Die EU-Kommission hat am 17.10.2023 einen delegierten Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen erlassen, darüber hatten wir bereits informiert. Der delegierte Rechtsakt beinhaltet, dass die bisherigen monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ (s. auch §§ 267 f. HGB) inflationsbereinigt und damit um ca. 25% angehoben werden. Von der Anhebung der Schwellenwerte profitieren Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften. Ebenso werden die Schwellenwerte für die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB) um 25 % angehoben.
Die abschließende Behandlung zur Umsetzung in nationales Recht wird am 22.03.2024 in der Plenumssitzung des Bundesrates erfolgen. Da es sich bei dem Gesetz um ein sogenanntes Einspruchsgesetz und nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt, ist die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich. Allenfalls kann der Bundesrat Einspruch einlegen, wovon derzeit nicht auszugehen ist.
Die neuen Schwellenwerte sind nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens dann für nach dem 31.12.2023 endende Geschäftsjahre zwingend und für nach dem 31.12.2022 endende Geschäftsjahre (rückwirkend) freiwillig anzuwenden. Wir empfehlen Ihnen, für das jeweilige Unternehmen genau zu analysieren, ob eine rückwirkende Anwendung der erhöhten Schwellenwerte für das Geschäftsjahr 2023 vorteilhaft ist und was dies im Einzelfall für den Jahres- bzw. Konzernabschluss und dessen Aufstellung, Prüfung und Offenlegung bedeutet.
Die Anpassungen erfolgen demnach wie folgt:
- Die Schwellenwerte für kleine Unternehmen werden von EUR 0,35 Mio. auf EUR 0,45 Mio. (Bilanzsumme) bzw. EUR 0,7 Mio. auf EUR 0,9 Mio. (Umsatzerlöse) angehoben.
- Die Schwellenwerte für mittelgroße Unternehmen werden von EUR 6 Mio. auf EUR 7,5 Mio. (Bilanzsumme) bzw. EUR 12 Mio. auf EUR 15 Mio. (Umsatzerlöse) angehoben.
- Die Schwellenwerte für große Unternehmen werden von EUR 20 Mio. auf EUR 25 Mio. (Bilanzsumme) bzw. EUR 40 Mio. auf EUR 50 Mio. (Umsatzerlöse) angehoben.
Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrem Wirtschaftsprüfer in unserem Haus in Verbindung.