Ergänzendes Rundschreiben Muster-Vorlagen für Beschlüsse zum Verzicht auf Schriftform

Der GdW-FA Recht hat Vorlagen für Beschlüsse erarbeitet, die es ermöglichen sollen, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31.12.2029) auf das jeweilige bisherige zwingende Schriftformerfordernis, z. B. beim Beitritt und bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, verzichtet werden kann, auch wenn die derzeit geltende Satzung die Schriftform vorsieht (vgl. GdW-RS vom 19.05.2025).

Die Vorlagen für Beschlüsse werden um einen Beschluss bezüglich der Form der Vollmacht zur Abgabe der sog. Beteiligungserklärung ergänzt. Dieser legt für diese Vollmacht die Schriftform fest. Wenngleich der praktische Anwendungsbereich für diese Vorlage begrenzt sein dürfte, wollen wir der Vollständigkeit halber eine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen.

Zum ausführlichen Rundschreiben:

Anlage: Musterbeispiel für eine Beschlussfassung:

Trailer für Ihre Generalversammlungen, Infoveranstaltungen, Aufsichtsratssitzungen kostenfrei verfügbar

„Bezahlbar Wohnen. Nachhaltig. Sozial. Zukunftssicher“ unter diesem Motto stand der Tag der Wohnungswirtschaft Bayern 2025 am 14. Mai im Jahnstadion Regensburg.

Dieser Claim sowie eine Leistungsschau der Wohnungswirtschaft Bayern, die in 550.000 Wohnungen Heimatgeber für hunderttausende Menschen überall im Freistaat ist, wurde eindrucks- und stimmungsvoll im Trailer des Verbandstages vermittelt.

Planen auch Sie in den kommenden Monaten eine Generalversammlung, eine öffentliche Veranstaltung oder ein anderes Events, in dem Sie sich als Teil der Bayerischen Wohnungswirtschaft und als aktiver, sozialorientierte Anbieter bezahlbaren Wohnraums präsentieren wollen?

Gerne stellen wir Ihnen für diese Termine kostenfrei einen Trailer mit Botschaften entweder gemünzt spezifisch für Bayerns Wohnungsgenossenschaften oder auf die bayerische Wohnungswirtschaft allgemein (für Kommunale Wohnungsunternehmen oder andere Rechtsformen) zur Verfügung. Die Botschaften und motivierende Soundbegleitung eigenen sich gut als Intro oder Outro Ihrer Veranstaltung.

Sie haben Interesse? Melden Sie sich gerne ab dem 9. Juni unter vdwbayern@vdwbayern.de oder unter 089 2900 20 315.

Muster-Vorlagen für Beschlüsse zum Verzicht auf die Schriftform

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde das Erfordernis einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgehoben. Ferner wurden weitere zwingende Schriftformerfordernisse aufgehoben. Diese Änderungen sind seit 1. Januar 2025 in Kraft (siehe im Einzelnen dazu bereits GdW-RS vom 14. Oktober 2024).

Der GdW-FA Recht hat Vorlagen für Beschlüsse erarbeitet, die es ermöglichen sollen, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31. Dezember 2029) auf das jeweilige zwingende Schriftformerfordernis, z.B. beim Beitritt und bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, verzichtet werden kann, auch wenn die derzeit geltende Satzung die Schriftform vorsieht.

Für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen wurden zwei Vorlagen erarbeitet; je nachdem, was gewünscht ist. Die eine Vorlage soll dazu dienen, dass, sofern gewünscht, auch weiterhin die Schriftform zwingend erforderlich ist. Die andere Vorlage soll, sofern gewünscht, die Möglichkeit einräumen, zu beschließen, welche vom Gesetz eröffneten Möglichkeiten der Textform genutzt werden sollen.

Des Weiteren wurde bezüglich der Übertragung des Geschäftsguthabens ein Beschluss erarbeitet. Dieser soll klarstellen, dass an der bisherigen Satzungsregelung festgehalten werden soll und für die Übertragung des Geschäftsguthabens ungeachtet der neuen gesetzlichen Regelung in § 76 Abs. 1 Satz 1 GenG eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Veräußerer und Erwerber erforderlich ist.

Die Vorlagen sind als Anlagen zu diesem Rundschreiben ebenso wie entsprechende Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen beigefügt. Eine entsprechende Übersicht zeigt, welche Vorlagen jeweils genutzt werden müssen.

Artikel zum Internationalen Jahr der Genossenschaften für die Unternehmenskommunikation

Das Jahr 2025 wurde offiziell zum “Jahr der Genossenschaften” ausgerufen – ein Anlass, um auf die enorme Bedeutung und die lange Geschichte der Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland zu blicken. Unser Bundesverband GdW hat zum Internationalen Jahr der Genossenschaften einen Artikel mit Fokus auf Geschichte, Bedeutung und aktuelle Herausforderungen der Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland verfasst.

Diesen Text haben wir um einige Fakten zu den bayerischen Wohnungsgenossenschaften und ein Zitat von Verbandsdirektor Hans Maier ergänzt. Sie können den Text gerne für Ihre Unternehmenskommunikation nutzen, z.B für die Internetseite oder Mieter- bzw. Mitglieder-Magazine.

Internationales Jahr der Genossenschaften 2025

Zahlen und Fakten der bayerischen eGs

Unter dem Leitspruch „Genossenschaften bauen eine bessere Welt“ haben die Vereinten Nationen das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025 ausgerufen. Das Jahr soll genutzt werden, um ein Bewusstsein für Genossenschaften und ihren Beitrag für die nachhaltige soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung zu schärfen. Bereits 2012 fand das erste Internationale Jahr der Genossenschaften unter dem Motto „Ein Gewinn für alle! – Die Genossenschaften“ statt. Seit 2016 gehört die Genossenschaftsidee zum UNESCO-Kulturerbe. Laut den Vereinten Nationen steht die Rechtsform der Genossenschaften für eine Vereinbarkeit von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung.

Diese beiden Dimensionen haben auch die bayerischen Wohnungsgenossenschaften fest im Blick. Von den Gründungswellen nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg bis zu den heutigen Initiativen haben die über 350 Wohnungsgenossenschaften im Freistaat stets neue Wege gefunden, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Dieses Engagement wurzelt tief in der Geschichte: Bayern ist das Zuhause der ältesten bestehenden Wohnungsgenossenschaft Deutschlands, der Baugenossenschaft München von 1871 eG. Doch auch die Gegenwart zeigt, dass die genossenschaftliche Idee weiterhin überzeugt: Seit 2014 wurden 40 neugegründete Genossenschaften in den VdW Bayern aufgenommen – so viele wie in keinem anderen Bundesland.

Die jüngste unter ihnen ist die im Februar 2024 gegründete Karschter Baugenossenschaft Karlstadt eG. Die Erfolgsgeschichte „Bayerische Wohn-eG“ lässt sich nicht nur anhand vieler 75- und 100-jähriger Jubiläen oder zahlreicher Neugründungen in den letzten Jahren nachvollziehen – die Genossenschaften sind auch vielerorts in Bayern wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt. So finden sich beispielsweise 22% aller Mietwohnungen in der Stadt Hof im Bestand der Baugenossenschaft Hof eG – am anderen Ende von Bayern, im Allgäu, betreut die BSG-Allgäu eG rund 7.000 Wohnungen.

Gutes, sicheres und sozial verantwortbares Wohnen

Mit einer Durchschnittsmiete von 6,21 Euro pro Quadratmeter (Stand Dezember 2023) stellen die 352 bayerischen Wohnungsgenossenschaften überall in Bayern eine natürliche Mietpreisbremse dar. Gemeinsam verwalten sie über 200.000 Wohnungen – darunter mehr als 21.000 gefördert – mit insgesamt rund 8,9 Millionen Quadratmeter Wohnfläche.

Für ihre 300.000 Mitglieder investierten die Wohnungsgenossenschaften auch im Jahr 2024 über 650 Millionen Euro. Ein erheblicher Anteil dieser Investitionen, über 50%, floss in die Instandhaltung und Modernisierung des bestehenden Wohnungsbestands. Damit unterscheiden sie sich deutlich von anderen Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern, die den Schwerpunkt ihrer Investitionen stärker auf den Neubau legen.

Dieser Fokus auf den Bestand lässt sich aus der Geschichte der (Wohnungs-)Genossenschaftswesens in Bayern erklären: Mehr als die Hälfte der Wohn-eGs im Freistaat wurde vor 1930 gegründet, wodurch sie über eine Vielzahl an Wohnungsbestände älterer Baualtersklassen verfügen. Diese Ausgangslage macht die Klimawende zu einer besonderen Herausforderung – der Genossenschaften jedoch tatkräftig begegnen. Viele bayerische Wohnungsgenossenschaften sind beim klimaneutralen Umbau „ihrer“ Wohnquartiere ganz vorne mit dabei. Für die Zukunft hoffen die Genossenschaften auf eine praxisorientierte Klimapolitik, die auf CO2-Reduktion statt Energieeinsparung setzt. Im Gegenzug können sich Wohnungsgenossenschaften stärker auf den Neubau konzentrieren und dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Das Genossenschaften dringend auf neue Impulse angewiesen sind, zeigen die Fertigstellungszahlen der vergangenen Jahre. Stellten Bayerns Wohnungsgenossenschaften in den Jahren zwischen 2019 – 2022 Jahr für Jahr mehr als tausend neue Wohnungen fertig, so fielen die Fertigstellungsquoten seit 2023 rapide ab – 2024 entstanden noch rund 500 neue Genossenschaftswohnungen in Bayern. Hohe Finanzierungszinsen sowie viel zu hohe Baukosten machen derzeit viele genossenschaftliche Neubauprojekte zunichte.

Ein Wiederaufleben des genossenschaftlichen Wohnungsbaus ist angesichts der stark angespannten Wohnungsmärkte in Bayern dringend nötig. Jede Genossenschaftswohnung ist ein Ort, an dem die Mitglieder gut, sicher und zu bezahlbaren Preisen wohnen können. Das belegt auch die sehr niedrige Fluktuationsquote in Wohn-eGs: Durchschnittlich 20 Jahre leben die Mitglieder einer Genossenschaft in ihrer Wohnung – deutlich länger als Mieter auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt.

Diese besonderen Verdienste der Genossenschaften als Anbieter auf dem Wohnungsmarkt feiert das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025.

Einweihungsfeier des genossenschaftlichen Wohnprojekts wagnisWEST in Freiham

Einweihungsfeier des genossenschaftlichen Wohnprojekts wagnisWEST in München-Freiham

“Der Mensch steht im Mittelpunkt” – Genossenschaftliches Wohnen in der Schweiz

Interview mit Direktor Urs Hauser vom Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger

Herr Hauser, die genossenschaftlichen Bauprojekte in der Schweiz genießen national und international ein hohes Ansehen. Was macht sie so besonders?

Die Frage freut mich. Der gute Ruf der Schweizer Genossenschaften liegt an ihrem menschenzentrierten Ansatz. Sie richten sich stark an den Bedürfnissen der Zielgruppen aus – sei es klassische Familien, Patchwork-Konstellationen, Senioren oder Singles. Wir schaffen Wohnraum, der nicht standardisiert ist, sondern unterschiedliche Lebensstile und Wohnformen zulässt und auch Gemeinschaftsflächen wie Cafeterien, Musikräume oder Spielplätze umfasst. Der Mensch steht im Mittelpunkt, wie es auch die „Charta“ der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz vorschreibt.

Zudem achten wir sehr auf hohe architektonische und städtebauliche Qualität. Viele Projekte entstehen in enger Zusammenarbeit mit renommierten Architekturbüros. Genossenschaftssiedlungen werden auch immer wieder mit Preisen ausgezeichnet. Genossenschaften gehören auch zu den Pionieren im nachhaltigen Planen und Bauen. Diese Qualität können wir bieten, weil unser Ziel nicht der kurzfristige Profit ist, sondern nachhaltige, gute Lösungen.

Und nicht zuletzt ist es natürlich auch eine Frage des Geldes, die das genossenschaftliche Wohnen attraktiv macht. Die
Genossenschaften bieten Wohnungen, die deutlich günstiger als der Markt sind – im Durchschnitt 20 Prozent unter den marktüblichen Preisen.

In Bayern haben sich wegen der angespannten Lage am Wohnungsmarkt seit 2015 zahlreiche neue Genossenschaften gegründet. Gibt es auch in der Schweiz eine Renaissance dieser Rechtsform?

Nicht im selben Ausmaß. In der Schweiz genießen Genossenschaften zwar ein hohes gesellschaftliches und politisches Ansehen, aber die Unterstützung durch die Politik bleibt begrenzt. Im Prinzip herrscht der politische Grundsatz, dass der Wohnungsbau durch den Markt geregelt wird. Fördermittel sind knapp, und hohe Bodenpreise erschweren besonders kleineren Genossenschaften die Schaffung neuen Wohnraums.

Historisch gesehen gab es in der Schweiz immer wieder Phasen, in denen Genossenschaften einen Aufschwung erlebten – etwa nach den beiden Weltkriegen. Sollte sich die Wohnungsknappheit weiter verschärfen, könnten wir eine ähnliche Entwicklung sehen. Es könnte durchaus sein, dass wieder eine Renaissance der Genossenschaften kommt, wenn der Druck noch stärker wird.

In vielen deutschen Städten ist es so gut wie unmöglich, eine Genossenschaftswohnung zu bekommen. Wie verhält es sich in der Schweiz?

In den Städten ist die Nachfrage nach Wohnraum deutlich höher als das Angebot. Es ist nicht einfach, eine Genossenschaftswohnung zu finden. Deshalb ist die Transparenz über die Vermietungsprozesse und wie man bei der Wohnungssuche am besten vorgeht, ein wichtiges Thema, dem wir uns
annehmen wollen. Die beste Chance auf eine Genossenschaftswohnung hat man bei Neubauprojekten. Eine weitere Möglichkeit sind genossenschaftliche Projekte in Kleinstädten oder auf dem Land. Die Genossenschaften haben in der Schweiz einen Marktanteil von ungefähr fünf Prozent. In Städten wie Zürich liegt er bei 25 Prozent.

Wie ist es aktuell um den genossenschaftlichen Wohnungsbau in der Schweiz bestellt?

Die Genossenschaften haben, wie schon gesagt, ein hohes Ansehen in Politik und Gesellschaft. Wenn es allerdings ums Geld geht, wird es oft schwierig. Auch die Genossenschaften sind vom aktuellen Sparkurs betroffen. Bei den aktuellen politischen Kräfteverhältnissen haben es Forderungen nach einer stärkeren Förderung von Wohnbaugenossenschaften schwer. Fragen wie das Vorkaufsrecht von Grundstücken werden in bürgerlichen politischen Kreisen skeptisch betrachtet. Man möchte eine Beschneidung des Marktes vermeiden.

Welchen Weg gehen die schweizer Genossenschaften beim Klimaschutz im Wohnungsbestand?

Nachhaltigkeit ist für uns ein zentrales Anliegen. Die „Energiestrategie 2050“ der Schweiz legt fest, dass die gesamte Energieversorgung bis Mitte des Jahrhunderts auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Wir setzen dabei auf Anreizsysteme und Fördermittel, etwa für Solaranlagen oder erneuerbare Heizsysteme. Viele Entscheidungen werden in der Schweiz jedoch auf Kantonsebene getroffen, was zu regionalen Unterschieden führt. Einige Kantone gehen sehr weit, etwa mit Verboten fossiler Heizsysteme, während andere zurückhaltender sind. Aber das Ziel ist klar: nachhaltige, klimafreundliche Wohngebäude.

Direktor Urs Hauser

Innenhof der schweizer Genossenschaft Kalkbreite
Innenhof der schweizer Genossenschaft Kalkbreite

Die Genossenschaft Kalkbreite wurde im Juni 2007 gegründet.  Die Bilder zeigen den im Sommer 2014 bezogenen Wohn- und Gewerbebau Kalkbreite mit 97 Wohneinheiten und einer Vielfalt an Gewerbebetrieben sowie einem kleinen Guesthouse und einer Raumvermietung (Flex-Meetingräume).
Bilder: Genossenschaft Kalkbreite, Volker Schopp

Deutsches Logo zum Internationalen Jahr der Genossenschaften zum Download verfügbar

In diesem Jahr findet das Internationale Jahr der Genossenschaften statt. Die Vereinten Nationen haben das Internationale Jahr der Genossenschaften Ende November 2024 offiziell verkündet und dafür auch ein eigenes Logo veröffentlicht, das Genossenschaften auf der ganzen Welt nutzen können.

Die offizielle deutsche Version des Logos zum Internationalen Jahr der Genossenschaften „IYC2025“ ist für Mitglieder und Mitgliedsunternehmen des GdW und seinen Regionalverbänden ab sofort unter folgendem Link zum Download verfügbar: Download-Link

Der Download und die spätere Nutzung des Logos erfolgen innerhalb der Rahmenbedingungen des nachfolgend aufgeführten Disclaimers (Haftungsausschlusses).

Disclaimer zum Logo „IYC2025“ :

Das United Nations Department of Economic and Social Affairs (UN DESA) hat das Logo „IYC2025“ offiziell zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025 der Vereinten Nationen entworfen. Als Rechteinhaberin des Logos hat das UN DESA Richtlinien zur Logo-Nutzung („Brand Identity Guidelines“) veröffentlicht. Diese Guidelines regeln neben den Nutzungsbedingungen auch die Vorgaben hinsichtlich der korrekten Nutzung, insbesondere der konkreten Gestaltungsvorgaben des Logos. Im Falle eines Verstoßes gegen die „Brand Identity Guidelines“ ist das UN DESA berechtigt, sämtliche ihr zustehenden Rechte gegen das Unternehmen oder die Person geltend zu machen, die für die richtlinienwidrige Nutzung verantwortlich ist.

Die „Brand Identity Guidelines“ finden Sie hier: Link

Der GdW hat sich bei der UN DESA für die Nutzung einer deutschen Version des Logos durch seine Mitglieder und Mitgliedsunternehmen registriert. Aufgrund dessen dürfen die Mitglieder und Mitgliedsunternehmen die deutsche Version zur Informationsnutzung sowie zum Fundraising nutzen. Eine zusätzliche separate Registrierung auf der offiziellen Webseite des UN DESA ist nicht erforderlich.

Der Download ist ausschließlich Mitgliedern und Mitgliedsunternehmen des GdW gestattet.

Der Bezug und die Verwendung des Logos erfordern eine korrekte Nutzung im Sinne der „Brand Identity Guidelines“ der UN DESA. Hierzu zählen insbesondere auch die ausnahmslos einzuhaltenden konkreten Gestaltungsvorgaben (z.B. Abstände, Farbcodes, Schrift etc.). Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Passagen der „Brand Identity Guidelines“ der UN DESA.

Der GdW übernimmt keine Haftung für nicht regelkonforme Nutzungen oder sonstige Verstöße gegen die „Brand Identity Guidelines“ und die daraus entstehenden Konsequenzen.

Wir freuen uns über eine Nutzung des Logos entsprechend der Regeln, um die Genossenschaftsidee in diesem besonderen Jahr in die Öffentlichkeit zu tragen.

Vorlage für Beschlüsse zur Einführung des digitalen Beitritts bei Genossenschaften

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde das Erfordernis einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgegeben. Diese Änderung ist seit 1. Januar 2025 in Kraft.

Um den Genossenschaften eine Handlungshilfe für Beschlüsse nach § 177 Abs. 1 GenG-neu zu geben, wurde seitens des GdW-FA Recht eine Muster-Beschlussvorlage entwickelt, die es ermöglichen soll, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31. Dezember 2029) eine Beitrittserklärung nach § 15 GenG oder die Erklärung nach §15b GenG zur Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen auch dann in Textform zulässig ist, wenn die Satzung die Schriftform vorsieht.

Download RS
Download Vorlage

Rundschreiben Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform – Stellungnahme des Bundesrates

Am 20.12.2024 hat der Bundesrat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform Stellung genommen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen (Anlage) sind aus unserer Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten.

Leider jedoch ist der Bundesrat der Ausschussempfehlung, die im Entwurf vorgesehene Regelung zur Leitungsautonomie zu streichen, nicht gefolgt. Zu den Schwellenwerten erfolgten keine Stellungnahmen.

Wir gehen aktuell weiterhin nicht davon aus, dass das Gesetz noch im Bundestag beraten oder verabschiedet wird. Ungeachtet dessen fassen wir die Stellungnahme mit einer entsprechenden kurzen Bewertung zusammen und geben Ihnen dies zur Kenntnis.

Download GdW-RS
Stellungnahme Bundesrat

InWis-Studie: “Wohnungsgenossenschaften der Zukunft” eG 2025+

Das InWIS Institut führt gemeinsam mit dem Institut eG21 für genossenschaftliche Zukunftsfragen an der EBZ Business School, derzeit ieine Studie zur Zukunft der Wohnungsgenossenschaften durch. Auftraggeber ist der Verein „Wohnen in Genossenschaften e. V.“. Die Studie wird vom GdW wie auch vielen Regionalverbänden unterstützt.

Mit der Studie soll herausgefunden werden, wie Wohnungsgenossenschaften auf die Herausforderungen der kommenden Jahre blicken. Dabei interessiert auch, welche Erwartungen und Wünsche die Mitglieder haben aber auch wie und in welchem Umfang sie sich in ihrer Genossenschaft einbringen:

  • Welchen Wert haben genossenschaftliche Prinzipien für die Mitglieder konkret?
  • Wie können Mitglieder für ein stärkeres Engagement in Gremien der Genossenschaft aber auch in der ehrenamtlichen Arbeit allgemein gewonnen werden?
  • Wie lassen sich notwendige (aber teure) Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels im genossenschaftlichen Modell umsetzen?
  • Wie können notwendige Investitionen erklärt und die Folgen für die Mitglieder kommuniziert werden?
  • Was erwarten Mitglieder von ihrer Genossenschaft?
  • Welchen Stellenwert haben ökologische, soziale und ökonomische Faktoren?

Das InWis Institut plant einen kombinierten methodischen Ansatz. Einerseits sprechen sie mit vielen Expertinnen und Experten sowie mit Personen in genossenschaftlichen Gremien und Funktionen. Andererseits führt das Institut eine umfangreiche Befragung der Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften in Deutschland durch.

Sie und Ihre Genossenschaft können daran mitwirken – und davon auch direkt profitieren:

  • Sie erfahren, wie die Mitglieder Ihrer Genossenschaft zu den o. g. Fragen stehen – auch im Vergleich zu denen anderer Genossenschaften,
  • Sie erkennen unmittelbar Potenziale zur Weiterentwicklung Ihrer Genossenschaft aber auch, wo Ihre „eG“ bereits gut aufgestellt ist,
  • Aufgrund der Grundfinanzierung durch den Verein „Wohnen in Genossenschaften“ ist die Teilnahme kostengünstig in einem festen Preismodell möglich.

Hinzu kommt, dass die Teilnahme an der Studie für Sie die Möglichkeit eröffnet, ohne besonderen Aufwand auch weitere, speziell auf Ihre Genossenschaft bezogene Fragen bearbeiten zu lassen. Alle Informationen zur geplanten Studie finden Sie hier: https://www.inwis.de/eg2025plus

Klingt interessant? Dann schauen Sie unverbindlich vorbei – aufgrund des schon großen Interesses gibt es einen Informationstermin (online) am: 11.12.2024, 14:00 Uhr

Bitte melden Sie sich über folgenden Link an (finden Sie auch auf der o. g. Website): Link
Falls der Termin nicht passt oder Sie vorher Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Björn Eisele (bjoern.eisele@inwis.de; 0234/89034-10) oder Christian Stamer (christian.stamer@inwis.de, 0234/89034-11).

Download Infoschreiben
Download Präsentation

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Am 6. November hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Wir hatten darüber in der vdw aktuell 41/2024 informiert. Der Entwurf greift im Verhältnis zum Referentenentwurf viele Vorschläge und Anregungen der Wohnungswirtschaft auf.

Allerdings ist weiterhin ein Vorschlag enthalten, der die Leitungsautonomie des Vorstandes in Frage stellt. Der Vorschlag wurde nun auf Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitglieder beschränkt. Bei diesen Genossenschaften soll, nach dem Entwurf, die Satzung regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist.

Der GdW hat, wie bekannt, sehr frühzeitig und massiv auf den ursprünglichen Vorschlag, der für alle Genossenschaften gelten sollte, reagiert. Neben der entsprechenden Stellungnahme zum Referentenentwurf gab es einen gemeinsamen Brief des Freien Ausschusses der Genossenschaftsverbände an den (ehemaligen) Bundesjustizminister Dr. Buschmann. Ferner hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaften geschlossen einen Brandbrief an Herrn Dr. Buschmann gesendet.

Darüber hinaus wurden Gespräche mit Abgeordneten der SPD und der FDP geführt. Insbesondere von letzteren haben bzw. hatten wir die Zusage, dass sie unsere Forderung nach einer gänzlichen Abkehr von diesem Vorschlag im parlamentarischen Verfahren unterstützen werden/unterstützt hätten. Zu diesem Verfahren wird es nun sehr wahrscheinlich nicht mehr kommen. Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Vorschlag aktuell noch weiter verfolgt wird. Ungeachtet dessen übersenden wir den Regierungsentwurf zur Kenntnis und haben einige Änderungen im Verhältnis zum RefE bereits gelb markiert (siehe Anlage).

Sehr wahrscheinlich wird der Entwurf in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen. Ein Hauptaugenmerk wird dann darauf liegen, dass der Vorschlag zur Leitungsautonomie fallen gelassen wird.

Download Gesetzentwurf