Blitzumfrage zum Förderstopp

Ende April hat der VdW Bayern eine Blitzumfrage durchgeführt. 169 Mitgliedsunternehmen mit einem Bestand von insgesamt 311.000 Wohneinheiten beteiligten sich an der Umfrage zur Auswirkung der Fördersituation auf den Wohnungsneubau und die Wohnungsmodernisierung. Vielen Dank an unsere Mitgliedsunternehmen für die Unterstützung.

Mehr als die Hälfte der antwortenden Unternehmen (53 %) gaben an, dass sich der Förderstopp direkt auf ihre Neubau- und Modernisierungsvorhaben auswirkt. Konkret betroffen sind 4.952 Wohnungen in bereits begonnenen oder laufenden Neubauprojekten sowie 1.286 Wohnungen in laufenden oder bereits gestarteten Modernisierungen. Zum Vergleich: Die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern errichten in den vergangenen Jahren jährlich zwischen 4.500 und 5.000 Wohnungen. Besonders kritisch ist die Situation bei 2.318 Neubauwohnungen und 247 modernisierten Wohnungen, für die bereits eine Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde – ohne dass nun Fördermittel bereitgestellt werden. Dies zwingt die Unternehmen zu kostspieligen Zwischenfinanzierungen.

In ihren Kommentaren betonen die Wohnungsunternehmen insbesondere die große Unsicherheit über die zukünftige Ausgestaltung der Förderprogramme, die daraus resultierenden Auswirkungen auf die weitere Bautätigkeit sowie auf das Erreichen der Klimaziele. Die Ergebnisse der Umfrage werden an die Presse und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weitergeleitet und dienen als wichtige Grundlage für die politische Interessenvertretung des Verbands.

Eine Zusammenfassung der Umfrageergebnisse finden Sie hier:

Der neue digitale Jahresbericht ist da!

Am 5. Mai wurde der neue digitale Jahresbericht des VdW Bayern veröffentlicht – pünktlich vor dem Tag der Wohnungswirtschaft Bayern am 14. Mai in Regensburg. Der Bericht gibt Einblick in ein Jahr voller Entwicklungen, Herausforderungen und gemeinsamer Erfolge.

Neues Erscheinungsbild und gestärktes Miteinander

2024 stand im Zeichen wichtiger Weichenstellungen: Mit dem neuen Corporate Design hat sich die VdW Bayern-Gruppe visuell neu ausgerichtet. Auch der Leitbildprozess wurde engagiert weitergeführt – mit vielen Gesprächen, Formaten und einem klaren Ziel: ein starkes Miteinander innerhalb der Gruppe.

Daten & Trends 2024

Die Leistungsbilanz der Wohnungswirtschaft Bayern auf einen Blick. 505 mal bezahlbares Wohnen in Bayern. Die Verbandsmitglieder haben im Jahr 2024 rund 2. Mrd. Euro investiert.

Prüfung und Beratung auf neuen Wegen

Auch im Geschäftsbereich Prüfung und Beratung wurden 2024 wichtige Weichen gestellt: Mit der Einführung einer neuen Prüfungssoftware und der Umstellung auf internationale Prüfungsstandards wurden dieGrundlagen für eine zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Wirtschaftsprüfung geschaffen. Ein besonderer Dank gilt unseren Teams, die diesen Wandel engagiert mitgestaltet haben.

Ein Jahr der Jubiläen

Höhepunkt des Jahres war der Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung am 7. Juni 2024, mit dem das 115-jährige Bestehen des VdW Bayern gefeiert wurde. Auch 75 Mitgliedsunternehmen begingen 2024 ein rundes Jubiläum – viele von ihnen wurden im Jahr 1949 gegründet, als Antwort auf die große Wohnungsnot der Nachkriegszeit.

Gremienarbeit und Jahresabschluss 2024

Zahlen, Entwicklungen, Gremienarbeit und ein Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr der Wohnungswirtschaft Bayern – der Jahresbericht steht ab sofort digital bereit: https://vdwbayern-jahresbericht.de/de/2024-2025/cover

Viel Spaß beim Lesen.

Neues gemeinsames Logo als sichtbares Zeichen unserer Zusammengehörigkeit

Im Zuge des aktuellen Relaunches der Wohnungswirtschaft, also des GdW und der Regionalverbände freuen wir uns, Ihnen heute ein wichtiges Element unserer gemeinsamen Identität vorstellen zu dürfen: unser aktualisiertes gemeinsames Logo.

Das neue Logo wurde für unseren gesamten Außenauftritts entwickelt. Es steht für einen frischen, modernen Auftritt und zugleich für die Werte und die Zusammengehörigkeit unserer Gemeinschaft. Mit diesem einheitlichen visuellen Zeichen treten wir künftig nach außen auf – bei uns in Bayern als starkes Netzwerk mit gemeinsamer Identität.

Wir bitten Sie herzlich, das neue Logo künftig überall dort zu verwenden, wo Sie im Namen unserer Gemeinschaft sichtbar sind, z. B.:

  • auf Ihrer Website und in E-Mail-Signaturen,
  • in Präsentationen und Veröffentlichungen,
  • auf Druckmaterialien wie Flyern, Plakaten oder Bannern.

Das Logo steht Ihnen in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung und kann ab sofort verwendet werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Unterstützungsbedarf gerne zur Verfügung.

Alle Dateien sowie eine kurze Anleitung zur Verwendung finden Sie im Mitgliederbereich auf unserer frisch gelaunchten Website unter folgendem Link:

Link

Wichtige Klarstellung zu Modernisierungsmieterhöhungen in der Einkommensorientierten Förderung

In einem aktuellen Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat der VdW Bayern eine bedeutende rechtliche Klärung erreicht, die die Anwendbarkeit von Mieterhöhungsregelungen bei Modernisierungsmaßnahmen von EOF-Wohnungen betrifft.

Die rechtliche Klärung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Die ersten EOF-Wohnungen erreichen ein Baualter von 25 Jahren, ein Zeitraum, in dem Modernisierungsmaßnahmen oft notwendig werden. Zugleich erfordert die Zielsetzung bezüglich der Gebäudestrategie, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, umfassende Investitionen in den Bestand.

Klarstellung zu Modernisierungsmieterhöhungen

Die Klärung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und betrifft Wohnungen, die im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) gebaut wurden.

Der VdW Bayern stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob die in den jüngeren Wohnraumförderbestimmungen (WFB) eingeführten Einschränkungen für allgemeine Mieterhöhungen – wie die 7,5 %-Kappung und die Stabilität der Miete für die ersten fünf Jahre – auch für Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB gelten. Diese Regelungen betreffen aus Sicht des VdW Bayern aufgrund ihrer Systematik allein Mieterhöhungen nach § 558 BGB (bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete).

Das Ministerium bestätigte, dass die genannten Einschränkungen nicht für Modernisierungsmieterhöhungen gelten. Die entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 559 BGB) bieten eine eigene Systematik, die von den Wohnraumförderbestimmungen nicht außer Kraft gesetzt wird. Diese Klarstellung bringt dahingehend dringend benötigte Sicherheit für die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern.

Insbesondere in Anbetracht der Herausforderungen, den Bestand klimaneutral zu modernisieren, hilft die Entscheidung dabei, Finanzierungs- und Planungssicherheit zu erreichen. Unternehmen können nun darauf vertrauen, dass Modernisierungsmieterhöhungen auch bei nach der EOF geförderten Wohnanlagen nach den gängigen Regelungen des BGB kalkuliert werden können.

Es ist jedoch ratsam, jeden Einzelfall anhand des jeweiligen Förderbescheids zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle individuellen Regelungen eingehalten werden.

Ihre Ansprechpartner:
Herr Patrik Zeitler,
Tel.: +49 89 290020 -436,
patrik.zeitler@vdwbayern.de

Aufruf – Bilder von aktuellen Neubauprojekten für den Jahresbericht

Für den Jahresbericht des VdW Bayern sind wir auch in diesem Jahr auf der Suche nach schönen Bilder von abgeschlossenen Baumaßnahmen der Verbandsmitglieder.

Falls Sie passende Projekte haben, senden Sie die Fotos per E-Mail oder Download-Link bis zum 28. Februar 2025 an tobias.straubinger@vdwbayern.de.

Bitte denken Sie dabei auch an eine kurze Information zu dem Projekt (Bauherr, Ort, Zahl der Wohnungen).

Bei Bildern von externen Fotografen sollten die Nutzungsrechte geklärt sein.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Elektronische Rechnung – Status der ERP-Systeme

Beim Mitgliederdialog des VdW Bayern am 11. Dezember waren die Einführung der neuen E-Rechnungen und die damit verbundene Implementierung dieser Funktion bei den ERP-Systemen der Wohnungsunternehmen ein großes Thema.

Nach Rücksprache mit unserem Bundesverband GdW haben wir die folgende Rückmeldung zum Status bei axera und wowinex von der Aareon Deutschland GmbH erhalten.

Für das ERP-System wowinex wurde mit dem Dezember-Update die Funktionalität für E-Rechnungen mit dem Modul “Digitale Rechnungserfassung“ offiziell eingeführt. Damit können elektronische Rechnungsformate – neben PDF-Rechnungen – automatisch importiert und verarbeitet werden. Dabei werden nicht nur Kopfdaten, sondern auch Positionsdaten berücksichtigt. Die lesbare Darstellung der neuen Formate erfolgt über einen integrierten Viewer, der sämtliche im strukturierten Teil der Rechnung enthaltenen Daten übersichtlich aufbereitet. Dieser Viewer kann sowohl in der Digitalen Rechnungserfassung als auch im wowinex Rechnungseingangsbuch aufgerufen werden. Für 2025 sind zusätzliche Erweiterungen geplant, darunter die Validierung elektronischer Rechnungsformate auf Korrektheit. Außerdem soll der Viewer in weitere Buchungsprogramme von wowinex integriert werden. Ebenso ist die Unterstützung von Ausgangsrechnungen, die mit einem eigenen Aareon-Tool oder einem Partner-Tool erstellt werden, in Planung.

Auch für die Cloud-ERP Lösung axera arbeitet Aareon mit Hochdruck an der Implementierung von E-Rechnungsfunktionen. Im ersten Schritt wird der Funktionsumfang die Anzeige von E-Rechnungen im Rechnungseingang sowie die Übernahme von Rechnungsinformationen wie Kreditor, Rechnungsnummer, Datum und Betrag bei der Verbuchung umfassen. Die Übernahme von Einzelpositionen ist in einem späteren Schritt vorgesehen. Darüber hinaus wird es möglich sein, Rechnungen aus den verschiedenen Dateiablagen anzuzeigen. Das Release dieser Funktionen ist bis Ende Januar 2025 geplant. Für das kommende Jahr sind zusätzlich die Übernahme von Einzelpositionen sowie die Erzeugung von Ausgangsrechnungen geplant.

In diesem Zusammenhang haben wir auch bei Dr. Klein WoWi Port nach dem Stand der Umsetzung gefragt. Laut dem Unternehmen haben die Anwender diese Funktionalität bereits im Dezember erhalten und können sie seitdem aktiv nutzen.

VdW Bayern Treuhand: Newsletter

Jeden Monat liefert die VdW Bayern Treuhand Informationen zu aktuellen Themen aus der Wohnungswirtschaft – ob Klimapfad, die Kommentierung von neuen Gesetzen oder Einblicke in aktuelle Projekte. Darüber hinaus werden aktuelle Finanzierungskonditionen zur Verfügung gestellt, Kolleginnen und Kollegen vorgestellt und es gibt spannende Neuigkeiten aus dem VdW Bayern und dem GdW.

Melden Sie sich gerne für den Empfang an!

Anmeldelink

Jahresabschlussbefragung 2024: Die bayerische Wohnungswirtschaft baut im Jahr 2025 trotz schwieriger Lage weiter

Die Ergebnisse der Jahresabschlussbefragung 2024 der bayerischen Wohnungswirtschaft zeichnet ein durchmischtes Bild der aktuellen Situation innerhalb der Branche.

Einerseits hat sich die Einschätzungen der eigenen Geschäftslage gegenüber Dezember 2023 minimal verbessert – bleibt jedoch weiterhin deutlich hinter der Situation vor der Coronapandemie zurück.

Auch im Bereich des Wohnungsneubaus stehen die Zeichen für 2025 auf Kontinuität. Der VdW Bayern rechnet für das Jahr 2024 mit insgesamt etwa 4.500 Wohnungsfertigstellungen der Verbandsmitglieder. Allein die 163 antwortenden Unternehmen planen, im kommenden Jahr 2025 3.300 Wohnungen fertigzustellen. Die Fertigstellungen werden sich über die Jahre 2023 – 2025 betrachtet damit voraussichtlich auf einem gleichbleibenden Niveau bewegen.

Es zeigt sich: Die Wohnungswirtschaft bleibt auch in schwierigen Zeiten aktiv und baut weiter. Die Investitionen in den Wohnungsbau sollen bei 27% der antwortenden Unternehmen steigen.

Gleichzeitig zeigt die Befragung auch, dass sich die Wohnungswirtschaft Bayern mit einem zusehends unmöglichen Aufgabenspektrum konfrontiert sieht. Bereits heute fehlen vielen Unternehmen etwa die Mittel, um Wohnungsneubau und Klimawende gleichzeitig zu stemmen. Dies zeigt sich auch an den Investitionsbudget der Unternehmen, welche sich laut Umfrage stetig weiter in Richtung Modernisierung verschieben. 37% der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen werden im kommenden Jahr mehr Geld für Modernisierungsmaßnahmen ausgeben.

Außerdem zeigt die Jahresabschlussbefragung noch einmal deutlich, wie schwierig die wirtschaftlichen Bedingungen für den Bau bezahlbarer Wohnungen aktuell sind. Beim Wohnungsneubau setzen nahezu alle Unternehmen auf Förderung. 90% aller im kommenden Jahre geplanten Wohnungen sollen laut Antworten der Umfrageteilnehmer unter Nutzung von Fördermitteln realisiert werden. Insgesamt planen die Unternehmen, rund 240 Mio. Euro an Fördermittel beim Freistaat Bayern abzurufen. Sollten die Unternehmen keine Förderung für ihr Projekt erhalten, so planen 58%, den Wohnungsbau bis auf Weiteres ein- oder zurückzustellen. Weitere 18% würden den Umfang ihrer Projekte deutlich reduzieren.

Um einen Ausweg aus der aktuellen Baukrise zu finden, steht für die 502 Wohnungsunternehmen in Bayern eine Verlässlichkeit der Förderbedingungen folglich an erster Stelle. Nahezu jedes zweite Unternehmen sieht Sicherheit bei der Ausstattung mit Fördermitteln als größten potenziellen Baubeschleuniger. „Mehr Sicherheit“ ist damit aktuell gefragter als „Mehr Fördermittel“.

Das Eintreten für passende und verlässliche Förderbedingungen wird die politische Arbeit des VdW Bayern im kommenden Jahr erneut maßgeblich bestimmen.

Bei allen Unternehmen, die in den vergangenen Tagen an der Jahresabschlussbefragung teilgenommen haben, möchten wir uns für die wertvollen Einschätzungen herzlich bedanken.

Download

In eigener Sache – Weihnachten 2024

Aufgrund der Weihnachtsferien sind die Mitarbeiter:innen des VdW Bayern vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr!

Einladung zur Teilnahme an der Jahresabschlussbefragung des VdW Bayern „Ausblick 2025 der bayrischen Wohnungswirtschaft“

Der VdW Bayern möchte Siee herzlich zur Teilnahme an der Jahresabschlussbefragung des VdW Bayern „Ausblick 2025 der bayrischen Wohnungswirtschaft“ einladen. Noch rund 250.000 Wohnungen sollen aktuellen Prognosen zufolge im Jahr 2024 insgesamt in Deutschland entstanden sein. Die Gründe für die sich fortsetzende Talfahrt liegen für die Wohnungswirtschaft auf der Hand: Zu hohe Baukosten, zu lange Planungsvorläufe, zu hohe Unsicherheit bei den Fördermitteln – um nur einige Faktoren zu nennen.

Mit Blick auf diese Probleme, aber auch auf die im Februar 2025 anstehende Bundestagswahl, bitten wir Sie heute, uns Ihren Ausblick auf das Jahr 2025 mitzuteilen. Die Fragen beziehen sich auf Ihre Planungen rund um Investitionen, Neubau und Fördermittel sowie Ihre Sichtweise auf Maßnahmen für mehr Wohnungsneubau sowie zur Unterstützung der Klimawende.

Ihre Antworten sind für die politische Interessenvertretung des VdW Bayern sowie unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen der gesamten bayrischen Wohnungswirtschaft von großem Wert.

Eine Bearbeitung der Umfrage nimmt rund 7 Minuten in Anspruch.

Eine Teilnahme an der Befragung ist bis einschließlich Dienstag, 17. Dezember, um 10 Uhr möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Tjerk Wehland (089/290020315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de) gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Zur Umfrage