Der Haushaltsgesetzgeber hat in seiner Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 positiv überrascht: Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) wurde erstmals anerkannt, dass es aktuell eine Förderung für den regulären, bezahlbaren Wohnungsbau geben muss, dessen Zweck die Begrenzung der Miethöhe ist. Bisher wurde in Deutschland der soziale Wohnraum gefördert sowie der Klimaschutz im Segment der hochpreisigen Wohnungen. Der reguläre „Mittelbau“ ist grundsätzlich dem Markt überlassen (allerdings den Einschränkungen des Mietrechts unterworfen).

Die explosionsartigen Preis- und Zinsentwicklungen der letzten Jahre haben nun dazu geführt, dass in diesem frei finanzierten Wohnungssegment eine Nettokaltmiete von 18 bis 20 Euro/m2 erforderlich ist, um die Kosten zu decken. Diese Miethöhe ist in der Mitte der Gesellschaft nicht darstellbar. Bezahlbarer Wohnraum muss jedoch weiterhin für die breite Mitte garantiert sein, sollen der soziale Zusammenhalt und die politische Stabilität nicht gefährdet werden. Hier setzt das KNN-Programm an, indem es Zinsvergünstigungen für „normalen“ (EH 55-Standard) Wohnungsbau vorsieht, um die Miete zu begrenzen.

Jetzt kommt es darauf an: Bisher ist das Programm mit einer Milliarde Euro für insgesamt zehn Jahre ausgestattet. Um eine nennenswerte Zahl Wohnungen zu erschwinglichen Mieten auf den Markt zu bringen, sind jedoch drei Milliarden Euro jährlich in den kommenden Jahren erforderlich. Grundsätzlich muss eine effektive Förderung hier so lange greifen, bis der Markt bezahlbare Mieten wieder aus sich selbst heraus trägt. Weder die Verfügbarkeit noch der Preis des Wohnraums darf den vollkommen ungehinderten Marktkräften ausgesetzt werden.
In diesem Sinne wurden auf dem Wohnungsbautag 2024 deutliche Botschaften an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag gesendet, die durch zwei umfangreiche Studien der ARGE Kiel und des DIW wissenschaftlich untermauert wurden. Leider zeigten die Reaktionen der Bundesregierung bisher in keine vielversprechende Richtung.

Koalition einigt sich im Mietrecht: Mietpreisbremse wird verlängert, darüber hinaus keine Veränderungen

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90 | Die Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 waren sehr umfangreiche Verschärfungen des Mietrechts vereinbart (neben einer Verlängerung der Mietpreisbremse insbesondere eine Absenkung der Kappungsgrenzen auf 11% in angespannten Wohnungsmärkten und eine erneute Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel). Der Koalitionsvertrag wurde allerdings vor der sog. Zeitenwende und der damit verbundenen Kosten- und Zinsexplosion der vergangenen drei Jahre geschrieben, die zu dieser Zeit nicht abzusehen waren. Darauf hat der GdW hingewiesen.

Auch wenn eine Verlängerung der Mietpreisbremse zu kritisieren ist, ist es aufgrund des erheblichen politischen Gegenwindes ein gutes Signal, dass auf die Zeitenwende reagiert worden ist und es bei der Verlängerung der Mietpreisbremse belassen werden soll. So jedenfalls die Einigung zwischen Justizminister Buschmann und Innenministerin Nancy Faeser unter Beteiligung des Kanzleramts. Der GdW bleibt bei seiner Haltung, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse für sich kein Weg zu bezahlbarem Wohnraum ist, sie vielmehr angespannte Wohnungsmärkte zementiert. Die Mietpreisbremse sollte von Beginn deshalb eine zeitlich befristetet Maßnahme sein. Weiter erwartet der GdW das es auch im weiteren Verfahren dabei bleibt, dass die übrigen Verschärfungen entsprechend der Einigung nicht umgesetzt werden. Sie wären „Gift“ für den dringend erforderlichen Wohnungsbau. In diesem Sinne hat sich GdW-Präsident Axel Gedaschko öffentlich geäußert. Das Pressestatement finden Sie anbei. Der formale Gesetzgebungsprozess steht nun an. Der GdW wird sich hier weiterhin einbringen.

Arge Studie
DIW-Studie
Pressestatement