Am 24.06.2023 trat die Novelle der TrinkwV in Kraft. Die Wirkung auf Wohnungsunternehmen hält sich bis auf den Punkt Informationspflichten in Grenzen:

  • Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 2026
  • Pflicht zur unverzüglichen Weitergabe der vom Versorger erhaltenen Informationen in
    Textform
  • Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
  • Faktische Unmöglichkeit neuer Ultrafiltrationsanlagen

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier:

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