GdW: Kick-off zur neuen Rahmenvereinbarung für das serielle Sanieren: Wohnungswirtschaft erwartet Markthochlauf und weitere Kostenreduktionen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat am 16.12.2025 mit einem Kick-off das Projekt „Rahmenvereinbarung SerSan 1.0“ gestartet. Ziel ist es, aufbauend auf den erfolgreichen Erfahrungen mit den Rahmenvereinbarungen zum seriellen, modularen und systemischen Bauen (SMSB), auch für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands eine Rahmenvereinbarung für das serielle Sanieren europaweit auszuschreiben.

Am Kick-off beteiligen sich gemeinsam mit dem GdW die zentralen Projektpartner: das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), die Deutsche Energie-Agentur (dena), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Ergänzt wird die Runde durch beratende Experten aus den Wohnungsunternehmen und von Herstellern mit praktischer Erfahrung im seriellen Sanieren.

„Die serielle Sanierung ist ein wichtiger Baustein, um Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Geschwindigkeit im Gebäudebestand zusammenzubringen. Nur wenn wir industrielle Vorfertigung, standardisierte Prozesse und partnerschaftliche Zusammenarbeit konsequent nutzen, können wir die energetische Modernisierung in der notwendigen Breite und zu vertretbaren Kosten umsetzen. Mit einer Rahmenvereinbarung können wir dafür eine wichtige Grundlage für unsere rund 3.000 Mitgliedsunternehmen schaffen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Im Rahmen des heutigen Kick-offs stellt der GdW das Projekt und den geplanten Ablauf vor. Gemeinsam mit den Teilnehmern werden Erwartungen, mögliche Leistungsumfänge und Ideen zu den Anforderungen an die künftige Rahmenvereinbarung diskutiert. Die Ergebnisse der Sitzung werden dokumentiert und fließen in die weitere Ausgestaltung des europaweiten Vergabeverfahrens ein.

„Wichtig ist uns, den Markthochlauf der seriellen Lösungen weiter zu unterstützen und Möglichkeiten für weitere Kostenreduzierungen – auch durch die Definition vernünftiger Effizienzstandards – zu nutzen und damit die Wirtschaftlichkeit zu sichern“, ergänzt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW.

Die Ausschreibung selbst wird – zu einem derzeit noch nicht feststehenden Zeitpunkt – auf Tenders Electronic Daily (TED), dem Online-Dienst der Europäischen Union für die Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen platziert.

Mit der geplanten Rahmenvereinbarung will der GdW seinen Mitgliedsunternehmen künftig einen verlässlichen Zugang zu qualitätsgesicherten Lösungen für die serielle energetische Bestandsmodernisierung ermöglichen. „Das serielle Sanieren hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt: Rund 4.000 Wohneinheiten sind bereits fertiggestellt oder im Bau, weitere 18.000 in Planung. Damit hat sich ein belastbarer Markt etabliert, der in Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Baukosten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten kann. Mit der neuen Rahmenvereinbarung wollen wir diese Entwicklung weiter stärken“, so Esser abschließend.

Veröffentlichung des 5. IW.2050-Praxisberichts

Traditionell zum „Tag der Wohnungswirtschaft“ des GdW erscheint der 5. Praxisbericht der Initiative Wohnen.2050 (IW.2050):

„Ja“ zur Klimaneutralität! Zielgenaue Investments mit optimaler Wirkung.

Langfristig stabiler Rahmen und ausreichende Förderung für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft

Bereits der gewählte Titel verdeutlicht: Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft steht zu den Klimazielen! Engagiert versuchen viele Wohnungsunternehmen ihre Investments so zu lenken, dass in der Gesamtheit ein Optimum an CO2-Reduzierung erzielt wird, gleichzeitig die Mieten noch moderat bleiben und finanzielle Schieflagen vermieden werden. In Anbetracht dessen ergeht der dringende Appell an die Politik, der Branche endlich Planungssicherheit zu geben – primär durch Stabilität und Kontinuität bei Gesetzgebung, Regularien und Förderungen.

Im IW.2050-Praxisberichtbericht finden Sie umfangreich aufbereitete Informationen – Zahlen, Daten und Fakten, Projekte und Strategien. Sie basieren auf intensiven Recherchen und der jährlichen IW.2050-Umfrage bei den IW.2050-Partnern aus dem Frühjahr 2025.

Daher: Ein großes Dankeschön an die Verantwortlichen bei allen beteiligten Unternehmenspartnern und Institutionellen Partnern für ihre Mitarbeit und Unterstützung!

Auf 180 Seiten Praxisbericht haben die Autor:innen die – auch nach dem politischen Wechsel noch immer immensen – Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft wie auch Lösungsansätze aus den eigenen Reihen zusammengetragen. Im Fokus des Berichts stehen insbesondere Klimastrategien und deren Fortschreibungen, zahlreiche (Pilot)-Projekte und die damit getätigten Erfahrungen sowie der Einsatz der (weiter)entwickelten IW.2050-Werkzeuge. Somit ist auch dieser 5. Praxisbericht ein Spiegel des von der IW.2050 von Beginn an forcierten Wissenstransfers und des steten Austauschs auf allen Ebenen.

Neben dem intensiven Blick auf die wohnungswirtschaftliche Praxis und die aktuell noch vorhandenen Spannungsfelder kommen auch zahlreiche Expert:innen aus Politik und Wohnungswirtschaft mit Zitaten zu Wort. Kapitel 3 ist auch in diesem Jahr der Wissenschaft gewidmet: zwei der fünf Professor:innen der Initiative „Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“ sind hier mit Beiträgen vertreten.

Der Bericht wird in Kürze an die Ministerien, die für die Belange der Wohnungswirtschaft zuständig sind, sowie zahlreiche Arbeitskreise der Parteien und Bundestagsabgeordnete überreicht. GdW und IW.2050 werden das Kompendium zudem auf ihren Webseiten einstellen. Via Fachpresse und Social Media wird ebenfalls über die Publikation informiert.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie diesen Bericht auch mit Ihren Mitarbeitenden teilen. Nutzen Sie ihn intern und extern – überall dort, wo es lokal oder regional um das Thema Klimaneutralität geht! Setzen Sie ihn für Ihre Kommunikation im eigenen Haus und in der für Sie relevanten Medienlandschaft ein.

Neue Broschüre zeigt erfolgreiche Kooperationen zwischen Wohnungswirtschaft und Wohnungsnotfallhilfe

Berlin – Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft arbeitet seit vielen Jahren eng mit Trägern der Wohnungsnotfallhilfe zusammen, um Wohnungsverlust zu verhindern und wohnungslose Menschen wieder in eigenen Wohnraum zu bringen. Wie vielfältig und wirksam diese Zusammenarbeit ist, zeigt die neue Broschüre „Gemeinsam gelingt’s. Gute Praxis der Kooperation zwischen Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungswirtschaft“, die der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) veröffentlicht hat.

Kooperationen als zentraler Baustein gegen Wohnungslosigkeit

Die Broschüre ist ein gemeinsamer Beitrag der drei Verbände zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W), der das Ziel verfolgt, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Der Aktionsplan bringt Bund, Länder, Kommunen und Fachpraxis zusammen und setzt auf wirkungsorientierte Maßnahmen. Die neue Publikation zeigt, wie wichtig funktionierende Kooperationen für Prävention und Wohnraumversorgung sind und welche erfolgreichen Modelle bereits existieren.

„Unsere Unternehmen übernehmen jeden Tag soziale Verantwortung. Die Beispiele in der Broschüre zeigen eindrucksvoll, dass gemeinsames Handeln von Wohnungswirtschaft und sozialen Trägern entscheidend ist, um Wohnungsverlust zu verhindern und Menschen in schwierigen Lebenslagen wieder eine Perspektive zu geben“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Vielfältige Praxisbeispiele aus Stadt und Land

Die Bandbreite der vorgestellten Projekte reicht von sozialer Mieterberatung in Darmstadt über mobile Mieterhilfen in Bielefeld und aufsuchende Hilfen in Berlin bis zur präventiven Sozialarbeit im ländlichen Landkreis Prignitz. Hinzu kommen unterschiedliche Modelle der Wohnraumversorgung im Bestand. Besonders hervorzuheben sind auch innovative Ansätze wie die NRW-Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ mit ihren Kümmerer-Projekten. Dort arbeiten Sozialarbeit und Immobilienfachwissen im Team, um Hürden beim Zugang zu Wohnraum abzubauen, Mietverhältnisse zu stabilisieren und individuelle Lösungen zu entwickeln.

Nutzen für alle Beteiligten

Die Beispiele zeigen: Kooperationen wirken dort am besten, wo klare Strukturen, Vertrauen und feste Kommunikationswege bestehen. Durch gemeinsames Handeln können Konflikte früh erkannt, Mietschulden geklärt, notwendige Hilfen vermittelt und Wohnungsverluste dauerhaft verhindert werden. Viele der vorgestellten Projekte erzielen hohe Erfolgsquoten und leisten messbare Beiträge zur Stabilisierung von Mietverhältnissen – sowohl in angespannten Wohnungsmärkten als auch in Regionen mit besonderen sozialen Herausforderungen.

Mit der Broschüre möchten die drei Verbände weitere Unternehmen und Kommunen ermutigen, bestehende Kooperationen auszubauen oder neue Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln. Jede verhinderte Räumung und jede erfolgreiche Vermittlung in eigenen Wohnraum ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Sicherheit und zu dem Ziel, Wohnen für alle Menschen möglich zu machen.

Die Broschüre finden Sie hier:

Neue Informationen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vor dem Hintergrund der Urteile von EuGH und BGH zum Themenkomplex “Kundenanlage”

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags macht sich dafür stark, im Energiewirtschaftsgesetz eine Übergangsregelung zu verankern, um Bestandsanlagen, die bisher als Kundenanlagen betrieben wurden, bis zur Schaffung einer dauerhaften europarechtskonformen und bürokratiearmen Regelung von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Schaffung eines Übergangszeitraums als einen Baustein für mehr Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber. Allerdings ist die Übergangszeit bis 31.12.2028 begrenzt, sodass es weiterhin dringend nötig ist, eine dauerhafte europarechtskonforme und bürokratiearme Regelung im EnWG zu verankern, welche weiterhin die dezentrale Energieversorgung und Modelle wie beispielsweise Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung rechtssicher ermöglicht.

Begrüßt wird ferner besonders die Klarstellung in der Begründung des Änderungsantrages, dass Versorgungsanlagen innerhalb eines Gebäudes kein Netz darstellen und deshalb weiterhin als Kundenanlagen gelten können.

Weitere Punkte im Antrag bzw. der Entschließung betreffen den Netzanschluss und das Energy Sharing.

Wir hoffen, dass der Ausschussantrag in zweiter und dritter Lesung bestätigt wird, und so ins EnWG eingeht.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie im Mitgliederbereich.

GdW Fachbuch “Erläuterung zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen”

Der GdW informiert, dass das Fachbuch “Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen” im November 2025 neu im Haufe Verlag erscheinen wird. Die Neuauflage des Standardwerks wurde vom Arbeitskreis “Bilanzierungsfragen” der Konferenz der Prüfungsdirektoren grundlegend überarbeitet und geht auf die Änderungen durch die Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) sowie auf die Überarbeitung des IDW RS IFA 1 n.F. zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz und des IDW RS IFA 3 Ausweis von Immobilien des Anlageund Umlaufvermögens ein.

Das Fachbuch geht auf die besonderen Gliederungsvorschriften und die betrieblichen Abläufe in den Haupttätigkeitsbereichen von Wohnungsunternehmen ein.

Das Fachbuch kann unter https://www.haufe.de bestellt werden.

GdW: Gesetzgebung, Bundeshaushalt und Austausch: Wohnungspolitik im “Herbst der Reformen”

Novelle des Baugesetzbuchs:

Generell begrüßt der GdW den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, den sogenannten „Bau-Turbo“, als wichtiges Signal. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen jedoch unseren Eindruck, dass noch Anpassungen nötig sind, damit das Gesetz schnell, wirksam und praxistauglich wirkt. Bislang unterstützt der „Bau-Turbo“ lediglich bei der Baugrund-Beschaffung, weshalb weitere Schritte notwendig sind, um die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen. Der GdW setzt sich daher weiterhin aktiv in politischen Gesprächen, etwa auf der Expo Real im Austausch mit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, für Verbesserungen ein. In der offiziellen Anhörung des Deutschen Bundestags zu dem Gesetz hat GdW-Vorstand Dr. Christian Lieberknecht die Interessen der GdW-Unternehmen vertreten. Hiernach hat der federführende Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen, die einzelne Bestandteile verbessern. Diese Fassung wurde schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

Für das Jahr 2026 ist eine weitere Novelle des Baugesetzbuchs geplant. Im Rahmen dieser Novelle wird der GdW weitere Verbesserungen anstreben und befindet sich bereits im Austausch mit den Koalitionsfraktionen hierzu. Die Einstufung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse wäre ein wichtiger Schritt, um eine echte „Fast Lane“ zu ermöglichen.

Es benötigt eine ganze Palette von Maßnahmen: einfaches Bauen, günstigere Kosten, schnellere Verfahren und gesellschaftlichen Rückhalt um das Menschenrecht auf Wohnen Wirklichkeit werden zu lassen. Gesetzliche Verfahren und Anforderungen müssen konsequent auf das Ziel der schnellen Wohnraumschaffung ausgerichtet sein. In der Praxis bedeutet das etwa, dass der Gebäudetyp E vereinfacht und bundesrechtlich abgesichert wird, oder dass die TA-Lärm mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten zulässt.

Ein detailliertes Rundschreiben des GdW zur aktuellen Novelle des BauGB finden Sie hier, ebenso die Ausschussfassung des Gesetzentwurfs.

Vergabebeschleunigungsgesetz: Gesamtvergabe statt starrer Losvergabe

Nach aktuellem Stand würde das Vergabebeschleunigungsgesetz für den Wohnungsbau nicht die angestrebte Beschleunigung bewirken. Zwar sieht der Gesetzentwurf einige sinnvolle Erleichterungen vor, hält jedoch im Kern an der starren Pflicht zur Losvergabe fest. Somit bleiben Ausnahmen von der Losvergabe nur in sehr engen Grenzen möglich, was vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum nicht nachvollziehbar ist. Besonders problematisch ist, dass die Regelung nach aktuellem Stand das serielle und modulare Bauen erheblich erschwert. Hier müssen Gesamtvergaben möglich sein, wo sie technisch, wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sind.

Die Bedenken teilt der Bundesrat und sieht in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vor, dass die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen, möglich sein soll. Der GdW rät ausdrücklich zu dieser Änderung auf dem Weg zu einem praxistauglichen Vergaberecht, welches die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wirklich beschleunigt. Ein entsprechendes Positionspapier des GdW finden Sie anbei.

Bezahlbaren Wohnraum fördern: EH55-Förderung umsetzen

Dass CDU,CSU und SPD die temporäre Einführung der EH55-Förderung zunächst nicht in den Haushaltsentwürfen für 2025 und 2026 verankert hatten, wurde vom GdW und anderen Branchenverbänden kritisiert. Nun wurde in den Haushaltsberatungen des Bundestags für den Haushalt 2025 die Summe von 59 Millionen EUR dem Programm Klimafreundlicher Neubau (KfN) mit dem Zweck zugeschlagen, die EH 55-Förderung zu beginnen. In den Beratungen für den Haushalt 2026 soll diese Förderung verstetigt und ausgebaut werden. Der GdW wird sich weiterhin nachdrücklich hierfür einsetzen.

Mietrechtskommission: Klare Standards gegen Mietwucher und für Investitionssicherheit

Überhöhte Mieten in Regionen mit knappem Wohnraum sind ein ernstes Problem. Diese schaden neben den betroffenen Mieterinnen und Mietern auch der großen Mehrheit der verantwortungsvollen Vermieter. Der GdW fordert ein gezieltes Vorgehen gegen diese schwarzen Schafe, statt pauschaler Verschärfungen für alle. Solche pauschalen Eingriffe verschärfen lediglich die finanziellen Engpässe der sozial orientierten Wohnungswirtschaft und behindern Investitionen in Klimaschutz, altersgerechten Umbau und Neubau. In der Mietrechtskommission der Bundesregierung setzt sich der GdW in diesem Sinne für ausgewogene Lösungen ein, die einen fairen und investitionsfreundlichen Markt begünstigen.

Branchen-Dialog: Expo Real und internationale Impulse für die Wohnungswirtschaft

Vom 06. bis 08. Oktober war der GdW auf der Expo Real vertreten und führte zahlreiche Gespräche mit Akteuren aus der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Industrie. Das übergeordnete Thema war die Beschleunigung und die Vergünstigung des Wohnungsbaus. Bei der Eröffnung des neuen „Verbände+“-Stands, sprach Bundesbauministerin Verena Hubertz vom „Bau-Turbo“ und der Novelle des Baugesetzbuchs als wichtige Schritte für die Wohnungswirtschaft. Axel Gedaschko ergänzte, dass dieser Prozess durch das Justizministerium abgesichert werden müsse und richtete an das Bundesbauministerium den Wunsch, dass bei den Förderprogrammen von zu hohen Standards abgerückt werden müsse. Das Justizministerium müsse zusätzlich Verbesserungen beim Vergaberecht umsetzen.

In den branchenübergreifenden Dialogen tat sich vor allem hervor, dass die Branche praxisnahe Lösungen und bessere Rahmenbedingungen braucht, um nachhaltig und zukunftsorientiert arbeiten zu können. Serielles Bauen und Serielle Sanierung spielen hierbei eine ausschlaggebende Rolle, um Klimaschutz mit bezahlbarem Bauen zu verbinden. Die großen Herausforderungen müssen gemeinsam angegangen werden, um sozialen Wohnraum zu erhalten und zukunftsweisend zu schaffen.