Bauministerium: Mehr Geld für Wohnen, Bau und Verkehr

Wohnungsbau anschieben, Staatsstraßen erhalten und ausbauen, Angebot im Nahverkehr attraktiv halten: Im Haushaltsplan des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt rund 13,9 Milliarden Euro vorgesehen. Staatsminister Christian Bernreiter: „Das ist ein hervorragendes Ergebnis und ein sehr gutes Zeichen für die Menschen in Bayern! Mit dem Geld setzen wir unser Engagement im ganzen Freistaat weiter kraftvoll fort. Besonders wichtig sind mir zusätzliches Geld für den kommunalen Wohnungsbau, den Erhalt und Ausbau der Staatsstraßen, die Städtebauförderung und ein verlässliches Angebot im Schienenpersonennahverkehr!“

Im Bereich der Wohnraumförderung schafft eine zusätzliche Milliarde Euro Verlässlichkeit und neue Spielräume für den kommunalen und sozialen Wohnungsbau und das studentische Wohnen. „Wir investieren alle Mittel, die uns aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehen, komplett bis 2027“, so Minister Bernreiter. „Wir verstärken das kommunale Wohnraumförderungsprogramm, wenn die Städte und Gemeinden selbst bauen. Außerdem fördern wir kommunale Wohnungsbauunternehmen und private Projektträger, die im Interesse der Kommunen handeln. Gleichzeitig vereinfachen wir die Förderung, indem technische Anforderungen wegfallen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für den sozialen Wohnungsbau!“ Nach dem bereits umgesetzten Sommer- bietet ein Herbstpaket im Umfang von 300 Millionen Euro aufgrund der zu Verfügung stehenden Sondermittel attraktivere Konditionen. Anfang des nächsten Jahres folgt ein Winterpaket mit weiteren 600 Millionen Euro. Minister Bernreiter: „Auch mittelfristig gibt es zusätzliche Perspektiven: Dank der Sondermittel können wir das künftige Jahresbauprogramm 2027 um 400 Millionen Euro verstärken.“ Die Bayerischen Städte und Gemeinden werden auch von einem deutlichen Zuwachs in der Städtebauförderung profitieren. In den Jahren 2026 und 2027 stehen hierfür insgesamt mehr als 700 Millionen Euro zur Verfügung. „Diese Mittel kommen auch der energetischen Sanierung kommunaler Infrastrukturen zugute und damit dem Klimaschutz. Wir machen die Städte und Dörfer fit für Klimaveränderungen“, so Bernreiter.

Mit 500 Millionen Euro pro Jahr setzt der Freistaat die Investitionen in die Staatsstraßen auf Rekordniveau fort. „Für die Jahre 2026 und 2027 haben wir somit eine Staatsstraßen-Milliarde. Unser Grundsatz bleibt ‚Erhalt vor Neubau‘. Unsere Investitionsschwerpunkte sind weiterhin die Sanierung von Straßen und Brücken“, so Minister Bernreiter. „Wir bauen das Netz der Staatsstraßen aber auch weiter aus. Damit verbessern wir Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit und binden den ländlichen Raum besser an. Wichtige Projekte sind in allen Regierungsbezirken in Bau und Planung.“

Ein erheblicher Posten im Haushalt des Ministeriums ist die Finanzierung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr. Insgesamt sind für die nächsten beiden Jahre 24 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen für Ausschreibungen vorgesehen, mit denen attraktive Angebote langfristig vertraglich gesichert werden können. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) plant umfangreiche Ausschreibungen für gut 20 Netze, etwa den 2. Münchner S-Bahn-Vertrag und, gemeinsam mit dem tschechischen Verkehrsministerium, die Verbindung München – Prag. „Wir investieren sehr viel Geld in das Angebot auf der Schiene. Nur Dank unserem staatlichen Engagement gibt es attraktive Fahrpläne im ganzen Freistaat. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Mobilität der Menschen“, so Minister Bernreiter. „Sorgen macht mir, dass die Schieneninfrastruktur in schlechtem Zustand ist und gleichzeitig die Investitionskosten immer weiter steigen. Um das Angebot halten zu können, ist der Bund gefragt: Er muss dringend investieren und vor allem die Regionalisierungsmittel erhöhen.“

Statement Verband bayerischer Wohnungsunternehmen: Wichtiger Impuls für die Wohnraumförderung

Der Haushaltsplan des Freistaats setzt einen wichtigen und dringend nötigen Impuls für den geförderten Wohnungsbau in Bayern. Wegen der großen Überzeichnung der Wohnraumfördermittel in den Jahren 2024 und 2025 konnten die Mitglieder des VdW Bayern viele Projekte nicht verwirklichen. Durch die Kontinuität bei den Fördermitteln sowie die Sondermittel im geplanten Herbst- und Winterpaket bekommt die Wohnungswirtschaft wieder ein Stück Handlungsspielraum zurück. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte ist das ein dringend nötiger Schritt. Positiv ist auch die geplante Neuauflage der EH55-Neubauförderung des Bundes mit 800 Mio. Euro. Das sind gute Nachrichten für den Wohnungsbau in Bayern.

Staatsregierung beschließt Eckpunkte für Doppelhaushalt 2026/2027

Die Bayerische Staatsregierung hat am 11. November die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 kommt ohne neue Schulden aus.

Der Ministerrat hebt unter anderem folgende Eckpunkte des Haushalts 2026/2027 hervor:

  • Durch hohe Ausgaben für Zukunftsinvestitionen wird die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur in Bayern konsequent vorangetrieben:
  • Die Gesamtausgaben 2026/2027 betragen insgesamt rund 168 Mrd. Euro.
  • Die Ausgaben steigen im Jahresdurchschnitt 2026/2027 um rund 4,2 %; bereinigt um die Ausgaben nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz um rund 3,0 %.
  • Die Investitionsausgaben betragen insgesamt rund 28,6 Mrd. €. Die Investitionsquote beläuft sich im Jahresdurchschnitt 2026/2027 auf rund 17 % – und steigt im Vergleich zum vergangenen Doppelhaushalt 24/25 nochmal um fast 2% an. Damit setzt der Freistaat in Krisenzeiten ein starkes Signal.
  • Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen dem Freistaat Bayern im Rahmen der Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) über die gesamte Laufzeit insgesamt rund 15,7 Mrd. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2026/2027 werden in einer ersten Tranche Sondermittel in Höhe von insgesamt rund 7,0 Mrd. € veranschlagt; davon entfallen rund 5,0 Mrd. € auf kommunalbezogene Maßnahmen und rund 2,0 Mrd. € auf staatliche Maßnahmen. Im staatlichen Bereich werden die Sondermittel insbesondere für den Hochschulbau, den Staatsstraßenbau, die IT-Infrastruktur der Steuerverwaltung, für Beschaffungsmaßnahmen der Polizei, für die Beschaffung von Großgeräten an den Universitätskliniken, die Förderung des Privatschulbaus sowie Hochwasserschutzmaßnahmen eingesetzt.
  • 1 Mrd. Euro zusätzlich für kommunalen Wohnungsbau: Die Sondermilliarde hatte Ministerpräsident Markus Söder bereits angekündigt.
  • Die Ausgaben für Bildung und Forschung steigen weiter deutlich an und bilden mit insgesamt rund 59,5 Mrd. € den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt (rd. 35,4% des Gesamthaushalts).
  • Für die Hightech Agenda Bayern sind insgesamt rund 1,0 Mrd. € eingeplant.
  • Für Innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt rund 17,9 Mrd. € eingeplant.
  • Der kommunale Finanzausgleich 2026 steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 846 Mio. € auf nunmehr rund 12,83 Mrd. €. Zur dauerhaften strukturellen Verbesserung der Kommunalfinanzen wird der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund im Doppelhaushalt 2026/2027 in zwei Schritten von 13 % über 13,3 % auf am Ende 13,5 % angehoben. Zudem stellt der Freistaat den bayerischen Kommunen im Jahr 2026 rund 3,9 Mrd. € aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen bereit und weitere 1,1 Mrd. € im Jahr 2027.
  • Für die Fortsetzung der Tilgung der Schulden im Sonderfonds Corona-Pandemie in den Jahren 2026 und 2027 werden insgesamt 100 Mio. € vorgesehen.
  • Zur Bewältigung der aktuellen demographischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Kernbereichen staatlichen Handelns bedarf es einer maßvollen und zielgerichteten Schaffung folgender Stellen ab 2027: 1.500 neue Stellen für Lehrkräfte, 400 neue Stellen für multiprofessionelle Unterstützungskräfte an Schulen, 248,5 neue Stellen für die Landratsämter, 200 neue Stellen im Bereich der Polizei, 200 neue Stellen im Bereich der Wissenschaft,150 neue Stellen im Bereich der Justiz sowie 20 neue Stellen für das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Eckdaten Doppelhaushalt 2026/2027 des Freistaates Bayern:

Begrenzte Neuauflage der EH55-Neubauförderung: Start 15.12.2025 – einmalig 800 Mio. Euro zum Abbau des Bauüberhangs

Die Bundesregierung setzt mit dieser Maßnahme eine Verabredung des Koalitionsvertrages um. Dort steht: “Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.”

Ziel der amtierenden Bundesregierung ist es, angesichts der infolge hoher Gestehungs-/Finanzierungskosten eingebrochenen Neubautätigkeit bereits genehmigte, aber zurückgestellte Bauprojekte in die Realisierung zu bringen. In diesem Umfeld will die Bundesregierung mit der begrenzten Neuauflage der EH55-Neubauförderung einen Impuls setzten. Dafür sollen ab 15.12.2025 einmalig 800 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel müssen durch den Haushaltsausschuss und vom Bundestag noch gebilligt werden.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW (keine Zuschüsse). Förderfähig ist der Neubau im EH55-Standrad. Gefördert wird, solange die Mittel reichen. Voraussetzung ist eine Wärmeerzeugung zu 100% mit erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Biogas, Fernwärme). Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Zur Antragstellung muss die Baugenehmigung vorliegen.

Die KfW und das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) bereiten derzeit die Wieder­aufnahme der Förderung des „Effizienz­haus 55″-Standards für Neu­bauten vor. Die Förderung soll planmäßig Mitte Dezember starten.

Zur KfW:

Statement GdW: Neustart für den Neubau: 800 Millionen Euro für EH55-Förderung sind eine echte Chance für den Wohnungsbau

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt ausdrücklich die Pläne der Bundesregierung, 800 Millionen Euro für die Förderung von Effizienzhäusern EH55 bereitzustellen. Mit der Wiederaufnahme der EH55-Förderung ab Dezember setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für den Wohnungsbau und erfüllt damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags.

„Das ist ein herausragendes Signal für alle, die dringend Wohnungen schaffen wollen. Die Bundesregierung greift damit eine zentrale Forderung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf. Das Programm war schon früher sehr beliebt – und es ist genau der richtige Weg, um dringend benötigte Wohnungen zügig zu realisieren und die Fördermittel sinnvoll und wirksam auf die Straße zu bringen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

„Die Förderung bietet eine echte Chance, zehntausende Wohnungen kurzfristig zu realisieren“, sagt Gedaschko. Allein bei den GdW-Mitgliedsunternehmen könnten durch das Programm 17.000 bis 20.000 Wohnungen kurzfristig realisiert werden. Bundesweit wären es bei einem Zinssatz von einem Prozent sogar bis zu 90.000 Wohnungen. „Das ist ein enormer Hebel bei überschaubaren Kosten“, sagt Gedaschko.

Zugleich ist die Wiederaufnahme der EH55-Förderung ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz: Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung 100 Prozent erneuerbarer Energien – durch Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme. Das Programm ist als reines Kreditförderprogramm ohne Zuschüsse konzipiert. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

„Mit der EH55-Förderung können wir Projekte, die schon lange geplant sind, endlich Realität werden lassen – und Wohnraum schneller den Menschen zur Verfügung stellen, die ihn dringend brauchen“, sagt Gedaschko.

Entlastungskabinett – Bundeswirtschaftsministerium mit Beitrag zum Maßnahmenpaket Bürokratierückbau

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 05.11.2025 fünf Maßnahmen zum Bürokratierückbau in das sogenannte Entlastungskabinett der Bundesregierung eingebracht. Die spürbare Entlastung der Unternehmen hat für Bundeswirtschaftsministerin Reiche hohe Priorität. Sie setzt sich für einen deutlichen Abbau der Belastung ein, die Bürokratie und Berichtspflichten für die deutsche Wirtschaft bedeuten.

Im sogenannten Entlastungskabinett wurden verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratierückbau mit einem Entlastungsvolumen in Höhe von 157 Millionen Euro beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten eingebracht. Der Entwurf enthält konkrete Maßnahmen zum Bürokratierückbau, mit denen Wirtschaft und Verwaltung um circa 57,7 Millionen Euro entlastet werden.

Aufgehoben wird die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern, zur Anbringung von Etiketten durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger („Nationales Heizungslabel“) sowie die Pflicht der Betreiber von Übertragungsnetzen, jährlich einen Bericht zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und den Umweltauswirkungen der Vorhaben vorzulegen. Zusätzlichen werden die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert. Die Pflicht, dass das Bundeswirtschaftsministerium und die Deutsche Industrie- und Handelskammer zur Mitte der Legislaturperiode gegenüber dem Deutschen Bundestag über die wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern und des Netzwerkes der deutschen Auslandshandelskammern berichten, wird künftig auf die Deutsche Industrie- und Handelskammer beschränkt.

Zusätzlich zu den einzelnen Gesetzentwürfen verpflichten sich die verschiedenen Ministerien in einem Eckpunktepapier zu weiteren Maßnahmen des Bürokratierückbaus, die bis spätestens Mitte 2026 kabinettreif sein sollen. Von den insgesamt 51 geplanten weiteren Entlastungsmaßnahmen trägt allein das Bundeswirtschaftsministerium zehn Projekten bei. Dazu zählt unter anderem die Rückführung der Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1 Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Auch auf EU-Ebene setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium nachdrücklich für substanziellen Bürokratierückbau ein. Die Entlastungsziele der EU-Kommission für den europäischen Bürokratierückbau für Unternehmen und Verwaltung von mindestens 25 % bzw. 35 % für KMU bis 2029 werden ausdrücklich unterstützt. Das Bundeswirtschaftsministerium fordert dabei eine neue „Kultur der legislativen Zurückhaltung“ auf EU-Ebene, das heißt die EU sollte in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nur in dringend erforderlichen Fällen regulieren.

Neustart für EH55-Förderung: 800 Millionen Euro für den Wohnungsbau

Die Bundesregierung will Bewegung in den stockenden Wohnungsbau bringen – und greift dafür auf ein bekanntes Förderinstrument zurück. Ab Mitte Dezember sollen Bauherren wieder zinsgünstige KfW-Kredite für Neubauten im Standard „Effizienzhaus 55“ (EH55) beantragen können. Dafür sind laut dpa 800 Millionen Euro vorgesehen.

Die Förderung war 2022 eingestellt worden. Der Grund: EH55 galt als marktüblich, gefördert wurde seither nur noch der deutlich anspruchsvollere und teurere EH40-Standard. Die Folge: Viele Bauprojekte wurden zurückgestellt oder ganz gestrichen.

Nun will die Bundesregierung einen Teil dieser Projekte wieder aktivieren. „Wir investieren 800 Millionen Euro, um den Bauüberhang abzubauen“, sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Der Haushaltsausschuss und der Bundestag müssen der Mittelverwendung noch zustimmen.

Nach Angaben des Ministeriums sind bundesweit rund 760.000 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht gebaut. Gerade hier setzt die reaktivierte Förderung an: Voraussetzung ist, dass bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Zudem müssen die Gebäude mit erneuerbarer Wärme versorgt werden – Öl- und Gasheizungen schließen die Förderung aus.

Die Mittel werden über die KfW vergeben, solange der Fördertopf reicht.

Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Der Deutsche Bundestag hat am 09. Oktober 2025 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Wir hatten Sie darüber bereits informiert. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf am 24. Oktober 2025 zugestimmt.

Am 29.10.2025 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Wohnungsbau-Turbo“) verkündet. Demnach tritt das Gesetz am 30.10.2025 in Kraft.

Die Veröffentlichung im Bundesbaublatt finden Sie hier.

Erste Typengenehmigung für Wohngebäude

B&O Bau GmbH aus Bad Aibling mit erstem Wohngebäude-Typ

Das Bayerische Bauministerium hat im Oktober 2025 die erste Typengenehmigung für ein Wohngebäude erteilt. Bauminister Bernreiter: „Wir wollen beim Wohnungsbau auf die Tube drücken: Die Typengenehmigung ermöglicht wesentlich schnellere Verfahren für Gebäude, die mehrfach baugleich oder ähnlich gebaut werden sollen. Serielles Planen und Bauen wird so noch attraktiver. Insbesondere bei einem hohen Vorfertigungsgrad wie im Holzbau, kann das System seine Stärken ausspielen und einen echten Mehrwert bringen.“

Die Typengenehmigung ist in der Bayerischen Bauordnung verankert. Sollen bauliche Anlagen mehrfach in derselben Ausführung oder in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System aus Bauteilen, errichtet werden, kann in einer Typengenehmigung festgestellt werden, dass Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich des Brandschutzes, eingehalten sind.

Vorteil einer Typengenehmigung ist, dass diese Anforderungen nicht bei jeder Realisierung dieser baulichen Anlage erneut überprüft werden. Beim konkreten Baugenehmigungsverfahren müssen stattdessen nur noch die ortsabhängigen Aspekte, wie beispielsweise die Abstände zu den Grundstücksgrenzen oder die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr, beleuchtet werden. Typengenehmigungen tragen somit dazu bei, schneller und einfacher zu bauen.

Typengenehmigungen erteilt das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf Antrag. Die erste Typengenehmigung hat nun B&O Bau aus Bad Aibling erhalten. Antragsgegenstand ist ein Haus, dessen Außenwände mit seriell vorproduzierten Holzmassivwandelementen realisiert werden. Das Haus kann mit oder ohne Keller, mit oder ohne Balkone und zwischen vier und acht Obergeschossen aufweisen.

Höchstes Mietwohnhaus mit tragenden Massiv­holzwänden in Fürth

In Fürth wurde von B&O Bau bereits ein Pilotprojekt nach Vorbild der Typengenehmigung umgesetzt. Mit 24 bezahlbaren Wohnungen bietet das achtgeschossige Haus der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth (WBG) barrierefreien und damit auch altersgerechten Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Innerhalb von 13 Monaten gelang es, durch eine sinnvolle Nachverdichtung im Bestand neuen Wohnraum zu schaffen. Die Holzwandelemente und Fertigbäder wurden durch B&O Bau passgenau vorgefertigt und direkt vor Ort montiert. Der Freistaat Bayern unterstützte das Projekt im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung mit rund 4,6 Millionen Euro.

Weniger Auflagen beim geförderten Wohnungsbau: Bayern macht weiter Tempo bei Entbürokratisierung

Bayern geht bei Deregulierung und Entbürokratisierung weiter kraftvoll voran. Über 700 Einzelmaßnahmen sind seit 2018 bereits umgesetzt, aber es sind weitere Schritte notwendig, um die Wachstumsbremse Bürokratie endlich zu lösen. Auch die Kommunen in Bayern sind mit stetig wachsenden Vorgaben und Anforderungen konfrontiert. Die Staatsregierung hat daher eine Kommission zur Überprüfung kommunaler Standards unter der Leitung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann eingesetzt. Aufgabe der Kommission war es, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge zur Entlastung der Kommunen zu sammeln, zu bewerten und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten

Am 21.10.2025 hat die Kommission ihre Abschlussberichte aus den Bereichen Bauen, Förderrecht, Soziales und Kommunalstruktur im Ministerrat präsentiert. Aus den insgesamt 100 konkreten Maßnahmenvorschlägen der Kommission stellt der Ministerrat insbesondere folgende Ergebnisse heraus:

Die in der Arbeitsgruppe Bau unter Federführung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vereinbarten Maßnahmen für die Vereinfachung beim kommunalen Bauen:

Dem Entfall sämtlicher technischer Vorgaben im Bereich der Wohnraumförderbestimmungen kommt eine Schlüsselrolle zu. Leitgedanke ist: Die kommunalen Vorhabenträger können und sollen selbst entscheiden, wie sie ihre eigenen Wohnbauprojekte gestalten.

Weitere wichtige Impulse für ein einfacheres und kostengünstigeres Bauen gehen von der

  • vereinbarten maßvollen Absenkung der Anforderungen zum technischen Brandschutz,
  • im Immissionsschutzrecht sowie
  • von den vereinbarten Erleichterungen für den Umbau im Bauordnungsrecht aus.

Die Ressorts sind jetzt beauftragt, die in den Abschlussberichten genannten Maßnahmen des Verwaltungsvollzugs und die untergesetzlichen Regelungen schnellstmöglich umzusetzen bzw. die erforderlichen Änderungen auf landesgesetzlicher Ebene anzustoßen.

VdW Bayern begrüßt Entbürokratisierung

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen begrüßt die Entbürokratisierung beim geförderten Wohnungsbau. Die Wohnungsunternehmen bekommen so mehr Flexibilität für guten und nachhaltigen Wohnungsbau.

Bayerisches Bauministerium: Foyer-Dialog zum Gebäudetyp-e

Zukunftsstrategie Gebäudetyp-e: Einfach gut bauen

Mit dem Gebäudetyp-e geht Bayern voran und erprobt neue Bau- und Wohnformen. Im Bayerischen Bauministerium haben heute Expertinnen und Experten zum Thema diskutiert und eine begleitende Ausstellung eröffnet. Staatsminister Bernreiter führte ein: „Das „e“ steht für einfach oder experimentell: Ziel ist es, Standards zu reduzieren, Kosten zu senken und Bürokratie abzubauen, ohne dabei auf Sicherheit und Qualität zu verzichten. In bayernweit 19 Pilotprojekten setzen wir dazu derzeit unterschiedliche Ansätze in der Praxis um und untersuchen die Ergebnisse systematisch. Bauherren und Planer möchte ich dazu einladen sich die Pilotprojekte anzuschauen und passende Ansätze in ihre Projekte zu übernehmen. Das bringt einen echten Mehrwert!“

Bei Gebäudetyp-e werden auch Prozesse und Verfahren hinterfragt und der gesellschaftliche Diskurs angestoßen. Beim Foyer-Dialog im Bauministerium wurde heute ein Schlaglicht auf die Initiative geworfen und diskutiert, wie es bei den Zukunftsthemen Wohnen und Bauen weiter gehen kann. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Prof. Elisabeth Endres, Wissenschaftliche Begleitung der Pilotprojekte „Gebäudetyp-e“, Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Privates Bau- und Architektenrecht, Birgit Eckert-Gmell, Geschäftsführerin der IGEWO GmbH und damit Bauherrin eines Pilotprojekts in Augsburg Haunstetten und Ministerialdirektor Thomas Gloßner aus dem bayerischen Bauministerium haben sich über die ersten Erkenntnisse der Pilotphase, aktuelle Herausforderungen und zukünftige Chancen ausgetauscht.

Frau Prof. Endres sagte: „Gebäudetyp-e steht für die Rückkehr zur Vernunft: Bauen mit Maß, Mut und Verantwortung.“
„Die Bauwende entscheidet sich nicht allein in guten Initiativen, sondern auf der Baustelle. Mit den Pilotprojekten zeigt der Gebäudetyp-e, was planerische Kompetenz und politische Entschlossenheit bewirken können. Sie sind ein wichtiger Anfang, doch Relevanz entwickeln sie erst in der Breite. Deshalb brauchen wir jetzt die verbindliche zivilrechtliche Verankerung im BGB,“ forderte Professor Lydia Haack.

„Im Gegensatz zu anderen gehen wir nur mit Zahlen nach draußen, die von der Realität gedeckt sind – das Projekt in Augsburg Haunstetten ist beispielsweise mehr als 15 Prozent günstiger als ein konventioneller Wohnungsbau. Dazu kommen in diesem Fall Einsparungen in Millionenhöhe durch den Verzicht auf Tiefgaragen, weil ein niedriger Stellplatzschlüssel gilt. – Der Wohnkomfort leidet nicht – wenn man sich die Pilotprojekte anschaut, wird man feststellen, dass hier qualitätvoller Wohnraum entsteht! Der Ansatz ist Kosten einzusparen, wo es nicht wehtut aber konventionelle Gebäude übers Ziel hinausschießen. Beispielsweise bringt es keinem Mieter etwas, wenn er über einer überdimensionierten Tiefgarage wohnt – nur Kosten im Bau und Unterhalt – die am Ende auf die Mieten umgelegt werden,“ erläuterte Bauminister Bernreiter.

Im Zuge der Veranstaltung wurde auch die Begleitausstellung rund um den Gebäudetyp-e eröffnet: Die Ausstellung gliedert sich in drei Bereiche: Der erste Bereich führt in das Konzept des „Gebäudetyp-e“ ein. Es werden zentrale Begriffe erläutert und die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt – insbesondere die Unterschiede zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht. Die Einführung bietet Orientierung und schafft ein gemeinsames Verständnis für das, was der „Gebäudetyp-e“ leisten will. Im zweiten Bereich stehen die Pilotprojekte aus Bayern im Mittelpunkt. Hier wird gezeigt, wie der „Gebäudetyp-e“ in der Praxis erprobt wird – zum Beispiel durch reduzierte Haustechnik, vereinfachte Schallschutzmaßnahmen oder den Einsatz von Holzbaustoffen auch in höheren Gebäuden. Die Projekte veranschaulichen, wie neue Wege des Bauens konkret umgesetzt werden. Der dritte Ausstellungsbereich fasst erste Ergebnisse aus der Pilotphase zusammen. Dabei wird deutlich, in welchen Bereichen sich rechtliche, planerische und technische Spielräume eröffnen. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, wie Abweichungen von Standards bereits heute genutzt werden können – und welche Potenziale darin für die Zukunft des Bauens liegen.

Die Ausstellung „Gebäudetyp-e“ ist noch bis 11. November 2025 jeweils von Montag bis Freitag, von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Foyer des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München zu sehen.

Homepage zum Gebäudetyp-e mit Kurzübersicht zu den 19 Pilotprojekten:

Bayerische Bauordnung: Änderungen im Stellplatzrecht und Spielplatzrecht seit 1. Oktober 2025

Am 10. Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der BayBO. Wir haben informiert.

Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen durch das Erste Modernisierungsgesetz enthalten Verfahrensvereinfachungen, insbesondere durch die Ausweitung der Verfahrensfreiheit zahlreicher Bauvorhaben sowie das Anheben der Sonderbaugrenzen. Zudem werden bauliche Änderungen im Bestand erleichtert. Das Zweite Modernisierungsgesetz modifiziert zum 1. Januar 2025 abstandsflächenrechtliche Vorschriften und ändert den Verfahrensablauf dahingehend, dass Bauanträge künftig immer bei den unteren Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden. Die ggf. notwendige Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde. Zudem ist erstmals eine Vollständigkeitsprüfung des Bauantrags binnen drei Wochen vorgesehen.

Zum 1. Oktober 2025 sind die ebenfalls im Ersten Modernisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht sowie hinsichtlich des gemeindlichen Satzungsrechts in Kraft. Die neunmonatige Übergangsphase soll den Gemeinden ermöglichen, ihre Satzungen entsprechend anzupassen. Die beschlossenen Änderungen der BayBO können Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt unter “§ 13 – Weitere Änderungen der Bayerischen Bauordnung” einsehen. Die ebenfalls ab 1. Oktober 2025 geltende Neufassung der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung ist als Anhang zur Veröffentlichung abrufbar.

In der Oktoberausgabe unserer Publikation wohnen – ZdW Bayern erscheint ein ausführlicher Artikel “Aktuelle Änderungen in der Bayerischen Bauordnung und ihre Auswirkungen auf den Wohnungsbau”. Die Zeitschrift erscheint in KW 44.