Der VdW Bayern empfiehlt seinen Mitgliedsgenossenschaften wegen der im September vergangenen Jahres in § 43b GenG verankerten alternativen Verfahrensarten zur Mitgliederversammlung eine Überarbeitung der derzeitigen Fassung von Satzungen. Der Fachbereich Recht begleitet die Anpassung als kostengünstige Basisleistung im Umfang von 2 Beratungsstunden, wenn das hierfür vorgesehene Verfahren eingehalten wird. Sofern Genossenschaften diesen Satzungsservice in Anspruch nehmen möchten, sieht der Beratungsprozess vor, nicht die von der Homepage des GdW herunter zu ladende Mustersatzung, sondern eine an bayerische Erfordernisse und Zweckmäßigkeiten angepasste „Bayerische Mustervariante“ zu verwenden.

Sie erhalten diese auf Anforderung vom Geschäftsbereich Rechtsberatung telefonisch unter der 089 / 290020316 bzw. -402 oder per E-Mail unter karl.schmitt-walter@vdwbayern.de bzw. rudolf.seltenreich@vdwbayern.de.