Kategorie: Allgemein
Herbsttagung der AdW Schwaben – Vorträge
Hier finden Sie die Vorträge der Herbsttagung der AdW Schwabend vom 12. November zum Herunterladen.
Was für das bezahlbare Wohnen wichtig ist!
Hans Maier
Verbandsdirektor VdW Bayern
Bericht der Bewilligungsstelle 2024
Stadt Augsburg
KI in der Wohnungswirtschaft
Christian Fischer
VdW Bayern DigiSol
Aktuelles aus der Wohnraumförderung
Regierung von Schwaben
Wärmewende gelingt nur gemeinsam
(Kommunale) Wohnungswirtschaft und Kommunen als natürliche Partner auf dem Weg Richtung Klimaneutralität
Deutschlandweit bieten rund 740 kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen in über 2,5 Mio. Wohnungen mehr als 5 Mio. Menschen ein sicheres und bezahlbares Zuhause. Die kommunalen Wohnungsunternehmen sind als Einrichtungen der Kommunen eine wichtige Säule zur Erfüllung der sozialen öffentlichen Daseinsvorsorge und hierbei zentraler Akteur der Stadtentwicklung und bei der Schaffung neuen Wohnraums. Bei der Gestaltung der Wärmewende ist die (kommunale) Wohnungswirtschaft jedoch noch längst nicht überall durch die Kommunen als Partner erkannt. Das muss sich ändern, denn gemeinsam können große Synergieeffekte freigesetzt werden.
I. Wohnungswirtschaft als Schlüsselakteur für den Klimaschutz
Spätestens mit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2019 ist klar, dass der (kommunalen) Wohnungswirtschaft in den kommenden Jahrzehnten eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Klimaziele – sowohl national als auch regional – zukommen wird. Bis zum Jahr 2030 sieht der Gesetzgeber eine Reduktion der Emissionen im Gebäudebereich von 68% gegenüber 1990 vor; nur von der Energiewirtschaft werden noch höhere Einsparungen erwartet.
Auf diesem ambitionierten Pfad hat die Wohnungswirtschaft bereits einen weiten Weg zurückgelegt. Wie Daten des Umweltbundesamtes belegen, konnte bis Ende 2022 kein Sektor seine Emissionen gegenüber 1990 stärker reduzieren als der Gebäudesektor.
Diese großen Fortschritte und eine Reduktion des Ausstoßes an CO2-Äquivalent um etwa 100 Mio. Tonnen stehen in direktem Zusammenhang mit großen Modernisierungsanstrengungen der Wohnungswirtschaft. Etwa 5 Mio. der rund 12 Mio. Wohngebäude in Deutschland mit Baujahr vor 1980 finden sich in Beständen der Wohnungswirtschaft, also von Wohnungsgenossenschaften, kommunalen und öffentlichen sowie kirchlichen und weiteren gemeinnützig orientierten Wohnungsunternehmen. Von diesen 5 Mio. Wohngebäuden wurden seit 1990 über 4,2 Mio. umfassend energetisch saniert bzw. mit neuen Heizsystemen ausgestattet, wodurch die Klimabilanz der Gebäude deutlich verbessert werden konnte.
Allein in den letzten zehn Jahren wurden durch die deutsche Wohnungswirtschaft etwa 40 Mrd. Euro in die (energetische) Modernisierung von Wohngebäuden investiert.
Dank dieser Anstrengungen sind Verbrennungs- und Heizprozesse heute in Wohngebäuden und -anlagen in Deutschland noch für den Ausstoß von etwa 85 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent verantwortlich. Nicht erfasst sind in dieser Sektorbilanz allerdings Verbrennungsprozesse, die außerhalb der Wohnanlagen stattfinden – beispielsweise in Kraftwerken, die Fernwärme für Wohnungsbestände bereitstellen. Bezieht man auch diese Prozesse sowie weitere Bedarfe der privaten Haushalte wie Beleuchtung, Haushaltsvorgänge wie Kochen und Waschen und den Betrieb von Elektrogeräten mit ein, so entstanden im Jahr 2022 insgesamt etwa 200 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Etwa 73% dieser Emissionsmenge, 146 Mio. Tonnen, entfielen auf die Raumwärme.
II. Zur Bewältigung der Wärmewende braucht es neue Partnerschaften
Diese Daten zeigen: Die Wohnungswirtschaft weiß, worauf es beim Klimaschutz im Gebäudebereich ankommt, und stellt sich bereits seit Langem ihrer Verantwortung. Dabei gelang den Unternehmen in den vergangenen Jahren darüber hinaus eine beeindruckende Leistung im Zieldreieck „niedrige Mieten“ – „Wohnungsneubau“ – „Klimaschutz“. Denn trotz enormer Modernisierungsausgaben betrug die bundesweite Durchschnittsmiete bei kommunalen Wohnungsunternehmen im Dezember 2022 gerade einmal 6,44 €/m2 (nettokalt) – selbst in Bayern vermieten kommunale Wohnungsunternehmen für nur 6,95 €/m2. Darüber hinaus stellen diese Unternehmen Jahr für Jahr rund 25.000 neue bezahlbare Wohnungen fertig.
Dieser Balanceakt kann jedoch in der aktuellen Situation nicht mehr gelingen. Zum einen lassen enorme Baukostensteigerungen und hohe bürokratische Anforderungen die Kosten für den Wohnungsbau explodieren. Zum anderen kann bei der Erreichung der Klimaziele nicht länger nur auf die Gebäudemodernisierung gesetzt werden – denn hier sind die derzeit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen bereits durchgeführt worden. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, der ARGE e.V. Kiel, bewegen sich die Kosten für die Einsparung jeder zukünftigen Tonne CO2-äquivalenter Emission durch eine verbesserte Gebäudeeffizienz je nach Ausgangslage zwischen 950 und 2.750 Euro. Zum Vergleich: In der Industrie werden die Kosten zur Vermeidung jeder weiteren Tonne an Emissionen auf zwischen 35 und 157 Euro geschätzt.
Für die nächsten Schritte in Richtung Klimaneutralität müssen daher neue Wege gefunden werden. Das Wichtigste ist die Kooperation mit den örtlichen Kommunen und lokalen Energieversorgern für die Gestaltung einer dezentralen und lokalen Wärmewende.
Eine solche Kooperation wird dabei nicht nur von der (kommunalen) Wohnungswirtschaft angestrebt, sondern liegt auch im ausdrücklichen Interesse der Kommunen. Die vorgestellten Zahlen zu durchschnittlichen Mieten der kommunalen Wohnungsunternehmen zeigen – es geht um die Erhaltung günstigen Wohnraums für Millionen von Menschen überall in Deutschland.
Zudem schafft eine enge Kooperation mit der Wohnungswirtschaft neue Handlungsräume für die Kommunen und entlastet sie.
III. Kommunen und Wohnungsunternehmen müssen gemeinsam handeln
Künftig werden den Kommunen überall in Deutschland verstärkt Pflichten mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele übertragen werden. Als eines der jüngsten Beispiele kann das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gelten. Dieses verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass je nach Gemeindegröße ab 01.07.2026 bzw. 01.07.2028 „auf ihrem Hoheitsgebiet“ Wärmepläne erstellt werden. Die Länder werden diese Verpflichtung auf die Kommunen übertragen, die sich damit in kurzer Frist mit einem enormen Erfüllungsaufwand konfrontiert sehen. Das Wärmeplanungsgesetz enthält darüber hinaus in § 7 (3) die Aufforderung, zentrale Stakeholder, genannt wird explizit auch die Wohnungswirtschaft, in den Prozess der Wärmeplanung einzubeziehen.
Darüber hinaus könnte auch das Klimaschutzgesetz Kommunen künftig stärker als Akteure in den Blick nehmen. Seit dem 01.01.2023 gilt beispielsweise in Bayern das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) . Dort heißt es in Art. 3 „Vorbildfunktion des Staats“, dass der Freistaat bis 2028 verpflichtet ist, die Verwaltung klimaneutral umzubauen. Im selben Artikel heißt es weiter „Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, [ebenso] zu verfahren“. Ganz konkret schreibt das BayKlimaG darüber hinaus fest, dass Bayern bis 2040 klimaneutral sein soll. „Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Minderungsziele beitragen“, heißt es weiterhin.
Kommunen rücken also stärker in den gesetzgeberischen Fokus, wenn es um die Erfüllung von klimarelevanten Vorgaben geht. Ein koordiniertes Vorgehen zwischen Kommunen, lokalen Energieversorgern und Wohnungsunternehmen wird künftig immer weniger Kür und immer stärker eine Verpflichtung darstellen, damit die ambitionierten Klimaziele angesichts begrenzter Mittel erreicht werden können.

Grafik: Wahrnehmung der Wohnungswirtschaft als Partner bei der Erreichung der lokalen Klimaziele/zur Umsetzung der kommunalen Klimastrategie durch die Kommune (Quelle: Verbandsstatistik VdW Bayern)
IV. Die Wohnungswirtschaft steht als Partner für Kommunen bereit
In einer im Sommer 2023 vom Deutschen Städtetag durchgeführten Umfrage zu Hürden bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gaben 70% der befragten Städte an, den zusätzlichen Personalbedarf als große Herausforderung bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz zu sehen. 33% sahen auch mangelnde Daten als großes Problem an.
Die Wohnungswirtschaft befasst sich bereits seit Jahrzehnten mit der Planung und Durchführung von klimarelevanten Maßnahmen im Gebäudebereich, verfügt über einen hochprofessionellen Mitarbeiterstab und hat genaue Einblicke in die Energiebedarfe und -verbräuche ihrer Bestände. Eine engere Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft kann daher dazu beitragen, zusätzliches Know-How und weitere Daten für kommende kommunale Planungsschritte zu generieren.
Natürlich stehen die kommunalen Wohnungsunternehmen und „ihre“ Kommunen überall in Deutschland bereits in sehr engem Kontakt.
Kommunale Vertreter und lokale Energieversorger sollten aber auch an ihre lokalen Wohnungsgenossenschaften denken. Etwa 2,1 Mio. Wohnungen in Deutschland werden durch Wohnungsgenossenschaften bezahlbar und mit Sinn für ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit vermietet. Die Genossenschaften stehen den Kommunen ebenso wie die kommunalen Wohnungsunternehmen als langfristige Partner zur Verfügung.
Oftmals stehen Kommunen trotz vieler Vorteile und deutlicher Synergieeffekte in der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft bei der gemeinsamen Gestaltung der Wärmewende noch am Anfang. Nur in sehr wenigen Fällen gehen Kommunen aktiv auf Wohnungsunternehmen zu und suchen die Abstimmung.
Dieser Befund zeigt sich auch an den Ergebnissen einer Umfrage des VdW Bayern im Dezember 2023. Aus den Antworten von 140 bayerischen Wohnungsunternehmen geht hervor, dass vielerorts Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen durch die Kommunen noch nicht in die Prozesse der Wärmewende eingebunden wurden.
Häufig überlassen Kommunen jedoch das Feld ausschließlich den lokalen Energieversorgern, die im Austausch mit Wohnungsunternehmen die Wärmewende vorantreiben sollen. Ob die lokalen Energieversorger gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen tätig werden hängt jedoch stark von den lokalen Gegebenheiten und der Geschäftsausrichtung der Versorger ab.
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände können nur dafür werben: Kommunen sollten die Wohnungswirtschaft als Partner in der Gestaltung der Wärmewende erkennen und schnellstmöglich den Austausch suchen. Städte und Gemeinden, die diesen Weg gehen, sichern sich nicht nur einen Vorsprung auf dem Weg Richtung Klimaneutralität, sondern erhalten gemeinsam mit lokalen Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen langfristig bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum.
V. Fazit
Kommunen und Wohnungsunternehmen in Deutschland müssen mit Blick auf die Wärmewende innerhalb der kommenden Jahre zum Sprint ansetzen. Die nationalen und internationalen Klimaziele sind ehrgeizig, die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben nehmen stark zu.
Den Kommunen ist – etwa bei der Wärmeplanung – durch den Gesetzgeber eine Handlungspflicht auferlegt, die mit beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen erfüllt werden muss. Ein Weg, die Herausforderung Wärmewende zu meistern, liegt in der Nutzung von Synergien und Partnerschaften. Wohnungsunternehmen arbeiten derzeit überall in Deutschland an ihren Klimastrategien, planen Modernisierungen und wählen zukünftige Heizenergieträger aus.
Die Wohnungswirtschaft verfügt über Daten, Know-How und kann auch als Multiplikator gegenüber Mieterinnen und Mietern auftreten. Diese Eigenschaften sollten sich Kommunen zu nutzen machen. Zur Erhaltung günstiger Mieten ist die Wohnungswirtschaft dabei auch selbst auf die enge Abstimmung mit der Verwaltung angewiesen, um in den kommenden Jahren effizient planen und modernisieren zu können.
Die Zeit für ein abgestimmtes Vorgehen und mehr Zusammenarbeit ist also gekommen. Die Vorteile einer Kooperation zwischen Wohnungswirtschaft und Kommunen liegen dabei auf der Hand – dort wo solch eine Zusammenarbeit funktioniert, trägt sie reichlich Früchte, wie die zwei nachfolgenden Praxisbeispiele bayerischer Wohnungsunternehmen, der Stadtbau GmbH Bamberg und der Münchner Wohnen GmbH, deutlich zeigen.
Autor:
Hans Maier
Verbandsdirektor
VdW Bayern
Bild: Stadtwerke Bamberg
Verkauf der Aareon: Gemeinschaftliches Schreiben an die neuen Eigentümer der Aareon
An die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsunternehmen:
Am Mittwoch vergangener Woche hat sich der Vorstand des GdW nach vorheriger Videokonferenz mit Vertretern der Aareal-Bank und Aareon darauf verständigt, ein Schreiben des GdW an die neuen Eigentümer von Aareon zu richten.
In diesem Brief sollen die existierenden Fragen und Sorgen im Zusammenhang mit dem Verkauf zusammengefasst werden.
Daher die gestrige Bitte von Axel Gedaschko an uns:
Sammeln Sie bitte die bislang an Euch gerichteten Fragen oder auch Befürchtungen aus Eurer Region. Sogar wenn sie spontan als eher grundlos einzuschätzen sind. Unser Ziel ist es, dies alles zu bündeln und auf dieser Basis diese Fragen an die Shareholder zu richten, um so schnell und so viel Klarheit wie möglich für unsere sehr vielen Mitgliedsunternehmen zu gewinnen, die Aareon Produkte verwenden.
Der klare Schwerpunkt sollte der Verkauf von Aareon sein.
Neben der Bitte um schriftliche Beantwortung unserer Fragen werden wir gleichzeitig auch den Wunsch nach einem gemeinsamen Austausch der neuen Eigentümer mit den Vertretern der Verbände deutlich machen.
Darüber hinaus streben wir ein vertrauliches Gespräch an, in dem wir die Positionen und Erwartungen der Wohnungswirtschaft sehr klar vertiefen wollen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eine erste Einschätzung der Situation vornehmen:
Die Übernahme hat sich bereits seit gut zwei Jahren abgezeichnet, nachdem die Zuordnung von IT-Lösungen zwischen Aareon und Aareal Bank sowie auch deren Bepreisung durch die Aareal Bank erfolgte (insbesondere BK 01).
Dieser Vorgang hatte bereits seinerzeit zu heftigen Diskussionen geführt. Ein weiteres Signal war Ende letzten Jahres die Übertragung der BK 01 Lösung auf die First Financial und damit die Übernahme durch die Aareon.
Auch wurde danach die Möglichkeit eines späteren Verkaufes immer wieder erörtert.Dies ist nunmehr erfolgt.
Damit sind also sowohl die Aareal-Bank nach dem Delisting als auch die Aareon in der Hand von Private Equity.
Teilweise handelt es sich mit der Advent-Group auch um den gleichen Eigentümer.
Da es das Bestreben von Private Equity Unternehmen ist, ihre Assets mittelfristig werthaltig wieder zu veräußern, dürfte dies auch hier der vorgezeichnete Weg sein.
Würde er in einem Börsengang enden, wäre dies unter den neuen Umständen ein eher positiv zu wertender Weg: durch einen Börsengang unterbleiben weitere Kettenverkäufe.
Zudem würde in der Folge mittels Berichtspflichten zu vielen Themen eine starke Transparenz geschaffen, die für uns derzeit nicht mehr gegeben ist.
Aber dies wird sich eben erst in der Zukunft zeigen.
Die uns besonders betreffende Frage ist daher, wie die höhere Werthaltigkeit des Assets erreicht werden soll, welche Story dazu geschrieben werden soll.
Hier müssen wir deutlich machen, dass wir gemeinsam eine kraftvolle Kundengruppe sind, die – wenn es in die falsche Richtung läuft – durch eine entsprechend klare öffentliche Darstellung einen späteren Verkauf oder Börsengang relativ stark beeinträchtigen und sogar beeinflussen könnte.
Daher sollte es auch das künftige Interesse von Aareon sein, hier eher “Ruhe” zu haben indem einerseits die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wird und andererseits die weitere Preisbildung der Aareon Produktfamilie für die Wohnungswirtschaft eine eintretende Zufriedenheit mit dem System nicht konterkariert.
Um dies zu begleiten, sollte auch die Rolle von regionalen und zentralen Kundenbeiräten vermehrt aktiv genutzt werden. Besonders hier muss die weitere kritische inhaltliche Auseinandersetzung zum jeweiligen Status der Produktperformance und der Preisbildung erfolgen.
Jetzt aber zunächst meine abschließende Bitte an die Vertreter der Regionalverbände:
Senden Sie all die Fragen, die Sie selber selbst oder aber Eure Mitgliedsunternehmen haben, bis zum kommenden Monta an mich.
Selbstverständlich kann dies nicht das Ende für weitergehende Fragestellungen sein, die garantiert teilweise auch erst später auftauchen.
Aber: wir sollten für den Start des kritischen Dialogs nicht allzuviel Zeit verstreichen lassen, um auch dadurch unsere Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit zu zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Gedaschko
In diesem Sinne bitten um zeitnahe Zusendung an hans.maier@vdwbayern.de
Verbandsjubiläum: Wohnungswirtschaft Bayern mit Staatsempfang geehrt
VdW Bayern mit mehr als 500 Mitgliedsunternehmen wichtiger Partner für Freistaat
Am 7. Juni 2024 wurde die Wohnungswirtschaft Bayern durch einen Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung geehrt. Anlass waren das 115-jährige Jubiläum des VdW Bayern und zahlreiche runde Geburtstage von Mitgliedsunternehmen im Jahr 2024.
Die folgende Pressemitteilung hat das Bayerische Bauministerium zum Staatsempfang verschickt:
Als der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen 1909 gegründet wurde, stand noch Prinzregent Luitpold an der Spitze Bayerns. An der Wichtigkeit von bezahlbarem Wohnraum im Freistaat hat sich in den 115 Jahren seitdem wenig geändert. Im Gegenteil: Die Arbeit des VdW Bayern ist wichtiger denn je. Das Jubiläum des Verbandes hat der Freistaat Bayern nun mit einem Staatsempfang im Historischen Rathaus in Nürnberg gefeiert. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter lobte dabei die Arbeit des Verbandes: „Der VdW Bayern und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich für die Menschen in Bayern ein. Sie legen Wert auf ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit zusätzlichem Wohnraum, die Modernisierung des Bestands und die Stabilität der Bewohnerstruktur mithilfe der Ausgestaltung der Belegungsbindungen. Herzlichen Dank für 115 Jahre starken und verlässlichen Einsatz für das Wohnen als Lebensgrundlage der Menschen in Bayern!“
Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen können auf bewegte Zeiten zurückblicken, wie Bernreiter in seiner Rede betonte: „Vor allem in Krisenzeiten haben Sie die Wohnungsnot bewältigt. Sie haben nach Krieg und Zerstörung Wohnraum für die Menschen bereitgestellt und ihre Investitionen in den Wohnungsbau haben wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung in den 50er Jahren beigetragen. Auch heute gibt es Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Der VdW Bayern und seine 504 Mitgliedsunternehmen sind wichtige und verlässliche Partner für das Bauministerium und für den Freistaat Bayern beim geförderten Wohnungsbau.“
Hans Maier, Verbandsdirektor Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.: „Der VdW Bayern ist vor 115 Jahren von Mitgliedsunternehmen gegründet worden und seitdem stehen wir für soziales Wohnen im Freistaat. Die Gründung dieser Unternehmen ist immer in schwierigen Zeiten am Wohnungsmarkt erfolgt. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen werden auch heute dringend gebraucht. Der Verband hat in den letzten zehn Jahren rund 50 neue Mitgliedsunternehmen hinzugewonnen. Das Ziel der Wohnungsgenossenschaften, kommunalen und freien Wohnungsunternehmen ist dasselbe: Bezahlbare Wohnungen bauen und den Druck am Wohnungsmarkt lindern. Dabei sind sie verlässliche Partner der Kommunen und des Freistaats Bayern.“
Bernreiter freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem VdW Bayern und seinen Mitgliedsunternehmen: „Der Freistaat stellt so viel Geld wie noch nie für den Wohnungsbau bereit. Mit unserem Wohnbau-Booster Bayern und dem Bayerischen Baukonjunkturprogramm haben wir im vergangenen Jahr für Stabilität beim Wohnungsbau gesorgt. Viele Projekte wären ohne unsere Programme nicht gestartet. 2023 haben wir erstmals inklusive Bundesmittel über eine Milliarde Euro in die Wohnraumförderung investiert und diese Fördermilliarde wird 2024 und 2025 verstetigt, wie der Landtag am Mittwoch beschlossen hat. Damit legen wir nach 115 erfolgreichen Jahren den Grundstein für weiteren sozial orientierten und bezahlbaren Wohnungsbau in Bayern.“
Quelle:
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Der VdW Bayern hat zum Staatsempfang ein Zeitreise Video 115 Jahre Wohnungswirtschaft Bayern erstellt:
Bildgalerie Staatsempfang
Alle Bilder @STMB Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
AdW Schwaben – Frühjahrstagung 2024
Hier finden Sie die Vorträge der AdW Schwaben-Frühjahrstagung vom 17.04.2024 zum Herunterladen:
Themen der Wohnungswirtschaft 2024
Verbandsdirektor Hans Maier
VdW Bayern
Wohnraumförderung 2024
Joachim Osterauer
BayernLabo
Finanzmarkt im Umbruch
Jochen Gloger
VdW Bayern Treuhand
AdW Schwaben – Herbstseminar 2023
Hier finden Sie die Vorträge des Herbstseminars der AdW Schwaben vom 06.11.2023 zum Herunterladen:
Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft Bayern
Verbandsdirektor Hans Maier
VdW Bayern
Medienversorgung im Licht des TKG
Dr. Stefan Roth
VdW Bayern
Transformation des Wärmesektors
Bendedikt Schweiger
TU München
Dem Fachkräftemangel trotzen
Martin Langenmaier
Sozialbau Kempten
Fachkräftegewinnung
Stephanie Baumann
VdW Bayern Treuhand
AdW Schwaben – Frühjahrstagung 2023
Hier finden Sie die Vorträge zur Herbsttagung der AdW Schwaben vom 20.04.2023 zum Herunterladen:
Aktuelles aus der Wohnraumförderung
Regierung von Schwaben
Landtagswahl in Bayern: Themen der Wohnungswirtschaft sowie VerbandsNews
Verbandsdirektor Hans Maier
IGEWO – Richtfest Taubenstraße
IGEWO – Richtfest Taubenstraße
In der Siedlung der IGEWO in Augsburg-Haunstetten tut sich was! Nachdem 2015 die beiden Wohnheime für Studierende mit 74 Wohnplätzen eröffnet wurden, konnte nun wieder ein Richtfest gefeiert werden: In den beiden östlichen Baufeldern werden in sechs dreigeschossigen Gebäuden mit je 9 Wohnungen, 54 neue Wohnungen gebaut. 24 Wohnungen davon entstehen im EOF-Fördermodell, 30 als freifinanzierte Mietwohnungen. Die Bewilligungsmiete für die EOF Wohnungen beträgt 12,50 Euro pro Quadratmeter.

Spatenstich bei der Wohnbaugruppe Augsburg: Im „Prinz-Karl-Viertel“ entstehen 47 Wohnungen
Spatenstich der Wohnbaugruppe Augsburg:
Am heutigen Montag feierte die Wohnbaugruppe Augsburg den Spatenstich für das Neubauprojekt „Prinz-Karl-Viertel“. In der Max-Gutmann-Straße im Stadtteil Hochfeld entstehen im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) 47 dauerhaft bezahlbare Wohnungen. Die geplante Bauzeit beträgt rund zwei Jahre.
Die Wohnbaugruppe Augsburg errichtet auf dem Areal der ehemaligen Prinz-Karl-Kaserne im Stadtteil Hochfeld eine neue Wohnanlage: In der Max-Gutmann-Straße entstehen 47 geförderte, dauerhaft bezahlbare Wohnungen, die Ende 2024 fertiggestellt werden sollen. Beim Spatenstich mit Eva Weber, Oberbürgermeisterin und Aufsichtsratsvorsitzende der Wohnbaugruppe Augsburg, weiteren Mitgliedern aus Aufsichtsrat und Stadtrat sowie Projektbeteiligten erfolgte am heutigen Montag der offizielle Baubeginn. „Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für unsere Stadt ist ungebrochen hoch. Nachdem die aktuellen Herausforderungen auch zwangsläufig die Neubautätigkeit unserer Wohnbaugruppe verzögern, freut es mich umso mehr, dass wir heute den Startschuss für den Bau von 47 Wohnungen im Prinz-Karl-Viertel feiern können“, so Oberbürgermeisterin Weber.
Erstes Neubauprojekt mit Nachhaltigkeitszertifizierung
Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen verteilen sich auf vier Gebäude und werden barrierefrei, zwei Wohnungen zudem rollstuhlgerecht gebaut. Das Projekt umfasst darüber hinaus eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen sowie 101 Fahrradabstellplätze. „Die Wohnanlage wird als KfW-Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeits-Klasse) errichtet und wird den Mieterinnen und Mietern damit dauerhaft niedrige Heizkosten sichern. Zudem ist es unser erstes Neubauprojekt mit Nachhaltigkeitszertifizierung durch den Verein Nachhaltiger Wohnungsbau (NahWo)“, erklärt Wohnbaugruppe-Geschäftsführer Dr. Mark Dominik Hoppe. Die Gesamtkosten für das Projekt liegen bei voraussichtlich 19,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung wird vom Freistaat Bayern ein Zuschuss in Höhe von rund 900.000 Euro gewährt.
Monatlicher Zuschuss zur Miete
Um das Neubauprojekt vor dem Hintergrund der aktuell hohen Bau- und Grundstückspreise wirtschaftlich errichten zu können, wurde eine Zielmiete von 12,50 Euro pro Quadratmeter von der zuständigen Bewilligungsstelle, dem Amt für Wohnbauförderung und Wohnen der Stadt Augsburg, genehmigt. Alle Mieterinnen und Mieter erhalten dank der Einkommensorientierten Förderung einen monatlichen Zuschuss, der vom jeweiligen Einkommen abhängig ist. In der niedrigsten Einkommensstufe liegt die Belastung für den Mieter zum Beispiel bei 7,00 Euro pro Quadratmeter. In der obersten Einkommensstufe werden die Kosten auf 9,00 Euro pro Quadratmeter gemildert.
Weitere Neubauwohnungen in 2023
Aktuell befinden sich über das Stadtgebiet verteilt drei weitere Projekte der Wohnbaugruppe Augsburg im Bau: Die Wohnanlagen Reesepark II (135 WE), Michaelipark (74 WE) und Sheridanpark II (62 WE) können bereits kommendes Jahr an die Mieter übergeben werden und entlasten den Augsburger Wohnungsmarkt mit insgesamt 271 bezahlbaren Neubauwohnungen. Die Wohnanlage Prinz-Karl-Viertel soll im 4. Quartal 2024 fertiggestellt werden.