Am 6. Februar 2024 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung zum EU-Klimaziel für 2040 vorgestellt, die eine Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990 vorsieht. Gemäß des Europäischen Klimagesetzes (EU/2021/1119) ist die Europäische Kommission verpflichtet, im Nachgang zur UN-Klimakonferenz 2023 über den Fortschritt des europäischen Dekarbonisierungspfads zu berichten und gegebenenfalls Nachjustierungen vorzuschlagen. Die nun vorliegende Empfehlung basiert auf einer Folgenabschätzung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und einem Gutachten des Europäischen Beirats für Klimaänderung (ESABCC).
In der Mitteilung wird das Ziel der Europäischen Kommission unterstrichen, eine politische Debatte und einen breiten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen, Informationen zu sammeln und einen rechtlichen Rahmen für die Zeit nach 2030 festzulegen, um die Klimaziele der Gemeinschaft erreichen zu können. Die vollständige Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens mit Blick auf die Klima- und Energieziele 2030 wird als unabdingbare Voraussetzung für die Zielerreichung 2040 und ein klimaneutrales Europa bis 2050 gesehen.
Zur Senkung der EU-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % müssten laut Folgenabschätzung die verbleibenden Treibhausgasemissionen der EU im Jahr 2040 bei 850 MtCO2-eq liegen und der Kohlenstoffabbau aus der Atmosphäre durch die Absorption von Kohlenstoff aus landgestützten und industriellen Quellen bis zu 400 MtCO2 erreichen.
Mit ihrer Mitteilung setzt die Kommission auf die Weiterführung bestehender Politiken aus dem bereits in weiten Teilen abgeschlossenen Gesetzespaket Fit-for-55, während sie gleichzeitig einen starken Fokus auf die Unterstützung der Wirtschaft bei der Erreichung des 90 %-Ziels legt. Dabei prognostiziert sie für den nun vorgeschlagenen Dekarbonisierungspfad bis 2040 die höchsten Investitionskosten in den kritischen Jahren von 2031 bis 2050. Um die dafür notwendigen Finanzmittel zu mobilisieren plant die Kommission, die Arbeit an der Kapitalmarktunion voranzutreiben, um insbesondere notwendige private Investitionen in die Dekarbonisierung zu fördern.
Der Gebäudesektor soll einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft leisten. Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt dabei eine zentrale Rolle, insbesondere bei der Elektrifizierung im Wärme- und Kälte-Bereich. Gleichzeitig soll der Ausbau der Erneuerbaren von entsprechenden Flexibilitätsmaßnahmen begleitet werden. Der Gebäudesektor könne der Kommission zufolge ebenso eine wichtige Rolle bei der Speicherung von Energie spielen, wie auch bei deren Erzeugung.
In der sich zu Ende neigenden Legislaturperiode wurden bereits verschiedene Maßnahmen im Sinne höherer Energieeffizienz und der Dekarbonisierung des Gebäudesektors verabschiedet. Unter anderem wurde der Europäische Emissionshandel (Emission Trading System, ETS) ergänzt und wird ab 2027 auch den Gebäudesektor und Verkehr umfassen (ETS II).
Zusätzlich wurden weitere ordnungspolitische Maßnahmen u. a. mit der Überarbeitung der Richtlinien zu Energieeffizienz (Energy Efficiency Directive, EED) und erneuerbaren Energien (Renewable Energy Directive, RED) durch das Europäische Parlament und den Rat der EU verabschiedet, die es in der nun kommenden Legislaturperiode umzusetzen gilt. Das betrifft sowohl die nationale Ebene wie auch den Erlass delegierter Rechtsakte auf europäischer Ebene. Als eines der letzten Dossiers steht auch die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) nach der Trilogeinigung im Dezember 2023 vor der formellen Annahme in Europäischem Parlament (vsl. Mitte März 2024) und Rat.
Die nun vorgestellte Mitteilung entfaltet noch keine rechtlich bindende Wirkung. Vielmehr wird die nächste Kommission nach den Europawahlen im Juni 2024 einen Legislativvorschlag zur Verankerung des 2040- Ziels vorlegen. Sobald das Europäische Parlament und der Rat ein rechtsverbindliches 2040-Ziel angenommen haben, beginnen die Vorbereitungen für einen politischen Rahmen nach 2030 mit entsprechenden Legislativvorschlägen der Kommission, die einen ausgewogenen und kosteneffizienten Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur CO2-Einsparung über alle Sektoren hinweg gewährleisten sollen.