Am 16. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission ihren ersten europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum vorgestellt. Der Plan enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung der strukturellen Ursachen der Wohnungskrise in Europa. Ziel ist es, das Wohnungsangebot zu erhöhen, Investitionen und Reformen anzustoßen sowie besonders stark betroffene Menschen und Regionen zu unterstützen.
Der Plan basiert auf vier Säulen:
I. Steigerung des Angebots
II. Mobilisierung von Investitionen
III. Bereitstellung unmittelbarer Unterstützung bei gleichzeitigem Vorantreiben von Reformen
IV. Unterstützung der Bedürftigsten
Innerhalb dieser Säulen sind zehn Maßnahmen definiert. Unter anderem plant die Kommission ein Gesetz über Baudienstleistungen, das für Ende 2026 vorgesehen ist. Hierzu läuft derzeit eine Konsultation bis zum 20. April 2026. Für 2027 ist zudem ein Paket zur Vereinfachung bürokratischer Verfahren geplant, das dabei helfen soll, administrative Hürden abzubauen. Der Europäischen Kommission zufolge brauche es langfristig verbesserte Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnraum und damit strukturell Reformen, insbesondere auf nationaler und regionaler Ebene. Hierzu soll im Europäischen Semester – also bei der Überprüfung der nationalen sozial- und wirtschaftspolitischen Pläne – ein stärkerer Fokus auf das Thema Wohnen gelegt werden, um Mitgliedsstaaten Hinweise zur Verbesserung in ihren regulatorischen Regimen zu geben. Auf europäischer Ebene ist ebenfalls eine Analyse der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -Initiativen sowie deren Auswirkungen auf das Wohnungsangebot und Bezahlbarkeit vorgesehen. Darüber hinaus wird die Kommission noch in diesem Jahr einen Aktionsplan für Energiegemeinschaften vorlegen.
Für das dritte Quartal 2026 ist die Einführung der paneuropäischen Investitionsplattform für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) angekündigt. Geplant sind zudem eine neue Gesetzesinitiative zu Kurzzeitvermietungen im Rahmen des Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum. Die Kurzzeitvermietungs-Initiative soll insbesondere dort ansetzen, wo Online-Plattformen dauerhaftes Wohnen verdrängen und Kommunen zwar Regeln haben, diese aber mangels Daten, Registrierung oder Vollzug ins Leere laufen. Im Kern geht es daher um mehr Transparenz und Durchsetzbarkeit, etwa über Registrierungs- und Datenaustauschpflichten, klare Definitionen sowie bessere Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Darüber hinaus sollen neue Investitionen im aktuellen und im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) mobilisiert werden. In diesem Jahr wird außerdem eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung im Wohnungswesen erwartet.
Darüber hinaus benennt der Plan Maßnahmen, bei denen die Mitgliedstaaten nach Ansicht der Kommission prioritär aktiv werden sollten. Dazu zählt die Aufforderung, Planungs-, Flächenwidmungs- und Genehmigungsvorschriften sowie Bauordnungen zu vereinfachen. Ebenso sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um spekulatives Verhalten, das sich negativ auf den Wohnungsmarkt auswirkt, einzudämmen.
Gleichzeitig macht die die Kommission deutlich, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, zu entscheiden, inwieweit sie einen Handlungsbedarf sehen. Das Subsidiaritätsprinzip bleibt unangetastet.
Die Kommission plant in diesem Jahr eine Europäische Wohnungsbauallianz aufzubauen, die die Umsetzung der Maßnahmen durch Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken zwischen Mitgliedstaaten, Städten, Regionen, anderen EU-Institutionen und Interessengruppen unterstützen soll. Für Mitte des Jahres 2026 ist außerdem ein Wohnungsgipfel geplant, der voraussichtlich in Dublin stattfinden wird.
Im Rahmen der Veröffentlichung des Plans wurden mehrere flankierende Maßnahmen zeitgleich vorgestellt. Dazu gehören ein Vorschlag zur Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, eine Europäische Strategie für den Wohnungsbau sowie eine Mitteilung und ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB). Über diese Themen wird in separaten Artikeln berichtet.
