EU-Plan für bezahlbaren Wohnraum

Auf der hochrangigen Konferenz zum Thema „bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum“ in Kopenhagen hat der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen Dan Jørgensen am 29. September 2025 in seiner Grundsatzrede folgende Eckpunkte des demnächst erscheinenden Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt:

  • Bereitstellung von EU-Geldern: Verdoppelung der Unterstützung für den Wohnungsbau im Rahmen der Kohäsionspolitik. Mit dem nächsten langfristigen Haushalt 2028 bis 2034 sollen EU-Mittel leichter für den bezahlbaren Wohnraum eingesetzt werden.
  • Vereinfachung für öffentliche Ausgaben: Revision der Beihilfen für Wohnungsbauprojekte.
  • Private Investitionen fördern: Ausreichend Spielraum für Investitionen schaffen, die stabile Renditen mit sozialer Verantwortung verbinden. Kein Raum für Spekulationen.
  • Die „Entfinanzialisierung“ des Wohnraums ins Visier nehmen: Erschließung neuer alternativer Finanzierungsmodelle und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Investoren
  • EIB-Finanzierungsplattform: Mobilisierung zusätzlicher Investitionen, um bessere Ergebnisse für den sozialen Wohnungsbau, Studentenwohnheime und bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum zu erzielen. Die Plattform soll praktische Maßnahmen für Mitgliedstaaten, Städte und Regionen aufzeigen, um – wo nötig – bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum bereitzustellen.
  • Überarbeitung von rechtlichen Vorgaben und Abbau von Bürokratie – insbesondere Hindernisse aus dem Weg räumen für Planung, Genehmigungen und Beschaffung.
  • Mobilisierung von Ressourcen: Förderung innovativer Bauverfahren und Materialien, Förderung von Innovationen, Sicherstellung ausreichender Kompetenzen und Arbeitskräfte.
  • Neue Gesetzgebung zu Kurzzeitvermietungen für Städte und Regionen, die unter Druck stehen.
  • Konkrete Aktionen für jungen Menschen, Familien, Obdachlose: Ziel angemessenen bezahlbaren Wohnraum als Grundrecht für alle sicherzustellen.
  • Austausch bewährter Verfahren unterstützen.
  • Fortführung praktischer Maßnahmen zur Senkung der Lebenshaltungskosten, z.B. Bereitstellung eines leistungsstarken Wohnungsbestands für Europa und Sicherstellung, dass Wohngebäude modern und effizient sind; Isolierung von Häusern zur Vermeidung von Energie- und Geldverschwendung.

Veröffentlichung des EP-Initiativberichts zur Wohnungskrise in der EU

Am 15. September 2025 hat der Sonderausschuss zur Wohnungskrise (HOUS) seinen Initiativbericht „Wohnungskrise in der Europäischen Union mit dem Ziel, Lösungen für angemessenen, nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum vorzuschlagen“ vorgelegt. Der von dem Berichterstatter Borja Giménez Larraz (EVP, Spanien) verfasste Bericht verfolgt einen zweistufigen, aufeinander aufbauenden Ansatz. Zunächst soll das Wohnungsangebot erheblich gesteigert werden, um strukturelle Ungleichgewichte auf dem Markt zu beheben. In einem zweiten Schritt soll dann die Wohnungsnachfrage gezielt unterstützt werden.

Der Bericht ist in vier für die Wohnungswirtschaft relevante Themenblöcke gegliedert:

  • Steigerung des Angebots,
  • Sicherstellung der Finanzierung und Erleichterung von Investitionen,
  • Unterstützung der Nachfrage nach Wohnraum,
  • Datenaustausch und -analyse.

Dem Bericht zufolge soll die EU dabei als Katalysator wirken, indem sie Hindernisse beseitigt, Investitionen freisetzt und günstige Rahmenbedingungen schafft. Dies soll durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Straffung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von Bürokratie erreicht werden. Die Behörden werden nachdrücklich dazu aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots zu ergreifen. Dazu sollen sie regulatorische Belastungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette abbauen, Hindernisse und Bürokratie beseitigen sowie Engpässe in lokalen, nationalen und EU-Rechtsvorschriften beheben, die die Wettbewerbsfähigkeit des Bau- und Renovierungssektors beeinträchtigen.

Darüber hinaus sollen die Verfügbarkeit von Bauland verbessert, öffentliches Land mobilisiert und Verfahren zur Flächennutzungsplanung für den Bau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden. Zudem sollen integrierte Ansätze verfolgt werden, um ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang zu bringen. Auch die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderliche Zeit sollte reduziert werden, einschließlich der Einführung des „Grundsatzes des positiven behördlichen Schweigens“ bei der Erteilung von Genehmigungen für Neubauten und Renovierungen (mit Ausnahmen z.B. Umwelt- und Denkmalschutz).

Der Bericht fordert außerdem Hilfen für Innovationen im Wohnungsbau sowie die Förderung von Produktivität und Effizienz im Bauprozess. Er fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, Projekte zur Sanierung öffentlicher Gebäude für Wohnzwecke sowie zur Umwandlung ungenutzter öffentlicher Gebäude in Sozialwohnungen zu prüfen. Dabei unterstreicht er die Bedeutung der Bereitstellung von Sozialwohnungen mit Fokus auf besonders betroffene Gruppen.

Des Weiteren fordert der Bericht, zusätzlich zu öffentlichen Hilfen private Investitionen zu mobilisieren und Voraussetzungen zu schaffen, die private Investitionen in Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen begünstigen. Anreize sollen außerdem für Unternehmen geboten werden, die an Projekten für bezahlbaren Wohnraum beteiligt sind.

Maßgeschneiderte wohnungspolitische Programme, die die Hürden beim Zugang zu Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bewältigen, sollen geprüft werden, insbesondere für strategische Berufsgruppen (Gesundheits- und Sicherheitspersonal, Lehrer usw.). Zu den Maßnahmen könnten beispielsweise steuerliche Anreize gehören.

Positiv an dem Bericht ist, dass Vorgaben für die Europäische Investitionsbank gemacht, die Kohäsionsförderungen Stadtentwicklung und Wohnungsbau ganzheitlich betrachtet und gefördert sowie das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden soll unter Berücksichtigung der Rolle der Kommunen bei der Erstellung des Plans für bezahlbares Wohnen. Der Berichterstatter betont: „Die Lage ist dringend. In acht Jahren sind die Immobilienpreise um 48 % gestiegen. Die Mieten sind um 18 % gestiegen. Die Öffentlichkeit ist sich dessen bewusst und leidet darunter. Deshalb ist das Thema Wohnen zu einem ihrer Hauptanliegen geworden. Wir müssen handeln“. Aufgrund der Seitenzahlbegrenzung des Berichts hat der Berichterstatter angemerkt, dass er weitere Punkte wie Beihilfen und Spekulation im Rahmen von Änderungsanträgen zu seinem Bericht einbringen wird.

Die Europaabgeordneten des Sonderausschusses Wohnungsbau haben nun bis zum 20. Oktober 2025 Zeit, Änderungsanträge zum Initiativbericht einzureichen. Danach erfolgen die Beratungen in den mitbefassten EP-Ausschüssen mit eigenen Fristen für Änderungsanträge.

Der eigentliche Fahrplan des Europäischen Parlaments sieht eine Befassung der EP-Ausschüsse bis Februar 2026 und die Plenarabstimmung im März 2026 vor. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob der Fahrplan des Europäischen Parlaments aufrechterhalten wird, da die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen überraschend die Veröffentlichung des Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum der EU-Kommission für noch in diesem Jahr 2025 angekündigt hat.

Infrastrukturoffensive für München: Stadtwerke München, M-net und Telekom machen München zur Glasfaser-Metropole

Die Stadtwerke München (SWM) und ihre Telekommunikationstochter M-net treiben gemeinsam mit der Telekom den flächendeckenden Glasfaserausbau in der Landeshauptstadt voran. Ziel der Kooperation ist es, Glasfaserkabel direkt bis in die Wohnungen und Geschäftseinheiten zu legen und damit eine moderne Infrastruktur zu schaffen, die nicht nur für die Bewohner:innen, sondern auch für die Wohnungswirtschaft Vorteile bringt und sie zukunftssicher aufstellt. Mit dieser strategischen Kooperation setzen die Partner zusammen mit der Landeshauptstadt München Maßstäbe in der digitalen Infrastruktur.

Christoph Bernik, Vertriebsleiter der Telekom für die Wohnungswirtschaft in Bayern:

„Die Kooperation verlagert den Wettbewerb vor den Endkunden und wir arbeiten bei der Erschließung partnerschaftlich zusammen. Unser Fokus liegt auf Qualität und Geschwindigkeit, davon profitiert auch die Wohnungswirtschaft: weniger Baustellen, eine zukunftssichere Vierfaser-Infrastruktur und volle Wahlfreiheit für die Bewohner:innen. Gemeinsam machen wir München zur Glasfasermetropole.“

Andreas Brand, Leiter Wohnungswirtschaft bei M-net:

„Die Kooperation bietet einen enormen Mehrwert für die Wohnungswirtschaft sowie die Mieterinnen und Mieter. Mit der Weiterführung der Glasfaseranschlüsse durch die Stadtwerke München vom Keller bis in jede Wohnung und Geschäftseinheit werden die Immobilien auf den neuesten technologischen Standard gebracht. Die Bewohnerinnen und Bewohner können Highspeed-Internet mit einer breiten Anbietervielfalt nutzen. Schlüssel zum Erfolg wird eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen sein.“

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer: Jetzt die Chance nutzen!
Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Glasfasernetz von SWM und M-net können ihre Häuser kostenfrei von FTTB auf FTTH aufrüsten lassen – und damit langfristig auf ein digitales Fundament setzen. Besonders praktisch: Der Ausbau erfolgt unabhängig davon, ob die einzelnen Bewohnerinnen oder Bewohner bereits Verträge über Glasfaser-Internet abgeschlossen haben. Dadurch wird der Ausbauprozess effizienter gestaltet und spätere Baumaßnahmen vermieden – ein klarer Vorteil für Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner und Umwelt. Dieses Vorgehen unterstreicht das Ziel, eine zukunftssichere und nachhaltig digitale Infrastruktur für München zu schaffen.

Vorteile für die Wohnungswirtschaft
Für Immobilien-Eigentümer:innen und Hausverwaltungen bietet die Kooperation von SWM, M-net und Telekom zahlreiche Vorteile:

  • Kostenfreier Ausbau: Bei Immobilien, bei denen bereits ein Glasfaser-Anschluss im Gebäudekeller (FTTB) besteht, erhalten alle Wohnungen im Haus eine kostenlose, passgenaue FTTH-Anbindung.
    Ohne Aufwand: Die Stadtwerke München übernehmen die komplette Organisation von der Planung bis zur Abstimmung mit den Mieter:innen oder der WEG.
    Schnell fertig, für Jahrzehnte gerüstet: Der Großteil der Wohnungen ist schon am ersten Tag fertig ausgebaut – und die Immobilien für Jahrzehnte mit Highspeed-Internet versorgt.
    Freie Wahl: Nutzer:innen können sich bei der Buchung von Telekommunikationsleistungen frei für den Anbieter ihrer Wahl entscheiden.

Diese Kombination sorgt dafür, dass Immobilien langfristig attraktiver werden und sich im Wettbewerb um Mieter:innen besser positionieren.

Tempo auf den letzten Metern: Vom Keller bis in die Wohnung
Bislang enden die Leitungen meist im Keller der Gebäude (Fiber-to-the-Building – FTTB). Auf dieser Grundlage gehen die SWM jetzt den nächsten entscheidenden Schritt: In den kommenden Jahren werden die Glasfaseranschlüsse konsequent vom Keller bis in jede Wohnung und Geschäftseinheit weitergeführt. So wird die digitale Infrastruktur der Stadt auf ein neues Niveau gehoben und München zur Glasfaser-Metropole Deutschlands. Die Kooperation umfasst perspektivisch rund 550.000 Anschlüsse und somit einen Großteil der durch die SWM erschlossenen Wohn- und Geschäftseinheiten. Dabei erhält jede Wohnung und jede Geschäftseinheit eine Glasfaser-Anschlussdose mit zwei Eingängen, jeweils einen für M-net und Telekom. Kundinnen und Kunden können so frei wählen, welchen Anbieter sie nutzen möchten: M-net oder die Telekom. Oder aber andere Anbieter, die die jeweiligen Partner neben ihren Eigenmarken mitbringen. Das sichert eine breite Anbietervielfalt und steigert die Attraktivität der Glasfaserinfrastruktur.

Technischer Hintergrund
Die SWM verpachten der Telekom über M-net Teile ihres passiven FTTH-Glasfasernetzes. Damit wird die langjährig erfolgreich von den SWM und M-net entwickelte Infrastruktur für eine noch breitere Nutzung geöffnet. Für den Zugang wird die Telekom nach und nach 54 Glasfaserknotenpunkte der SWM per Glasfaser anbinden und kann so in den kommenden Jahren insgesamt rund 550.000 Endkundenanschlüsse in München erreichen. Gleichzeitig erhält M-net einen Open-Access-Zugang auf Basis einer aktiven Bitstream-Vorleistung zu den bestehenden und geplanten Glasfaserbeständen der Telekom in München. So kann M-net auch in bislang nicht von ihr erschlossenen Gebieten eigene Angebote auf Basis des Glasfasernetzes der Telekom machen und Kundinnen und Kunden anschließen.

Darüber hinaus stehen die Anschlüsse beider Netzbetreiber jeweils auch anderen Telekommunikationsdienste-Anbietern zur Verfügung. Per Open Access können diese ihre Services auf Basis einer aktiven Bitstream-Vorleistung anbieten. Dieses Modell fördert nicht nur den Wettbewerb, sondern maximiert die Nutzung der Glasfaser-Infrastruktur und schafft somit zusätzliche Angebote und Vorteile für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger.

Weitere Informationen zum Kooperationsgebiet und zum restlichen Stadtgebiet werden demnächst in einem Onlineseminar gemeinsam von SWM, M-net und Telekom vorgestellt.

Europäische Kommission konsultiert zu „Europäischem Plan für erschwinglichen Wohnraum“ und „Europäischer Strategie für den Wohnungsbau“

Die Europäische Kommission hat am 11. Juli 2025 die öffentliche Konsultation zum European Affordable Housing Plan gestartet. Die Initiative geht auf das Arbeitsprogramm der Kommission und die Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zurück, die wachsende Wohnraumkrise in Europa gezielt anzugehen. Mit Dan Jørgensen wurde erstmals ein Kommissar für Energie und Wohnungswesen ernannt, der mit einer eigens eingerichteten „Task Force Housing“ den Affordable Housing Plan erarbeitet.

Ergänzend dazu treibt die Generaldirektion Binnenmarkt und Industrie (GD GROW) eine Strategie für den Wohnungsbau voran. Der Plan soll Vorschläge enthalten, wie Investitionen in Neubau und Sanierung mobilisiert werden können und der Zugang zu angemessenem, bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum erleichtert und Hindernisse im Markt abgebaut werden können. Gleichzeitig werden Querschnittsthemen wie Energieeffizienz, das Neue Europäische Bauhaus und sozialer Zusammenhalt berücksichtigt. Ziel der laufenden Konsultation ist es, zu untersuchen, ob und wo durch die Entwicklung eines neuen europäischen Konzepts für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum ein europäischer Mehrwert entstehen kann, um insbesondere dem zunehmenden Mangel an erschwinglichem Wohnraum zu begegnen. Dazu sollen die Ursachen der aktuellen Herausforderungen analysiert, deren Auswirkungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen und Sektoren beleuchtet sowie Erkenntnisse über mögliche Lösungsansätze, einschließlich bewährter Verfahren, gewonnen werden.

Die Konsultation besteht aus zwei Fragebögen: Einer richtet sich an die breite Öffentlichkeit, der andere speziell an Unternehmen, Verbände und Behörden. Insgesamt enthält die Konsultation mehr als 50 Fragen zu zwölf Themenbereichen, unter anderem zu erschwinglichem Wohnraum und sozialem Wohnungsbau, staatlichen Beihilfen, Flächennutzungsplanung sowie Genehmigungsverfahren, dem Baugewerbe, Vereinfachung, Mietmarkt und Inklusion.

Die Frist für Rückmeldungen ist der 17. Oktober 2025.

EFRAG-Empfehlung: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Ziel ist es, KMU, die nicht unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, bei der Beantwortung von Nachhaltigkeitsanfragen großer Unternehmen und Finanzinstitute zu unterstützen.

Der von EFRAG entwickelte freiwillige Standard (VSME) soll KMU den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung besser verständlich machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Kommission empfiehlt großen Unternehmen, sich bei ihren Informationsanfragen möglichst an diesem freiwilligen Standard zu orientieren.

Im Einzelnen bietet dieser Standard für Unternehmen als Teil des KMU-Entlastungspakets 2023 (Maßnahme 14) einen einfachen und straffen Rahmen für nicht börsennotierte KMU zur Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Informationen.

Die Ziele des VSME-Standards bestehen darin, KMU dabei zu unterstützen:

  • Informationen bereitzustellen, um Datenanfragen großer Unternehmen zu erfüllen;
  • Informationen an Banken und Investoren bereitzustellen und damit den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu verbessern;
  • ihre Nachhaltigkeitsfragen besser zu verwalten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit kurz-, mittel- und langfristig zu stärken;
  • zu einer nachhaltigeren und integrativeren Wirtschaft beizutragen.

Der VSME-Standard gliedert sich in zwei separate Module für eine verhältnismäßige Berichterstattung für Kleinst-, kleine und mittlere KMU:

Das Basismodul ist für alle KMU gedacht und konzentriert sich auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren, die von den Partnern in der Wertschöpfungskette am häufigsten verlangt werden. Es enthält Kernangaben zu Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), Umweltkennzahlen für die eigene Belegschaft und Korruptionsbekämpfung.

Das umfassende Modul baut auf dem Basismodul auf und konzentriert sich auf 9 zusätzliche Angaben, die häufig von Banken, Investoren und Wertschöpfungskettenpartnern von KMU-Unternehmen verlangt werden. Dieses Modul umfasst beispielsweise eine kurze Beschreibung der ESG-Praktiken oder zukünftigen Initiativen (Angabe C2), Treibhausgasreduktionsziele und Übergangspläne (Angabe C3), bestätigte Vorfälle in der Wertschöpfungskette (Angabe C7) und den Ausschluss aus EU-Referenzbenchmarks (Angabe C8). VSME erfordert keine Wesentlichkeitsprüfung und fördert Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit, indem es Unternehmen die Möglichkeit gibt, nur das anzuwenden, was für ihre Geschäftstätigkeit relevant ist – die „falls zutreffend“-Bedingung. Die modulare Struktur gewährleistet die Übereinstimmung mit dem ESRS für große Unternehmen und die Angleichung an die Vorschriften für nachhaltige Finanzdienstleistungen (SFDR, EBA ESG Säule 3 und Benchmark-Verordnung) durch einen erheblich vereinfachten Rahmen.

Um die Anwendung des VSME zu erleichtern, hat die EFRAG eine digitale VSME-Excel-Vorlage und eine XBRL-Taxonomie sowie einen XBRL-Konverter entwickelt, um automatisierte, maschinenlesbare Angaben zu unterstützen. Diese Tools sind auf der speziellen EFRAG-Webseite verfügbar und werden in den kommenden Wochen aktualisiert, um der Empfehlung der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen und die Verwendung mehrerer Sprachen zu ermöglichen. Darüber hinaus führt die EFRAG eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente, wie z. B. Treibhausgasrechner, durch, um KMU bei ihren Berichterstattungsbemühungen zu unterstützen. Gleichzeitig arbeitet die EFRAG an der Entwicklung von drei Leitfäden zur Unterstützung der Erstellung der folgenden Angaben im umfassenden Modul:

  • C2 – Beschreibung der Praktiken, Strategien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft: Beispiele für Praktiken, Strategien und künftige Initiativen.
  • C3 – Treibhausgasreduktionsziele und Klimawandel: Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Erstellung von Treibhausgasreduktionszielen und Übergangsplänen (für KMU).
  • C7 – Schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der Menschenrechte – Beispiele für schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette.

Die Empfehlung ist Teil des Omnibus I-Vereinfachungspakets vom Februar 2025 und dient als Zwischenlösung, bis eine entsprechende delegierte Verordnung vorliegt. Diese könnte inhaltlich noch abweichen und wird erst nach Abschluss der Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebern verabschiedet.

Weitere Informationen zu der Empfehlung und Antworten auf häufige Fragen zur Empfehlung finden Sie hier:

Aufruf zur Teilnahme am Neuen Europäischen Bauhaus-Festival 2026

Die Vorbereitungen für die dritte Ausgabe des Neuen Europäischen Bauhaus Festivals, das vom 9. bis 13. Juni 2026 in Brüssel stattfinden wird, laufen bereits.

Während dieser fünf Tage bringt das Festival verschiedene Akteure durch Debatten, Ausstellungen, Workshops und künstlerische Darbietungen zusammen.

Thema der Ausgabe wird die transformative Kraft des demokratischen Engagements für nachhaltigere und inklusivere Gemeinschaften sein, mit besonderem Fokus auf bezahlbaren Wohnraum als Grundlage demokratischer Teilhabe.

Wie bereits in den vergangenen Jahren besteht das Festival aus einer Messe, einem Fest und verschiedenen Satelliten-Veranstaltungen. Momentan läuft noch bis zum 30. September 2025 ein Aufruf zur Bewerbung für die Teilnahme am Fest und an der Messe. So besteht die Möglichkeit, als Aussteller die eigene Arbeit auf internationaler Bühne zu präsentieren und Kontakte zu potenziellen Partnern zu knüpfen oder künstlerische und kulturelle Aktivitäten im Rahmen des Festivals zu zeigen. Für Organisationen, die nicht vor Ort sein können, gibt es außerdem die Möglichkeit, sich bis zum 31. Dezember 2025 für parallele Veranstaltungen in Europa und weltweit zu bewerben.

EU-Konsultation zur Überarbeitung der DAWI-Vorschriften für bezahlbaren Wohnraum

Die Europäische Kommission hat am 5. Juni 2025 eine Sondierung sowie eine öffentliche Konsultation zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) für erschwinglichen Wohnraum gestartet.

Bislang haben die Mitgliedstaaten einen großen Ermessensspielraum und können im Rahmen der Notifizierungsfreistellung die DAWI-Bestimmungen auf den sozialen Wohnungsraum anwenden, ohne diesen bei der Kommission notifizieren zu müssen. Eine Ausweitung auf bezahlbaren Wohnraum gestaltet sich in einigen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden jedoch schwierig aufgrund einer fehlenden Definition des Begriffs sowie einer Finanzierungsgrenze in Höhe von 15 Millionen EUR, sofern es sich nicht um sozialen Wohnungsbau handelt.

Die Kommission strebt daher eine Überarbeitung des DAWI-Beschlusses und der damit verbundenen Freistellungen von der Notifizierung der Beihilfen an, um Mitgliedstaaten mehr Spielraum zu geben, erschwinglichen Wohnraum zu fördern. Ziel ist es, ein flexibles Instrument bereitzustellen, das einerseits den privaten Wohnungsmarkt nicht verzerrt und andererseits die Förderung von sozialem Wohnungsbau nicht behindert.

Vor diesem Hintergrund erwägt die Kommission derzeit ausschließlich für die beihilferechtlichen Zwecke folgende Definition für „erschwinglichen Wohnraum“ vorzuschlagen, ohne dabei andere bestehende Definitionen anzupassen:

„Wohnraum für Haushalte, die aufgrund von Marktergebnissen und insbesondere Marktversagen keinen Zugang zu erschwinglichem Wohnraum haben, der Mindestanforderungen hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz erfüllt“.

Das Bereitstellen von erschwinglichem Wohnraum als DAWI könnte außerdem entweder durch einen unbegrenzten finanziellen Ausgleich oder mit einem festzulegenden Höchstbetrag gefördert werden.

Des Weiteren sollen auch Investitionskosten für die Renovierung von sozialem und erschwinglichem Wohnraum bei der DAWI-Finanzierung berücksichtigt werden können.
Zudem will die Kommission die allgemeinen Bedingungen definieren, die die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung von DAWI für erschwinglichen Wohnraum unterstützen sollen, darunter:

  • Die Zielgruppe
  • Die Zielgebiete
  • Höchst- und Mindestpreise für erschwinglichen Wohnraum
  • Die Qualität des Wohnraums
  • Der Zeitraum, in dem der Wohnraum erschwinglich bleiben muss
  • Die Art des zu finanzierenden Wohnraums (z.B. Eigentum oder Mietwohnungen, Neubau oder Renovierung)
  • Welche Akteure bzw. Einrichtungen, von der Regelung Gebrauch machen dürfen.

Schließlich soll die Überarbeitung auch zur Vereinfachung, Aktualisierung und Klarstellung von Begriffen in den DAWI-Vorschriften beitragen. Die Sondierung und die Konsultation laufen bis zum 31. Juli 2025. Eine weitere achtwöchige Konsultation zum Entwurf des überarbeiteten DAWI-Beschlusses und einer eventuellen DAWI-Mitteilung ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Im dritten Quartal ist außerdem ein Workshop/Realitätscheck mit Interessenträgern geplant. Für das vierte Quartal soll es einen Umsetzungsdialog geben. Der Vorschlag der Kommission soll dann im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden.

Der GdW beteiligt sich an der Konsultation und kritisiert die Definitionseinschränkung der EU-Kommission. Die Einschränkung der Zielgruppe in der vorgeschlagenen Definition für bezahlbaren Wohnraum auf Haushalte die ´keinen Zugang zu erschwinglichem Wohnraum haben, der Mindestanforderungen hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz erfüllt´, wird abgelehnt. Diese Einschränkung ist nicht zielführend und nicht erforderlich. Beim Wohnungsneubau existieren hohe nationale Vorgaben hinsichtlich der Effizienzanforderungen. Für den Gebäudebestand ist es das Ziel, dass dieser bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Die Kommission sollte es den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie diesen Weg bestreiten. Die Energieeffizienz des Gebäudes ist dabei nur ein Baustein auf dem Weg zu Klimaneutralität. Im Mittelpunkt sollte die Dekarbonisierung des Bestandes stehen. Darum sind aus Sicht der sozialverantwortlichen Wohnungswirtschaft die Ausführungen zur Energieeffizienz in der vorgeschlagenen Definition für „erschwinglichen Wohnraum“ systematisch verfehlt. Die Bedingungen, unter denen die Kommission die Ausweitung der Freistellung auf „bezahlbaren Wohnraum“ umsetzen will, sind schwer umsetzbar und wirken dem angestrebten Ziel entgegen. Im Fokus sollte der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum stehen.

EU-Kommission bewertet die nationalen Energie- und Klimapläne

Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2025 die finale Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) veröffentlicht. Die gute Nachricht: Wenn alle national geplanten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden, könnten die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 54 % gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden – und damit nahezu das gesetzlich verankerte Ziel von 55 % erreichen.

Als positiv wird hervorgehoben, dass über zwei Drittel der Mitgliedstaaten ihre Ambitionen nach den Empfehlungen der Kommission vom Dezember 2023 angehoben haben. Auch beim Ausbau erneuerbarer Energien nähert sich die EU dem Ziel eines Anteils von mindestens 42,5 % – der Rückstand beträgt lediglich 1,5 Prozentpunkte. Gleichzeitig macht die Bewertung deutlich, dass in mehreren Bereichen weiterhin erhebliche Herausforderungen bestehen. So dürften die Emissionen in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels, die rund 60 % der gesamten EU-Emissionen ausmachen, nur um 38 % bis 2030 sinken – das EU-Ziel liegt jedoch bei 40 %. Auch beim Energieeffizienzziel bleibt eine erhebliche Lücke: Beim Endenergieverbrauch fehlen 31,1 Millionen Tonnen Öläquivalent (Mtoe), beim Primärenergieverbrauch sogar 47,3 Mtoe. Dies entspricht lediglich einer Reduktion von 8,1 % statt der angestrebten 11,7 %.

Ein weiteres zentrales Defizit betrifft den Abbau fossiler Subventionen. Zwar haben etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten erste Schritte eingeleitet, doch konkrete Zeitpläne und umfassende Maßnahmen bleiben bisher aus. Zudem wird die soziale Dimension der Energiewende nicht ausreichend berücksichtigt. Die Bewertung kritisiert, dass insbesondere die Auswirkungen auf einkommensschwache Haushalte, Arbeitnehmer in betroffenen Sektoren sowie strukturschwache Regionen zu wenig analysiert und kaum mit konkreten Maßnahmen oder Finanzierungszusagen unterlegt wurden. Auch wenn sich die Investitionsschätzungen gegenüber den Entwürfen verbessert haben, fehlt es vielerorts weiterhin an einer glaubwürdigen und tragfähigen Finanzierungsstrategie zur Umsetzung der Pläne.

Die Kommission betont daher, dass der entscheidende nächste Schritt nun darin besteht, die Pläne in konkrete und wirksame Maßnahmen zu überführen. Belgien, Estland und Polen haben bislang noch keine finalen Pläne vorgelegt und werden von der Kommission aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.