Die VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hat mit Schreiben vom 11.04.2024 über die vom Vorstand der VBG am 04.04.2024 beschlossenen Beiträge für das Jahr 2023 informiert. Die uns mitgeteilten Informationen geben wir hiermit weiter.
Danach erhalten die Unternehmen im April die Beitragsbescheide für das Jahr 2023. In diesen Beitragsbescheiden werden die für das Beitragsjahr 2023 gezahlten Vorschüsse mit dem für das Jahr 2023 festgestellten Beitrag verrechnet. Eventuelle Beitragsrestforderungen für 2023 werden zu den in den Bescheiden genannten Terminen fällig, in diesem Jahr entweder am 15.05.2024 oder 17.06.2024. Mit den Beitragsbescheiden erhalten die Unternehmen zugleich den Vorschussbescheid für das Jahr 2024.
Unternehmen mit einem Beitrag von mindestens 5.000,00 Euro erhalten dann die Aufforderungen zur zweiten, dritten und vierten Abschlagszahlung für 2024 mit Fälligkeiten zum 15.05., 15.08. und 15.11.2024. Den Bescheid über den ersten Abschlag zum Beitragsvorschuss 2024 haben die Unternehmen bereits im Januar erhalten. Von Unternehmen mit einem Beitrag von weniger als 5.000,00 Euro wurde lediglich ein Vorschussbetrag für 2024 mit Fälligkeit zum 15.05.2024 angefordert.
Wird ein Abschlag nicht rechtzeitig gezahlt, wird die Gesamtforderung sofort und in einer Summe fällig. Die Zahlung ist nur dann pünktlich erfolgt, wenn der Abschlag bis zu dem genannten Fälligkeitstermin auf dem Konto der VBG eingegangen ist.
Bitte beachten sie, dass ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid keine aufschiebende Wirkung hat, so dass der Beitrag auch in diesem Falle fristgerecht gezahlt bzw. rechtzeitig ein Antrag auf Stundung und Ratenzahlung gestellt werden muss. Die zu viel gezahlten Beiträge müssen bei Stattgabe des Widerspruchs von der VBG erstattet werden.
Beitragsfuß 2024
Der Beitragsfuß der Umlage für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 4,60 Euro. Der Beitragsfuß wird jährlich unter Berücksichtigung der Ausgaben der VBG für das Vorjahr (2023) festgesetzt. Aus dem Beitragsfuß multipliziert mit den Entgelten oder den Versicherungssummen und der Gefahrenklasse der Unternehmen ergibt sich dann der individuelle Beitrag für jedes Unternehmen. Der Beitragsfuß ist für alle bei der VBG versicherte Unternehmen gleich hoch. Mindestbeitrag unverändert Der in § 24 Abs. 7 der Satzung der VBG geregelte Mindestbeitrag für Kleinunternehmen bleibt unverändert bei 48,00 Euro je Mitgliedsunternehmen.
Gefahrtarif 2022
Für das Jahr 2023 werden die Beiträge weiter auf der Grundlage des am 01.01.2022 in Kraft getretenen Gefahrtarifs berechnet.
Lastenverteilung der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Für die im Rahmen der Lastenverteilung der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhobenen Beitragsanteile gilt Folgendes: In 2023 steigt der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten auf 1,8797 Euro (2022: 1,8008 Euro), der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten auf 0,3440 Euro (2022: 0,3332 Euro). Diese Beitragsanteile werden wie gewohnt in den Beitragsbescheiden gesondert aufgeführt. Sie werden auch in die Vorschusserhebung einbezogen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vbg.de/vorschuss.
Die VBG weist darauf hin, dass sich Unternehmen unter www.vbg.de/meinevbgmit einem eigenen „meine VBG“ Online-Konto registrieren können. Sie haben dann die Möglichkeit, unter dem OnlineKonto ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und/oder dieses zu ändern, ihr Beitragskonto einzusehen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern, ihre Unternehmensdaten zu ändern und weitere Services zu nutzen.