Basiszinssatz bleibt unverändert bei 1,27 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 22. Dezember 2025 beträgt 2,15 % und ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2025 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2025 hat ebenfalls 2,15 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2026 ein unveränderter Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,27 %.

Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 24. Dezember 2025 bekannt gegeben.

Informationen des VdW Bayern Finanz- und Versicherungsservice

Der Kapitalmarkt am 07.01.2026

Konditionen von Darlehen für Neubau-, Modernisierungs-, Sanierungsmaßnahmen und Umschuldungen – freibleibend

Zinsfestschreibung Zinsen nominal Zinsen effektiv
10 Jahre 3,64% 3,70%
20 Jahre 3,84% 3,91%
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  • Auszahlung 100%, 2% Tilgung p.a.; bzw. Volltilger
  • Zahlung: monatlich bei sofortiger Tilgungsverrechnung
  • bis zu einer Beleihungsquote von 60 Prozent

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Bitte beachten, dass es sich hier um freibleibende Angebote Dritter handelt!

Ihre Ansprechpartner:

Herr Jochen Gloger,
Tel.: +49 911 98898-61,
jochen.gloger@vdwbayern.de

Frau Helena Bender
Tel. +49 91198898-13
helena.bender@vdwbayern.de.

Der Basiszinssatz (§ 247 Abs. 2 BGB) hat sich zum 1. Juli 2025 verändert und beträgt nun 1,27 Prozent.

Nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (Verbrauchergeschäfte) betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs.2 BGB, aktuell also 6,27 Prozent. Nach § 288 Abs. 2 BGB (Handelsgeschäfte) beträgt der Zinssatz bei Entgeltforderungen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell somit 10,27 Prozent.

Der jeweils maßgebliche Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und zum 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auf der Internetseite basiszinssatz.de findet sich ein Zinsrechner.

Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft

Zum 18.03.2025 werden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

Wohnwirtschaft

• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Download

Basiszinssatz zum 1. Januar 2025

Der Basiszinssatz (§ 247 Abs. 2 BGB) hat sich zum 1. Januar 2025 verändert und beträgt nun 2,27 Prozent.

Nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (Verbrauchergeschäfte) betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs.2 BGB, aktuell also 7,27 Prozent. Nach § 288 Abs. 2 BGB (Handelsgeschäfte) beträgt der Zinssatz bei Entgeltforderungen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell somit 11,27 Prozent.

Der jeweils maßgebliche Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und zum 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auf der Internetseite basiszinssatz.de findet sich ein Zinsrechner.

Download

Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft

Zum 30.10.2024 wurden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Die aktuellen Konditionen finden Sie hier:

Download

Informationen des VdW Bayern Finanz- und Versicherungsservice

Der Kapitalmarkt am 25.09.2024

Konditionen von Darlehen für Neubau-, Modernisierungs-, Sanierungsmaßnahmen und Umschuldungen – freibleibend

Zinsfestschreibung Zinsen nominal Zinsen effektiv
10 Jahre 3,22% 3,27%
20 Jahre 3,41% 3,46%
30 Jahre 3,51% 3,56%
  • Auszahlung 100%, 2% Tilgung p.a.; bzw. Volltilger
  • Zahlung: monatlich bei sofortiger Tilgungsverrechnung
  • bis zu einer Beleihungsquote von 60 Prozent

Anlagekonditionen Festgeld ab 1,0 Mio. Euro:

1 Monat: 3,20% p.a.
3 Monate:  3,16% p.a.
6 Monate: 2,91% p.a.

Bausparverträge:

Ganz aktuell bietet Ihnen die VdW Bayern Treuhand auf Grund einer neuen Kooperation Bausparverträge zu attraktiven Konditionen an.

Ihre Ansprechpartner:

Herr Jochen Gloger,
Tel.: +49 911 98898-61,
jochen.gloger@vdwbayern.de

Herr Oliver Zettl,
Tel. +49 911 98898-22,
oliver.zettl@vdwbayern.de.

Zinsänderung der KfW Bankengruppe

Zum 17.09.2024 wurden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

Wohnwirtschaft

• KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• Wohneigentum für Familien (300)
• Jung kauf Alt (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308)
• BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Aktuelle Konditionen

Antragstellung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Wir informieren Sie, dass zum 01.10.2024 die Neubauförderung “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet (vgl. Anlage).

Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten

  •  “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude” (296),
  •  “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude” (596)

und wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten. Analog zu den bestehenden BEG-Produkten erfolgt die Kreditvergabe beihilfefrei.

Der GdW hatte sich bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen intensiv dafür eingesetzt, dass keine höheren Anforderungen als der Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) vorgeschrieben werden, eine Mietobergrenze eingeführt wird und die Förderung nicht auf Nichtwohngebäude ausgeweitet wird. Die Nichteinführung einer Mietobergrenze und die Ausweitung des Programms auf Nichtwohngebäude wurde seitens des Ministeriums mit beihilferechtlichen Unsicherheiten begründet. Wir werden uns weiterhin für eine Verbesserung der Förderbedingungen und für eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Programms einsetzen.

Download Anlage

Tarifwerkänderung der Bausparkasse Schwäbisch Hall ab 10. Oktober – Bauspardarlehen zum Jahreszins von 1,44 Prozent sichern

Am Dienstag hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall darüber informiert, dass ab 10. Oktober ein neues Tarifwerk gilt.

Da bei der Anlage von Verträgen ein gewisser “Puffer” eingeplant werden sollte, haben Interessenten nur noch bis Ende September Zeit, sich ihr Bauspardarlehen zum garantierten Jahreszins in Höhe von 1,44 Prozent zu sichern. 

Sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Bausparvertrag abzuschließen, wenden Sie sich gerne direkt an die Ansprechpartner der Finanzierungsberatung der Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern GmbH: Finanzierung – VdW Treuhand (vdwbayern-treuhand.de)