Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr eine General- bzw. Vertreterversammlung abzuhalten. Neben dieser ordentlichen General- oder Vertreterversammlung kann jedoch auch die Notwendigkeit entstehen, eine besondere, d.h. außerordentliche General- bzw. Vertreterversammlung einzuberufen.
Die General- oder Vertreterversammlung ist im Zusammenspiel mit Vorstand und Aufsichtsrat als Versammlung der Eigentümer der Genossenschaft das höchste Organ. Ihr sind wesentliche Entscheidungen zu den „Grundfesten“ des Unternehmens vorbehalten. In der General- bzw. Vertreterversammlung kann sich der aufgestaute Unmut der Mitgliedschaft oder einzelner Gruppen hieraus bemerkbar machen. Mag der Verlauf einer solchen Versammlung auch rechtlich vorgegeben sein, so kann es hier dennoch zu zahlreichen Überraschungen kommen. Mitunter verlaufen diese Versammlungen turbulent.
Es ist daher sehr wichtig, dass die Versammlungsleitung sicher weiß, wie sich der rechtliche Rahmen einer General- oder Vertreterversammlung gestaltet. Dieses Wissen vermittelt die grundlegende Sicherheit, Fehler im Bereich der Kommunikation und des Umganges mit den Versammlungsteilnehmern zu vermeiden. Aber nicht nur die Versammlungsleitung selbst, sondern auch alle weiteren Gremienmitglieder aus Vorstand und Aufsichtsrat müssen hier fähig und bereit sein, rechtlich kompetent und im Auftreten stilsicher einzugreifen, sollte der geordnete Verlauf der Versammlung gefährdet, oder gar schon nicht mehr gewährleistet sein.
Das Seminar vermittelt daher die rechtlichen Grundlagen einer General- bzw. Vertreterversammlung, bleibt hierbei jedoch nicht stehen, sondern bietet auch Ratschläge für den Umgang mit schwierigen Versammlungsteilnehmern oder für ein zielsicheres Reagieren auf überraschende Wendungen im Versammlungsverlauf an.
Es werden u.a. behandelt:
Online-Anmeldung