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In der täglichen Vermietungspraxis sind Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen immer wieder mit den Themen Schönheitsreparaturen, Rückbau und Mängelbeseitigungspflichten konfrontiert. Das Seminar gibt einen grundsätzlichen Überblick über die hierbei zu beachtenden Themen und über Fallstricke. Dabei wird die aktuelle Urteilspraxis miteinbezogen.

Inhalte:

Schönheitsreparaturen

  • Mietvertragliche Vereinbarungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Individualvereinbarungen
  • Bedeutung der Kostenquotenklausel
  • Konsequenzen aus der Unwirksamkeit von Vertragsklauseln
  • Umfang der Informationspflichten des Vermieters zum Vertragsrecht gegenüber dem Mieter
  • Angemessener Ausgleich bei unrenovierten Wohnungen
  • Bedeutung und Rechtsfolgen von starren Fristen, Fristenplan, Öffnungsklauseln, Übermaßverbot
  • Möglichkeiten der gesonderten nachträglichen Vereinbarung von Schönheitsreparaturen
  • Kleinreparaturklausel

Abnahme und Übergabe – Rechtssicherheit auch bei bösen Überraschungen

Rückbau und Wiederherstellung des früheren Zustands

  • Bauliche Veränderungen, Einbauten oder Umbauten im Mietobjekt
  • Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
  • Eingriff in die Substanz des Objekts bei nachteiligen Folgewirkungen
  • Zurücklassung von Einrichtungen; Definition Einrichtung gemäß BGB
  • Rückbauverpflichtung vs. geldwerte Gegenleistung für die Überlassung des Objekts
  • Wirtschaftlich sinnloser Rückbau
  • Verzicht auf Wiederherstellung und Zustimmungserfordernis
  • Beseitigung entstandener Schäden
  • Rückbaupflicht trotz Zustimmung
  • Entfernen von Einrichtungen bei Übernahme vom Vormieter
  • Vereinbarungen über Übernahme von Einrichtungen durch den Nachmieter
  • Übergabeprotokolle
  • Teilweise Rückgabe als Vorenthaltung” der Mietsache i. S. d. § 546a Abs. 1 BGB
  • Nutzungsentschädigung, u.a. OLG Düsseldorf, Az. 24 U 7/08.
  • Vertragsgestaltung zur Absicherung der Rückbauverpflichtung

Mängelbeseitigung

  • verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel des Mietobjekts
  • Ausschluss der Haftung durch AGB
  • zugesicherte Eigenschaften, Garantien, arglistig verschwiegene Mängel.
  • Transparenzgebot, Haftungsausschluss; § 309 Nr. 7 a, b BGB.
  • Sonderfall: Vermietung in Bau befindlicher Gebäude
  • BGH, Az. XII ZR 189/08.
  • Nachträgliche Mängel: Schadensersatzanspruch bei Verschulden
  • Wirksame Minderungsausschlussklauseln
  • Selbstständige Einschränkungen bei Aufrechnung und Zurückbehaltung, Blue pencil, Aufrechnungsbeschränkungen, Beschränkungen bei Leistungsverweigerungsrechten
  • Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wegen Überschreitens der „Opfergrenze“ für den (vorsätzlich) Vermieter, BGH, AZ: VIII ZR 131/09 und BGH, Az: VIII ZR 135/13.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
Erhard Abitz, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Unternehmensberater a.D. (27 Jahre Erfahrung als GF) und Fachbuchautor, Hönow. Seine fachlichen Schwerpunkte als Dozent sind u. a. das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Grundstücksrecht.

Gebühren:
420,00 € für VdW-Mitglieder
528,00 € für Nichtmitglieder
sowie jeweils pro Tag eine Verpflegungspauschale von 23,00 € netto zzgl. USt.

Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte, Sachbearbeiter, Hausmeister und alle Mitarbeiter, die Mieterkontakt haben

Anmeldeschluss: 11.06.2024
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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