Zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien hat der Bundestag Änderungen im §35 sowie Ergänzungen im §249 BauGB beschlossen. Im Fokus stehen dabei die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Solaranlagen, die Erhöhung der Speichermöglichkeiten für Wasserstoff sowie der Ausbau erneuerbarer Energien durch Windkraftanlagen. Das Gesetz ist mit der Veröffentlichung am 11.01.2023 in Kraft getreten. Darüber hinaus tritt am 01.02.2023 eine Regelung in Kraft, die die Abstandsflächen von Windanlagen im Außenbereich zu Gebäuden mit Wohnnutzungen auf mindestens 2H (Höhe) definiert.

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