Mit Urteil vom 06.03.2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur sog. Quotenabgeltungsklausel entschieden (Az. VIII ZR 79/22).
Der BGH hält an seiner Ansicht fest, wonach eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag unwirksam ist, vgl. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine individualvertragliche Vereinbarung über eine Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag hält der BGH für denkbar – allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen.
Ein ausführliches Rundschreiben finden Sie unter Downloads/GdW-Informationen.