Positionspapier zur Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen – von nachhaltigem Bauen über effizientes Energiemanagement bis hin zur Entlastung von Verwaltungsprozessen. Digitalisierung bietet hier enorme Chancen, doch fehlende politische und rechtliche Rahmenbedingungen bremsen den Fortschritt in den Wohnungsunternehmen aus.

Im Positionspapier zur Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft benennen die wohnungswirtschaftlichen Verbände konkreten Maßnahmen und wichtige Weichenstellung, um digitale Innovationen in unserer Branche voranzutreiben. Damit die vollen Potentiale der Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft genutzt werden können, sind insbesondere Anpassungen bei Datennutzungs-Regelungen, bei der Betriebskostenverordnung und im Verwaltungshandeln nötig.

Das Positionspapier trägt alle Forderungen kompakt auf zehn Seiten zusammen – das Dokument soll in der beginnenden Legislaturperiode auch in die digitalpolitischen Diskurse in Berlin eingebracht werden.

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Verbände fordern Klarheit und Verlässlichkeit für die Wärmewende: Wohnungswirtschaft unterstützt gemeinsamen Appell

Die Wohnungswirtschaft bekräftigt gemeinsam mit führenden Branchenverbänden die Forderung nach einer klaren, verlässlichen und praxistauglichen Strategie für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. In einem gemeinsamen Appell rufen GdW, BDEW, BDH, BEE, B.KWK, BWP, DVGW, VKU, ZIA, Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V. und ZVSHK die Politik dazu auf, die Wärmewende konsequent, sozial verträglich und wirtschaftlich machbar zu gestalten.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist essenziell für das Gelingen der Energiewende. Doch um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Klarheit und Verlässlichkeit in der politischen Strategie. Die derzeitigen regulatorischen Unsicherheiten und die stetig steigenden Anforderungen an die Gebäudeeffizienz gefährden nicht nur die Investitionsbereitschaft, sondern treiben auch die Kosten für Mieter und Vermieter in die Höhe.

Statt immer schärfere Effizienzvorgaben durchzusetzen, die zu massiven Kostensteigerungen führen, brauchen wir eine realistische, pragmatische Herangehensweise. Der Fokus muss auf einer schnellen Defossilisierung der Wärmeversorgung liegen – durch erneuerbare Wärmequellen wie Wärmepumpen, grüne Fernwärme und Abwärmenutzung. Dies kann effektiver zur CO2-Reduktion beitragen als die bisherige, übermäßige Konzentration auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, die oft unwirtschaftlich und sozial problematisch ist.

Ein wesentlicher Punkt unseres Appells ist die Notwendigkeit einer langfristigen Planbarkeit für die Wohnungsunternehmen. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis 2026 muss genutzt werden, um praxisgerechte Regelungen zu schaffen, die Investitionen erleichtern und eine kontinuierliche Entwicklung hin zur Klimaneutralität ermöglichen.

Ebenso entscheidend ist eine sozialverträgliche Wärmewende. Die Belastung für Mieter und Eigentümer darf nicht weiter steigen. Deshalb fordern wir eine gezielte Förderstrategie, die nicht nur den Klimaschutz, sondern auch bezahlbares Wohnen sicherstellt.

Die Wohnungswirtschaft steht bereit, diesen Prozess aktiv zu begleiten. Jetzt ist die Politik gefragt, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen – für eine Wärmewende, die Planungssicherheit schafft, sozial ausgewogen bleibt und die Klimaziele effizient erreicht.“

Den Wärme-Appell finden Sie hier.

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BID-Verbände: Wählen gehen, Demokratie stärken und Bauen wieder bezahlbarer machen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), ruft alle Wahlberechtigten zum Wählen bei der bevorstehenden Bundestagswahl auf. Die wachsende gesellschaftliche Spaltung, der eklatante Wohnungsmangel und die wirtschaftlichen Herausforderungen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft verlangen nach einem klaren Kurs und verlässlichen Rahmenbedingungen.

„Gehen Sie wählen! Das Wahlrecht ist das wichtigste Element der Demokratie und die wirksamste Form der Beteiligung an der politischen Entwicklung. Wir stehen vor wichtigen Entscheidungen, die die Zukunft und den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes beeinflussen. Billiger Populismus will spalten, sorgt nicht für das friedliche Miteinander und ein gutes Ergebnis für unser Land. Unseriöse, einfache Antworten werden den komplizierten Herausforderungen nicht gerecht“, betonte der BID-Vorsitzende und Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Dirk Salewski, in Berlin.

„Es muss einer kommenden Bundesregierung gelingen, Bauen wieder bezahlbarer zu gestalten. Wir müssen mehr Bauen, mit weniger und nicht mehr Vorschriften und Regeln. Dazu müssen klare, verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und Erleichterungen bei der Erlangung von Eigentum erreicht werden. Dazu gehört auch, dass das Bundesbauministerium gestärkt wird und alle relevanten Kompetenzen erhält. Baupolitik litt bislang an mangelnder politischer Bedeutung und fehlender Durchsetzungskraft. Das muss sich ändern. Ansonsten werden wir eine zunehmende soziale Spaltung, Abwanderung von Fachkräften und eine Zunahme bei Unternehmensinsolvenzen in unserem Land erleben, die niemand wollen kann“, sagte Salewski.

„Die bevorstehende Wahl ist richtungsweisend – es geht nicht nur darum, eine neue Regierung zu wählen, sondern auch darum, unsere demokratischen Werte zu stärken. Wer eine stabile Gesellschaft will, muss Parteien unterstützen, die sich für die Schaffung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, für den Bau bezahlbarer Wohnungen, sowie für soziale Gerechtigkeit einsetzen. Dazu gehört, dass sich die Parteien der Mitte endlich mit Nachdruck und Verantwortung um das Wohnen als die soziale Frage unserer Zeit kümmern und echte, wirksame Lösungen auf den Weg bringen. Statt den Mangel nur zu verwalten, braucht es einen Bau-Boost: Baukosten senken, vergünstigte Grundstücke bereitstellen und den sozialen Wohnungsbau massiv fördern. Ohne flexible Bauvorschriften, schnellere Genehmigungen, eine Baukostenbremse und ein verlässliches Fördersystem bleibt bezahlbares Wohnen eine Illusion“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Die höchsten Baustandards in Europa, hohe Steuern und Bürokratie sowie falsche Förderungen und massive Regulierungen verteuern, erschweren und verhindern den Wohnungsbau – mit gravierenden Folgen für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und sozialen Zusammenhalt“, warnte Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD. „Wohnungsmangel ist kein isoliertes Problem, sondern eine Gefahr für sozialen Frieden und wirtschaftliche Entwicklung. Fachkräfte finden in den Wachstumsregionen keinen bezahlbaren Wohnraum, Investoren schrecken vor unsicheren Rahmenbedingungen zurück. Nur eine echte Wohnwende wird die Lösung bringen: Der Immobilienmarkt muss entfesselt, der Wohnungsbau wiederbelebt werden. Die neue Regierung muss den Bauturbo zünden und die Legislaturperiode der Eigentumsbildung ermöglichen. Die Bau- und Wohnpolitik muss so ausgerichtet werden, dass sie den Menschen die Türen zum Eigenheim öffnet. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Stärken Sie wirtschaftlich kompetente Kräfte der politischen Mitte. Deutschland steht am Scheideweg – verharren wir im Krisenmodus oder wagen wir die Wirtschafts- und Wohnwende? Nutzen wir diese Wahl klug.“

„Die zukünftige Bundesregierung muss Voraussetzungen schaffen, in denen der Immobiliensektor endlich wieder wachsen kann. Gesetze müssen praktikabel und umsetzbar sein – ohne zu überfordern. Auch eine zielgerichtete und breit angelegte Förderung des Wohneigentums, die insbesondere junge Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen stärker beachtet, muss endlich auf den Weg gebracht werden. Eigentumsbildung ist kein Luxus, sondern eine Investition in die Zukunft. Eine Politik, die Wohneigentum befördert, stärkt nicht nur sozialen Frieden, sondern kurbelt auch das Wirtschaftswachstum an, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht eine Altersvorsorge für breitere Schichten unserer Bevölkerung“, betonte Sylvia Pruß, Präsidentin des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

„Deutschland steht vor einem entscheidenden Jahr. Es muss gelingen, endlich spürbare wirtschaftspolitische Impulse zu setzen. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken, Wirtschaftswachstum stimulieren und sich so auch positiv auf den Immobilienmarkt auswirken. Die Schaffung von mehr Wohnraum gehört zu den aktuell drängendsten politischen und sozialen Aufgaben, sie birgt in gesellschaftlicher Hinsicht großen Konfliktstoff. Die neue Bundesregierung wird hier besonders gefordert sein, schnell umfassende und zielführende Maßnahmen zu ergreifen, die den Wohnungsbau vor allem in den Großstädten ankurbeln“, erklärte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Gute und aussichtsreiche Maßnahmen seien im Bündnis bezahlbarer Wohnraum erarbeitet worden. Jetzt komme es auf deren zügige Umsetzung an.

„Es braucht ein kräftiges Zeichen für die Demokratie. Sie bietet die Basis für Innovation und Fortschritt, für eine leistungsfähige Wirtschaft und den Wohlstand der Menschen in dieser Republik. Umso wichtiger, dass eine künftige Bundesregierung der Mitte die ökonomische Kehrtwende vollzieht. Die Politik muss den Anteil staatlich bedingter Kosten bei Bau und Verkauf runterschrauben, die Regulierung zurückfahren und ein investitionsfreundliches Umfeld schaffen. Damit kann die Immobilienwirtschaft ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, Klimaschutz und Wohlstand in diesem Land weiter leisten. Gehen Sie bitte wählen. Die Demokratie steht unter Druck, sie braucht Sie“, betonte Iris Schöberl, Präsidentin des Spitzenverbandes der deutschen Immobilienwirtschaft (ZIA).

In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland arbeiten die Verbände BFW, VDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der BID steht der Politik und anderen Wirtschaftszweigen sowie weiteren Verbänden ein unterstützender und durchsetzungsfähiger immobilienwirtschaftlicher Partner zur Seite. Weitere Informationen über die BID finden Sie im Internet unter www.bid.info

Mehr zu den ausführlichen Positionen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft im GdW zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.

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KfW-Webinar: Vortrag Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Der GdW hat uns den Vortrag des KfW-Webinars „Programm Klimafreundlicher Neubau – Niedrigpreissegment” vom 18.02.2025 zur Verfügung gestellt. Sie können sich die Präsentation hier herunterladen:

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Wissenschaftler fordern Kurswechsel in der Klimapolitik des Gebäudesektors

Renommierte Wissenschaftler aus den Bereich Architektur und Ingenieurwesen haben am 14.11.2024 in Berlin ihr Manifest für eine nachhaltige, kosteneffiziente und sozial verträgliche Klimapolitik im Gebäudesektor vorgestellt.

Darin kritisieren sie die seit vielen Jahren einseitige Fokussierung auf immer höhere Energieeffizienzstandards und fordern einen politischen Richtungswechsel. „Die historisch gewachsene, alleinige Fokussierung auf Energieeinsparung im Gebäudesektor ist gescheitert! Nur ein Paradigmenwechsel im Klimaschutz bei Gebäuden auf einen Praxispfad, der die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ins Zentrum unseres Handelns rückt, ist finanzierbar, stellt die Erreichung der Klimaschutzziele sicher und gewährleistet bezahlbares Wohnen“, so die Autorinnen und Autoren. Das Manifest ist Gründungsdokument der „Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“. Ziel der Initiative ist es, einen breiten Diskurs in der Öffentlichkeit zu organisieren. Die Initiatoren fordern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Politik dazu auf, der Initiative beizutreten.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt die Initiative der Wissenschaftler und ist ihr offiziell beigetreten. Unterstützen auch Sie die Initiative für bezahlbaren Klimaschutz:

Auf dieser Internetseite kann man der Initiative per Anmelde-Button beitreten: Link. Sie finden auf der Website auch alle Informationen der Initiative und einen Videomitschnitt der Pressekonferenz.

Unser Bundesverband GdW hat sich anlässlich der Initiative mit einem Brief an die Mitglieder der Regionalverbände gewandt. Darin wird um eine Unterstützung der Initiative gebeten. Sollten Sie das Schreiben nicht bekommen haben, schicken wir es Ihnen gerne zu. Bitte melden Sie sich bei Tobias Straubinger (Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de, Tel.: 089 290020-305).

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Hemmnisse beim Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Erste Rückmeldungen von Wohnungsunternehmen zum KNN-Förderprogramm zeigen, dass die im für die Antragstellung verpflichtend anzuwendenden Excel-Tool anzusetzenden Bauwerkskosten (KG 300/400/550) dazu führen, dass die Anforderung mit “nicht erfüllt” gekennzeichnet ist, da die Baukosten über den im Excel-Tool hinterlegten Baukosten-Referenzwert liegen.

Der Baukosten-Referenzwert bildet sich aus der Summe der mittleren Baukosten der KG 300 und 400 für Deutschland (mittlerer BKI-Kostenkennwert der Gebäudeart MFH, mit bis zu 6 WE, einfacher Standard BKI, Stand I. Quartal 2024), welcher mittels BKI-Regionalfaktoren auf das regionale Preisniveau und mittels allgemeinen Baupreisindex (Destatis: Neubau (konventionelle Bauart) von Wohngebäuden) auf das Preisniveau zum Betrachtungszeitpunkt angepasst wird. Die BKI-Regionalfaktoren werden automatisch anhand der eingegebenen Postleitzahl des Investitionsobjekts ermittelt.

Im Ergebnis führt eine Überschreitung des Baukosten-Referenzwerts dazu, dass eine Antragstellung nicht möglich ist. Derzeit gehen wir davon aus, dass der untere Wert für die genannten Kostengruppen bei 2.000 € netto, also 2.380 Euro brutto liegt.

Der GdW steht zu dem Thema in engem Austausch mit dem Bauministerium. Sollten sich die Baukostenobergrenzen als unrealistisch erweisen, besteht seitens des Bauministeriums die Bereitschaft, Anpassungen vorzunehmen.

Wir möchten Sie daher bitten, uns mögliche Hemmnisse für die Inanspruchnahme der KNN-Förderung zukommen zu lassen.

Kontakt: tobias.straubinger@vdwbayern.de

GdW: Coworking – Rahmenvereinbarung 2.0 mit der CoWorkLand (CWL)

Der GdW hat im Jahr 2021 eine Rahmenvereinbarung mit der genossenschaftlich organisierten CoWorkLand (CWL) aus Kiel unterzeichnet, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen für das mobile Arbeiten von Mietern in den Quartieren durch Schaffung von Coworking-Places zu unterstützen, aber auch grundsätzlich für Beschäftigte in den Unternehmen der Wohnungswirtschaft alternative Arbeitsplätze anzubieten, vor allem auch in den ländlichen Räumen.

Mit der neuen Rahmenvereinbarung 2.0 setzen wir die Kooperation mit der CWL fort. Das Leistungspaket der CWL wurde ergänzt und an die Bedürfnisse der Unternehmen weiter angepasst. Inzwischen hat die CWL auch die Anzahl der Coworking-Spaces in Deutschland von 76 (2021) auf 154 (2024) fast verdoppelt und ist nun in fast allen Bundesländern (mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und dem Saarland) vertreten. Eine Reihe von Wohnungsunternehmen haben sich bereits auf der Grundlage der RV 1.0 intensiver mit dem Thema Coworking in ihren Beständen auseinandergesetzt. Neben Vorträgen und Workshops wurden vor allem Potenzialanalysen für eigene Standorte durchgeführt und die Einrichtung von Coworking-Spaces sowie die Unterstützung bei der Betreibersuche geprüft.

Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch das Angebot, bereits vorhandene Coworking-Spaces aus dem deutschlandweiten CWL-Netzwerk zu nutzen. Buchungen können über eine zentrale Buchungsplattform erfolgen.

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BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Pilotprojekte, die zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Digitalisierung im Gebäudebereich beitragen. Dabei stehen u. a. Themen wie ressourcenschonendes Bauen, Kreislaufwirtschaft, innovative Bauverfahren und der Einsatz digitaler Technologien im Fokus. Die Konzeptfindung, Innovationstransfer, integrierte Planung sowie die bauliche Umsetzung werden gefördert (bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben).

Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie sonstige Organisationen), die im Bereich Bauen und Wohnen tätig sind und als Bauherren agieren. Die Lösungsansätze sollen im Verbund von Bauherren mit Planenden, Forschenden und ggf. weiteren am Projekt Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen, entwickelt und umgesetzt werden.

Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen.

Am 27. September 2024 können bei der Online-Informationsveranstaltung von 10.00 bis 11.30 Uhr Fragen direkt eingebracht werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie den Einwahllink finden Sie in Kürze auf Zukunft Bau: https://www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich/foerderaufruf
Anmerkung VdW Bayern: Die Website ist aktuell noch nicht erreichbar.

Bei Fragen zum Förderaufruf wenden Sie sich gerne an die Hotline 030 9940596-11 oder an die Projekt-E-Mail-Adresse innovation@bundesstiftung-bauakademie.de

Alle Informationen finden Sie hier:

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Information zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der im Jahr 2010 entwickelte DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) hat sich als Berichtsstandard in der Praxis etabliert und wird von vielen Wohnungsunternehmen freiwillig angewendet. Auf der Grundlage des branchenspezifischen Standards kann zu den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft anhand von 20 Kriterien berichtet werden.

Im Zuge der aktuellen CSRD-Berichterstattung wird der DNK nun weiterentwickelt.

Ein ausführliche Information des GdW zur Weiterentwicklung der DNK finden Sie hier:

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Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG – Möglichkeit der Fristverlängerung

Ende Juni hatte der GdW angekündigt, weitere zwischenzeitlich hier eingegangene Fragen zur Abgabe von finalen Selbsterklärungen bzw. zur Mitteilung an den Übertragungsnetzbetreiber (Transparenzerklärung) nach § 30 Abs. 1 StromPBG, § 30a Abs. 2 StromPBG und/oder § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG zu beantworten.

Ausgangslage ist dabei die sog. FAQ-Liste “Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG”, Version 17 vom 11. Juli 2024, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/ewpbghoechstgrenze-selbsterklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=51

Mit der sog. Prüfbehörde und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stand der GdW im engen Austausch. Über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes haben wir uns zweimal an Herrn Bundesminister Habeck gewandt. Aufgrund der Widersprüchlichkeit des Gesetzes bleiben jedoch Unklarheiten, die beim Ausfüllen der Selbsterklärungen kenntlich gemacht werden sollten.

Zu den Fristen:

Fristverlängerungsanträge konnten über das Antragsportal der Prüfbehörde gestellt werden. Dieses ist (für Fristverlängerungsanträge) inzwischen geschlossen. Im Falle einer Genehmigung hat die Prüfbehörde die Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärung des Unternehmens auf den 2. September 2024 verlängert. Mit der Verlängerung der Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärung einhergehend verlängerte die Prüfbehörde die Frist zur Mitteilung an den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 30 Abs. 5 StromPBG und/oder nach § 22 Abs. 5 EWPBG (s. hierzu Kapitel 2.18 der FAQ-Liste) sowie entspr. Fristen der Lieferanten des betroffenen Unternehmens auf den 30. September 2024, sofern diese Normen aufgrund der Höhe der Entlastungsbeträge überhaupt auf das jeweilige Unternehmen anwendbar waren, vgl. 5.5, S. 64 der FAQ-Liste.

Um Rückforderungen zu vermeiden, sollten die Lieferanten über die gewährten Fristverlängerungen unmittelbar informiert werden. Können die hier mitgeteilten Fristen trotz Verlängerung nicht eingehalten werden, weil infolge unterjähriger Verbrauchserfassungen Abrechnungen nicht vorliegen, sollte dies seinem Lieferanten mitgeteilt werden. Verwaltungsrechtlich bliebe hier nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Um dies zu verhindern, reicht nach dem hier vertretenen Verständnis eine Schätzung aus. Diese ist zu vermerken.

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier:

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