Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG – Möglichkeit der Fristverlängerung
Der GdW hat mit Schreiben vom 19. März 2024 zur Thematik der sog. "finalen Selbsterklä-rungen" nach § 30 Abs. 1 StromPBG, §30a Abs. 2 StromPBG und/oder § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG informiert. Hintergrund unseres Schreibens war, dass [...]