Am 24.06.2023 trat die Novelle der TrinkwV in Kraft. Die Wirkung auf Wohnungsunternehmen hält sich bis auf den Punkt Informationspflichten in Grenzen:
- Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 2026
- Pflicht zur unverzüglichen Weitergabe der vom Versorger erhaltenen Informationen in
Textform - Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
- Faktische Unmöglichkeit neuer Ultrafiltrationsanlagen
Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier: