Im Juli 2023 hat der GdW an das Bundesfinanzministerium (BMF) geschrieben. Der GdW hatte nach Abstimmung im Fachausschuss Steuern verschiedene Fragestellungen im Hinblick auf die Auswirkungen des Wegfalls der betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit des Breitband-/TV-Anschlusses ab 01.07.2024 (Wegfall des “Nebenkostenprivilegs”) auf die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neugestaltung der Vertragsverhältnisse – an das BMF adressiert und seine Auffassung diesbezüglich vertreten. Nunmehr hat das BMF dazu Stellung genommen.

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Anlage 1
Anlage 2