Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab.
Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Die Förderung zum “Klimafreundlichen Neubau” erfolgt in den KfW-Produkten:
- “Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung” (297)
- “Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude” (298)
- “Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude” (299)
Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEGProdukten ohne Beihilfe.
Ausführliche Informationen finden Sie im KfW-Schreiben: Download
Das Bundesbauministerium hat am 25.01.2023 die Konditionen der neuen Neubauförderung vorgelegt. Das Volumen der Neubauförderung soll bei insgesamt 1,1 Mrd. Euro liegen, davon nur 750 Mio. Euro für den Mietwohnungsbau und 350 Mio. Euro für Eigenheime.
Beurteilung Wohnungswirtschaft:
Mit dieser Förderung ist es auch 2024 nicht möglich, 400.000 Wohnungen zu bauen. Das Volumen der vorgesehenen Förderung und die ausschließliche Ausrichtung auf den EH-40-Standard sind nicht geeignet, um angesichts explodierender Preise beim bezahlbaren Wohnungsbau etwas zu bewirken. Die Bundesregierung muss endlich mehr Mittel für den sozialen Neubau zur Verfügung stellen. So werden die Wohnungsbauziele der Regierung endgültig in den Sand gesetzt. Die Leidtragenden sind die Mieterinnen und Mieter sowie die vielen Wohnungssuchenden in Deutschland.
Ein kleiner positiver Aspekt ist, dass künftig auch Wohngebäude ohne das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-Standard) mit einem Zuschuss von 5 Prozent gefördert werden können, sofern sie andere Bedingungen erfüllen. Das begrüßen wir. Darüber hinaus wurden auch die Förderbedingungen für den QNG-Standard verbessert, der allerdings völlig unbemerkt und unkommentiert seit 1. Januar 2023 noch höhere Anforderungen hat. Der Tilgungszuschuss wurde hier von 5 auf 12,5 Prozent erhöht und die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 120.000 auf 150.000 Euro angehoben.
Allerdings handelt es sich noch immer um eine reine Effizienzförderung. Soziale Aspekte werden leider auch in der neuen Förderung nicht berücksichtigt, obwohl diese nun im Bundesbauministerium angesiedelt ist. Der geforderte EH-40-Standard schraubt die Anforderungen sehr weit nach oben, verkompliziert die Planungen und macht den Wohnungsbau deutlich teurer.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261/263): Förderung des Neubaus bei Antragstellung bis 28.02.2023
Anträge für die Neubauförderung in den bestehenden Produkten “BEG Wohngebäude” (261) und “BEG Nichtwohngebäude” (263) können noch bis einschließlich 28.02.2023 bei der KfW gestellt
werden. Eine gültige “Bestätigung zum Antrag” (BzA) bzw. “gewerbliche Bestätigung zum Antrag” (gBzA), die für die Neubauförderung in der BEG erstellt wird, kann nur noch bis einschließlich 28.02.2023 zur
Antragstellung gebracht werden.
Die aktualisierten Merkblätter zur BEG (ohne Neubauförderung) wird die KfW spätestens Mitte Februar 2023 im KfW-Partnerportal zur Verfügung stellen.