Abschluss der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der CSRD

In der Plenar-Sitzung am 16.12.2025 hat das Europäische Parlament die im Trilog mit dem Rat erzielte vorläufige Einigung zum sog. „Content-Vorschlag“ (COM(2025)81) des Omnibus-I-Pakets gebilligt.

Damit sind die Trilogverhandlungen abgeschlossen, die neuen EU-Vorschriften können im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden (ein Inkrafttreten der Änderungen erfolgt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt) und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die Inhalte betreffen insb. folgende Punkte:

  • Bilanzrichtlinie/CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse aufweisen
  • CSDDD: verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatzerlöse aufweisen

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.

EU-Vorschlag zur Vereinfachung der SFDR

Die Europäische Kommission hat am 20. November 2025 ihren Vorschlag zur Vereinfachung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) veröffentlicht.

Mit der Überarbeitung soll der Rahmen gestärkt, Greenwashing verhindert sowie die Zugänglichkeit des Rahmens für Kleinanleger und die Nutzung durch Finanzmarktteilnehmer verbessert werden.

Die SFDR wurde ursprünglich als einfaches Offenlegungssystem konzipiert. In einer umfassenden Bewertung der SFDR durch die Kommission wurde jedoch festgestellt, dass sie ihr Ziel nicht vollständig erreicht hat und dass die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 und 9 in der Praxis als De-facto-Produktkategorien verwendet werden.

Um dies zu verhindern, hat die EU-Kommission in dem Überarbeitungsvorschlag bestimmte Bedingungen und Mindestkriterien für ESG-Angaben (Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) eingeführt. Ein einfaches Kategorisierungssystem für Finanzprodukte ist vorgesehen, das auf der Grundlage bestehender Marktpraktiken in drei Kategorien unterteilt ist: „Nachhaltigkeit“, „Übergang“ und „ESG-Grundlagen“.

Die erste Kategorie umfasst Produkte, die zu Nachhaltigkeitszielen beitragen, wie etwa Investitionen in Unternehmen oder Projekte, die bereits hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.

Die zweite Kategorie betrifft Produkte, die Investitionen in Unternehmen und/oder Projekte lenken, die noch nicht nachhaltig sind, sich aber zu einem glaubwürdigen Übergangsweg verpflichtet haben oder zu Verbesserungen beitragen sollen.

Die dritte Kategorie umfasst Produkte, die verschiedene ESG-Anlageansätze verfolgen, jedoch nicht die Kriterien der ersten beiden Kategorien erfüllen.

Die Kategorien sollen den Anlageprozess für Kleinanleger vereinfachen und ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

In allen drei Kategorien gelten die folgenden Grundkriterien: Die eingestuften Produkte sollen sicherstellen, dass mindestens 70 % des Anlageportfolios die gewählte ESG-Strategie unterstützen. Investitionen in schädliche Branchen und Aktivitäten, die mit den Kategorien unvereinbar sind, sind ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstoßen, sowie solche, die über einen bestimmten Schwellenwert hinaus in Tabak, verbotene Waffen und fossile Brennstoffe involviert sind.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene, d. h. die Angaben, die Finanzmarktteilnehmer auf Unternehmensebene machen müssen, zu streichen. Überschneidungen mit der der CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sollen somit vermieden werden. Die Vorschläge zu SFDR und CSDR sind aufeinander abgestimmt.

Zudem soll der Vorschlag die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte deutlich reduzieren und sich auf solche beschränken, die verfügbar, vergleichbar und aussagekräftig sind, insbesondere aus der überarbeiteten CSRD sowie anderen belastbaren Quellen.

Zum GdW Europabrief:

Europäischer Beirat für erschwinglichen Wohnungsbau legt Empfehlungen vor

Am 20. November 2025 hat der Europäische Beirat für erschwinglichen Wohnungsbau, der seine Arbeit Ende Juni 2025 aufgenommen hat, seine Empfehlungen an die Europäische Kommission übergeben. Das 48-seitige Dokument umfasst 75 Empfehlungen für Maßnahmen auf europäischer, nationaler oder lokaler Ebene. Sie stützen sich auf sechs Leitfragen zur Wohnungskrise, die in den Arbeitsgruppen des Beirats erörtert wurden und zugleich die Struktur der Empfehlungen bilden.

Der Beirat ist sich einig, dass ein Paradigmenwechsel notwendig ist, um sicherzustellen, Wohnraum als wesentliche soziale und wirtschaftliche Infrastruktur zu verankern. Angemessener Wohnraum soll demnach als tragende Säule der Gesellschaft anerkannt werden, ähnlich wie Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastrukturen. Dies soll dazu beitragen, die ‚Finanzialisierung‘ von Wohnraum einzudämmen, bei der Wohnungen eher als Spekulationsobjekt statt als langfristiger Wohnraum betrachtet werden.

Die Empfehlungen enthalten den Vorschlag, „Erschwinglichkeit“ nicht nur über Anschaffungs- und Mietkosten zu definieren. Dazu gehören auch die laufenden Kosten während der gesamten Nutzungsdauer, die Bauqualität und Energieeffizienz sowie intakte und soziale stabile Nachbarschaften.

Ausgangspunkt ist das Ziel, langfristig dauerhafte Wohnlösungen zu schaffen und temporäre Notunterkünfte zu vermeiden. Der Beirat befürwortet zudem die Einführung des „Housing First“-Ansatzes, um ein ausreichendes Wohnungsangebot sicherzustellen und den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Der soziale Wohnungsbau wird als wichtiger, jedoch nicht als alleiniger Baustein zur Erhöhung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum betrachtet. Eine Überarbeitung der EU-Beihilferegeln gilt als notwendig, um einen breiteren und gerechteren Zugang zu öffentlichem und bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.

Zudem wird die Einführung sogenannter „Social Rental Agencies“ empfohlen, für die ein EU-Rahmen geschaffen werden könnte. Diese Agenturen sollen dazu beitragen, private Mietwohnungen für erschwingliche Vermietung zugänglich zu machen und gleichzeitig ein verlässliches Vermittlungssystem zwischen Eigentümern und Mietern zu schaffen.

Die Revision der Beihilfe- und SGEI-Regeln im Bereich Wohnen soll gezielt Haushalten zugutekommen, die auf dem Markt keine Wohnung finden. Für staatlich geförderte Wohnungen sollen klare Vorgaben zu Zielgruppen, Mietpreisen und Bindungsfristen gelten. Gewinne sollen begrenzt, Überschüsse in die langfristige Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestands reinvestiert und ein Transfer dieser Wohnungen in den freien Markt stark eingeschränkt werden.

Mitgliedstaaten sollen Mindestanteile neu geförderter Wohnungen für besonders schutzbedürftige und extrem einkommensschwache Haushalte festlegen. Ergänzend werden EU-weite Mietgarantien und Transferleistungen vorgeschlagen, um das Risiko bei der Anmietung privater Wohnungen zu reduzieren. Zudem wird die Kommission aufgefordert, Empfehlungen zu Mindeststandards angemessenen Wohnraums zu erarbeiten.

Auch der Instandhaltung und Stadterneuerung soll Vorrang eingeräumt werden. Um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen, befürwortet der Beirat das kostenbasierte Mietwohnungsmodell. Bei diesem Ansatz wird die Miete auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für Erwerb, Bau, Finanzierung, Betrieb und Instandhaltung berechnet. Die Renditen sind begrenzt und das Modell ist nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Vorgesehen sind Mechanismen, die sicherstellen, dass die Vermögenswerte langfristig im System des bezahlbaren Wohnens verbleiben und nicht kurzfristig abwandern.

Zur Mobilisierung von Kapital wird die Kommission aufgefordert, die Einrichtung eines pan-europäischen Investitionsfonds für bezahlbaren Wohnraum zu unterstützen, etwa gegründet oder mitgestaltet von der Europäischen Investitionsbank (EIB), anderen Finanzinstitutionen- und -akteuren. Weiter wird die Einrichtung eines EU-weiten Sparkontos für bezahlbaren Wohnraum angeregt, vergleichbar mit dem französischen „Livret A“.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass spezielle Finanzintermediäre oder spezielle Wohnungsbaubanken, Städte, Mitgliedstaaten, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften oder Akteure des bezahlbaren Wohnraums Anleihen zur Finanzierung des bezahlbaren Wohnraums ausgeben können.

Zum GdW Europabrief:

Erfolgreiche Abstimmung Omnibus-I-Paket (CSRD und CSDDD) im Europäischen Parlament

Am 13. November 2025 trat das Europäische Parlament zu einer Plenarsitzung zusammen, um über den Bericht des Rechtsausschusses (JURI-Ausschuss) zur Änderung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten von Unternehmen als Teil des Omnibus I -Pakets abzustimmen. Die Abgeordneten stimmten über mehrere Änderungsanträge ab.

Der Bericht wurde in der geänderten Fassung mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten stimmten auch dem Beschluss des Berichterstatters zu, den Bericht zur interinstitutionellen Verhandlung an den JURI-Ausschuss zurückzuverweisen.

In Bezug auf die CSRD haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, dass nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet sein sollten. Nur Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, wären auch verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte gemäß Art. 8 Taxonomie-Verordnung (d. h. einer Klassifizierung nachhaltiger Investitionen) vorzulegen. Damit würde der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen um etwa 90 % sinken.

Neben dem Anwendungsbereich sollen auch die Berichtsstandards selbst weiter vereinfacht und reduziert werden, sodass weniger qualitative Angaben erforderlich wären, und die sektorspezifische Berichterstattung würde freiwillig werden. Kleinere Unternehmen würden vor den Berichtspflichten ihrer großen Geschäftspartner geschützt, die nicht mehr Informationen verlangen dürften, als in den freiwilligen Standards festgelegt sind.

Die CSDDD soll dahingehend geändert werden, dass die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf sehr große Unternehmen beschränkt werden. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.

Transitionspläne zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens wären nicht mehr vorgeschrieben. Die Haftung bleibt auf nationaler Ebene geregelt und umfasst weiterhin die vollständige Schadenskompensation. Bei Nichteinhaltung können Strafen verhängt werden.

Das Parlament fordert zudem, dass die Kommission ein digitales Portal für Unternehmen einrichtet, das kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bietet und damit den European Single Access Point (einheitlicher EU-Zugangspunkt für Unternehmensdaten) ergänzt.

Der JURI-Ausschuss hat die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat am 18. November 2025 aufgenommen. Der Rat hatte bereits im Juni 2025 sein Verhandlungsmandat verabschiedet. Eine Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament und Annahme des Omnibus I -Pakets ist noch in diesem Jahr 2025 geplant.

Abstimmung im EU Parlament zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten für Unternehmen angenommen.

  • Das Parlament schlägt vor, den Anwendungsbereich der Berichtspflicht auf Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von mehr als 450 Mio. Euro zu verkleinern. Diese Grenze gilt auch für die EU-Taxonomie. Damit geht das Parlament noch über die von EU-Kommission und Europäischen Rat vorgeschlagenen Erleichterungen hinaus.
  • Die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht und reduziert werden und weniger qualitative Angaben erfordern; branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein.
  • Kleinere Unternehmen würden vor den Berichtspflichten ihrer größeren Geschäftspartner geschützt, die keine zusätzlichen Informationen verlangen dürfen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.
  • Auch bei den Sorgfaltspflichten soll es Erleichterungen geben, u. a. Diese sollen künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5 000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen.
  • Unternehmen müssten künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen
  • Verstöße sollen auf nationaler, nicht auf EU-Ebene geahndet werden, und betroffene Personen hätten Anspruch auf vollständigen Schadensersatz

Nächste Schritte:
Am 18. November 2025 haben die Trilogverhandlungen begonnen. Ziel ist es, die Gesetzgebung bis Ende 2025 abzuschließen. Nach finaler Annahme durch die gesetzgebenden Organe und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Änderungsrichtlinie dann innerhalb von zwölf Monaten von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

Über den weiteren Fortgang werden wir Sie zeitnah informieren.

EU-Plan für bezahlbaren Wohnraum

Auf der hochrangigen Konferenz zum Thema „bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum“ in Kopenhagen hat der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen Dan Jørgensen am 29. September 2025 in seiner Grundsatzrede folgende Eckpunkte des demnächst erscheinenden Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt:

  • Bereitstellung von EU-Geldern: Verdoppelung der Unterstützung für den Wohnungsbau im Rahmen der Kohäsionspolitik. Mit dem nächsten langfristigen Haushalt 2028 bis 2034 sollen EU-Mittel leichter für den bezahlbaren Wohnraum eingesetzt werden.
  • Vereinfachung für öffentliche Ausgaben: Revision der Beihilfen für Wohnungsbauprojekte.
  • Private Investitionen fördern: Ausreichend Spielraum für Investitionen schaffen, die stabile Renditen mit sozialer Verantwortung verbinden. Kein Raum für Spekulationen.
  • Die „Entfinanzialisierung“ des Wohnraums ins Visier nehmen: Erschließung neuer alternativer Finanzierungsmodelle und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Investoren
  • EIB-Finanzierungsplattform: Mobilisierung zusätzlicher Investitionen, um bessere Ergebnisse für den sozialen Wohnungsbau, Studentenwohnheime und bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum zu erzielen. Die Plattform soll praktische Maßnahmen für Mitgliedstaaten, Städte und Regionen aufzeigen, um – wo nötig – bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum bereitzustellen.
  • Überarbeitung von rechtlichen Vorgaben und Abbau von Bürokratie – insbesondere Hindernisse aus dem Weg räumen für Planung, Genehmigungen und Beschaffung.
  • Mobilisierung von Ressourcen: Förderung innovativer Bauverfahren und Materialien, Förderung von Innovationen, Sicherstellung ausreichender Kompetenzen und Arbeitskräfte.
  • Neue Gesetzgebung zu Kurzzeitvermietungen für Städte und Regionen, die unter Druck stehen.
  • Konkrete Aktionen für jungen Menschen, Familien, Obdachlose: Ziel angemessenen bezahlbaren Wohnraum als Grundrecht für alle sicherzustellen.
  • Austausch bewährter Verfahren unterstützen.
  • Fortführung praktischer Maßnahmen zur Senkung der Lebenshaltungskosten, z.B. Bereitstellung eines leistungsstarken Wohnungsbestands für Europa und Sicherstellung, dass Wohngebäude modern und effizient sind; Isolierung von Häusern zur Vermeidung von Energie- und Geldverschwendung.

Veröffentlichung des EP-Initiativberichts zur Wohnungskrise in der EU

Am 15. September 2025 hat der Sonderausschuss zur Wohnungskrise (HOUS) seinen Initiativbericht „Wohnungskrise in der Europäischen Union mit dem Ziel, Lösungen für angemessenen, nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum vorzuschlagen“ vorgelegt. Der von dem Berichterstatter Borja Giménez Larraz (EVP, Spanien) verfasste Bericht verfolgt einen zweistufigen, aufeinander aufbauenden Ansatz. Zunächst soll das Wohnungsangebot erheblich gesteigert werden, um strukturelle Ungleichgewichte auf dem Markt zu beheben. In einem zweiten Schritt soll dann die Wohnungsnachfrage gezielt unterstützt werden.

Der Bericht ist in vier für die Wohnungswirtschaft relevante Themenblöcke gegliedert:

  • Steigerung des Angebots,
  • Sicherstellung der Finanzierung und Erleichterung von Investitionen,
  • Unterstützung der Nachfrage nach Wohnraum,
  • Datenaustausch und -analyse.

Dem Bericht zufolge soll die EU dabei als Katalysator wirken, indem sie Hindernisse beseitigt, Investitionen freisetzt und günstige Rahmenbedingungen schafft. Dies soll durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Straffung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von Bürokratie erreicht werden. Die Behörden werden nachdrücklich dazu aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots zu ergreifen. Dazu sollen sie regulatorische Belastungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette abbauen, Hindernisse und Bürokratie beseitigen sowie Engpässe in lokalen, nationalen und EU-Rechtsvorschriften beheben, die die Wettbewerbsfähigkeit des Bau- und Renovierungssektors beeinträchtigen.

Darüber hinaus sollen die Verfügbarkeit von Bauland verbessert, öffentliches Land mobilisiert und Verfahren zur Flächennutzungsplanung für den Bau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden. Zudem sollen integrierte Ansätze verfolgt werden, um ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang zu bringen. Auch die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderliche Zeit sollte reduziert werden, einschließlich der Einführung des „Grundsatzes des positiven behördlichen Schweigens“ bei der Erteilung von Genehmigungen für Neubauten und Renovierungen (mit Ausnahmen z.B. Umwelt- und Denkmalschutz).

Der Bericht fordert außerdem Hilfen für Innovationen im Wohnungsbau sowie die Förderung von Produktivität und Effizienz im Bauprozess. Er fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, Projekte zur Sanierung öffentlicher Gebäude für Wohnzwecke sowie zur Umwandlung ungenutzter öffentlicher Gebäude in Sozialwohnungen zu prüfen. Dabei unterstreicht er die Bedeutung der Bereitstellung von Sozialwohnungen mit Fokus auf besonders betroffene Gruppen.

Des Weiteren fordert der Bericht, zusätzlich zu öffentlichen Hilfen private Investitionen zu mobilisieren und Voraussetzungen zu schaffen, die private Investitionen in Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen begünstigen. Anreize sollen außerdem für Unternehmen geboten werden, die an Projekten für bezahlbaren Wohnraum beteiligt sind.

Maßgeschneiderte wohnungspolitische Programme, die die Hürden beim Zugang zu Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bewältigen, sollen geprüft werden, insbesondere für strategische Berufsgruppen (Gesundheits- und Sicherheitspersonal, Lehrer usw.). Zu den Maßnahmen könnten beispielsweise steuerliche Anreize gehören.

Positiv an dem Bericht ist, dass Vorgaben für die Europäische Investitionsbank gemacht, die Kohäsionsförderungen Stadtentwicklung und Wohnungsbau ganzheitlich betrachtet und gefördert sowie das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden soll unter Berücksichtigung der Rolle der Kommunen bei der Erstellung des Plans für bezahlbares Wohnen. Der Berichterstatter betont: „Die Lage ist dringend. In acht Jahren sind die Immobilienpreise um 48 % gestiegen. Die Mieten sind um 18 % gestiegen. Die Öffentlichkeit ist sich dessen bewusst und leidet darunter. Deshalb ist das Thema Wohnen zu einem ihrer Hauptanliegen geworden. Wir müssen handeln“. Aufgrund der Seitenzahlbegrenzung des Berichts hat der Berichterstatter angemerkt, dass er weitere Punkte wie Beihilfen und Spekulation im Rahmen von Änderungsanträgen zu seinem Bericht einbringen wird.

Die Europaabgeordneten des Sonderausschusses Wohnungsbau haben nun bis zum 20. Oktober 2025 Zeit, Änderungsanträge zum Initiativbericht einzureichen. Danach erfolgen die Beratungen in den mitbefassten EP-Ausschüssen mit eigenen Fristen für Änderungsanträge.

Der eigentliche Fahrplan des Europäischen Parlaments sieht eine Befassung der EP-Ausschüsse bis Februar 2026 und die Plenarabstimmung im März 2026 vor. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob der Fahrplan des Europäischen Parlaments aufrechterhalten wird, da die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen überraschend die Veröffentlichung des Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum der EU-Kommission für noch in diesem Jahr 2025 angekündigt hat.

Infrastrukturoffensive für München: Stadtwerke München, M-net und Telekom machen München zur Glasfaser-Metropole

Die Stadtwerke München (SWM) und ihre Telekommunikationstochter M-net treiben gemeinsam mit der Telekom den flächendeckenden Glasfaserausbau in der Landeshauptstadt voran. Ziel der Kooperation ist es, Glasfaserkabel direkt bis in die Wohnungen und Geschäftseinheiten zu legen und damit eine moderne Infrastruktur zu schaffen, die nicht nur für die Bewohner:innen, sondern auch für die Wohnungswirtschaft Vorteile bringt und sie zukunftssicher aufstellt. Mit dieser strategischen Kooperation setzen die Partner zusammen mit der Landeshauptstadt München Maßstäbe in der digitalen Infrastruktur.

Christoph Bernik, Vertriebsleiter der Telekom für die Wohnungswirtschaft in Bayern:

„Die Kooperation verlagert den Wettbewerb vor den Endkunden und wir arbeiten bei der Erschließung partnerschaftlich zusammen. Unser Fokus liegt auf Qualität und Geschwindigkeit, davon profitiert auch die Wohnungswirtschaft: weniger Baustellen, eine zukunftssichere Vierfaser-Infrastruktur und volle Wahlfreiheit für die Bewohner:innen. Gemeinsam machen wir München zur Glasfasermetropole.“

Andreas Brand, Leiter Wohnungswirtschaft bei M-net:

„Die Kooperation bietet einen enormen Mehrwert für die Wohnungswirtschaft sowie die Mieterinnen und Mieter. Mit der Weiterführung der Glasfaseranschlüsse durch die Stadtwerke München vom Keller bis in jede Wohnung und Geschäftseinheit werden die Immobilien auf den neuesten technologischen Standard gebracht. Die Bewohnerinnen und Bewohner können Highspeed-Internet mit einer breiten Anbietervielfalt nutzen. Schlüssel zum Erfolg wird eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen sein.“

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer: Jetzt die Chance nutzen!
Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Glasfasernetz von SWM und M-net können ihre Häuser kostenfrei von FTTB auf FTTH aufrüsten lassen – und damit langfristig auf ein digitales Fundament setzen. Besonders praktisch: Der Ausbau erfolgt unabhängig davon, ob die einzelnen Bewohnerinnen oder Bewohner bereits Verträge über Glasfaser-Internet abgeschlossen haben. Dadurch wird der Ausbauprozess effizienter gestaltet und spätere Baumaßnahmen vermieden – ein klarer Vorteil für Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner und Umwelt. Dieses Vorgehen unterstreicht das Ziel, eine zukunftssichere und nachhaltig digitale Infrastruktur für München zu schaffen.

Vorteile für die Wohnungswirtschaft
Für Immobilien-Eigentümer:innen und Hausverwaltungen bietet die Kooperation von SWM, M-net und Telekom zahlreiche Vorteile:

  • Kostenfreier Ausbau: Bei Immobilien, bei denen bereits ein Glasfaser-Anschluss im Gebäudekeller (FTTB) besteht, erhalten alle Wohnungen im Haus eine kostenlose, passgenaue FTTH-Anbindung.
    Ohne Aufwand: Die Stadtwerke München übernehmen die komplette Organisation von der Planung bis zur Abstimmung mit den Mieter:innen oder der WEG.
    Schnell fertig, für Jahrzehnte gerüstet: Der Großteil der Wohnungen ist schon am ersten Tag fertig ausgebaut – und die Immobilien für Jahrzehnte mit Highspeed-Internet versorgt.
    Freie Wahl: Nutzer:innen können sich bei der Buchung von Telekommunikationsleistungen frei für den Anbieter ihrer Wahl entscheiden.

Diese Kombination sorgt dafür, dass Immobilien langfristig attraktiver werden und sich im Wettbewerb um Mieter:innen besser positionieren.

Tempo auf den letzten Metern: Vom Keller bis in die Wohnung
Bislang enden die Leitungen meist im Keller der Gebäude (Fiber-to-the-Building – FTTB). Auf dieser Grundlage gehen die SWM jetzt den nächsten entscheidenden Schritt: In den kommenden Jahren werden die Glasfaseranschlüsse konsequent vom Keller bis in jede Wohnung und Geschäftseinheit weitergeführt. So wird die digitale Infrastruktur der Stadt auf ein neues Niveau gehoben und München zur Glasfaser-Metropole Deutschlands. Die Kooperation umfasst perspektivisch rund 550.000 Anschlüsse und somit einen Großteil der durch die SWM erschlossenen Wohn- und Geschäftseinheiten. Dabei erhält jede Wohnung und jede Geschäftseinheit eine Glasfaser-Anschlussdose mit zwei Eingängen, jeweils einen für M-net und Telekom. Kundinnen und Kunden können so frei wählen, welchen Anbieter sie nutzen möchten: M-net oder die Telekom. Oder aber andere Anbieter, die die jeweiligen Partner neben ihren Eigenmarken mitbringen. Das sichert eine breite Anbietervielfalt und steigert die Attraktivität der Glasfaserinfrastruktur.

Technischer Hintergrund
Die SWM verpachten der Telekom über M-net Teile ihres passiven FTTH-Glasfasernetzes. Damit wird die langjährig erfolgreich von den SWM und M-net entwickelte Infrastruktur für eine noch breitere Nutzung geöffnet. Für den Zugang wird die Telekom nach und nach 54 Glasfaserknotenpunkte der SWM per Glasfaser anbinden und kann so in den kommenden Jahren insgesamt rund 550.000 Endkundenanschlüsse in München erreichen. Gleichzeitig erhält M-net einen Open-Access-Zugang auf Basis einer aktiven Bitstream-Vorleistung zu den bestehenden und geplanten Glasfaserbeständen der Telekom in München. So kann M-net auch in bislang nicht von ihr erschlossenen Gebieten eigene Angebote auf Basis des Glasfasernetzes der Telekom machen und Kundinnen und Kunden anschließen.

Darüber hinaus stehen die Anschlüsse beider Netzbetreiber jeweils auch anderen Telekommunikationsdienste-Anbietern zur Verfügung. Per Open Access können diese ihre Services auf Basis einer aktiven Bitstream-Vorleistung anbieten. Dieses Modell fördert nicht nur den Wettbewerb, sondern maximiert die Nutzung der Glasfaser-Infrastruktur und schafft somit zusätzliche Angebote und Vorteile für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger.

Weitere Informationen zum Kooperationsgebiet und zum restlichen Stadtgebiet werden demnächst in einem Onlineseminar gemeinsam von SWM, M-net und Telekom vorgestellt.

Europäische Kommission konsultiert zu „Europäischem Plan für erschwinglichen Wohnraum“ und „Europäischer Strategie für den Wohnungsbau“

Die Europäische Kommission hat am 11. Juli 2025 die öffentliche Konsultation zum European Affordable Housing Plan gestartet. Die Initiative geht auf das Arbeitsprogramm der Kommission und die Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zurück, die wachsende Wohnraumkrise in Europa gezielt anzugehen. Mit Dan Jørgensen wurde erstmals ein Kommissar für Energie und Wohnungswesen ernannt, der mit einer eigens eingerichteten „Task Force Housing“ den Affordable Housing Plan erarbeitet.

Ergänzend dazu treibt die Generaldirektion Binnenmarkt und Industrie (GD GROW) eine Strategie für den Wohnungsbau voran. Der Plan soll Vorschläge enthalten, wie Investitionen in Neubau und Sanierung mobilisiert werden können und der Zugang zu angemessenem, bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum erleichtert und Hindernisse im Markt abgebaut werden können. Gleichzeitig werden Querschnittsthemen wie Energieeffizienz, das Neue Europäische Bauhaus und sozialer Zusammenhalt berücksichtigt. Ziel der laufenden Konsultation ist es, zu untersuchen, ob und wo durch die Entwicklung eines neuen europäischen Konzepts für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum ein europäischer Mehrwert entstehen kann, um insbesondere dem zunehmenden Mangel an erschwinglichem Wohnraum zu begegnen. Dazu sollen die Ursachen der aktuellen Herausforderungen analysiert, deren Auswirkungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen und Sektoren beleuchtet sowie Erkenntnisse über mögliche Lösungsansätze, einschließlich bewährter Verfahren, gewonnen werden.

Die Konsultation besteht aus zwei Fragebögen: Einer richtet sich an die breite Öffentlichkeit, der andere speziell an Unternehmen, Verbände und Behörden. Insgesamt enthält die Konsultation mehr als 50 Fragen zu zwölf Themenbereichen, unter anderem zu erschwinglichem Wohnraum und sozialem Wohnungsbau, staatlichen Beihilfen, Flächennutzungsplanung sowie Genehmigungsverfahren, dem Baugewerbe, Vereinfachung, Mietmarkt und Inklusion.

Die Frist für Rückmeldungen ist der 17. Oktober 2025.

EFRAG-Empfehlung: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Ziel ist es, KMU, die nicht unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, bei der Beantwortung von Nachhaltigkeitsanfragen großer Unternehmen und Finanzinstitute zu unterstützen.

Der von EFRAG entwickelte freiwillige Standard (VSME) soll KMU den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung besser verständlich machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Kommission empfiehlt großen Unternehmen, sich bei ihren Informationsanfragen möglichst an diesem freiwilligen Standard zu orientieren.

Im Einzelnen bietet dieser Standard für Unternehmen als Teil des KMU-Entlastungspakets 2023 (Maßnahme 14) einen einfachen und straffen Rahmen für nicht börsennotierte KMU zur Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Informationen.

Die Ziele des VSME-Standards bestehen darin, KMU dabei zu unterstützen:

  • Informationen bereitzustellen, um Datenanfragen großer Unternehmen zu erfüllen;
  • Informationen an Banken und Investoren bereitzustellen und damit den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu verbessern;
  • ihre Nachhaltigkeitsfragen besser zu verwalten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit kurz-, mittel- und langfristig zu stärken;
  • zu einer nachhaltigeren und integrativeren Wirtschaft beizutragen.

Der VSME-Standard gliedert sich in zwei separate Module für eine verhältnismäßige Berichterstattung für Kleinst-, kleine und mittlere KMU:

Das Basismodul ist für alle KMU gedacht und konzentriert sich auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren, die von den Partnern in der Wertschöpfungskette am häufigsten verlangt werden. Es enthält Kernangaben zu Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), Umweltkennzahlen für die eigene Belegschaft und Korruptionsbekämpfung.

Das umfassende Modul baut auf dem Basismodul auf und konzentriert sich auf 9 zusätzliche Angaben, die häufig von Banken, Investoren und Wertschöpfungskettenpartnern von KMU-Unternehmen verlangt werden. Dieses Modul umfasst beispielsweise eine kurze Beschreibung der ESG-Praktiken oder zukünftigen Initiativen (Angabe C2), Treibhausgasreduktionsziele und Übergangspläne (Angabe C3), bestätigte Vorfälle in der Wertschöpfungskette (Angabe C7) und den Ausschluss aus EU-Referenzbenchmarks (Angabe C8). VSME erfordert keine Wesentlichkeitsprüfung und fördert Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit, indem es Unternehmen die Möglichkeit gibt, nur das anzuwenden, was für ihre Geschäftstätigkeit relevant ist – die „falls zutreffend“-Bedingung. Die modulare Struktur gewährleistet die Übereinstimmung mit dem ESRS für große Unternehmen und die Angleichung an die Vorschriften für nachhaltige Finanzdienstleistungen (SFDR, EBA ESG Säule 3 und Benchmark-Verordnung) durch einen erheblich vereinfachten Rahmen.

Um die Anwendung des VSME zu erleichtern, hat die EFRAG eine digitale VSME-Excel-Vorlage und eine XBRL-Taxonomie sowie einen XBRL-Konverter entwickelt, um automatisierte, maschinenlesbare Angaben zu unterstützen. Diese Tools sind auf der speziellen EFRAG-Webseite verfügbar und werden in den kommenden Wochen aktualisiert, um der Empfehlung der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen und die Verwendung mehrerer Sprachen zu ermöglichen. Darüber hinaus führt die EFRAG eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente, wie z. B. Treibhausgasrechner, durch, um KMU bei ihren Berichterstattungsbemühungen zu unterstützen. Gleichzeitig arbeitet die EFRAG an der Entwicklung von drei Leitfäden zur Unterstützung der Erstellung der folgenden Angaben im umfassenden Modul:

  • C2 – Beschreibung der Praktiken, Strategien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft: Beispiele für Praktiken, Strategien und künftige Initiativen.
  • C3 – Treibhausgasreduktionsziele und Klimawandel: Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Erstellung von Treibhausgasreduktionszielen und Übergangsplänen (für KMU).
  • C7 – Schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der Menschenrechte – Beispiele für schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette.

Die Empfehlung ist Teil des Omnibus I-Vereinfachungspakets vom Februar 2025 und dient als Zwischenlösung, bis eine entsprechende delegierte Verordnung vorliegt. Diese könnte inhaltlich noch abweichen und wird erst nach Abschluss der Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebern verabschiedet.

Weitere Informationen zu der Empfehlung und Antworten auf häufige Fragen zur Empfehlung finden Sie hier: