Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) sieht höher Beiträge zur Pflegeversicherung vor. Der gesetzliche Beitragssatz soll zum 01. Juli nach der Kinderzahl differenzieren.

Der allgemeine Beitragssatz steigt ab 01.07.23 auf 3,4%. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag von 0,6% obendrauf. Ebenso wird nach der Kinderanzahl innerhalb einer Familie differenziert. Die Abschläge für Kinder gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. Die Bundesregierung plant darüber hinaus ein verbessertes Pflegegeld ab 2024.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Bavaria Tax GmbH.

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