Kategorie: Wohnungswirtschaft
GdW: Gesetzgebung, Bundeshaushalt und Austausch: Wohnungspolitik im “Herbst der Reformen”
Novelle des Baugesetzbuchs:
Generell begrüßt der GdW den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, den sogenannten „Bau-Turbo“, als wichtiges Signal. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen jedoch unseren Eindruck, dass noch Anpassungen nötig sind, damit das Gesetz schnell, wirksam und praxistauglich wirkt. Bislang unterstützt der „Bau-Turbo“ lediglich bei der Baugrund-Beschaffung, weshalb weitere Schritte notwendig sind, um die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen. Der GdW setzt sich daher weiterhin aktiv in politischen Gesprächen, etwa auf der Expo Real im Austausch mit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, für Verbesserungen ein. In der offiziellen Anhörung des Deutschen Bundestags zu dem Gesetz hat GdW-Vorstand Dr. Christian Lieberknecht die Interessen der GdW-Unternehmen vertreten. Hiernach hat der federführende Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen, die einzelne Bestandteile verbessern. Diese Fassung wurde schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Für das Jahr 2026 ist eine weitere Novelle des Baugesetzbuchs geplant. Im Rahmen dieser Novelle wird der GdW weitere Verbesserungen anstreben und befindet sich bereits im Austausch mit den Koalitionsfraktionen hierzu. Die Einstufung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse wäre ein wichtiger Schritt, um eine echte „Fast Lane“ zu ermöglichen.
Es benötigt eine ganze Palette von Maßnahmen: einfaches Bauen, günstigere Kosten, schnellere Verfahren und gesellschaftlichen Rückhalt um das Menschenrecht auf Wohnen Wirklichkeit werden zu lassen. Gesetzliche Verfahren und Anforderungen müssen konsequent auf das Ziel der schnellen Wohnraumschaffung ausgerichtet sein. In der Praxis bedeutet das etwa, dass der Gebäudetyp E vereinfacht und bundesrechtlich abgesichert wird, oder dass die TA-Lärm mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten zulässt.
Ein detailliertes Rundschreiben des GdW zur aktuellen Novelle des BauGB finden Sie hier, ebenso die Ausschussfassung des Gesetzentwurfs.
Vergabebeschleunigungsgesetz: Gesamtvergabe statt starrer Losvergabe
Nach aktuellem Stand würde das Vergabebeschleunigungsgesetz für den Wohnungsbau nicht die angestrebte Beschleunigung bewirken. Zwar sieht der Gesetzentwurf einige sinnvolle Erleichterungen vor, hält jedoch im Kern an der starren Pflicht zur Losvergabe fest. Somit bleiben Ausnahmen von der Losvergabe nur in sehr engen Grenzen möglich, was vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum nicht nachvollziehbar ist. Besonders problematisch ist, dass die Regelung nach aktuellem Stand das serielle und modulare Bauen erheblich erschwert. Hier müssen Gesamtvergaben möglich sein, wo sie technisch, wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sind.
Die Bedenken teilt der Bundesrat und sieht in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vor, dass die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen, möglich sein soll. Der GdW rät ausdrücklich zu dieser Änderung auf dem Weg zu einem praxistauglichen Vergaberecht, welches die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wirklich beschleunigt. Ein entsprechendes Positionspapier des GdW finden Sie anbei.
Bezahlbaren Wohnraum fördern: EH55-Förderung umsetzen
Dass CDU,CSU und SPD die temporäre Einführung der EH55-Förderung zunächst nicht in den Haushaltsentwürfen für 2025 und 2026 verankert hatten, wurde vom GdW und anderen Branchenverbänden kritisiert. Nun wurde in den Haushaltsberatungen des Bundestags für den Haushalt 2025 die Summe von 59 Millionen EUR dem Programm Klimafreundlicher Neubau (KfN) mit dem Zweck zugeschlagen, die EH 55-Förderung zu beginnen. In den Beratungen für den Haushalt 2026 soll diese Förderung verstetigt und ausgebaut werden. Der GdW wird sich weiterhin nachdrücklich hierfür einsetzen.
Mietrechtskommission: Klare Standards gegen Mietwucher und für Investitionssicherheit
Überhöhte Mieten in Regionen mit knappem Wohnraum sind ein ernstes Problem. Diese schaden neben den betroffenen Mieterinnen und Mietern auch der großen Mehrheit der verantwortungsvollen Vermieter. Der GdW fordert ein gezieltes Vorgehen gegen diese schwarzen Schafe, statt pauschaler Verschärfungen für alle. Solche pauschalen Eingriffe verschärfen lediglich die finanziellen Engpässe der sozial orientierten Wohnungswirtschaft und behindern Investitionen in Klimaschutz, altersgerechten Umbau und Neubau. In der Mietrechtskommission der Bundesregierung setzt sich der GdW in diesem Sinne für ausgewogene Lösungen ein, die einen fairen und investitionsfreundlichen Markt begünstigen.
Branchen-Dialog: Expo Real und internationale Impulse für die Wohnungswirtschaft
Vom 06. bis 08. Oktober war der GdW auf der Expo Real vertreten und führte zahlreiche Gespräche mit Akteuren aus der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Industrie. Das übergeordnete Thema war die Beschleunigung und die Vergünstigung des Wohnungsbaus. Bei der Eröffnung des neuen „Verbände+“-Stands, sprach Bundesbauministerin Verena Hubertz vom „Bau-Turbo“ und der Novelle des Baugesetzbuchs als wichtige Schritte für die Wohnungswirtschaft. Axel Gedaschko ergänzte, dass dieser Prozess durch das Justizministerium abgesichert werden müsse und richtete an das Bundesbauministerium den Wunsch, dass bei den Förderprogrammen von zu hohen Standards abgerückt werden müsse. Das Justizministerium müsse zusätzlich Verbesserungen beim Vergaberecht umsetzen.
In den branchenübergreifenden Dialogen tat sich vor allem hervor, dass die Branche praxisnahe Lösungen und bessere Rahmenbedingungen braucht, um nachhaltig und zukunftsorientiert arbeiten zu können. Serielles Bauen und Serielle Sanierung spielen hierbei eine ausschlaggebende Rolle, um Klimaschutz mit bezahlbarem Bauen zu verbinden. Die großen Herausforderungen müssen gemeinsam angegangen werden, um sozialen Wohnraum zu erhalten und zukunftsweisend zu schaffen.
GdW-Schreiben: Entwicklung des ERP-Softwaremarktes
Anwendungsleitfaden zur branchenspezifischen Ergänzung des VSME
Der Anwendungsleitfaden ersetzt die branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex und stellt den aktuellen Stand der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für Wohnungsunternehmen dar.
VSME steht für “Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs”, also ein Berichtsformat für kleine und mittelgroße Unternehmen und deshalb für die Mehrzahl der deutschen Wohnungsunternehmen von hoher Relevanz. Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für den VSME ausgesprochen und wird den VSME-Standard in einem delegierten Rechtsakt wahrscheinlich im ersten Quartal 2026 verabschieden. Da sich aus diesen Prozess noch Änderungen am Standard ergeben können, wird der Leitfaden als Entwurf veröffentlicht.
Der Anwendungsleitfaden wurde im Arbeitskreis VSME des GdW Fachausschusses Rechnungslegung und Finanzierung von rd. 30 Wohnungsunternehmen erarbeitet.
„Bau-Turbo“ ist wichtiger Schritt – Kommunen müssen ihn zünden
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus als wichtiges Signal. Gleichzeitig sind Nachbesserungen notwendig, damit der sogenannte „Bau-Turbo“ in der Praxis tatsächlich Wirkung entfalten kann. Denn er suggeriert fälschlicherweise, dass damit der komplette Bauprozess schneller und einfacher wird – das ist aber nicht der Fall. Aktuell geht es ausschließlich und begrenzt darum, schneller mehr Baugrund zur Verfügung zu stellen. Daher sind weitere Schritte unabdingbar, um wirklich die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen.
„Der Wohnungsmangel in Deutschland ist längst zu einer sozialen und wirtschaftlichen Schicksalsfrage geworden. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bau-Turbo nicht nur ein Etikett bleibt, sondern schnell, wirksam und praxistauglich umgesetzt wird. Entscheidend sind die Kommunen. Sie haben den Zündschlüssel für den Bau-Turbo in der Hand. Sie müssen das Gesetz vor Ort zur Anwendung bringen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am morgigen Mittwoch.
Bezahlbaren Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse festschreiben
Eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft ist, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Baurecht – analog zu § 2 EEG für erneuerbare Energien – als „überragendes öffentliches Interesse“ festzuschreiben. Dies würde Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen.
„Wir brauchen eine ‚Fast Lane‘ für den Wohnungsbau. Wenn der Ausbau von Windrädern oder Stromtrassen im überragenden öffentlichen Interesse steht, dann gilt das erst recht für bezahlbaren Wohnraum. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Gedaschko.
Bezahlbares Wohnen braucht Gebäudetyp E
Der GdW fordert darüber hinaus die bundesrechtliche Absicherung des Gebäudetyps E, der flexible Bau- und Ausstattungsstandards erlaubt und Baukosten spürbar senken kann. Diese notwendige Absicherung muss jetzt schnell kommen.
Anpassung der TA Lärm dringend notwendig
Ein weiteres Hemmnis für mehr Wohnungsbau ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). „Die Kommunen müssen mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten haben. Wenn wir Wohnungsbau an bestehenden Gewerbe- oder Industriegebieten ermöglichen wollen, dann dürfen wir uns nicht durch überzogene Detailvorgaben selbst blockieren“, sagt Gedaschko.
Alle Register ziehen – Deutschland braucht Neubau-Klima
Um die Wohnungsbaukrise nachhaltig zu überwinden, fordert der GdW ein ressortübergreifendes Vorgehen: eine dreisäulige Förderung für sozialen Wohnungsbau, das mittlere Preissegment sowie steuerliche Anreize. Darüber hinaus ist eine kurzfristige Wiederaufnahme der EH55-Förderung notwendig, wie sie mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages von vergangener Woche nun in Aussicht steht. Der Bau-Turbo selbst muss zügig und ohne zusätzliche Hürden umgesetzt werden.
„Wir müssen beim Wohnungsbau deutlich an Geschwindigkeit zulegen. Und Deutschland braucht ein echtes Neubau-Klima. Nur so kann wieder bezahlbarer Wohnraum für alle entstehen“, sagt Gedaschko.
Die ausführliche GdW-Stellungnahme finden Sie hier:
GdW-Arbeitshilfe 101: Generative Künstliche Intelligenz in der Wohnungswirtschaft: Chancen, Herausforderungen und praktische Unterstützung
Anwendungen mit Unterstützung durch Künstliche Intelligenz (KI) finden bei Wohnungsunternehmen zunehmende Verbreitung. Mit dem EU-AI-Act ist von der Europäischen Union erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen definiert worden, in dem sich KI-Anwendungen und -Betreiber in Europa zukünftig bewegen müssen. Auch die Wohnungswirtschaft als potenzieller Nutzer von KI-Systemen befindet sich im Spannungsfeld zwischen den enormen Chancen, aber auch Risiken der neuen Technologie. Während das Potential, mittels KI-gestützter Bots die Kommunikation mit den Mietenden zu revolutionieren und zeitraubende interne Aufgaben zu automatisieren, riesig ist, treiben unsere Mitgliedsunternehmen Sorgen über den richtigen Umgang mit diesen Technologien, die Akzeptanz der Mitarbeitenden oder Datenschutz und Datensicherheit, um.
Mit der Arbeitshilfe „Generative Künstliche Intelligenz in der Wohnungswirtschaft“ wollen wir verfügbare Technologien, rechtliche Rahmenbedingungen und Anwendungsbereiche zusammenfassend darstellen und erläutern. Ziel ist, einen Beitrag zum Verstehen dieser Technologien und deren Integration in unsere Arbeit zu leisten sowie Wohnungsunternehmen bei der Nutzung und Einführung von generativer Künstlicher Intelligenz zu unterstützen.
Hierzu bietet die Arbeitshilfe auch praxisnahe Vorlagen wie eine Projekt-Checkliste, eine interne Arbeitsanweisung und eine Compliance-Übersicht für die Nutzung im Unternehmen.
Die Arbeitshilfe finden Sie hier zum Herunterladen:
Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)
Übernahme des Heizungs-, Lüftungs- und Klimageschäfts von Johnson Controls und Hitachi durch Bosch
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das GdW-Fördermitglied Bosch die Firmen Johnson Controls und Hitachi übernommen hat.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Neuer Geschäftsbereich: Zum 01.08.2025 werden die Geschäfte unter dem Namen Bosch Home Comfort Group mit über 25.000 Mitarbeitenden zusammengeführt.
- Globale Präsenz: Durch die Übernahme wird Bosch weltweit stärker, besonders in Asien-Pazifik und den USA.
- Vier globale Marken: Die Strategie baut auf den Marken Bosch, Buderus, Hitachi und York auf.
- Keine Änderungen: Die bestehenden Vertriebswege und Prozesse bleiben unverändert.
Die entsprechende Pressemeldung von Bosch ist beigefügt.
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026
Wechsel der Verbandsspitze des GdW
Am 05.08.2025 hat der Verbandsrat im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung die nach Eintragung der Satzung notwendigen personellen Weichen des Verbandes neu gestellt.
Diese betreffen den Verbandsrat und den Vorstand des GdW. Axel Gedaschko bleibt GdW-Präsident.
1. Verbandsrat
Nach der neuen Satzung muss der Vorsitzende des Verbandsrats Vertreter einer Wohnungsgenossenschaft sein. Aufgrund des Wechsels des Unternehmens ist diese Voraussetzung beim langjährigen Vorsitzenden des Verbandsrats, Herrn Franz-Bernd Große-Wilde, nicht mehr gegeben. Insofern war ein neuer Vorsitzender des Verbandsrats zu wählen.
Des Weiteren war für die BAG der Wohnungsgenossenschaften und für die BAG der kirchlichen Wohnungsunternehmen sowie für die Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen je ein stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats zu wählen.
Jeweils einstimmig wurden gewählt:
Herr Axel Fietzek (LebensRäume Hoyerswerda eG) als Vorsitzender des Verbandsrats.
Guido Schwarzendahl (BAG der Wohnungsgenossenschaften) als stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats.
Dr. Thomas Hain (AGW Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen) als stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats.
Thomas Hummelsbeck (BAG der kirchlichen Wohnungsunternehmen) als stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats.
2. Vorstand
Gemäß der neuen Satzung wird der GdW nicht nur von einem Vorstand im Sinne des § 26 BGB, sondern von mindestens zwei, höchstens drei Vorständen vertreten. Die Etablierung des „Vier-Augen-Prinzips“ war einer der Gründe für die Neufassung der Satzung.
Einstimmig zum Vorstand wurden gewählt:
Frau Ingeborg Esser und Herr Dr. Christian Lieberknecht
