Artikel zum Internationalen Jahr der Genossenschaften für die Unternehmenskommunikation

Das Jahr 2025 wurde offiziell zum “Jahr der Genossenschaften” ausgerufen – ein Anlass, um auf die enorme Bedeutung und die lange Geschichte der Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland zu blicken. Unser Bundesverband GdW hat zum Internationalen Jahr der Genossenschaften einen Artikel mit Fokus auf Geschichte, Bedeutung und aktuelle Herausforderungen der Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland verfasst.

Diesen Text haben wir um einige Fakten zu den bayerischen Wohnungsgenossenschaften und ein Zitat von Verbandsdirektor Hans Maier ergänzt. Sie können den Text gerne für Ihre Unternehmenskommunikation nutzen, z.B für die Internetseite oder Mieter- bzw. Mitglieder-Magazine.

Wohnungsbau braucht Dreiklang: Weniger Auflagen – Kosten reduzieren – Förderfundament

Zum Wohnungsbau-Tag am 10. April erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die wachsende Verzweiflung der Menschen mit Blick auf das bezahlbare Wohnen in Deutschland zeigt sich in immer längeren Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen. Aber dabei bleibt es nicht. Mit den wachsenden Schlangen breitet sich ein immer flächendeckenderer Vertrauensverlust in die Politik aus. Jetzt braucht es keine weiteren Analysen, sondern beherztes Handeln, um den bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland wieder zum Aufschwung zu bringen.

Dafür ist ein neuer Dreiklang notwendig: Ein drastisches Absenken der vielen Auflagen, ein Reduzieren der enormen Kosten beim Wohnungsbau sowie ein verlässliches Förderfundament, mit dem dauerhaft geplant werden kann. Wir brauchen ein staatliches Zinsverbilligungsprogramm, das dauerhaft funktioniert – kein Strohfeuer mit Start-Zins und plötzlichem Förderstopp.

Wenn wieder bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, ist zudem ein realistisches, handhabbares Maß an Klimaschutz vonnöten. Zusätzlich sollte sozialer Wohnraum vollständig von der Mehrwertsteuer befreit werden. Wer es ernst meint mit bezahlbarem Wohnen, darf nicht an veralteten Denkstrukturen festhalten. Ohne massive Impulse von der neuen Bundesregierung und einer gleichzeitigen Abkehr von weiteren Mietrechts- und Steuerrechtsverschärfungen wird der Wohnungsmarkt nicht aus der Krise finden.

Hier finden Sie die ausführliche Pressemitteilung:

Seminarhinweis “Fairer, konsequenter Umgang mit häufig kurzfristig und dauer-kranken Mitarbeitern” am 6. Mai

Kranke Mitarbeiter sind eine Gruppe, die besondere Aufmerksamkeit benötigt. Sie sind ein erheblicher Kostenfaktor. Die betriebliche Fürsorgepflicht hat für sie eine besonders starke Geltung. Das Unternehmen hat herauszufinden, ob es eventuelle betriebliche Umstände sind, welche die häufige Arbeitsunfähigkeit oder Langfristerkrankung auslösen oder zumindest beeinflussen. Daher ist u.a. die Form der Befragung der erkrankten Mitarbeiter hinsichtlich der Ursachen der Arbeitsunfähigkeit von außerordentlicher Bedeutung.

Der Vorgesetzte muss wissen, dass mit seiner Führungsaufgabe ein weitreichendes Fragerecht verbunden ist, das in transparenter und sachgerechter Form auszuüben ist. Allerdings handelt es sich um eine delikate Aufgabe und die betriebliche Recherche kann sich, wenn Grenzen unbeachtet bleiben, übergriffig entwickeln.

Wenn Krankengespräche regelmäßig und systematisch stattfinden, was grundsätzlich zu empfehlen ist, ist der Personal- oder Betriebsrat über das Verfahren zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen. Dafür bedarf es in der Regel einer dokumentierten Vereinbarung. Sie wird nicht versagt werden können, wenn die Befragung ordnungsgemäß läuft.

GdW-Webinar: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 05.05.2025

Ab dem 28.06.2025 ergeben sich für einen Teil der Wohnungsunternehmen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) neue gesetzliche Anforderungen an elektronische Dienstleistungen über Websites oder Apps. Doch auch abseits einer gesetzlichen Pflicht ist es sinnvoll, das Thema Inklusion bei Digitalprojekten generell in den Fokus zu nehmen.

Wir geben Ihnen in unserem Webinar am 05.05.2025, 15:00 bis 16:00 Uhr, einen rechtlichen Einblick in Inhalten und Konsequenzen des BFSG für Wohnungsunternehmen sowie praktische Hinweise zu Mindestanforderungen und Optionen für die barrierearme bzw. barrierefreie Gestaltung von Webseiten.

  • Zielgruppen und Ausnahmetatbestände des BFSG
  • Vom Gesetz betroffene Anwendungen und Sanktionen
  • Technische Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Websites
  • Praxisnahe Gestaltungsoptionen für Unternehmens-Webesites
  • Live-Fragerunde mit unseren Experten

Die Teilnahme an der GdW-Veranstaltung ist kostenfrei, der DigiWoh übernimmt das Teilnehmermanagement für den GdW. DigiWoh-Mitglieder werden automatisch eingeloggt. Ohne DigiWoh-Mitgliedschaft geben Sie bitte den Kenncode 998628 in das drunterliegende Feld ein. Sie erhalten daraufhin einen Bestätigungslink.

Anmeldung und weitere Informationen: https://www.digiwoh.de/inhalte/gdw-webinar-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz

 

Omnibus-Vorschlag

Nach der Abstimmung über das beschleunigte Verfahren am 1. April 2025 haben die Europaabgeordneten am 3. April 2025 die „Stop the Clock“-Richtlinie mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen. Die Richtlinie verschiebt die Anwendung der CSRD um ein Jahr und die der CSDDD um zwei Jahre.

Die Fraktionen EVP, S&D, Renew und Grüne haben sich darauf geeinigt, den Text ohne Änderungen anzunehmen. Keiner der Änderungsanträge der anderen Fraktionen (Die Linke, EKR und PfE) wurde angenommen.

Der Rat der, der den Text bereits am 26. März 2025 bestätigt hatte, hat ihn am 14. April 2025 formell angenommen.

In einem nächsten Schritt wird der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Richtlinie muss bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Des Weiteren wird die EU-Kommission im Rahmen des Omnibusvorschlags voraussichtlich am 21. Mai 2025 ihr drittes Omnibus-Paket für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) vorschlagen. Neben einer Änderung der Definition von KMUs sollen mit dem Paket auch Reformen an der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgeschlagen werden. Laut Kommission geht es um Vereinfachungen für Organisationen und Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, der Kern des Gesetzes solle aber nicht geändert werden.

 

Evaluation des Förderprogramms “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” bestätigt den Praxispfad CO2-Minderung im Gebäudesektor

Das BMWK hat im März 2025 den Evaluationsbericht zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) 2023 veröffentlicht. Es sind einzelne Berichte zur BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) und zur Effizienzhausförderung (BEG WG) sowie eine gemeinsame Kurzfassung erschienen.

Die Evaluierung belegt, dass die BEG-Förderung eine große soziale Schieflage aufweist und dass Effizienzhäuser die Treibhausgasminderung viel zu teuer erkaufen:

  • Die aktuelle Förderung kommt zu 79 % (BEG EM) bis 91 % (Effizienzhausförderung) Zuwendungsempfängern mit überdurchschnittlichem Haushaltseinkommen zugute (bezogen auf das Medianeinkommen).
  • CO2-Vermeidung durch Effizienzhausstandards verursacht absurd hohe Kosten – jede einzelne vermiedene Tonne CO2-Äq2 wurde mit durchschnittlich 1.034 EUR
    gefördert. Das ist in der Breite nicht finanzierbar.
  • CO2-Vermeidung durch Einzelmaßnahmen wurde mit 132 EUR/t gefördert.
  • Die tatsächliche Endenergieeinsparung ist 38 % kleiner als die theoretisch berechnete Einsparung

 

GdW Arbeitshilfe 85 – CO2e-Monitoring

Die vorliegende Überarbeitung entwickelt die Arbeitshilfe 85 “CO2-Monitoring” von 2020 angesichts der neuen Entwicklungen auf EU-Ebene (EU-Taxonomie, CSRD[1]-Berichterstattung) und beim Emissionshandel (national sowie europäisch ab 2027 mit dem ETS 2) weiter und gibt darüber hinaus auch Hilfe zur Prozessgestaltung. Der GdW und die Initiative Wohnen 2050 (IW.2050) haben sich erneut abgestimmt, sodass eine einheitliche Methodik vorliegt.

Diese Arbeitshilfe liefert den Rahmen, um ein eigenes CO2-Monitoring aufzubauen. Das Monitoring ist die Grundlage der Klimaschutzstrategie und der Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Die gesetzlichen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung können im Einzelnen über die in dieser Arbeitshilfe dargestellten Aspekte hinausgehen. Die AH 85 ist deshalb im Zusammenhang mit der AH 95 “Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Wohnungsunternehmen” zu verwenden.

Druckexemplare werden voraussichtlich erst ab Ende April 2025 zur Verfügung stehen.

Alle weiteren Besteller sowie Mehrexemplare für unsere Mitglieder können zu einem Preis von 25 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW bezogen werden.

 

Inflationsrate im März 2025 bei +2,2 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2025 bei +2,2 %. Im Februar und Januar 2025 hatte sie jeweils bei +2,3 % und zuvor im Dezember 2024 bei +2,6 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, dämpfte die Preisentwicklung bei Energie auch im März 2025 die Inflationsrate. Dagegen hat sich der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln erneut verstärkt. Zudem blieben insbesondere die überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend. Gegenüber dem Vormonat Februar 2025 stiegen die Verbraucherpreise im März 2025 um 0,3 %.

 

Baugenehmigungen für Wohnungen im Februar 2025: -2,3 % zum Vorjahresmonat

Im Februar 2025 wurde in Deutschland der Bau von 17 900 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 2,3 % oder 400 Baugenehmigungen weniger als im Februar 2024. Damit ging die Zahl der Baugenehmigungen im Vorjahresvergleich nach zwei Monaten des Anstiegs wieder zurück. Im Zeitraum von Januar bis Februar 2025 wurden 35 900 Wohnungen genehmigt. Das waren 2,1 % oder 700 mehr als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Februar 2025 insgesamt 14 200 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,8 % oder 600 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Februar 2025 wurden 29 800 Neubauwohnungen genehmigt und damit 2,2 % oder 600 mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 12,4 % (+800) auf 6 800. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen dagegen um 14,5 % (-300) auf 1 900. Bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen um 1,3 % (-200) auf 18 500.

Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 – Erste Bewertung für das Bauen und Wohnen

Nach rund sechs Wochen intensiver Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Die künftigen Regierungspartner haben am 9. April die Vereinbarung sowie erste Details zur Ressortverteilung öffentlich vorgestellt. Der Vertrag bildet die Grundlage für eine Bundesregierung, die wirtschaftliche Erneuerung und sozialen Zusammenhalt gleichermaßen in den Blick nehmen will.

Mit dem Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz einen grundlegenden Kurswechsel an. Im Ergebnis finden sich langjährige Forderungen der Wohnungswirtschaft wieder – insbesondere in den Bereichen Wohnraumförderung und Entbürokratisierung. Beim Bauen und Wohnen gibt es große Pläne. Die Wohnungswirtschaft soll entlastet, gefördert und von Bürokratie befreit werden. Was das für sozial orientierte Wohnungsunternehmen bedeutet, ist in Teilen ermutigend – bleibt aber in vielen Punkten vage. Wir haben eine erste Bewertung aus Sicht der Wohnungswirtschaft vorgenommen.

Wohnungsbau: Offensive für Tempo und Vereinfachung

Die Koalition will dem Wohnungsbau „neuen Schwung“ geben. In den ersten 100 Tagen soll ein Gesetzespaket zur Planungsbeschleunigung kommen – „ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos“ heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag.

Bestandteil des Bauturbos soll eine Novelle des Baugesetzbuches sein. Zur Beschleunigung von Bauverfahren sollen laut Koalitionsvertrag insbesondere folgende Hebel in Bewegung gesetzt werden: „Formalisierte Verfahren werden flexibilisiert [und] Verfahrensstufen reduziert, um Doppelprüfungen abzubauen.“

Einen höheren Stellenwert soll darüber hinaus die Entbürokratisierung erhalten. Unter anderem ist die rechtssichere Einführung eines Gebäudetyps E geplant, sowie eine unabhängige Stelle zur Kostenfolgenabschätzung bei Einführung neuer DIN-Normen. Ein wichtiger Schritt ist auch, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik künftig nicht mehr automatisch einen Baumangel begründen soll.

Angestrebt wird weiterhin, sämtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren vollständig zu digitalisieren – auch auf Ebene der Bundesländer.

Wohnraumförderung: Neue Programme, alte Fragen

Die Förderpolitik wird neu geordnet. Die zahlreichen Förderprogramme der KfW sollen in zwei übersichtlichere Programmbereiche zusammengeführt werden: einem für Neubau und einem für Sanierung. Angekündigt wird auch, die Förderfähigkeit des EH55-Standards zeitlich befristet wieder einzuführen.

Ausdrücklich wird die Wohnungswirtschaft als Partner für mehr Wohnungsneubau in den Blick genommen. Zusätzlich zu bestehenden Fördersysteme ist ein Investitionsfonds geplant, der durch staatliche Garantien und privates Kapital insbesondere auch kommunale Wohnungsunternehmen bei der Finanzierung unterstützt. Weiterhin sollen mittels staatlicher Garantien günstigere Finanzierungsoptionen für Wohnungsunternehmen geschaffen werden. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen zudem die günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft für schnelles und effizientes Bauen zusammenbringen und werden daher zeitnah durch eine Beteiligung des Bundes, zum Beispiel durch Garantien, die Finanzierungskosten so senken, dass gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft in großer Zahl Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten für unter 15 EUR pro Quadratmeter entstehen können.“

Besonders gefördert werden sollen künftig Vorhaben wie „Junges Wohnen“ und barrierefreier Wohnraum. Angekündigt wird auch, genossenschaftliches Wohnen weiter zu fördern – jedoch ohne konkrete Maßnahmen in den Blick zu nehmen.

Neben diesen neuen Maßnahmen ist geplant, die Mittel in den herkömmlichen Fördersystemen des sozialen Wohnungsbaus deutlich zu erhöhen – geplant ist auch, die Wohnungsgemeinnützigkeit, um weitere Investitionsmittel zu ergänzen.

Ob diese Maßnahmen angesichts steigender Baukosten und knapper Kapazitäten reicht, um den Wohnungsbau deutlich anzukurbeln, bleibt abzuwarten.

Mietrecht: Verlängerung der Bremse, Prüfauftrag für Reformen

Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird um weitere vier Jahre verlängert, die Modernisierungsumlage überarbeitet. Die neue Regierung will dabei die Interessen von Mieter- und Vermieterseite in den Ausgleich bringen. Wörtlich heißt es: „[Wir werden] dafür Sorge tragen, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann.“

Für Kleinmodernisierungen gilt bis Ende 2025 eine höhere Freigrenze. Möblierte Kurzzeitvermietung und Indexmieten sollen stärker reguliert werden. Eine Expertengruppe wird sich bis Ende 2026 mit der Mietrechtsmodernisierung befassen – ein Hinweis darauf, dass grundlegende Entscheidungen noch ausstehen.

Klimaschutz im Gebäudesektor: Offen für Wege, fest im Ziel

Der Gebäudesektor bleibt zentral für die Klimapolitik. Das bisherige Heizungsgesetz wird zurückgenommen. Ein neues Gebäudeenergiegesetz soll Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und CO₂-Einsparung vereinen. Die Förderung von Heizungsmodernisierung und energetischer Sanierung wird fortgesetzt. Die steuerliche Absetzbarkeit für Sanierungen ererbter Immobilien ist ein zusätzlicher Baustein. Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie sollen mit Augenmaß und Spielraum umgesetzt werden. Auch der Quartiersansatz wird gestärkt.

Fazit: Vieles angekündigt – die Umsetzung entscheidet

Der Koalitionsvertrag setzt auf Investitionen und Entlastung. Für die Wohnungswirtschaft bietet er in zentralen Punkten Hoffnung auf Verbesserung – etwa bei Förderstrukturen, Planungsrecht oder energetischer Sanierung. Doch viele Ankündigungen brauchen konkrete Ausgestaltung. Gerade für sozial verantwortliche Wohnungsunternehmen kommt es jetzt darauf an, wie tragfähig die Programme sind – und wie schnell sie wirken.

Der Bundesverband GdW hat bereits am 9. April eine Pressemitteilung mit einer ersten Bewertung verschickt.

Zum vorgelegten Koalitionsvertrag von Union und SPD erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Der Koalitionsvertrag ist ein riesiger Schritt nach vorne und steht für mehr und schnelleren bezahlbaren Wohnraum. Dies begrüßt der GdW ausdrücklich. Ein Beispiel für den Fokus auf preiswerten Wohnraum ist die zeitweise Wiedereinführung der Förderfähigkeit des EH-55-Standards sowie der angekündigte Bau-Turbo in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode. Ebenso ist die Ankündigung einer generellen Überarbeitung des Baugesetzbuchs zu begrüßen. Dies wird durch die angekündigte Verschlankung des Förderwesens verstärkt. Die geplante Vereinfachung des Planungs-, Vergabe- und Umweltrechts ist ebenfalls positiv.

Sinnvoll ist insbesondere auch der geplante Investitionsfonds für den Wohnungsbau, mit dem im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital bezahlbarer Wohnraum finanziert werden soll. Der GdW begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die wichtige Rolle der kommunalen Wohnungsunternehmen für bezahlbares Wohnen anerkannt wird. Auch das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert.
Die Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft zusammenzubringen, um auf diesem Wege die Finanzierungskosten zu senken, wird sich positiv auswirken. Dieses Vorhaben entspricht der vom GdW seit langem getragenen Grundidee. Der Finanzierungsschub im Wohnungsbau wird auch dadurch intensiviert, dass er vollständig aus den EU-Beihilfevorschiften ausgenommen werden soll.

Beim Klimaschutz im Bestand durchschlägt der Koalitionsvertrag einen gordischen Knoten, indem er den Fokus von der Energieeffizienz nimmt und die CO2-Reduktion zur zentralen Steuerungsgröße erklärt. Hierdurch werden sowohl für die Mieter- als auch für die Vermieterseite dramatisch Kosten reduziert. Dies entspricht einer Kernforderung des GdW. Positiv ist auch, dass private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung werden sollen, um so die Energiewende bezahlbar zu machen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist zudem, dass zu Fragen des Mietrechts eine Kommission eingesetzt werden soll. Hier wurden die Sorgen der Wohnungswirtschaft anerkannt, indem zunächst weder die Kappungsgrenzen abgesenkt noch die Länderöffnungsklausel bei der Mietpreisbremse eingeführt werden und damit kein Weg für einen Mietendeckel durch die Hintertür geebnet wird. Der GdW wird sich in der Kommission für tragfähige Lösungen einsetzen.“

Download Koalitionsvertrag