Mitte Dezember vergangenen Jahres ist die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung gestartet. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und kommunaler Zuschüsse. Seit dem Start konnten rund 17.000 neue Wohneinheiten gefördert werden. Um das Programm noch attraktiver zu gestalten, werden die Zinssätze zum 2. März weiter gesenkt. Eine Förderung ist dann für einen Zinssatz von 1% eff. p.a. (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung) möglich. Parallel dazu sinken auch die Zinsen im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für den Neubau eines Effizienzhauses 40 auf nun 0,6% eff. p.a. bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Von verbesserten Förderkonditionen profitieren auch kommunale Gebietskörperschaften, die ab sofort bei der KfW höhere Zuschüsse für klimafreundliche Neubauvorhaben beantragen können.
GdW-Statement: Zinssenkung bei EH55 und KFN ist richtiges Signal – Programme jetzt praxistauglich und verlässlich ausgestalten
Zum 2. März wurden die Zinssätze bei den KfW-Programmen der EH55-Plus-Förderung sowie im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gesenkt. Eine Förderung ist nun für einen Zinssatz von 1 Prozent eff. p.a. (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung) möglich. Parallel dazu sinken auch die Zinsen im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für den Neubau eines Effizienzhauses 40 auf nun 0,6 Prozent eff. p.a. bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, sieht jedoch weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung der Programme.
„Die Zinssenkung ist ein wichtiges Signal für mehr Investitionen in den Wohnungsneubau. Gerade in der aktuellen Marktlage können attraktive Finanzierungskonditionen Projekte wieder in Bewegung bringen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Entscheidend ist jetzt aber, die Förderprogramme so auszugestalten, dass sie in der Praxis auch tatsächlich funktionieren und Planungssicherheit bieten.“
Seit dem Start der EH55-Förderung Mitte Dezember 2025 sind rund 17.000 Wohneinheiten gefördert worden. Von den bereitstehenden 800 Millionen Euro wurde bislang jedoch nur etwa ein Viertel abgerufen. Das zeigt: Neben den Zinssätzen bestehen strukturelle Hemmnisse.
Problematisch ist insbesondere die derzeitige Auslegung des „Vorhabenbeginns“. Weil bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als förderschädlich gilt, sind Wohnungsunternehmen, die Generalübernehmer beauftragen oder öffentlich ausschreiben müssen, faktisch benachteiligt. Auch die Nutzung der GdW-Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen ist derzeit förderschädlich, obwohl gerade serielle Bauweisen einen wichtigen Beitrag zu schnellerem und kostengünstigerem Neubau leisten.
Der GdW fordert daher:
- Zinssätze von dauerhaft höchstens einem Prozent im EH55-Programm,
- eine Verlängerung des Programms mindestens über das Jahr 2026 hinaus zur Sicherung von Planungssicherheit,
- praktikable Regelungen zum Vorhabenbeginn, insbesondere für öffentlich ausschreibende Unternehmen,
- die Förderfähigkeit von Projekten im Rahmen der seriellen Bauweise.
„Unsere sozial orientierten Wohnungsunternehmen wollen bauen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dafür brauchen sie verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Wenn die Programme jetzt richtig justiert werden, können sie einen echten Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmärkte leisten“, so Gedaschko.
