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Regeln sind nicht bei allen Mietern beliebt, insbesondere dann nicht, wenn ihre Freiheiten eingeschränkt werden. Der eine zahlt seine Betriebskostennachforderung nicht, ein anderer dekoriert seine Wohnungseingangstür mit selbstgebasteltem Schmuck. Ein dritter züchtet Chamäleons in seiner Wohnung, während sein Nachbar eher darauf steht, seinen Nachbarinnen hinterherzuspionieren oder tagelang die Flurfenster zu öffnen. Was soll eigentlich jemand einzuwenden haben, wenn ein Mieter sein Fahrrad in die Wohnung trägt, eine Videokamera an seinem Balkon montiert oder im Treppenhaus mal ein Pfeifchen raucht? Wieso ist es für Vermieter so unglaublich wichtig, auf im Sommer aufgestellte Schwimmbecken im Garten zu reagieren? Und wie reagiert man eigentlich darauf?

Dieses Seminar befasst sich mit den eher ungewöhnlichen, nicht ganz alltäglichen Verstößen der Mieter. Und gerade, weil sie nicht ganz so häufig vorkommen, ist man oft unsicher, wie man dem zu begegnen hat. Das soll in diesem Seminar geklärt werden, auch mit Hilfe von Musterschreiben. Es besteht genügend Raum für die Teilnehmer, Fragen in die Diskussion einzubringen.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
RA Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Recklinghausen
Seit 1996 führt er bundesweit Seminarveranstaltungen durch. Er ist Autor des 2018 herausgegebenen Sachbuches „Auf hoher See und vor Gericht“ und Mitautor des 2022 erschienenen Fachbuches „Praxishandbuch WEG Verwaltung“.

Gebühren:
384,00 € für VdW-Mitglieder
444,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter mit Sondermietenverwaltung

Anmeldeschluss: 06.05.2024
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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