Omnibus-Vorschlag

Nach der Abstimmung über das beschleunigte Verfahren am 1. April 2025 haben die Europaabgeordneten am 3. April 2025 die „Stop the Clock“-Richtlinie mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen. Die Richtlinie verschiebt die Anwendung der CSRD um ein Jahr und die der CSDDD um zwei Jahre.

Die Fraktionen EVP, S&D, Renew und Grüne haben sich darauf geeinigt, den Text ohne Änderungen anzunehmen. Keiner der Änderungsanträge der anderen Fraktionen (Die Linke, EKR und PfE) wurde angenommen.

Der Rat der, der den Text bereits am 26. März 2025 bestätigt hatte, hat ihn am 14. April 2025 formell angenommen.

In einem nächsten Schritt wird der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Richtlinie muss bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Des Weiteren wird die EU-Kommission im Rahmen des Omnibusvorschlags voraussichtlich am 21. Mai 2025 ihr drittes Omnibus-Paket für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) vorschlagen. Neben einer Änderung der Definition von KMUs sollen mit dem Paket auch Reformen an der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgeschlagen werden. Laut Kommission geht es um Vereinfachungen für Organisationen und Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, der Kern des Gesetzes solle aber nicht geändert werden.

 

EU-Parlament stimmt für Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten

Das Europäische Parlament hat am 03.04.2025 der Verschiebung der Anwendung der Rechtsvorschriften zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten, wie sie von der EU-Kommission im Rahmen des ersten EU Omnibus-Pakets vorgeschlagen wurde, zugestimmt. Die erstmalige Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die zweite Welle von Unternehmen um zwei Jahre auf 2028 verschoben (“Stop-the-Clock”).

Unter der Annahme, dass die Berichtspflicht dann nur für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro gelten wird, wären nur 7 GdW Mitglieder betroffen, die dann im Jahr 2028 für 2027 berichten müssten.

Ein GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

Download
Mehr zum Thema: EU-Brief

Europäisches Parlament: Sonderausschuss Wohnungsbaukrise mit Dan Jørgensen

Am 3. März 2025 ist der Energie- und Wohnungsbaukommissar Dan Jørgensen mit dem EP-Sonderausschuss zur Wohnungskrise für einen Meinungsaustausch zusammengekommen, um die aktuellen Pläne der Europäischen Kommission zur Bewältigung der anhaltenden Wohnungskrise in ganz Europa zu erörtern. Der Schwerpunkt der Diskussion lag auf den Herausforderungen zur Erhöhung des Wohnungsangebots und der Bezahlbarkeit. Zu den wichtigsten genannten Punkten der Parlamentarier gehörten die steigenden Wohnkosten, von denen nicht nur junge Menschen, sondern auch die Mittelschicht in mehreren Ländern betroffen sind. Ferner wurde die Rolle der Kurzzeitvermietung bei der Verschärfung der Wohnungsknappheit thematisiert, wobei einige Teilnehmer Steuern oder regulatorische Maßnahmen, einschließlich Mietobergrenzen, vorschlugen. Es wurde ein stärkerer Mieterschutz zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit gefordert, ebenso wie mehr Transparenz bei Wohnungsinvestitionen und die Einführung von Finanzinstrumenten zur Unterstützung von Initiativen für bezahlbaren Wohnraum. Es wurde auf die Komplexität struktureller Änderungen in der Wohnungspolitik hingewiesen, wobei viele Mitgliedstaaten Flexibilität und Zusammenarbeit forderten, während das Subsidiaritätsprinzip als Herausforderung angesehen wurde. Es wurde ein ausgewogener Ansatz empfohlen, der sicherstellt, dass Umwelt- und Energieeffizienzvorschriften nicht versehentlich die Wohnkosten erhöhen. In der Diskussion wurde auch die Bedeutung von beschleunigten Genehmigungsverfahren und der Nutzung bewährter Verfahren (best-practise) in Ländern, die diese Probleme erfolgreich angegangen sind, angesprochen. Schließlich wurde die Notwendigkeit umfangreicher EU-Finanzmittel und Investitionen des Privatsektors zur Unterstützung des Wohnungssektors betont, wobei Pläne für eine europaweite Investitionsplattform diskutiert wurden.

Energie- und Wohnungsbaukommissar Dan Jørgensen erläuterte den Ansatz der Europäischen Kommission zur Bewältigung der anhaltenden Wohnungskrise und betonte die wachsende Herausforderung, in ganz Europa bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Seiner Meinung nach sind die Mieten in den letzten 15 Jahren real um etwa 25 % gestiegen, während die Immobilienpreise um 50 % gestiegen sind. Im Jahr 2023 geben etwa 10 % der EU-Bevölkerung mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnraum und damit verbundene Kosten aus. Er wies auch darauf hin, dass derzeit fast 900.000 Menschen in Europa obdachlos sind, was seiner Meinung nach den Kern der Wohnungskrise verdeutlicht. Herr Jørgensen betonte den Ernst der Lage, insbesondere wenn es sich wichtige Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Lehrer und Polizeibeamte nicht leisten können, in den Städten zu leben, in denen sie arbeiten.

Er räumte ein, dass die Verantwortung für den Wohnungsbau größtenteils bei den Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Behörden liegt, argumentierte aber auch, dass Europa eine entscheidende Rolle zu spielen habe. Seiner Ansicht nach muss sich die Europäische Union stärker in die Lösung des Problems einbringen, insbesondere durch finanzielle Unterstützung. Die Kommission hat bereits 21,3 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) für Reformen und Investitionen im Wohnungswesen vorgesehen, und es gibt Pläne, die kohäsionspolitischen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu verdoppeln. Darüber hinaus strebt die EU an, über die Paneuropäische Investitionsplattform in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen Finanzpartnern sowohl öffentliche als auch private Investitionen zu mobilisieren.

Herr Jørgensen ging auch auf das Thema der Kurzzeitvermietung ein und unterstrich deren Bedeutung für den Tourismus, wies aber auch auf die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wohnsituation hin. Er begrüßte die neue EU-Verordnung, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll und für mehr Transparenz sorgen wird. Er zeigte sich auch offen für weitere Vorschläge, wie die EU das Problem angehen kann, einschließlich möglicher Überarbeitungen der Vorschriften für staatliche Beihilfen, die Investitionen in bezahlbaren Wohnraum erleichtern könnten. Darüber hinaus betonte er die Notwendigkeit einer höheren Effizienz im Wohnungssektor durch die Vereinfachung von Prozessen, die Verbesserung des Zugangs zu Materialien, die Förderung technologischer Innovationen und die Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse für Dienstleistungen und Fachkräfte.

Mit Blick auf die Zukunft erklärte er, dass die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen gefördert werden müsse und externe Interessengruppen auf allen Ebenen einzubeziehen seien. Er bestätigte, dass derzeit mehrere Anhörungen und die Festlegung der erforderlichen Studien durchgeführt werden. Diese Konsultationen werden in die Entwicklung des ersten Plans der Kommission für bezahlbaren Wohnraum einfließen. Er wies darauf hin, dass die Arbeit innerhalb der Kommission bereits begonnen hat, und zwar mit der Bildung einer neuen Task Force für Wohnungswesen.

In der anschließenden Diskussion führten die Europaabgeordneten u.a. aus, dass der derzeitige Rahmen, der Bauprodukte, staatliche Beihilfen, Umweltstandards und das öffentliche Beschaffungswesen abdeckt, oft zu Verzögerungen führt und die Kosten erhöht dass das Problem der Kurzzeitvermietungen für die Wohnraumversorgung in den Städten und mögliche Vertragsverletzungsverfahren seitens der Kommission gegen mehrere Städte, die versucht haben, die Kurzzeitvermietung einzuschränken, widersprüchlich seien eine generelle Mehrwertsteuerbefreiung für alle baubezogenen Aktivitäten sinnvoll sein könnte.

Link Europabrief

Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Definition von KI-Systemen

Nach der Veröffentlichung der Leitlinien zu verbotenen Praktiken im Zusammenhang der künstlichen Intelligenz (KI) einige Tage zuvor hat die Europäische Kommission am 6. Februar 2025 eine weitere Leitlinie zur Definition von KI-Systemen veröffentlicht. Dies fällt mit dem Inkrafttreten der Definition von KI-Systemen am 2. Februar 2025 zusammen.

Die Leitlinie soll Anbietern, Marktteilnehmern und verschiedenen Interessengruppen dabei helfen festzustellen, ob es sich bei einem System um ein KI-System im Sinne des im vergangenen Jahr verabschiedeten KI-Gesetzes handelt: Link

Das Dokument enthält eine Auflistung und Erläuterung der in den Artikeln der Verordnung verwendeten Rechtsbegriffe sowie der wichtigsten Konzepte, Elemente und Bezüge zwischen der Verordnung und anderen europäischen Regelungen. Unter anderem wird die Definition der expliziten und impliziten Ziele für KI-Systeme erläutert.

Anwendung von IFRS S1 bei der Berichterstattung klimabezogener Angaben

Die IFRS Foundation hat einen neuen Leitfaden zur Anwendung von IFRS S1 bei der Berichterstattung klimabezogener Angaben veröffentlicht: Link

Der Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen zu verstehen, wie sie bei der Anwendung der Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) nur klimarelevante Informationen angeben können.

Die Veröffentlichung dieses Leitfadens ist Teil des Engagements des ISSB, die Umsetzung der ISSB-Standards zu unterstützen. Ziel der Publikation ist es, einerseits Unternehmen bei der Erstellung von Informationen zu unterstützen und andererseits Investoren entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

EU-Kommission veröffentlicht Omnibus-Paket zu Taxonomie, CSRD und CSDDD

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ein neues Paket von Vorschlägen veröffentlicht, um die EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zusätzliche Investitionskapazitäten zu erschließen. Damit will sie bei der Schaffung eines günstigeren Geschäftsumfelds beitragen, das EU-Unternehmen dabei unterstützt, zu wachsen, innovativ zu sein und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Ziel ist es, Wettbewerbs- und Klimaziele zusammenzuführen und bis zum Ende ihrer Amtszeit im Jahr 2029 eine Vereinfachung zu erreichen, indem sie den Verwaltungsaufwand um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % reduziert. Diese ersten „Omnibus“-Pakete, die Vorschläge aus einer Reihe verwandter Rechtsbereiche zusammenführen, umfassen eine Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Due Diligence im Bereich Nachhaltigkeit, EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichssystem und europäische Investitionsprogramme.

Diese Vorschläge sollen die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für KMU und kleine Mid-Cap-Unternehmen (SMC), verringern, den Rechtsrahmen auf die größten Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben, und gleichzeitig den Unternehmen den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für ihren sauberen Übergang ermöglichen.

Die EU-Kommission kalkuliert mit jährlichen Einsparungen bei den Verwaltungskosten von insgesamt rund 6,3 Mrd. EUR und zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Mrd. EUR, wenn die Vorschläge angenommen und umgesetzt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie):
  • etwa 80 % der Unternehmen sollen aus dem Geltungsbereich der CSRD herausgenommen werden und die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen sich auf die größten Unternehmen konzentrieren sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belasten
  • die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Geltungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, um zwei Jahre (bis 2028) zu verschieben
  • Die Belastung durch die Berichtspflichten der EU-Taxonomie zu verringern und auf die größten Unternehmen (entsprechend dem Geltungsbereich der CSDDD) zu beschränken, während die Möglichkeit bestehen bleibt, dass die anderen großen Unternehmen, die in den künftigen Geltungsbereich der CSRD fallen, freiwillig Bericht erstatten. Dies dürfte zu erheblichen Kosteneinsparungen für kleinere Unternehmen führen, während Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erhalten möchten, diese Berichterstattung fortsetzen können
  • Einführung der Möglichkeit, über Aktivitäten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, um einen schrittweisen ökologischen Wandel der Aktivitäten im Laufe der Zeit zu fördern, in Übereinstimmung mit dem Ziel, die Übergangsfinanzierung zu erhöhen, um Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen
  • Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen um etwa 70 %.
  • Einführung von Vereinfachungen bei den komplexesten „Do no Significant harm“-Kriterien (DNSH) zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Vorhandensein von Chemikalien, die horizontal für alle Wirtschaftszweige im Rahmen der EU-Taxonomie gelten – als erster Schritt zur Überarbeitung und Vereinfachung all dieser DNSH-Kriterien.
  • Anpassung des wichtigsten auf der Taxonomie basierenden Leistungsindikators für Banken, der Green Asset Ratio (GAR). Banken können Forderungen gegenüber Unternehmen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen (d. h. Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 50 Mio. EUR), aus dem Nenner der GAR ausschließen.
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (CSDDD):
  • Vereinfachung der Anforderungen an die Due Diligence im Bereich Nachhaltigkeit, damit die betroffenen Unternehmen unnötige Komplexität und Kosten vermeiden, z. B. durch die Fokussierung systematischer Due-Diligence-Anforderungen auf direkte Geschäftspartner und durch die Reduzierung der Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und der Überwachung ihrer Partner von jährlich auf fünf Jahre, bei Bedarf mit Ad-hoc-Bewertungen.
  • Verringerung der Belastungen und der Trickle-down-Effekte für KMU und SMC durch Begrenzung der Menge an Informationen, die im Rahmen der Wertschöpfungskettenkartierung von großen Unternehmen angefordert werden können;
  • weitere Harmonisierung der Sorgfaltspflichten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu gewährleisten;
  • Abschaffung der EU-Zivilhaftungsbedingungen unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständigen Ersatz des durch die Nichteinhaltung verursachten Schadens und Schutz der Unternehmen vor Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten;
  • Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Einhaltung der neuen Anforderungen zu geben, indem die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit für die größten Unternehmen um ein Jahr (bis zum 26. Juli 2028) verschoben wird, während die Annahme der Leitlinien um ein Jahr (bis Juli 2026) vorgezogen wird.

Die EU-Kommission schlägt eine Reihe von Änderungen vor, um die Nutzung mehrerer Investitionsprogramme wie InvestEU, EFSI und ältere Finanzinstrumente, zu vereinfachen und zu optimieren. InvestEU ist das wichtigste Instrument der EU zur Unterstützung vorrangiger Investitionen innerhalb der Union. Derzeit dienen fast 45 % seiner Maßnahmen der Unterstützung von Klimazielen.

Die vorgeschlagenen Änderungen im InvestEU:
  • Erhöhung der Investitionskapazität der EU durch die Verwendung von Erträgen aus früheren Investitionen sowie durch die optimierte Nutzung von Mitteln, die im Rahmen der Altinstrumente noch verfügbar sind, wodurch mehr Mittel für Unternehmen bereitgestellt werden können. Dadurch sollen etwa 50 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden. Die erhöhte InvestEU-Kapazität wird hauptsächlich zur Finanzierung innovativerer Aktivitäten zur Unterstützung vorrangiger politischer Maßnahmen wie des „Competitiveness Compass“ und des „Clean Industrial Deal“ verwendet werden.
  • Den Mitgliedstaaten soll es erleichtert werden, zum Programm beizutragen und ihre eigenen Unternehmen zu unterstützen sowie private Investitionen zu mobilisieren.
  • Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen für Durchführungspartner, Finanzmittler und Endempfänger, insbesondere KMU. Die vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen sollen 350 Millionen Euro an Kosteneinsparungen generieren.

Die Legislativvorschläge der EU-Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Änderungen der CSRD und der CSDDD treten in Kraft, sobald Europäisches Parlament und Rat eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Die EU-Kommission fordert die Mitgesetzgeber auf, dieses Gesamtpaket vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD und der Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD.

Der Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Änderung der aktuellen delegierten Rechtsakte im Rahmen der Taxonomie-Verordnung wird nach Rückmeldungen zur Konsultation angenommen und tritt am Ende des Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der wichtigsten Vereinfachungen und ihrer Auswirkungen finden sich in den Fragen und Antworten der EU-Kommission.
Die vollständigen Vorschläge der Kommission zu Omnibus 1 und Omnibus 2.

Arbeitsdokumente der Kommission (1 und 2) mit einer detaillierten Analyse der Gründe und der erwarteten Auswirkungen der Vereinfachungsmaßnahmen.
Zeitgleich hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu den delegierten Rechtsakten der Taxonomie eingeleitet, um die Berichterstattung für Unternehmen zu vereinfachen. Diese Konsultation begleitet das Omnibus-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Due Diligence.
Die Änderungen der Taxonomie sollen dazu beitragen, die Umweltziele der EU mit der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang zu bringen.
Sie umfasst Änderungen des:

  • Delegierten Rechtsakts zu Taxonomie-Angaben
  • Delegierten Rechtsakts zu Taxonomie-Klima
  • Delegierten Rechtsakts zu Taxonomie-Umwelt.

Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 26. März 2025 möglich.

Zum GdW Europabrief

Europäisches Parlament bildet einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise

Am 23. Januar 2025 wurde die Zusammensetzung des Sonderausschusses zur Wohnraumkrise in der EU bekanntgegeben, nachdem das Europäische Parlament auf seiner Plenarsitzung im Dezember 2024 die Einrichtung des Sonderausschusses beschlossen hatte.

Unter den 33 Mitgliedern des Sonderausschusses befinden sich drei deutsche Europaabgeordnete: Markus Ferber (CSU, Europäische Volkspartei (EVP)), Gabriele Bischoff (SPD, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D)) sowie Irmhild Boßdorf (AfD, Europa der Souveränen Nationen (ESN)).

Die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen: EVP neun, S&D sechs, Patrioten für Europa (PfE) vier, Europäische Konservative und Reformer (EKR) vier, Renew (liberale Fraktion) vier, Die Grünen/EFA zwei, Fraktion Die Linke zwei, ESN und Fraktionslos (NI) jeweils ein Sitz.

In der konstituierenden Sitzung am 30. Januar 2025 wurden die italienische Abgeordnete Irene Tinagli (S&D) zur Vorsitzenden sowie ihre vier stellvertretenden Vorsitzenden gewählt: Dirk Gotink, NL (EVP), Vincent Marza Ibanez, ES (Green/EFA), Ciaran Mullooly, IE (Renew) und Regina Doherty, IE (EVP).

Ziel des Sonderausschusses ist die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für angemessenen, nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum. Der Ausschuss wird sich speziell damit auseinandersetzen, wie die EU-Beihilferegeln überarbeitet werden können, um staatliche Förderungen im Wohnungsbau zu erleichtern. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ermittlung des Bedarfs an Wohnraum, die Analyse bestehender wohnungspolitischer Maßnahmen in der EU und auf anderen Ebenen, die Analyse der Auswirkungen der Spekulation mit Wohnraum, die Analyse der Auswirkungen von EU-Maßnahmen auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum, die Bewertung potentieller Hindernisse für den Bausektor, die Bewertung der Auswirkungen gemeinnütziger und gewinnorientierter Wohnungslösungen, die Bewertung von Strategien und Legislativvorschlägen zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraumes sowie die Mitwirkung an der künftigen Umsetzung des europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum und der EU-Wohnungsstrategie der Kommission.

Ein Bericht mit Empfehlungen zur Bewältigung der Wohnraumkrise in Europa soll die Arbeit des Sonderausschusses abschließen. Der Sonderausschuss ist zunächst für zwölf Monate eingerichtet.

Download EU Info

Ursula von der Leyen richtet Projektgruppe zu bezahlbarem Wohnen ein

Zur Koordinierung aktueller Themen, wichtiger Querschnittsinitiativen und horizontaler Politiken hat Ursula von der Leyen 14 Projektgruppen eingerichtet, die die politischen Prioritäten der Kommission sowie die Aufgabenbeschreibung (Mission Letter) der jeweiligen Kommissar/innen widerspiegeln. Sie sollen die Vorbereitung und politische Steuerung von Initiativen von der Konzeption bis zur Umsetzung sicherstellen. Jede Projektgruppe wird von einem Mitglied des Kollegiums geleitet und hat ihr eigenes Mandat, ihre eigene Zusammensetzung, Dauer und Arbeitsweise.
Unter den vierzehn Projektgruppen wurde auch eine Gruppe für bezahlbares Wohnen eingerichtet. Sie wird von Dan Jørgensen, Kommissar für Energie und Wohnungswesen, geleitet, der sieben weitere EU-Kommissare (Ribera, Séjourné, Minzatu, Fitto, Dombrovskis, Hoekstra, Albuquerque) angehören.

Insgesamt soll die Projektgruppe sechs Aufgabenbereiche unterstützen:

  • Unterstützung der Ausarbeitung des ersten europäischen Plans für bezahlbares Wohnen (EU Affordable Housing Plan)
  • Sicherstellung eines koordinierten Ansatzes zur Aktivierung öffentlicher und privater Investitionen, insbesondere durch:
    Vorschläge zur Bereitstellung von Liquidität für den Wohnungsmarkt (z.B. indem die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, die geplanten kohäsionspolitischen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu verdoppeln);
    Schaffung einer europaweiten Investitionsplattform für bezahlbares und nachhaltiges Wohnen (zusammen mit EIB und Stakeholdern).
    Revision der staatlichen Beihilfen, um eine wirksame Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere der Energieeffizienz und des sozialen Wohnungsbaus, zu ermöglichen.
  • Koordinierung der europäischen Strategie für den Wohnungsbau, um das Angebot an Wohnraum durch Maßnahmen zur Senkung der Baukosten, zur Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte im Bausektor, zur Steigerung der Produktivität und zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Gebäuden zu erhöhen.
  • Förderung von Synergien mit der Einführung des Klima-Sozialfonds zur Unterstützung von Renovierungen und energieeffizientem Wohnen, der Entwicklung der ersten europäischen Strategie zur Armutsbekämpfung und der Arbeit im Bereich Kohäsion, der Entwicklung einer politischen Agenda für Städte, der Beseitigung regionaler Ungleichheiten und der Gewährleistung eines effektiven Bleiberechts.
  • Schaffung von Synergien mit dem Neuen Europäischen Bauhaus
  • Auseinandersetzung mit der ineffizienten Nutzung des derzeitigen Wohnungsbestands und Entwicklung von Maßnahmen zur Lösung systemischer Probleme bei der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum.

Darüber hinaus wurde in der Europäischen Kommission eine neue Task Force zum Thema Wohnen eingerichtet. Die Task Force ist in der Generaldirektion Energie angesiedelt und wird von Herrn Matthew Baldwin, stellvertretender Direktor in der GD Energie, geleitet.

Zum GdW-Europabrief:

EU-Kommission veröffentlicht FAQ zu Taxonomie

Die Europäische Kommission hat am 29. November 2024 ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht, das den Akteuren bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zur EU-Taxonomie helfen soll.
Diese FAQ Link enthält technische Erläuterungen zu verschiedenen Elementen der EU-Taxonomie. Dazu gehören die Anwendung der allgemeinen Anforderungen der Taxonomie-Verordnung sowie die technischen Überwachungskriterien für spezifische Tätigkeiten, die in den delegierten Rechtsakten zu Klima und Umwelt enthalten sind.

Darüber hinaus wird auf das „do no significant harm“ (DNSH) Prinzip eingegangen, das sicherstellt, dass wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines der in der „Taxonomie“-Verordnung definierten Umweltziele beitragen, nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines anderen Umweltziels führen. Außerdem werden die Berichtspflichten für Aktivitäten im Rahmen der delegierten Rechtsakte zu Klima und Umwelt klargestellt.

GdW Europabrief
EU-Info

Dan Jørgensen als EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt

Bei der Abstimmung des Europäischen Parlaments über das Gesamtkollegium der neuen Kommission wurde der Däne Dan Jørgensen als neuer EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt. Eine spezielle Housing-Taskforce wird den Kommissar künftig unterstützen. Ihre Arbeit hat die Kommission zum 1. Dezember 2024 aufgenommen.

Der neue EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen soll einen europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum (European Affordable Housing Plan) erarbeiten und mit der Europäischen Investitionsbank eine gesamteuropäische Investitionsplattform für mehr private und öffentliche Investitionen in den bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum schaffen. Eine Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften soll zusätzliche Fördermaßnahmen, insbesondere für bezahlbaren, energieeffizienten und sozialen Wohnraum, ermöglichen. Zudem sollen systemische Probleme durch Kurzzeitvermietung von Wohnraum und ineffizienter Nutzung des derzeitigen Wohnungsbestands angegangen werden.