Bundeskabinett beschließt „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wurde die Mietpreisbremse am 30.05.2025 um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

Der Anwendungsbereich bleibt unverändert. Die Mietpreisbremse ist also nach wie vor nicht anwendbar auf Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Unter anderem mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit hat sich der GdW gegen eine Veränderung des Stichtags auf 2019 ausgesprochen. Damit wäre der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse erheblich rückwirkend ausgeweitet worden.

Unbefriedigend ist, dass der Entwurf die Anforderungen an Landesverordnungen zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte nicht verschärft. Dies wäre nicht nur verfassungsrechtlich geboten. Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten muss durch verpflichtende Maßnahmen, die zu mehr bezahlbaren Wohnraum führt, begegnet werden.

Das Gesetz wird nun vom Parlament beraten. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.

In der Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn finden Sie weitere Informationen.

Wohnungswirtschaft zur Mietpreisbremse
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Am 30. Mai wurde die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Diese hat in den vergangenen 10 Jahren zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte geführt. Der zwischenzeitliche Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig, die Mietpreisbremse auf Wohngebäude mit Baujahr bis 2019 auszuweiten, wurde glücklicherweise wieder zurückgenommen. Er wäre ein noch verheerendes Signal für Investitionen in den Wohnungsbau gewesen. Fest steht: Die Baugenehmigungen sind seit Jahren rückläufig, auch die Baufertigstellungen sind 2024 deutlich eingebrochen. Es werden nur diejenigen geschützt, die eine Wohnung haben. Die vielen Wohnungssuchenden werden dagegen seit langem alleine gelassen. Das ist in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage und mit Blick auf die notwendige Ansiedlung von Arbeits- und Fachkräften Gift für die Zukunft Deutschlands. Die Politik muss dringend auch denen helfen, die eine Wohnung brauchen. Das würde zudem zur Entspannung der Mietpreise führen.

Bundesbauministerium: Sozialer Wohnungsbau 2025 startet

Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau 2025 in Kraft getreten – Erneute Rekordzahlen in der Förderung

Nach der Unterzeichnung durch alle 16 Bundesländer konnten am vergangenen Freitag die Verwaltungsvereinbarungen für den sozialen Wohnungsbau sowie das Programm Junges Wohnen in Kraft treten. Auch im Programmjahr 2025 stellt der Bund – trotz aktuell vorläufiger Haushaltsführung – den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, um weiter massiv in den Neubau und die Modernisierung von Sozialwohnungen zu investieren. Nach der vorläufigen Finanzplanung belaufen sich die Finanzhilfen des Bundes von 2022 bis 2028 auf 21,65 Milliarden Euro.

Die Besonderheit des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland ist laut Bundesbauministerium die hohe Attraktivität für ganz unterschiedliche Investorengruppen: Kommunale/öffentliche Wohnungsunternehmen sind mit knapp 40 Prozent der Bewilligungen im Neubaubereich ähnlich stark engagiert wie private Bauherren, die ihren Anteil in 2024 sogar auf 45 Prozent ausgebaut haben. Aber auch Genossenschaften leisten mit knapp 10 Prozent einen wichtigen Beitrag.

Bayerische Städtebauförderung unterstützt Städte, Märkte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Jahr 265 Städte, Märkte und Gemeinden mit insgesamt rund 73 Millionen Euro aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Mit der Städtebauförderung stehen wir den Kommunen weiterhin als starker Partner zur Seite. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern legen wir in Bayern seit mehr als fünf Jahrzehnten ein eigenes Landesprogramm der Städtebauförderung auf. Das hat sich bestens bewährt. Wir reagieren damit optimal auf die jeweiligen städtebaulichen Herausforderungen der bayerischen Kommunen. Mit passgenauen Förderangeboten unterstützen wir insbesondere auch kleine Gemeinden im ländlichen Raum.“

Ressourcenschonendes Bauen durch die Sanierung und Weiternutzung von bestehenden Gebäuden ist auch in diesem Jahr wieder ein Förderschwerpunkt der Städtebauförderung. Geförderte Projekte, die der Einsparung von Energie und Treibhausgasen dienen, tragen dazu bei, die bayerischen Klimaschutzziele zu erreichen.

Auch in die städtebauliche Innenentwicklung investieren die bayerischen Kommunen mit der Städtebauförderung. „Eine angemessene Versorgung im Ortskern sicherzustellen, leerstehende Gebäude mit neuem Leben zu füllen und Baulücken zu schließen, ist nicht von heute auf morgen möglich“, erläutert Bauminister Bernreiter. „Eine langfristige städtebauliche Entwicklungsstrategie ist dabei besonders wichtig. Mit der Städtebauförderung unterstützen wir die Gemeinden daher nicht nur mit Geld, sondern auch mit dem planerischen Handwerkszeug. Das macht den Erfolg dieses unbürokratischen Förderprogramms aus!“

Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 – Erste Bewertung für das Bauen und Wohnen

Nach rund sechs Wochen intensiver Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Die künftigen Regierungspartner haben am 9. April die Vereinbarung sowie erste Details zur Ressortverteilung öffentlich vorgestellt. Der Vertrag bildet die Grundlage für eine Bundesregierung, die wirtschaftliche Erneuerung und sozialen Zusammenhalt gleichermaßen in den Blick nehmen will.

Mit dem Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz einen grundlegenden Kurswechsel an. Im Ergebnis finden sich langjährige Forderungen der Wohnungswirtschaft wieder – insbesondere in den Bereichen Wohnraumförderung und Entbürokratisierung. Beim Bauen und Wohnen gibt es große Pläne. Die Wohnungswirtschaft soll entlastet, gefördert und von Bürokratie befreit werden. Was das für sozial orientierte Wohnungsunternehmen bedeutet, ist in Teilen ermutigend – bleibt aber in vielen Punkten vage. Wir haben eine erste Bewertung aus Sicht der Wohnungswirtschaft vorgenommen.

Wohnungsbau: Offensive für Tempo und Vereinfachung

Die Koalition will dem Wohnungsbau „neuen Schwung“ geben. In den ersten 100 Tagen soll ein Gesetzespaket zur Planungsbeschleunigung kommen – „ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos“ heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag.

Bestandteil des Bauturbos soll eine Novelle des Baugesetzbuches sein. Zur Beschleunigung von Bauverfahren sollen laut Koalitionsvertrag insbesondere folgende Hebel in Bewegung gesetzt werden: „Formalisierte Verfahren werden flexibilisiert [und] Verfahrensstufen reduziert, um Doppelprüfungen abzubauen.“

Einen höheren Stellenwert soll darüber hinaus die Entbürokratisierung erhalten. Unter anderem ist die rechtssichere Einführung eines Gebäudetyps E geplant, sowie eine unabhängige Stelle zur Kostenfolgenabschätzung bei Einführung neuer DIN-Normen. Ein wichtiger Schritt ist auch, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik künftig nicht mehr automatisch einen Baumangel begründen soll.

Angestrebt wird weiterhin, sämtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren vollständig zu digitalisieren – auch auf Ebene der Bundesländer.

Wohnraumförderung: Neue Programme, alte Fragen

Die Förderpolitik wird neu geordnet. Die zahlreichen Förderprogramme der KfW sollen in zwei übersichtlichere Programmbereiche zusammengeführt werden: einem für Neubau und einem für Sanierung. Angekündigt wird auch, die Förderfähigkeit des EH55-Standards zeitlich befristet wieder einzuführen.

Ausdrücklich wird die Wohnungswirtschaft als Partner für mehr Wohnungsneubau in den Blick genommen. Zusätzlich zu bestehenden Fördersysteme ist ein Investitionsfonds geplant, der durch staatliche Garantien und privates Kapital insbesondere auch kommunale Wohnungsunternehmen bei der Finanzierung unterstützt. Weiterhin sollen mittels staatlicher Garantien günstigere Finanzierungsoptionen für Wohnungsunternehmen geschaffen werden. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen zudem die günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft für schnelles und effizientes Bauen zusammenbringen und werden daher zeitnah durch eine Beteiligung des Bundes, zum Beispiel durch Garantien, die Finanzierungskosten so senken, dass gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft in großer Zahl Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten für unter 15 EUR pro Quadratmeter entstehen können.“

Besonders gefördert werden sollen künftig Vorhaben wie „Junges Wohnen“ und barrierefreier Wohnraum. Angekündigt wird auch, genossenschaftliches Wohnen weiter zu fördern – jedoch ohne konkrete Maßnahmen in den Blick zu nehmen.

Neben diesen neuen Maßnahmen ist geplant, die Mittel in den herkömmlichen Fördersystemen des sozialen Wohnungsbaus deutlich zu erhöhen – geplant ist auch, die Wohnungsgemeinnützigkeit, um weitere Investitionsmittel zu ergänzen.

Ob diese Maßnahmen angesichts steigender Baukosten und knapper Kapazitäten reicht, um den Wohnungsbau deutlich anzukurbeln, bleibt abzuwarten.

Mietrecht: Verlängerung der Bremse, Prüfauftrag für Reformen

Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird um weitere vier Jahre verlängert, die Modernisierungsumlage überarbeitet. Die neue Regierung will dabei die Interessen von Mieter- und Vermieterseite in den Ausgleich bringen. Wörtlich heißt es: „[Wir werden] dafür Sorge tragen, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann.“

Für Kleinmodernisierungen gilt bis Ende 2025 eine höhere Freigrenze. Möblierte Kurzzeitvermietung und Indexmieten sollen stärker reguliert werden. Eine Expertengruppe wird sich bis Ende 2026 mit der Mietrechtsmodernisierung befassen – ein Hinweis darauf, dass grundlegende Entscheidungen noch ausstehen.

Klimaschutz im Gebäudesektor: Offen für Wege, fest im Ziel

Der Gebäudesektor bleibt zentral für die Klimapolitik. Das bisherige Heizungsgesetz wird zurückgenommen. Ein neues Gebäudeenergiegesetz soll Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und CO₂-Einsparung vereinen. Die Förderung von Heizungsmodernisierung und energetischer Sanierung wird fortgesetzt. Die steuerliche Absetzbarkeit für Sanierungen ererbter Immobilien ist ein zusätzlicher Baustein. Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie sollen mit Augenmaß und Spielraum umgesetzt werden. Auch der Quartiersansatz wird gestärkt.

Fazit: Vieles angekündigt – die Umsetzung entscheidet

Der Koalitionsvertrag setzt auf Investitionen und Entlastung. Für die Wohnungswirtschaft bietet er in zentralen Punkten Hoffnung auf Verbesserung – etwa bei Förderstrukturen, Planungsrecht oder energetischer Sanierung. Doch viele Ankündigungen brauchen konkrete Ausgestaltung. Gerade für sozial verantwortliche Wohnungsunternehmen kommt es jetzt darauf an, wie tragfähig die Programme sind – und wie schnell sie wirken.

Der Bundesverband GdW hat bereits am 9. April eine Pressemitteilung mit einer ersten Bewertung verschickt.

Zum vorgelegten Koalitionsvertrag von Union und SPD erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Der Koalitionsvertrag ist ein riesiger Schritt nach vorne und steht für mehr und schnelleren bezahlbaren Wohnraum. Dies begrüßt der GdW ausdrücklich. Ein Beispiel für den Fokus auf preiswerten Wohnraum ist die zeitweise Wiedereinführung der Förderfähigkeit des EH-55-Standards sowie der angekündigte Bau-Turbo in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode. Ebenso ist die Ankündigung einer generellen Überarbeitung des Baugesetzbuchs zu begrüßen. Dies wird durch die angekündigte Verschlankung des Förderwesens verstärkt. Die geplante Vereinfachung des Planungs-, Vergabe- und Umweltrechts ist ebenfalls positiv.

Sinnvoll ist insbesondere auch der geplante Investitionsfonds für den Wohnungsbau, mit dem im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital bezahlbarer Wohnraum finanziert werden soll. Der GdW begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die wichtige Rolle der kommunalen Wohnungsunternehmen für bezahlbares Wohnen anerkannt wird. Auch das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert.
Die Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft zusammenzubringen, um auf diesem Wege die Finanzierungskosten zu senken, wird sich positiv auswirken. Dieses Vorhaben entspricht der vom GdW seit langem getragenen Grundidee. Der Finanzierungsschub im Wohnungsbau wird auch dadurch intensiviert, dass er vollständig aus den EU-Beihilfevorschiften ausgenommen werden soll.

Beim Klimaschutz im Bestand durchschlägt der Koalitionsvertrag einen gordischen Knoten, indem er den Fokus von der Energieeffizienz nimmt und die CO2-Reduktion zur zentralen Steuerungsgröße erklärt. Hierdurch werden sowohl für die Mieter- als auch für die Vermieterseite dramatisch Kosten reduziert. Dies entspricht einer Kernforderung des GdW. Positiv ist auch, dass private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung werden sollen, um so die Energiewende bezahlbar zu machen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist zudem, dass zu Fragen des Mietrechts eine Kommission eingesetzt werden soll. Hier wurden die Sorgen der Wohnungswirtschaft anerkannt, indem zunächst weder die Kappungsgrenzen abgesenkt noch die Länderöffnungsklausel bei der Mietpreisbremse eingeführt werden und damit kein Weg für einen Mietendeckel durch die Hintertür geebnet wird. Der GdW wird sich in der Kommission für tragfähige Lösungen einsetzen.“

Download Koalitionsvertrag

Enquete-Kommission des Landtags legt Handlungsempfehlungen für mehr Freiheit für die Bauwirtschaft vor

Bürokratie gilt als Wachstumshemmer. Dagegen soll die interfraktionelle Enquete-Kommission im Bayerischen Landtag etwas tun. „Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken“ heißt der Auftrag des Gremiums, das aus neun Abgeordneten aller Fraktionen und sieben externen Fachleuten besteht. Am 20. März wurden die Handlungsempfehlungen zum “Bürokratieabbau bei Wohnbau- und Infrastrukturvorhaben sowie großen Investitionsvorhaben“ mit 22 Punkten veröffentlicht.

Unstrittig war für alle das Ansinnen, das Vergaberecht weiter zu vereinfachen und sich bei brandschutzrechtlichen Vorgaben auf technische Mindestanforderungen zu konzentrieren. Außerdem sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig dafür aus, den Denkmalschutz pragmatischer zu gestalten, die Vorschriften zur Lärmmessung zu modifizieren und die Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren voranzutreiben.

Mehrheitlich befürwortet wurde beispielsweise, die vielen Förderprogramme von EU, Bund, Land und Kommunen zu entwirren, kommunale Zweckbauten wie Schulen oder Kindergärten auf kostensparende und standardisierte Bauweise auszurichten oder Bürgerbegehren und Bürgerentscheide so weiterzuentwickeln, dass sie zum einen die berechtigten Interessen der Bürger berücksichtigen, zum anderen Bauvorhaben nicht unverhältnismäßig verzögern.

Statement VdW Bayern

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen begrüßt die von der Enquete-Kommission vorgestellten Lösungsansätze für den Wohnungsbau ausdrücklich und wünscht sich eine zügige Umsetzung.

Verbandsdirektor Hans Maier:

„Die Baukosten sind zu hoch. Sie steigen seit Jahren ungebremst und haben sich zur größten Belastung für den Neubau von Wohnungen entwickelt. Wir brauchen dringend neue Lösungsansätze.

Mit ihren Vorschlägen zur Vereinfachung der zahlreichen Förderprogramme, der Einführung des Gebäudetyps E oder der Reform des Baurechts zeigt die Enquete-Kommission den Weg zu bezahlbaren Baukosten und damit zu bezahlbarem Wohnen auf.

Jetzt müssen die Handlungsempfehlungen schnell den Weg in die Praxis finden. Denn der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist riesig und die Baukrise trifft auch die sozial orientierte Wohnungswirtschaft massiv.“

Download Handlungsempfehlungen

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2025

Wirtschaftliche Schwäche hält zu Jahresbeginn an

Die wirtschaftliche Lage ist zu Jahresbeginn 2025 weiterhin geprägt von hohen innen- und außenpolitischen Ungewissheiten: außenpolitisch vor allem mit Blick auf die sprunghafte US-Handelspolitik sowie die Perspektiven des Krieges in der Ukraine, innenpolitisch hinsichtlich der Ausgestaltung und Umsetzung der finanzpolitischen Vorschläge im Kontext der laufenden Sondierungsgespräche. Trotz der Erholung der Produktion im Verarbeitenden Gewerbe im Januar, die vor allem von den Automobilherstellern getragen wurde, ist noch keine grundlegende Trendwende in der Industrieproduktion absehbar. So ist die Kapazitätsauslastung in der Industrie nach Angaben des ifo Institutes zu Jahresbeginn von dem bereits niedrigen Niveau weiter gesunken. Auf eine anhaltende industrielle Schwäche deuten zuletzt auch wieder rückläufige Auftragseingänge, der spürbare Rückgang des Lkw-Maut-Fahrleistungsindex als Indikator für die Industrieproduktion sowie die schwächeren VDA-Daten zur Automobilproduktion im Februar hin. Im Dienstleistungssektor, der die Schwäche der Industrie- und Bauproduktion im vergangenen Jahr teilweise kompensieren konnte, kam es sowohl bei den unternehmens- wie auch den konsumnahen Dienstleistern zum Jahresende zu kräftigen Rückgängen in der Produktion.

Die erwartete Belebung des privaten Konsums scheint sich auch zu Jahresbeginn nicht zu realisieren: Der Einzelhandel startet nach dem schwachen Weihnachtsgeschäft mit einem geringen Plus in das neue Jahr und die Kfz-Zulassungen von privaten Haltern waren im Februar im Vormonatsvergleich deutlich rückläufig.

Die Stimmungslage in der deutschen Wirtschaft zeigt sich zuletzt uneinheitlich: Der ifo-Geschäftsklimaindex blieb im Februar unverändert, wobei sich die Einschätzungen zur Geschäftslage etwas verschlechterten, während sich die Erwartungen aufgehellt haben. Vor allem Dienstleister bewerteten sowohl ihre Geschäftslage wie auch die Perspektiven pessimistischer. Das von der KfW und dem Ifo Institut ermittelte Geschäftsklima für den Mittelstand zeigte, dass auch die Mittelständler im Februar sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Geschäftserwartungen negativer einschätzten.

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Bayerisches Bauministerium: Holding für staatliche Wohnungsbaugesellschaften Baunova Bayern GmbH gegründet

Seit dem 28. Februar bündelt die neue Holding „Baunova Bayern GmbH“ die Arbeit der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, führen wir unsere Gesellschaften BayernHeim, Siedlungswerk Nürnberg und Stadibau unter dem Dach einer Holding zusammen. Damit bündeln wir Kompetenzen, richten die bestehenden Strukturen strategisch noch besser aus und nutzen Synergien!“ Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Baumgärtner: „Mit der Gründung der Holding wird man Synergieeffekte für die große gesellschaftliche Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, freisetzen“.

Derzeit haben die drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften 18.455 Wohnungen im Bestand, 5.382 Wohnungen sind im Bau und rund 5.250 weitere Wohnungen in Planung und Entwicklung. „Unsere Wohnungsbaugesellschaften sind wichtige Player in der Branche. Wir wollen ihre jeweiligen Stärken erhalten, damit sie ihre ambitionierten Neubauprogramme fortsetzen können“, so Bauminister Bernreiter. „Deswegen haben wir uns gegen eine Fusion und für eine Finanzholding entschieden. Die Baunova Bayern GmbH wird nicht selbst bauen, sondern strategische Aufgaben übernehmen, etwa Erstellung gemeinsamer Rahmenverträge, Öffentlichkeitsarbeit, Wissenstransfer und Entwicklung standardisierter Vorgehensweisen. Synergien sind auch in den Bereichen IT und Finanzwesen sowie im Betrieb zu erwarten. Damit können sich die Gesellschaften noch mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren: mehr bezahlbaren Wohnraum in ganz Bayern schaffen!“

Bayerisches Bauministerium: Pilotprojekte: einfach und innovativ bauen in Bayern

Die Grundsteinlegung für „Das große kleine Haus“ am 24. Februar markiert für Bauminister Christian Bernreiter einen bedeutenden Tag für den Gebäudetyp-e: „Der genossenschaftliche Neubau startet als eines der ersten bayerischen Pilotprojekte in die Bauphase. Das Projekt ist ein sehr gutes Beispiel, wie mit kreativen Lösungen und innovativen Ansätze das Bauen einfacher, kostengünstiger und ressourcenschonender werden kann. Ich danke den Bauherren für ihren Mut, das einfache und innovative Bauen zu erproben und bin gespannt auf die Erkenntnisse.“

Der Bau steckt bundesweit in der Krise: Die Bauwirtschaft klagt über hohe Baupreise und übermäßige Bürokratie. Folge sind weniger Bauvorhaben und steigende Wohnkosten in allen Landesteilen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind kreative und innovative Ansätze nötig. Bauminister Bernreiter erklärt: „Mit dem Gebäudetyp-e geht Bayern bei diesem entscheidenden Thema voran. In 19 Pilotprojekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten erproben wir neue Bau- und Wohnformen. Wir begleiten und untersuchen die Projekte, um wertvolle Erfahrungen für uns und die gesamte Branche zu sammeln. Ziel ist es, vorhandene Potenziale zu finden und zu nutzen. Auf Grundlage der Untersuchungen wollen wir mehr Flexibilität und Spielräume bei Bauvorgaben schaffen und Bürokratie abbauen. Die Erkenntnisse, die diese Projekte liefern, werden allen am Bauen Beteiligten zu Gute kommen.“

Professorin Elisabeth Endres von der TU Braunschweig, die die Pilotprojekte wissenschaftlich begleitet sagt: „Der Gebäudetyp-e bietet die große Möglichkeit tradierte Prozesse zu hinterfragen und die Potenziale von Qualitäten im Bauwesen nicht nur aufzuzeigen, sondern umzusetzen und damit erlebbar zu machen. Es ist eine einmalige Chance, die das Bauministerium in Bayern mit Initiative der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau aufgegriffen hat.”

„Das große kleine Haus“ im Münchener Kreativquartier umfasst eine Bruttogeschossfläche von etwa 4.000 Quadratmetern und wird eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen bieten. Zu den geplanten Einrichtungen gehören ein Quartierscafé und eine Multihalle für kreative, soziale und kulturelle Aktivitäten.

Um das Gebäude in der geplanten Art und Weise umsetzen zu können, sind einige Befreiungen und Ausnahmen vom Bebauungsplan erteilt worden, der noch auf eine andere Gebäudekonfiguration abstellt. Das Gebäude bleibt somit unterhalb der Hochhausgrenze, was die Ausführung in Holzbauweise und den Verzicht auf sicherheitstechnische Anlagen ermöglicht. Weitere Ansätze des innovativen und einfachen Bauens zeigen sich unter anderem in reduziertem Schallschutz, einem optimierten Heizwert und dem Verzicht auf eine Lüftungsanlage sowie in der Wiederverwendung von Stahlbauteilen einer nahegelegenen Abbruchhalle.

Ein Schwerpunkt des Projekts ist der Einsatz von Holz als Baustoff. Der Freistaat Bayern fördert die Verwendung von CO2 speichernden Baustoffen im Rahmen des Bayerischen Holzbau-Förderprogramms und stellt für „Das große kleine Haus“ einen maximalen Förderzuschuss von 200.000 Euro bereit.

Neben diesem Projekt hat bereits das Wohnungsbauprojekt „Haus fast ohne Heizung“ in Friedrichshofen-West der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH (GWG) mit dem Bau begonnen. Der dreigeschossige Baukörper mit 15 Wohnungen wird durch den Freistaat im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung unterstützt.

Die übrigen Pilotprojekte, die verschiedene innovative Ansätze im Neubau und Bestand erproben, stehen zum Teil kurz vor der Baugenehmigung oder sind noch in der Planungsphase. Alle Projekte werden wissenschaftlich begleitet und liefern wertvolle Erkenntnisse für kostengünstiges und ressourcenschonendes Bauen.

Neben dem großen Thema der Schaffung von kostengünstigem Wohnraum sind auch Gebäude der Daseinsvorsorge, wie Schulgebäude, von zentraler Bedeutung. Mehrere Städte haben sich dieser Herausforderung angenommen und erproben bei ihren Erweiterungs- und Neubauten innovative Ansätze des einfachen Bauens. Als erstes Schulbauprojekt startet der Neubau der Ellis-Kaut-Grundschule in Germering in die Bauphase: Am 26. Februar 2025 wird der feierliche Spatenstich gesetzt. Angesichts der hohen Baukosten und der Komplexität moderner Schulgebäude ist die Untersuchung und Evaluierung dieses Vorhaben ein wichtiger Schritt, um Erkenntnisse für zukunftsfähige und kosteneffiziente Lösungen im Schulbau zu gewinnen.

Bundesrat stößt Verlängerung der Mietpreisbremse an

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen.

Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse gilt seit dem Jahr 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat dieses Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern. Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Wohnungsmärkte weiterhin angespannt

Die Länder begründen ihre Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte sei trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener – insbesondere Familien – aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern.

Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine neue Begründungspflicht für die Länder: Wenn eine Landesregierung erneut für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die Befristung bis zum Jahr 2029 sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten.

Bayerischer Baugipfel

Am 10. Februar 2025 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder alle wichtigen Vertreter der Branche – Arbeitnehmer, Handwerk, Industrie, Wohnungsunternehmen und kommunale Spitzenverbände – zu einem Baugipfel im upside east im Münchner Werksviertel geladen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „In Bayern haben wir die Mittel für Tiefbau in zehn Jahren fast verdoppelt, haben ein eigenes Brückensanierungsprogramm und unterstützen mit dem Baukonjunkturprogramm 3000 Familien beim Traum vom Eigenheim. Mit der BauNova Bayern bündeln wir unsere Wohnungsbaugesellschaften mit 30.000 günstigen Wohnungen in Bestand und Planung. Zudem erleichtern wir Dachgeschossausbauten und Aufstockungen, streichen Verordnungen und sorgen für schnellere Genehmigungen sowie die Digitalisierung der Bauverwaltung. Nur eine starke Baubranche sichert Arbeitsplätze, lindert den Wohnungsmangel und prägt auch architektonisch das Städtebild unserer Zeit.“

In einer Pressekonferenz nannte Söder als Ziel, eine Wende im Bereich des Bauens zu erreichen. Bei der Umsetzung setze Bayern auf weiteren Bürokratieabbau, etwa durch eine Überarbeitung der Brandschutzregeln, die Digitalisierung von Bauanträgen und Vereinfachungen beim Denkmalschutz. Außerdem ist geplant, die Genehmigungsverfahren in den Behörden durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu beschleunigen.  Zudem verwies Söder auf die bereits erfolgten Anpassung der Bayerischen Bauordnung im Rahmen des Modernisierungsgesetzes.

Vom Bund forderte die Staatsregierung eine Erhöhung der Wohnraumfördermittel auf 3,5 Mrd. Euro jährlich, ein Sonderabschreibungsprogramm für Bauinvestitionen und eine Reduzierung der Grunderwerbssteuer auf den bayerischen Satz.

Statement VdW Bayern: Lösungen für mehr Wohnungsbau

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen nennt drei konkrete Lösungsansätze als Auswege aus der Baukrise. Erste und wichtigste Stellschraube sind die Baukosten. Diese müssen dringend gesenkt werden. Als konkrete Maßnahmen für schnelle Erfolge schlägt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen Reduzierungen bei den Baustandards, die Vereinfachung des Baurechts und eine bessere Förderung des seriellen und modularen Bauens vor. „Das Bauen muss einfacher, schneller und kostengünstiger werden“, sagt Maier. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der geplante Gebäudetyp E, wie einfach bauen. „Der Gebäudetyp E muss das neue Normal werden“, ergänzt der Verbandsdirektor. Dazu brauche es aber eine praxistaugliche Regelung im BGB.

Zweiter Punkt ist die Stärkung und Verstetigung der Fördermittel für das bezahlbare Wohnen. Die KfW muss wieder ein verlässlicher Partner für den Wohnungsbau werden. Die Verbandsmitglieder können aktuell ohne Fördermittel keine Neubauprojekte durchführen. Für das Bauen ist eine langfristige Planungssicherheit unabdingbar.

Drittens: Die in Bayern dringend benötigten Wohnungen werden nicht nur mit Fördermitteln gebaut werden können. Ohne privates Kapital sind die benötigten Stückzahlen nicht finanzierbar. Deshalb spricht sich der Verband für steuerliche Anreize für den Mietwohnungsbau und den Eigenheimbau aus. Dies würde auch dazu beitragen, die angespannten Mietwohnungsmärkten zu entlasten.