Die neue Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) vom 14. Juni 2023, wurde am 19.06.2023 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 152) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Der GdW hatte eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum Entwurf der JAbschlWUV abgegeben.