Entwurf der DIN 94681 – Ablehnung aufgrund unverhältnismäßiger Belastungen für die Wohnungswirtschaft

Vor einigen Monaten stellte das Deutsche Institut für Normung – DIN, einen Entwurf zur DIN 94681 Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtprüfungen und Zustandsbewertungen, Grundlagen und Prüflisten zur Konsultation vor.

Dieser Entwurf hatte sehr viel Aufregung und Rückfragen in Richtung des GdW zur Folge, inwieweit der Inhalt des Entwurfs für Wohnungsunternehmen schädlich sei. Nach Durchsicht und Konsultation der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen und des Fachausschusses Planung, Technik, Energie haben wir Ende vergangener Woche unsere ablehnende Stellungnahme im Entwurfsportal des DIN eingereicht.

Das Wichtigste
  • Das DIN stellte einen Entwurf zur DIN 94681 Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtprüfungen und Zustandsbewertungen, Grundlagen und Prüflisten zur Konsultation.
  • Der Normentwurf zur Verkehrssicherungspflicht verfehlt die praktischen Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft. Insbesondere für kleinere Unternehmen, Privatvermieter und WEGs ist die Umsetzung aufgrund der Komplexität und hohen Kosten nicht realisierbar.
  • Der Entwurf legt starre Werte, etwa für Geländer- oder Durchgangshöhen, fest, ohne den verfassungsrechtlich garantierten Bestandsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) zu würdigen. De facto würde der Bestandsschutz damit ausgehebelt und Eigentümer stünden vor der Situation, bestehende, genehmigte Bauteile nachträglich auf den neuesten Stand bringen zu müssen.
  • Der GdW hat in Abstimmung mit Wohnungsunternehmen und weiteren Verbänden der Wohnungs- und Bauwirtschaft Stellungnahmen und Anschreiben in dieser Sache verfasst.

Der GdW hat, zusätzlich zur Stellungnahme im Entwurfs-Portal des DIN, in zwei Schreiben an die Bauministerkonferenz und die Staatssekretärsebene im BMWSB (letzteres in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Bauindustrie) die ablehnende Haltung der Wohnungswirtschaft und den Wunsch nach einer Rücknahme des Entwurfs zum Ausdruck gebracht.

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GdW warnt: Geplante Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht gefährden bezahlbaren Wohnungsbau massiv

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen begrüßt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW viele der in den Ergebnispapieren der Arbeitsgruppen enthaltenen Weichenstellungen und konkreten Ansätze zur Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus. Allerdings warnt der Verband eindringlich vor den in Erwägung gezogenen Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht. „Diese wichtigen und sinnvollen Ansätze wären schlicht und ergreifend wertlos, wenn parallel dazu Miet- und Steuerrechtsverschärfungen auch nur ansatzweise umgesetzt werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Die seit 2013 erfolgten Änderungen im Mietrecht – darunter die Mietpreisbremse, Modernisierungsregelungen und die gebietsweise Kappungsgrenze von 15 % – haben gezeigt, dass Verschärfungen nicht zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen, sondern diese vielmehr zementieren. Gleichzeitig sind die Baupreise seit 2019 um rund 40 % gestiegen, während die Anforderungen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2045 drastisch verschärft wurden.

Besonders kritisch sieht der GdW die geplante Absenkung der Kappungsgrenze. Eine Reduzierung der Kappungsgrenze würde das Potenzial für angemessene und moderate Mieterhöhungen derart einschränken, dass der Neubau von bezahlbarem Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft zum Erliegen kommt. „Die Vermietung wäre unattraktiv. Deshalb können wir nur davor warnen, diesen Irrweg zu beschreiten. Wer ernsthaft den Wohnungsbau in Deutschland wieder ankurbeln möchte, darf die Einnahmenseite der Unternehmen nicht unverhältnismäßig stark beschneiden. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen wären mit ihren deutlich unterdurchschnittlichen Mieten besonders betroffen, da die finanziellen Spielräume schon jetzt extrem eng sind. Eine solche Beschränkung würde unseren Mitgliedsunternehmen schlicht die Luft zum Atmen nehmen“, sagt Gedaschko.

Auch eine Länderöffnungsklausel zur Begrenzung der Mieten lehnt der GdW entschieden ab. „Das wäre nichts anderes als ein Mietendeckel durch die Hintertür. Jedwede Verbesserungen im Baurecht bringen nichts, wenn sich Bauen wirtschaftlich nicht mehr lohnt“, sagt Gedaschko.

Der GdW appelliert dringlich an die Verhandler, sich klar gegen weitere Verschärfungen im Mietrecht auszusprechen. Weitere Eingriffe würden Investitionen abwürgen und den dringend benötigten Wohnungsbau massiv behindern.

Darüber hinaus warnt der GdW vor steuerlichen Maßnahmen, die die Investitionsfähigkeit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft beeinträchtigen. „Die Reform der Unternehmensbesteuerung und der Gewerbesteuer darf nicht dazu führen, dass Investitionen in Sanierung und Neubau ausgebremst werden. Wir brauchen dringend steuerliche Anreize für unternehmerische Investitionen, insbesondere für den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands, den Mietwohnungsneubau und den Mitarbeiterwohnungsbau“, sagt Gedaschko. Eine Abschaffung der zehnjährigen sog. „Spekulationsfrist“ für Veräußerungsgewinne für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzter Immobilien ist das falsche Signal für private Investitionen in den Wohnungsbau.

„In Kombination ergibt sich eine gefährliche Mischung aus steigenden Kosten, verschärften Klimaschutzauflagen und begrenzten Mieteinnahmen. Das ist eine investitionsfeindliche Politik, die genau das Gegenteil dessen bewirken würde, was die bisherigen Verhandlungsergebnisse eigentlich erreichen sollten“, sagt Gedaschko.

Europäische Kommission – Auskunftsverlangen nach der Fusionskontrollverordnung TPG/Techem

Am 14.03.2025 wurde das Zusammenschlussvorhaben Techem/TPG bei der Europäischen Kommission zur Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung angemeldet.

Um kompetitive wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu fördern, als auch um die wirtschaftlichen Interessen der Abnehmer und letztlich der Verbraucher zu schützen, führt die Europäische Kommission eine Fusionskontrolle durch. Zu diesem Zweck werden auch an Wohnungsunternehmen Online-Fragebögen versendet, die entsprechend auszufüllen sind. Bei dem Online-Fragebogen handelt es sich um ein förmliches Auskunftsverlangen nach Artikel 11 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens ist verpflichtend.

Für die Beantwortung ist eine kurze Frist vorgesehen.

Wir weisen darauf hin, dass gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, die bei der Erteilung der Auskunft unrichtige oder irreführende Angaben machen, eine Geldbuße verhängt werden kann. Bei unvollständigen oder keinen Angaben kann die Kommission Zwangsmaßnahmen ergreifen bzw. Zwangsgelder erheben.

Regulierung im Mietrecht sind Grenzen gesetzt – Kurswechsel nötig

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnt vor einer Überregulierung im Mietrecht, die zunehmend die wirtschaftliche Tragfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen bedroht. Ein Rechtsgutachten unter der Federführung des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis zeigt deutlich auf: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums sind überschritten, wenn regulatorische Maßnahmen die Privatnützigkeit des Eigentums gefährden.

„Eigentum muss rentabel bleiben. Das ist der Inbegriff der Privatnützigkeit. Die verfassungsrechtlichen Grenzen werden aber dort überschritten, wo Regelungen in ihrer Gesamtheit nicht mehr zumutbar sind und das Eigentum übermäßig belasten“, sagt Prof. Ulrich Battis.

Das im Auftrag des GdW erstellte Gutachten „Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regulierung von Wohnimmobilien“ kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der derzeitigen Miethöhenregulierung sowie den steigenden Anforderungen an die energetische Sanierung bei gleichzeitig steigenden Baukosten ein wirtschaftliches Handeln nicht gesichert ist. Schon jetzt werden aufgrund des wirtschaftlichen Drucks Instandhaltungsmaßnahmen verschoben und Investitionen auf das Notwendigste beschränkt oder ganz eingestellt, da zahlreiche Kostentreiber ein fester Block sind und die mietrechtlichen Beschränkungen nicht erlauben, kostendeckend oder wirtschaftlich zu arbeiten.

„Wohnungsunternehmen müssten zur Erreichung der Klimaschutzziele ein Vielfaches von dem aufwenden, was sie aus eigener Kraft aufbringen können. Die Ziele sind damit in der Praxis nicht erreichbar“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Besonders kritisch sind die Kappungsgrenzen bei Modernisierungen, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2018 eingeführt wurden. Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf 8 Prozent und die zusätzliche Kappung bei geringen Mieten verhindern eine wirtschaftliche Refinanzierung dringend notwendiger Investitionen.

„Die Zwei-Euro-Grenze bei der Modernisierung hat sich angesichts massiv gestiegener Baukosten real auf rund 1,45 Euro reduziert. Eine wirtschaftlich tragfähige Modernisierung ist unter diesen Voraussetzungen kaum mehr darstellbar“, betont Gedaschko.

Das Gutachten verdeutlicht, dass sich die klimagerechte Transformation des Gebäudesektors in einem Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsgrundrecht, Sozialpflichtigkeit des Eigentums und Klimaschutz vollzieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, einen gerechten Ausgleich dieser Rechtspositionen herzustellen.

„Die Politik darf sich nicht weiter darauf beschränken, immer neue Vorgaben zu erlassen, ohne ein Konzept für die Zukunftsfähigkeit der Wohnungswirtschaft zu haben. Der Staat muss die Transformationskosten fair verteilen und darf die Wohnungswirtschaft nicht alleinlassen“, fordert Gedaschko.

Im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen appelliert der GdW an die politischen Parteien, von weiteren Verschärfungen im Mietrecht abzusehen. Bereits heute führen die bestehenden Regelungen zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte. Die Zahl der Baugenehmigungen war 2024 auf den niedrigsten Stand seit 2010.

„Wenn Baukosten seit 2019 um rund 40 Prozent steigen und zugleich mehr für den Klimaschutz getan werden soll, ist klar: Weitere Eingriffe in die Mietpreisbildung würden den Wohnungsbau und die Modernisierung endgültig zum Erliegen bringen. Das Gutachten betont, dass einer Regulierung auch verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind“, so Gedaschko abschließend.

Das Gutachten finden Sie hier.

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Positionspapier zur Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen – von nachhaltigem Bauen über effizientes Energiemanagement bis hin zur Entlastung von Verwaltungsprozessen. Digitalisierung bietet hier enorme Chancen, doch fehlende politische und rechtliche Rahmenbedingungen bremsen den Fortschritt in den Wohnungsunternehmen aus.

Im Positionspapier zur Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft benennen die wohnungswirtschaftlichen Verbände konkreten Maßnahmen und wichtige Weichenstellung, um digitale Innovationen in unserer Branche voranzutreiben. Damit die vollen Potentiale der Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft genutzt werden können, sind insbesondere Anpassungen bei Datennutzungs-Regelungen, bei der Betriebskostenverordnung und im Verwaltungshandeln nötig.

Das Positionspapier trägt alle Forderungen kompakt auf zehn Seiten zusammen – das Dokument soll in der beginnenden Legislaturperiode auch in die digitalpolitischen Diskurse in Berlin eingebracht werden.

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GdW-Information: Neuer Weg zur Klimaneutralität – Warum der Gebäudesektor eine grundlegende Neuausrichtung braucht

Eine Strategie für effektiven Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und wirtschaftliche Machbarkeit – der Praxispfad CO2-Reduktion. Das Papier soll zur Zusammenfassung und möglichste einfachen Erläuterung der GdW-Positionen mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Initiative „Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“ dienen.

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Verbände fordern Klarheit und Verlässlichkeit für die Wärmewende: Wohnungswirtschaft unterstützt gemeinsamen Appell

Die Wohnungswirtschaft bekräftigt gemeinsam mit führenden Branchenverbänden die Forderung nach einer klaren, verlässlichen und praxistauglichen Strategie für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. In einem gemeinsamen Appell rufen GdW, BDEW, BDH, BEE, B.KWK, BWP, DVGW, VKU, ZIA, Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V. und ZVSHK die Politik dazu auf, die Wärmewende konsequent, sozial verträglich und wirtschaftlich machbar zu gestalten.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist essenziell für das Gelingen der Energiewende. Doch um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Klarheit und Verlässlichkeit in der politischen Strategie. Die derzeitigen regulatorischen Unsicherheiten und die stetig steigenden Anforderungen an die Gebäudeeffizienz gefährden nicht nur die Investitionsbereitschaft, sondern treiben auch die Kosten für Mieter und Vermieter in die Höhe.

Statt immer schärfere Effizienzvorgaben durchzusetzen, die zu massiven Kostensteigerungen führen, brauchen wir eine realistische, pragmatische Herangehensweise. Der Fokus muss auf einer schnellen Defossilisierung der Wärmeversorgung liegen – durch erneuerbare Wärmequellen wie Wärmepumpen, grüne Fernwärme und Abwärmenutzung. Dies kann effektiver zur CO2-Reduktion beitragen als die bisherige, übermäßige Konzentration auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, die oft unwirtschaftlich und sozial problematisch ist.

Ein wesentlicher Punkt unseres Appells ist die Notwendigkeit einer langfristigen Planbarkeit für die Wohnungsunternehmen. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis 2026 muss genutzt werden, um praxisgerechte Regelungen zu schaffen, die Investitionen erleichtern und eine kontinuierliche Entwicklung hin zur Klimaneutralität ermöglichen.

Ebenso entscheidend ist eine sozialverträgliche Wärmewende. Die Belastung für Mieter und Eigentümer darf nicht weiter steigen. Deshalb fordern wir eine gezielte Förderstrategie, die nicht nur den Klimaschutz, sondern auch bezahlbares Wohnen sicherstellt.

Die Wohnungswirtschaft steht bereit, diesen Prozess aktiv zu begleiten. Jetzt ist die Politik gefragt, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen – für eine Wärmewende, die Planungssicherheit schafft, sozial ausgewogen bleibt und die Klimaziele effizient erreicht.“

Den Wärme-Appell finden Sie hier.

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Solar- und Wohnungswirtschaft veröffentlichen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW

Acht von zehn Wohnungsunternehmen haben Pläne für den Bau von Solarstromanlagen auf Dächern von vermieteten Gebäuden (44 Prozent) oder zumindest grundsätzlich Interesse daran (38 Prozent), Mieter mit selbst erzeugtem Solarstrom zu versorgen (Pressegrafik). So lautet das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen unter mehr als 350 Mitgliedsunternehmen des GdW und dessen Regionalverbänden.

Mit den Plänen zur Installation von Solaranlagen punktet die Wohnungswirtschaft bei Mieterinnen und Mietern: Eine klare Mehrheit von ihnen (59 Prozent) würde es begrüßen, sauberen und günstigen Solarstrom vom Dach des Wohngebäudes zu beziehen. Dies wiederum ergab eine repräsentative Yougov-Befragung im Auftrag des BSW-Solar unter 1.056 Mietern.

Anders als auf Eigenheimen, Gewerbedächern und Freiflächen blieben Solaranlagen auf den Dächern deutscher Mehrfamilienhäuser bislang eher eine Ausnahme. Mieterinnen und Mieter konnten bestenfalls mittels kleiner „Balkonkraftwerke“ oder Mieterstrom-Modellen, die sich meist nur in größeren Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich darstellen lassen, in sehr begrenztem Umfang von vor Ort erzeugtem preiswerten Solarstrom profitieren. Bei den befragten Wohnungsunternehmen, die bereits Solaranlagen installiert haben, sind im Durchschnitt erst 15 Prozent der Wohngebäude mit Photovoltaikdachanlagen ausgestattet. Von den insgesamt bis zu 75 Gigawatt an technischem Potenzial an Photovoltaik-Leistung auf vermieteten Wohngebäuden wurden bislang nur ein Bruchteil erschlossen.

Carsten Körnig, Hautgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, erklärte: „Von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäuser profitieren Mieter und Vermieter gleichermaßen. Ihre großen Potenziale gilt es nun mit Hilfe einer Gemeinschaftlichen solaren Gebäudeversorgung zu heben. Mieterinnen und Mietern wird dadurch der Zugang zu günstigem Solarstrom deutlich erleichtert.“

Um Wohnungsunternehmen, Wohneigentümergemeinschaften und Photovoltaik-Projektierer über dieses im Rahmen des Solarpakets der Bundesregierung im vergangenen Jahr neu geschaffene solare Betreiberkonzept zu informieren, haben der BSW-Solar und der GdW einen umfangreichen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erstellen lassen, der ab sofort kostenfrei als Download zur Verfügung steht.

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW, erläuterte anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesverband Solarwirtschaft: „Solar- und Wohnungswirtschaft ziehen an einem Strang, um Wohnungsunternehmen und Projektentwickler bestmöglich bei der Planung und Umsetzung von Solarstromanlagen in Mietshäusern zu unterstützen. Mit unserer Expertise möchten wir dazu beitragen, dass Photovoltaikanlagen inklusive der Vor-Ort-Versorgung nun auch im Mehrfamilienhausbereich im großen Stil umgesetzt werden. Nun ist der Gesetzgeber – auch vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Kundenanlage – gefordert, einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, der den Ausbau dezentraler Energieerzeugung und die Verteilung des erzeugten Stroms an lokale Kunden fördert, bestehende Kundenanlagen schützt und eine vereinfachte Regulierung kleiner Quartiersnetze ermöglicht.“

Den Leitfaden finden Sie hier

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Wohnungsbau nach der Wahl: Immobilienwirtschaft fordert mehr Tempo

Jetzt Neubau und Sanierung in den Fokus nehmen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, BID, fordert von den möglichen Koalitionären jetzt schnell ins Handeln zu kommen. Die aktuelle wirtschaftliche Lage der Immobilien- und Wohnungswirtschaft erlaubt keine weiteren Verzögerungen. Die Wohnungsmarktkrise und der defekte Konjunkturmotor Wohnungsbau verlangen nach verantwortungsbewusstem und entschlossenem Handeln.

„Wirtschaft heißt in Deutschland auch Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die positiven Effekte unserer Branche auf die Gesamtwirtschaft können beim Neubau und der Sanierung freigesetzt und realisiert werden “, betont BID-Vorsitzender Dirk Salewski in Berlin.

„Der Wohnungsbau trug in den letzten Jahrzehnten signifikant zum deutschen Wirtschaftswachstum bei. Rund 6,6 Millionen Beschäftigte sind in der Wohnungsbaubranche tätig. Dadurch entstanden im Jahr 2023 Steuereffekte in Höhe von 140,8 Mrd. Euro. Das waren rund 17 % der gesamten deutschen Steuereinnahmen.

Unsere Branche verbindet die zentralen wirtschaftlichen und sozialen Schlüsselbereiche miteinander. Die großen Zukunftsthemen, ob Energie oder Nachhaltigkeit – sind ebenso untrennbar mit den Themen Bauen und Wohnen verbunden“, sagt Salewski.

„Es gibt keine Zeit mehr für Verzögerungen. Wir erleben in vielen Bereichen Umbrüche und eine enorme Beschleunigung der Entwicklung, der sich eine neue Bundesregierung zwingend anpassen muss. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt, beim Neubau und der Sanierung des Bestands erlaubt kein Zuwarten. Der eklatante Wohnungsmangel und die wirtschaftlichen Herausforderungen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft verlangen nach einem klaren Kurs und verlässlichen Rahmenbedingungen.

Es braucht die konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen, um den Wohnungsmangel langfristig zu bekämpfen und die vielen Arbeitsplätze der gesamten Wertschöpfungskette Bau zu sichern und zu erhalten. Die Lösungen liegen nach vielen Jahren von Bündnissen und Arbeitsgruppen längst auf dem Tisch. Auf allen Ebenen staatlichen Handelns müssen rasch konkrete Maßnahmen ergriffen werden – Bund und Länder sind jetzt in der Pflicht. Die Kommunen müssen befähigt und gestärkt werden.“

In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland arbeiten die Verbände BFW, VDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der BID steht der Politik und anderen Wirtschaftszweigen sowie weiteren Verbänden ein unterstützender und durchsetzungsfähiger immobilienwirtschaftlicher Partner zur Seite.

GdW Rundschreiben: Erfolgreicher Abschluss der zweiten Verhandlungsphase mit Telekom Deutschland – fünf Musterregelungen mit Erläuterungen folgen im März 2025

Nach erneut sehr intensiven Verhandlungen mit der Telekom Deutschland konnte der GdW mit Unterstützung der Mitglieder des GdW-Fachausschusses Wohnungswirtschaft 4.0 in der angekündigten zweiten Verhandlungsphase zu technischen und wirtschaftlichen Kooperationsmöglichkeiten zahlreiche wohnungswirtschaftliche Positionen durchsetzen. Die insgesamt fünf Muster-Regelungen betreffen unterschiedliche Sachverhalte für eine bestehende und künftige Glasfaserausstattung der Gebäude, unabhängig davon, ob Telekom oder das Wohnungsunternehmen in die Netze investiert hat oder dieses plant. Die Vereinbarungen sind im anliegenden zweiten Positionspapier dokumentiert.

Der GdW legt im März 2025 die Musterregelungen und ein umfassendes Erläuterungspapier vor.

Die Verhandlungen mit Telekom sind somit abgeschlossen. Bei Aktualisierungs- oder Änderungsbedarfen werden sich Telekom und GdW abstimmen. Alle Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend. Der GdW ist weiter offen, mit weiteren Anbietern vergleichbare Regelungen zu treffen.

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