Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 21.02.2024 bestätigt. Der Bundestag war der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses anlässlich in seiner Sitzung am 23.02.2024 bereits gefolgt. Zum Inhalt verweisen wir auf unsere Steuer-Info vom 27.02.2024.
Das Wachstumschancengesetz kann damit nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
In der vdw aktuell 8/2024 berichteten wir über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: