sie sie gerne an den VdW Bayern schicken.

Wie:

Der Mitgliederdialog findet weiter über den gleichen Link auf der Plattform Zoom statt.

Meeting-ID: 845 5939 3079

Kenncode: 506664

Sie finden die Termine der Mitgliederdialoge auch im Veranstaltungsbereich unserer Internetseite:

Seminarhinweis: “Krisen- und Risikomanagement im Spannungsfeld von sozialer Verantwortung, Klimastrategien und wirtschaftlicher Stabilität” am 5. März

Die Wohnungs- und Energiewirtschaft steht vor vielfältigen und teilweise widersprüchlichen Herausforderungen: sozialverträgliche Mieten sichern, Klimastrategien umsetzen und gleichzeitig die wirtschaftliche Gesundheit des Unternehmens erhalten.

Erschwerend wirken ungewisse politische Rahmenbedingungen, eine volatile Wirtschaftslage sowie steigende Zins- und Baukosten, die Investitionen zunehmend belasten. Diese Faktoren erzeugen Spannungsfelder zwischen sozialem Auftrag, ökologischer Verantwortung und ökonomischer Tragfähigkeit.

Ein professionelles Krisen- und Portfoliomanagement wird so zum entscheidenden Instrument, um Risiken rechtzeitig zu erkennen,
Investitionsentscheidungen strategisch zu priorisieren und die Handlungsfähigkeit auch in unsicheren Zeiten zu sichern.

Inhalte:

  • Grundlagen des Risikomanagements
  • Risikoanalyse und Risikoinventur
  • Umgang mit erkannten Risiken
  • Verknüpfung mit Krisen- und Portfoliomanagement

Terminerinnerung: Online-Mitgliederdialog am 2. März

Wir möchten Sie nochmals herzlich zum nächsten Online-Mitgliederdialog des VdW Bayern einladen.

Wann: 2. März 2026 von 11:00 bis 12:30 Uhr

Was:

  • Aktuelle Themen aus den Vorstandsressorts
  • Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Wohnungswirtschaft

Wenn Sie noch weitere Themenvorschläge haben, können Sie sie gerne an den VdW Bayern schicken.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen guten Austausch.

Hier die Einwahldaten:

https://us06web.zoom.us/j/84559393079?pwd=VzZ5Z3FtcllDV2xqZVkrbXJhM0VpQT09
Meeting-ID: 845 5939 3079
Kenncode: 506664

 

VdW Bayern: Save-the-Date – Tag der Wohnungswirtschaft Bayern am 7. Mai 2026 in München | WohWi Night am 6. Mai

Am Donnerstag, 7. Mai 2026 findet der Tag der Wohnungswirtschaft Bayern, unser Verbandstag in München statt.

Wir freuen uns bereits sehr, zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter bayerischer Wohnungsunternehmen im großen Festsaal des Paulaner am Nockherberg (Hochstraße 77, 81541 München) begrüßen zu dürfen. Für den öffentlichen Teil des Tags der Wohnungswirtschaft am 7. Mai hat bereits Thorsten Glauber, MdL, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz sein Kommen zugesagt.

Die Anmeldung zum Tag der Wohnungswirtschaft sowie zu unserer Vorabendveranstaltung, der WohWi Night 2026, die am 6. Mai im Münchner Werksviertel stattfinden, ist ab dem 5. März über unserer Website möglich. Dort können Sie sich auch für ein erweitertes Rahmenprogramm am Nachmittag des 6. Mai anmelden.

Wir informieren alle Mitgliedsunternehmen per Mail, sobald die Freischaltung der Anmeldung am 5. März erfolgt ist. Das vollständige Programm der Veranstaltung und die satzungsgemäße Einladung erhalten alle Mitgliedsunternehmen in der Kalenderwoche 13 auf dem Postweg.

Noch ein wichtiger Hinweis: Bitte bemühen Sie sich möglichst frühzeitig um eine Hotelreservierungen, wenn Sie in Verbindung mit dem Tag der Wohnungswirtschaft bzw. der WohWi Night in München übernachten wollen.

Einladung zur DigiKon Süd 2026 | 14.-15. April in Kempten

Digitalisierung praxisnah erlebbar machen, Lösungen mit echtem Mehrwert für kleine und größere Wohnungsunternehmen kennenlernen, Netzwerke pflegen und ausbauen – das steht seit 2021 alljährlich bei der DigiKon Süd auf dem Programm.

vbw Baden Württemberg und dem VdW Bayern laden Sie auch in diesem Jahr am 14. und 15. April 2026 herzlich zur DigiKon Süd 2026 in die bigBOX Allgäu nach Kempten oder in den Livestream ein.

Cyber-Security, EU Data Act und Praxislösungen

Bei der DigiKon Süd 2026 beschäftigen wir uns unter anderem mit dem Thema Cyber Security. Bereits zum Auftakt erwartet Sie eine Keynote aus der Perspektive eines White Hackers, des Cyber-Security-Experten Marco di Filippo. Wie läuft ein Cyber-Angriff auf ein Wohnungsunternehmen in der Realität ab? Was macht einem Hacker das Leben leicht – und wie können Einfallstoren geschlossen werden? Diese Frage stehen in der praxisnahen Keynote im Vordergrund.
Die Sicherheitsstrategien des eigenen Unternehmens weiterentwickeln können Sie im Anschluss in einem von zwei Fokus Tracks zur Cyber Security, abgestimmt auf unterschiedliche Wissensstände. Ob grundlegende Sicherheitsstrategien oder der Blick auf fortgeschrittene Technologien und neue Angriffsvektoren – Sie entscheiden selbst, welcher Track mit seinen Vorträgen und Diskussionen den größten Nutzen für Ihre Praxis bietet.

Ergänzt wird das Programm durch weitere praxisbezogene Beiträge, etwa zu digitalen Werkzeugen für die Bestandsentwicklung, digitale Unterstützungstools für altersgerechtes Wohnen, konkreten Anwendungsfälle für Business Intelligence-Tools, KI Assistenz und vernetzten digitalen Ökosystemen. In einer gemeinsamen Ideenwerkstatt kommen wir außerdem zu Chancen und Herausforderungen des EU Data Acts in den Austausch: Künftig können Wohnungsunternehmen deutlich mehr Daten, die in den Wohnungsbeständen durch Dritte generiert werden, einfordern – müssen jedoch auch mehr Daten herausgeben. Potentiale und gute Use-Cases für die Praxis möchten wir gemeinsam in den Blick nehmen.
Am 14. April bietet darüber hinaus die gemeinsame Abendveranstaltung viele Gelegenheiten für vertiefende Gespräche und neue Kontakte.

vbw Baden-Württemberg und VdW Bayern freuen sich auf den Austausch bei der DigiKon Süd 2026 am 14.-15. April in Kempten unter dem Motto “Digitalisierung praxisnah”!

Seminarhinweis “Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung: GEG-Anforderungen und Lösungen aus der Praxis” am 2. März

Unabhängig von der aktuellen Regierung werden in den kommenden Jahren kostenintensive Entscheidungen auf die Immobilienwirtschaft zukommen. Dabei ist es wichtig, die notwendigen Entscheidungen intern entsprechend evaluieren zu können. Ist das örtliche Stadtwerk die beste Lösung oder beispielsweise eine Versorgung in Eigenregie sinnvoller? Eine von vielen Fragen, die die Immobilienwirtschaft im Bereich Wärmeerzeugung beschäftigt.

Die strategische Ausrichtung ist in jedem Unternehmen individuell, aber die Herausforderungen bleiben immer gleich. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Daten im Bereich Wärmeverteilung und Abrechnung (Smart Metering), können erste Schritte eingeleitet werden.

Inhalte :

  • Wärmeerzeugung & Wärmeverteilung
  • Rechtlicher Rahmen
  • Lösungsansätze & Praxisbeispiele
  • Zusammenfassung und Ausblick

Einladung zu “WohWi Zur Sache – Bayerische Wohnraumförderung” am 5. März

Aktuell werden die Förderbedingungen der bayerischen Wohnraumförderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr überarbeitet. Die Anpassungen werden sich auf die künftigen Förderkonditionen auswirken; darüber hinaus wird sich auch der Antragsprozess in Zukunft anders darstellen. Die geplanten Änderungen haben weitreichende Folgen für Wohnungsunternehmen, die Wohnraumförderung in Anspruch nehmen wollen.

Gemeinsam mit Herrn Roman Dienersberger, leitender Ministerialrat im Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, möchten wir Ihnen im Rahmen der Online-Veranstaltung WohWi Zur Sache “Bayerische Wohnraumförderung – Bevorstehende Änderungen im Spiegel der Praxis” am 5. März 2026 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr die wichtigsten Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf Ihre Arbeit und den künftigen Abruf der Fördermittel vorstellen.

Der Fokus liegt auf den Förderprogrammen:

  • der Einkommensorientierten Förderung (EOF),
  • des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) sowie
  • des Bayerischen Modernisierungsprogramms (BayMod).

Seminarhinweis: “Kompaktkurs praxisnahes Mietrecht” am 24. Februar

4-tägige Fortbildung (insg. 20 Stunden) zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter und Immobilienmakler gemäß MaBV

Termine
Online, jeweils von 10.00 – 16.00 Uhr

24.02.2026 (Teil 1)
25.02.2026 (Teil 2)
03.03.2026 (Teil 3)
04.03.2026 (Teil 4)

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs nur mit allen 4 Teilen gebucht werden kann!

Die Kenntnisse von Verwaltern müssen gerade im Mietrecht sehr umfassend sein. Mit diesem Kompaktkurs schlagen Sie zwei Fliegen auf einen Streich:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haus- und Wohnungsverwaltung erwerben eine solide Basis für das umfangreiche Aufgabengebiet eines Immobilienverwalters. Sie erhalten souveräne Handlungskompetenz für die Mieterbetreuung bei Wohnräumen und Gewerberäumen sowie die aktuelle Rechtsprechung.

Sie erhalten das Zertifikat für den Sachkundenachweis, somit haben Sie dann drei Jahre Ruhe, da sie 20 Stunden Weiterbildungspflicht erfüllt haben und das alles in vier Tagen.

Foyer-Dialog im Bayerischen Bauministerium: “Bauen im Bestand weiterdenken” am 23. März

Am 23.03.2026 werden in München Zukunftsstrategien diskutiert

Im Rahmen des FOYER DIALOGS, der Diskussions- und Ausstellungsreihe des Bayerischen Bauministeriums, steht am 23.03.26 ab 18 Uhr in München der Baubestand im Mittelpunkt. Unter dem Titel „Zukunftsstrategie Bestand“ wird diskutiert, wie der vorhandene Gebäudebestand künftig weiterentwickelt, umgebaut und qualitätsvoll genutzt werden kann. Auf dem Podium begrüßt Staatsminister Christian Bernreiter Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wohnungswirtschaft, Architektur und Projektentwicklung: Gabriele Meier, technische Geschäftsführerin der Münchner Wohnen GmbH, Prof. Andreas Hild, Leiter des Lehrstuhls für Entwerfen, Umbau und Denkmalpflege an der TU München, sowie den Immobilien- und Projektentwickler Dr. Max von Bredow.

Thematisiert werden unterschiedliche Maßstabsebenen – vom großmaßstäblichen Wohnungsbau über denkmalgeschützten Hochbau bis hin zu Einfamilienhausgebieten und Ortskernen im ländlichen Raum. Im Anschluss an die Diskussion wird eine Begleitausstellung eröffnet. Sie zeigt rechtliche und planerische Rahmenbedingungen, beschlossene Umbau-Erleichterungen sowie Best-Practice-Beispiele und aktuelle Pilotprojekte.

Seminarhinweis: “Wärmewende und Wohnungswirtschaft: Wie geht es weiter?” am 12. Februar”

Die energetische Versorgung des deutschen Gebäudesektors ist zu dekarbonisieren. Das ist nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes dringend geboten, sondern rechtsverbindlich: es folgt aus Gesetz und Rechtsprechung. Mit der Europäischen Richtline über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (auch: kurz EPBD genannt) sind dazu notwendige Beiträge nunmehr auch verbindlich auf europarechtlicher Ebene festgelegt. Konkret sind durch Art. 10 der Gebäuderichtlinie alle Mitgliedstaaten, d.h. auch Deutschland, z.B. verpflichtet, verbindlich sicherzustellen, dass Dachflächen-Potenziale zur Energieerzeugung durch solare Strahlungsenergie effektiv genutzt werden. Doch diese nun aus Klimaschutzgründen dringend gebotenen Lösungen stehen immer wieder vor Herausforderungen, wenn es um Fragen der Abrechnung von Heizkosten (bei vermieterseitigem Eigenbetrieb der Zentralheizung) oder auch des Wärmelieferentgelts geht.

Durch die zahlreichen Neuerungen im Zuge der Wärmewende und der Energiewende hat der Gesetzgeber immer wieder neue Anforderungen an Vermietende. Diese finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie generell im Energierecht (insbes. im EEG, EnWG) und aber z.B. auch in den so genannten Solarpflichten aus Ordnungsrecht. Wie wirken sich diese energierechtlichen Vorgaben auf die Gestaltung von Kalt- und Warmmieten aus? Hierzu stellen sich viele Rechtsfragen, wie z.B. die folgenden:

  • Wie weit reicht das den Mietenden zustehende Wirtschaftlichkeitsgebot genau?
  • Kann die Vermieterin gezwungen werden, gegen überhöhte Wärmeabrechnungen vorzugehen?
  • Was genau ist bei der Abrechnung von Stromkosten der Wärmepumpe zu beachten
  • Ist die Alternative der (energetischen) Modernisierungsumlage (nach § 559e BGB oder § 559 BGB) gangbar, wenn ich Solardachanlagen und/oder Wärmepumpen installiere oder installieren lasse?
  • Inwieweit sind Photovoltaik-Stromkosten, die ich für die Wärmeversorgung aus einer Wärmepumpe einsetze, über das Heiz- und Betriebskostenrecht überhaupt umlegbar, wenn die Vermieterin Anlagenbetreiberin der Dachsolaranlage und der Wärmepumpe ist? Und: Ändert sich das bei Fremdbetrieb?
  • Schließlich: Was gilt bei der Umstellung von vermieterseitigem Eigenbetrieb auf gewerbliche Wärmelieferung (§ 556c BGB)?
    Aus Sicht eines Energierechtlers werden neue Fragen des Mietrechts unter Beachtung der zwingend zu beachtenden technischen Aspekte (insbesondere auch der Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik (VDE) und der Bundesnetzagentur (BNetzA)) dargestellt. Der Referent wird auch seine Ansichten zum mietrechtlichen Mangelbegriff und zum Wirtschaftlichkeitsgebot gerne mit Ihnen diskutieren.