Maßnahmen des “Natürlichen Klimaschutzes“ fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) durch attraktive Tilgungszuschüsse aus Mitteln zur Umsetzung des “Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz” (ANK). Dafür stellt der Bund jährlich Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR zur Verfügung.
Gefördert werden im Rahmen des KfW Umweltprogramms 240/241 im Modul 8 “Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks durch Schaffung naturnaher grüner (bepflanzter) und blauer (wasserbezogener) Infrastrukturen, zur Renaturierung und Aufwertung von Ökosystemen, auch mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen, zur Entsiegelung von Flächen und Renaturierung und Aufwertung von Böden sowie Maßnahmen zur Etablierung eines dezentralen Niederschlagsmanagements.
Nach Aussagen der KfW sind kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften direkt antragsberechtigt. Daher sollten Unternehmen im Zuge Planung und Finanzierung von bevorstehenden Maßnahmen im Wohnumfeld die Nutzung des KfW-Programms prüfen.