Im Mai 2023 haben wir Sie über den erfolgreichen Abschluss der ersten Verhandlungsphase mit der Telekom Deutschland informiert. Nunmehr liegen neben dem bereits kommunizierten gemeinsamen Positionspapier auch die beiden Musterregelungen eines Errichtungs- und Gestattungsvertrags sowie des optionalen Vermarktungsvertrags in finalen Versionen vor. Wie angekündigt erhalten Sie ebenso ein ausführliches Erläuterungspapier zu den Vereinbarungen.

Die Musterregelung eines Gestattungs- und Errichtungsvertrages beinhaltet einen Glasfaser-Vollausbau der Gebäude (FTTH) , der optionale Vermarktungsvertrag kann darüber hinaus für eine Glasfaseranbindung der Gebäude (FTTB) Anwendung finden, ohne dass die Wohnungen mit Glasfaser direkt angebunden sein müssen. Die Musterregelungen gelten für GdW-Wohnungsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. Sie bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:

  • Kostenfreier Glasfaseranschluss und Vollausbau der Gebäude mit vier Fasern pro Wohnung.
  • Ausbau anhand einer mit Wohnungsunternehmen abgestimmten technischen Leitlinie.
  • Kostenfreier Betrieb und Service, auf Wunsch über die Vertragslaufzeit hinaus.
  • Zusicherung der Telekom für eine Netznutzung durch Dritte.
  • Angebot einer Vermarktungskooperation an alle interessierten Mitgliedsunternehmen des GdW, die mehr als 100 (einhundert) Wohneinheiten im Bestand haben.

Jedoch raten wir Wohnungsunternehmen, die die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen, derzeit vom Abschluss des optionalen Vermarktungsvertrages ab. Eine werbliche Tätigkeit jeglicher Art kann zur Versagung der erweiterten Kürzung führen. Der GdW sieht auch keine Rechtsgrundlage zur Anwendung der 5 %-Grenze des § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe c) GewStG. In jedem Fall sollte der steuerliche Berater hinzugezogen und ggf. eine verbindliche Auskunft eingeholt werden. Der Abschluss des Gestattungs- und Errichtungsvertrages ist vom Abschluss des Vermarktungsvertrages unabhängig.

Mit der Telekom schließt sich unmittelbar eine zweite Verhandlungsphase mit dem Ziel weiterer Regelungen zu technischen und wirtschaftlichen Kooperationsmöglichkeiten im Falle des Eigenausbaus von FTTH-Gebäudenetzen durch Mitgliedsunternehmen des GdW oder verbundene Unternehmen sowie zu Rahmenbedingungen für die Übereignung von FTTH-Gebäudenetzen auf Wohnungsunternehmen oder mit ihnen verbundenen Unternehmen an. Auf Anregung von Wohnungsunternehmen wird der GdW Möglichkeiten für eine Musterregelung einer reinen FTTB-Anbindung ausloten.

Wohnungsunternehmen können aufgrund der Ergebnisse dieser sowie weiterer zwischen Telekom und GdW geführter Verhandlungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Anpassung bereits geschlossener Verträge, sofern technisch möglich, sowie den Abschluss weiterer Verträge mit der Telekom verlangen.

Die Telekom hat bereits sehr intensiv Mitgliedsunternehmen angeschrieben und für einen Vertrag geworben. Zur Vermeidung von Missverständnissen stellen wir klar, dass der GdW der Telekom weder bisher noch in Zukunft Adressen zur Verfügung gestellt hat oder stellen wird.

Der GdW führt in Abstimmung mit dem Fachausschuss Wohnungswirtschaft 4.0 derzeit weitere Verhandlungen u. a. mit Vodafone und PYÜR/Tele Columbus. Ein zwischenzeitlich endverhandeltes Papier mit dem Kabelverband FRK wird in Kürze nach Fertigstellung eines Erläuterungspapiers kommuniziert. Alle vom GdW verhandelten Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend.

Die anliegenden Regelungen mit der Telekom finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen:

Zum Mitgliederbereich