Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 17.04.2024 eine Bekanntmachung zu Abgabefristen für Grundsteueränderungsanzeigen für die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 veröffentlicht.

Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern gibt bekannt, dass die Frist zur Abgabe von Grundsteueränderungsanzeigen auf die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 allgemein bis zum 31.12.2024 verlängert wird.

Hier finden Sie die Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Steuern zum Herunterladen:

Download