Leitfaden: Verschmelzungen bei Wohnungsgenossenschaften

Die Rahmenbedingungen für Wohnungsgenossenschaften haben sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung und Entwicklung des eigenen Bestandes steigen stetig: Klimaschutz, energetische Sanierung, Digitalisierung, Liquiditätssicherung, Fachkräftemangel und wachsende Verwaltungsaufgaben beanspruchen zunehmend die Kräfte der Verantwortlichen. Hinzu kommen steigende Bau- und Finanzierungskosten, sowie ein immer enger werdender rechtlicher Rahmen. All das führt dazu, dass kleinere und mittlere Genossenschaften oft an ihre organisatorischen und finanziellen Grenzen stoßen.

Gleichzeitig ist der gesellschaftliche Auftrag der Wohnungsgenossenschaften aktueller denn je. Bezahlbarer Wohnraum, eine starke Gemeinschaft und nachhaltiges Wirtschaften sind zentrale Pfeiler einer sozial orientierten Wohnungswirtschaft. Um diesen Auftrag auch künftig erfüllen zu können, braucht es manchmal neue Wege und mutige Entscheidungen. Ein solcher Weg kann die Verschmelzung mit einer anderen Wohnungsgenossenschaft sein.

Der Leitfaden “Verschmelzungen bei Wohnungsgenossenschaften” des VdW Bayern unterstützt Sie dabei, den Weg einer Verschmelzung mit Klarheit und Zuversicht zu gehen. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte – von der ersten Idee bis zur Umsetzung – und zeigt anhand von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt. Ziel ist es, Verantwortlichen Mut zu machen, Veränderungen aktiv zu gestalten und die eigene Genossenschaft zukunftssicher aufzustellen – im Sinne der Mitglieder und der genossenschaftlichen Idee, Hilfe zur Selbsthilfe.

Sie haben Fragen zur Verschmelzung? Frau Dr. Julia Betz berät Sie gerne.

Dr. Julia Betz
RAin Prüfungsnahe Beratung

+49 89 290020-422
julia.betz@vdwbayern.de

Neues Kompendium für Aufsichtsräte: Komplexität erkennen – Orientierung gewinnen

Die Anforderungen an Aufsichtsräte und Vorstände in Wohnungsgenossenschaften steigen stetig. Neben die klassischen Aufgaben wie Neubau, Instandhaltung und Verwaltung treten zunehmend Themen wie Klimastrategie, Digitalisierung, Datenschutz und Compliance. Wer Verantwortung in Gremien trägt, muss Fachbegriffe verstehen und eine gemeinsame Sprache finden, um die richtigen Bewertungen vornehmen zu können.

Mit dem neuen Kompendium für Aufsichtsräte in Wohnungsgenossenschaften bietet der VdW Bayern ein kompaktes Nachschlagewerk zu zentralen Begriffen und Zusammenhängen aus der Wohnungswirtschaft – von A wie „Aufsichtsrat“ bis W wie „Wesentlichkeit“. Es unterstützt bei der Gremienarbeit, schafft ein gemeinsames Vokabular und hilft, die richtigen Fragen zu stellen. Im Vordergrund steht der praktische Nutzen: schnelle Orientierung, verständliche Erläuterungen und ein solides Fundament für Entscheidungen.

Gleichzeitig ist klar: Jede Genossenschaft hat ihre eigenen Rahmenbedingungen. Deshalb endet das Kompendium nicht bei Definitionen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der VdW Bayern Unternehmensgruppe stehen Ihnen beratend zur Seite – von Prüfung und Recht über Digitalisierung bis hin zu Steuer- und Versicherungsthemen. Informationen zu den Leistungen der Gruppe finden Sie am Ende des Dokumentes zusammengestellt.

Das Kompendium steht Ihnen ab sofort zum Download zur Verfügung:

KfW: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) – Anhebung Förderhöchstbetrag und Tilgungszuschuss zum 03.02.2026

Die KfW informiert über eine Produktverbesserung im Programm 134 zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens zum 03.02.2026:

• Der Förderhöchstbetrag wird von bisher 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht.

• Der Tilgungszuschuss wird von 7,5 Prozent auf 15 Prozent angehoben und beträgt damit maximal 22.500 Euro.

Darüber wurden neben redaktionellen Anpassungen auch einzelne Themen im Merkblatt präzisiert. Inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus nicht.

Das neue Merkblatt gilt ab dem 03.02.2026 und steht Ihnen ab sofort im KfW-Partnerportal zur Verfügung.

Ergänzendes Rundschreiben Muster-Vorlagen für Beschlüsse zum Verzicht auf Schriftform

Der GdW-FA Recht hat Vorlagen für Beschlüsse erarbeitet, die es ermöglichen sollen, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31.12.2029) auf das jeweilige bisherige zwingende Schriftformerfordernis, z. B. beim Beitritt und bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, verzichtet werden kann, auch wenn die derzeit geltende Satzung die Schriftform vorsieht (vgl. GdW-RS vom 19.05.2025).

Die Vorlagen für Beschlüsse werden um einen Beschluss bezüglich der Form der Vollmacht zur Abgabe der sog. Beteiligungserklärung ergänzt. Dieser legt für diese Vollmacht die Schriftform fest. Wenngleich der praktische Anwendungsbereich für diese Vorlage begrenzt sein dürfte, wollen wir der Vollständigkeit halber eine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen.

Zum ausführlichen Rundschreiben:

Anlage: Musterbeispiel für eine Beschlussfassung:

Trailer für Ihre Generalversammlungen, Infoveranstaltungen, Aufsichtsratssitzungen kostenfrei verfügbar

„Bezahlbar Wohnen. Nachhaltig. Sozial. Zukunftssicher“ unter diesem Motto stand der Tag der Wohnungswirtschaft Bayern 2025 am 14. Mai im Jahnstadion Regensburg.

Dieser Claim sowie eine Leistungsschau der Wohnungswirtschaft Bayern, die in 550.000 Wohnungen Heimatgeber für hunderttausende Menschen überall im Freistaat ist, wurde eindrucks- und stimmungsvoll im Trailer des Verbandstages vermittelt.

Planen auch Sie in den kommenden Monaten eine Generalversammlung, eine öffentliche Veranstaltung oder ein anderes Events, in dem Sie sich als Teil der Bayerischen Wohnungswirtschaft und als aktiver, sozialorientierte Anbieter bezahlbaren Wohnraums präsentieren wollen?

Gerne stellen wir Ihnen für diese Termine kostenfrei einen Trailer mit Botschaften entweder gemünzt spezifisch für Bayerns Wohnungsgenossenschaften oder auf die bayerische Wohnungswirtschaft allgemein (für Kommunale Wohnungsunternehmen oder andere Rechtsformen) zur Verfügung. Die Botschaften und motivierende Soundbegleitung eigenen sich gut als Intro oder Outro Ihrer Veranstaltung.

Sie haben Interesse? Melden Sie sich gerne ab dem 9. Juni unter vdwbayern@vdwbayern.de oder unter 089 2900 20 315.

Muster-Vorlagen für Beschlüsse zum Verzicht auf die Schriftform

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde das Erfordernis einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgehoben. Ferner wurden weitere zwingende Schriftformerfordernisse aufgehoben. Diese Änderungen sind seit 1. Januar 2025 in Kraft (siehe im Einzelnen dazu bereits GdW-RS vom 14. Oktober 2024).

Der GdW-FA Recht hat Vorlagen für Beschlüsse erarbeitet, die es ermöglichen sollen, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31. Dezember 2029) auf das jeweilige zwingende Schriftformerfordernis, z.B. beim Beitritt und bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, verzichtet werden kann, auch wenn die derzeit geltende Satzung die Schriftform vorsieht.

Für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen wurden zwei Vorlagen erarbeitet; je nachdem, was gewünscht ist. Die eine Vorlage soll dazu dienen, dass, sofern gewünscht, auch weiterhin die Schriftform zwingend erforderlich ist. Die andere Vorlage soll, sofern gewünscht, die Möglichkeit einräumen, zu beschließen, welche vom Gesetz eröffneten Möglichkeiten der Textform genutzt werden sollen.

Des Weiteren wurde bezüglich der Übertragung des Geschäftsguthabens ein Beschluss erarbeitet. Dieser soll klarstellen, dass an der bisherigen Satzungsregelung festgehalten werden soll und für die Übertragung des Geschäftsguthabens ungeachtet der neuen gesetzlichen Regelung in § 76 Abs. 1 Satz 1 GenG eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Veräußerer und Erwerber erforderlich ist.

Die Vorlagen sind als Anlagen zu diesem Rundschreiben ebenso wie entsprechende Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen beigefügt. Eine entsprechende Übersicht zeigt, welche Vorlagen jeweils genutzt werden müssen.

Artikel zum Internationalen Jahr der Genossenschaften für die Unternehmenskommunikation

Das Jahr 2025 wurde offiziell zum “Jahr der Genossenschaften” ausgerufen – ein Anlass, um auf die enorme Bedeutung und die lange Geschichte der Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland zu blicken. Unser Bundesverband GdW hat zum Internationalen Jahr der Genossenschaften einen Artikel mit Fokus auf Geschichte, Bedeutung und aktuelle Herausforderungen der Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland verfasst.

Diesen Text haben wir um einige Fakten zu den bayerischen Wohnungsgenossenschaften und ein Zitat von Verbandsdirektor Hans Maier ergänzt. Sie können den Text gerne für Ihre Unternehmenskommunikation nutzen, z.B für die Internetseite oder Mieter- bzw. Mitglieder-Magazine.

Internationales Jahr der Genossenschaften 2025

Zahlen und Fakten der bayerischen eGs

Unter dem Leitspruch „Genossenschaften bauen eine bessere Welt“ haben die Vereinten Nationen das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025 ausgerufen. Das Jahr soll genutzt werden, um ein Bewusstsein für Genossenschaften und ihren Beitrag für die nachhaltige soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung zu schärfen. Bereits 2012 fand das erste Internationale Jahr der Genossenschaften unter dem Motto „Ein Gewinn für alle! – Die Genossenschaften“ statt. Seit 2016 gehört die Genossenschaftsidee zum UNESCO-Kulturerbe. Laut den Vereinten Nationen steht die Rechtsform der Genossenschaften für eine Vereinbarkeit von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung.

Diese beiden Dimensionen haben auch die bayerischen Wohnungsgenossenschaften fest im Blick. Von den Gründungswellen nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg bis zu den heutigen Initiativen haben die über 350 Wohnungsgenossenschaften im Freistaat stets neue Wege gefunden, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Dieses Engagement wurzelt tief in der Geschichte: Bayern ist das Zuhause der ältesten bestehenden Wohnungsgenossenschaft Deutschlands, der Baugenossenschaft München von 1871 eG. Doch auch die Gegenwart zeigt, dass die genossenschaftliche Idee weiterhin überzeugt: Seit 2014 wurden 40 neugegründete Genossenschaften in den VdW Bayern aufgenommen – so viele wie in keinem anderen Bundesland.

Die jüngste unter ihnen ist die im Februar 2024 gegründete Karschter Baugenossenschaft Karlstadt eG. Die Erfolgsgeschichte „Bayerische Wohn-eG“ lässt sich nicht nur anhand vieler 75- und 100-jähriger Jubiläen oder zahlreicher Neugründungen in den letzten Jahren nachvollziehen – die Genossenschaften sind auch vielerorts in Bayern wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt. So finden sich beispielsweise 22% aller Mietwohnungen in der Stadt Hof im Bestand der Baugenossenschaft Hof eG – am anderen Ende von Bayern, im Allgäu, betreut die BSG-Allgäu eG rund 7.000 Wohnungen.

Gutes, sicheres und sozial verantwortbares Wohnen

Mit einer Durchschnittsmiete von 6,21 Euro pro Quadratmeter (Stand Dezember 2023) stellen die 352 bayerischen Wohnungsgenossenschaften überall in Bayern eine natürliche Mietpreisbremse dar. Gemeinsam verwalten sie über 200.000 Wohnungen – darunter mehr als 21.000 gefördert – mit insgesamt rund 8,9 Millionen Quadratmeter Wohnfläche.

Für ihre 300.000 Mitglieder investierten die Wohnungsgenossenschaften auch im Jahr 2024 über 650 Millionen Euro. Ein erheblicher Anteil dieser Investitionen, über 50%, floss in die Instandhaltung und Modernisierung des bestehenden Wohnungsbestands. Damit unterscheiden sie sich deutlich von anderen Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern, die den Schwerpunkt ihrer Investitionen stärker auf den Neubau legen.

Dieser Fokus auf den Bestand lässt sich aus der Geschichte der (Wohnungs-)Genossenschaftswesens in Bayern erklären: Mehr als die Hälfte der Wohn-eGs im Freistaat wurde vor 1930 gegründet, wodurch sie über eine Vielzahl an Wohnungsbestände älterer Baualtersklassen verfügen. Diese Ausgangslage macht die Klimawende zu einer besonderen Herausforderung – der Genossenschaften jedoch tatkräftig begegnen. Viele bayerische Wohnungsgenossenschaften sind beim klimaneutralen Umbau „ihrer“ Wohnquartiere ganz vorne mit dabei. Für die Zukunft hoffen die Genossenschaften auf eine praxisorientierte Klimapolitik, die auf CO2-Reduktion statt Energieeinsparung setzt. Im Gegenzug können sich Wohnungsgenossenschaften stärker auf den Neubau konzentrieren und dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Das Genossenschaften dringend auf neue Impulse angewiesen sind, zeigen die Fertigstellungszahlen der vergangenen Jahre. Stellten Bayerns Wohnungsgenossenschaften in den Jahren zwischen 2019 – 2022 Jahr für Jahr mehr als tausend neue Wohnungen fertig, so fielen die Fertigstellungsquoten seit 2023 rapide ab – 2024 entstanden noch rund 500 neue Genossenschaftswohnungen in Bayern. Hohe Finanzierungszinsen sowie viel zu hohe Baukosten machen derzeit viele genossenschaftliche Neubauprojekte zunichte.

Ein Wiederaufleben des genossenschaftlichen Wohnungsbaus ist angesichts der stark angespannten Wohnungsmärkte in Bayern dringend nötig. Jede Genossenschaftswohnung ist ein Ort, an dem die Mitglieder gut, sicher und zu bezahlbaren Preisen wohnen können. Das belegt auch die sehr niedrige Fluktuationsquote in Wohn-eGs: Durchschnittlich 20 Jahre leben die Mitglieder einer Genossenschaft in ihrer Wohnung – deutlich länger als Mieter auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt.

Diese besonderen Verdienste der Genossenschaften als Anbieter auf dem Wohnungsmarkt feiert das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025.

Einweihungsfeier des genossenschaftlichen Wohnprojekts wagnisWEST in Freiham

Einweihungsfeier des genossenschaftlichen Wohnprojekts wagnisWEST in München-Freiham

“Der Mensch steht im Mittelpunkt” – Genossenschaftliches Wohnen in der Schweiz

Interview mit Direktor Urs Hauser vom Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger

Herr Hauser, die genossenschaftlichen Bauprojekte in der Schweiz genießen national und international ein hohes Ansehen. Was macht sie so besonders?

Die Frage freut mich. Der gute Ruf der Schweizer Genossenschaften liegt an ihrem menschenzentrierten Ansatz. Sie richten sich stark an den Bedürfnissen der Zielgruppen aus – sei es klassische Familien, Patchwork-Konstellationen, Senioren oder Singles. Wir schaffen Wohnraum, der nicht standardisiert ist, sondern unterschiedliche Lebensstile und Wohnformen zulässt und auch Gemeinschaftsflächen wie Cafeterien, Musikräume oder Spielplätze umfasst. Der Mensch steht im Mittelpunkt, wie es auch die „Charta“ der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz vorschreibt.

Zudem achten wir sehr auf hohe architektonische und städtebauliche Qualität. Viele Projekte entstehen in enger Zusammenarbeit mit renommierten Architekturbüros. Genossenschaftssiedlungen werden auch immer wieder mit Preisen ausgezeichnet. Genossenschaften gehören auch zu den Pionieren im nachhaltigen Planen und Bauen. Diese Qualität können wir bieten, weil unser Ziel nicht der kurzfristige Profit ist, sondern nachhaltige, gute Lösungen.

Und nicht zuletzt ist es natürlich auch eine Frage des Geldes, die das genossenschaftliche Wohnen attraktiv macht. Die
Genossenschaften bieten Wohnungen, die deutlich günstiger als der Markt sind – im Durchschnitt 20 Prozent unter den marktüblichen Preisen.

In Bayern haben sich wegen der angespannten Lage am Wohnungsmarkt seit 2015 zahlreiche neue Genossenschaften gegründet. Gibt es auch in der Schweiz eine Renaissance dieser Rechtsform?

Nicht im selben Ausmaß. In der Schweiz genießen Genossenschaften zwar ein hohes gesellschaftliches und politisches Ansehen, aber die Unterstützung durch die Politik bleibt begrenzt. Im Prinzip herrscht der politische Grundsatz, dass der Wohnungsbau durch den Markt geregelt wird. Fördermittel sind knapp, und hohe Bodenpreise erschweren besonders kleineren Genossenschaften die Schaffung neuen Wohnraums.

Historisch gesehen gab es in der Schweiz immer wieder Phasen, in denen Genossenschaften einen Aufschwung erlebten – etwa nach den beiden Weltkriegen. Sollte sich die Wohnungsknappheit weiter verschärfen, könnten wir eine ähnliche Entwicklung sehen. Es könnte durchaus sein, dass wieder eine Renaissance der Genossenschaften kommt, wenn der Druck noch stärker wird.

In vielen deutschen Städten ist es so gut wie unmöglich, eine Genossenschaftswohnung zu bekommen. Wie verhält es sich in der Schweiz?

In den Städten ist die Nachfrage nach Wohnraum deutlich höher als das Angebot. Es ist nicht einfach, eine Genossenschaftswohnung zu finden. Deshalb ist die Transparenz über die Vermietungsprozesse und wie man bei der Wohnungssuche am besten vorgeht, ein wichtiges Thema, dem wir uns
annehmen wollen. Die beste Chance auf eine Genossenschaftswohnung hat man bei Neubauprojekten. Eine weitere Möglichkeit sind genossenschaftliche Projekte in Kleinstädten oder auf dem Land. Die Genossenschaften haben in der Schweiz einen Marktanteil von ungefähr fünf Prozent. In Städten wie Zürich liegt er bei 25 Prozent.

Wie ist es aktuell um den genossenschaftlichen Wohnungsbau in der Schweiz bestellt?

Die Genossenschaften haben, wie schon gesagt, ein hohes Ansehen in Politik und Gesellschaft. Wenn es allerdings ums Geld geht, wird es oft schwierig. Auch die Genossenschaften sind vom aktuellen Sparkurs betroffen. Bei den aktuellen politischen Kräfteverhältnissen haben es Forderungen nach einer stärkeren Förderung von Wohnbaugenossenschaften schwer. Fragen wie das Vorkaufsrecht von Grundstücken werden in bürgerlichen politischen Kreisen skeptisch betrachtet. Man möchte eine Beschneidung des Marktes vermeiden.

Welchen Weg gehen die schweizer Genossenschaften beim Klimaschutz im Wohnungsbestand?

Nachhaltigkeit ist für uns ein zentrales Anliegen. Die „Energiestrategie 2050“ der Schweiz legt fest, dass die gesamte Energieversorgung bis Mitte des Jahrhunderts auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Wir setzen dabei auf Anreizsysteme und Fördermittel, etwa für Solaranlagen oder erneuerbare Heizsysteme. Viele Entscheidungen werden in der Schweiz jedoch auf Kantonsebene getroffen, was zu regionalen Unterschieden führt. Einige Kantone gehen sehr weit, etwa mit Verboten fossiler Heizsysteme, während andere zurückhaltender sind. Aber das Ziel ist klar: nachhaltige, klimafreundliche Wohngebäude.

Direktor Urs Hauser

Innenhof der schweizer Genossenschaft Kalkbreite
Innenhof der schweizer Genossenschaft Kalkbreite

Die Genossenschaft Kalkbreite wurde im Juni 2007 gegründet.  Die Bilder zeigen den im Sommer 2014 bezogenen Wohn- und Gewerbebau Kalkbreite mit 97 Wohneinheiten und einer Vielfalt an Gewerbebetrieben sowie einem kleinen Guesthouse und einer Raumvermietung (Flex-Meetingräume).
Bilder: Genossenschaft Kalkbreite, Volker Schopp

Deutsches Logo zum Internationalen Jahr der Genossenschaften zum Download verfügbar

In diesem Jahr findet das Internationale Jahr der Genossenschaften statt. Die Vereinten Nationen haben das Internationale Jahr der Genossenschaften Ende November 2024 offiziell verkündet und dafür auch ein eigenes Logo veröffentlicht, das Genossenschaften auf der ganzen Welt nutzen können.

Die offizielle deutsche Version des Logos zum Internationalen Jahr der Genossenschaften „IYC2025“ ist für Mitglieder und Mitgliedsunternehmen des GdW und seinen Regionalverbänden ab sofort unter folgendem Link zum Download verfügbar: Download-Link

Der Download und die spätere Nutzung des Logos erfolgen innerhalb der Rahmenbedingungen des nachfolgend aufgeführten Disclaimers (Haftungsausschlusses).

Disclaimer zum Logo „IYC2025“ :

Das United Nations Department of Economic and Social Affairs (UN DESA) hat das Logo „IYC2025“ offiziell zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025 der Vereinten Nationen entworfen. Als Rechteinhaberin des Logos hat das UN DESA Richtlinien zur Logo-Nutzung („Brand Identity Guidelines“) veröffentlicht. Diese Guidelines regeln neben den Nutzungsbedingungen auch die Vorgaben hinsichtlich der korrekten Nutzung, insbesondere der konkreten Gestaltungsvorgaben des Logos. Im Falle eines Verstoßes gegen die „Brand Identity Guidelines“ ist das UN DESA berechtigt, sämtliche ihr zustehenden Rechte gegen das Unternehmen oder die Person geltend zu machen, die für die richtlinienwidrige Nutzung verantwortlich ist.

Die „Brand Identity Guidelines“ finden Sie hier: Link

Der GdW hat sich bei der UN DESA für die Nutzung einer deutschen Version des Logos durch seine Mitglieder und Mitgliedsunternehmen registriert. Aufgrund dessen dürfen die Mitglieder und Mitgliedsunternehmen die deutsche Version zur Informationsnutzung sowie zum Fundraising nutzen. Eine zusätzliche separate Registrierung auf der offiziellen Webseite des UN DESA ist nicht erforderlich.

Der Download ist ausschließlich Mitgliedern und Mitgliedsunternehmen des GdW gestattet.

Der Bezug und die Verwendung des Logos erfordern eine korrekte Nutzung im Sinne der „Brand Identity Guidelines“ der UN DESA. Hierzu zählen insbesondere auch die ausnahmslos einzuhaltenden konkreten Gestaltungsvorgaben (z.B. Abstände, Farbcodes, Schrift etc.). Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Passagen der „Brand Identity Guidelines“ der UN DESA.

Der GdW übernimmt keine Haftung für nicht regelkonforme Nutzungen oder sonstige Verstöße gegen die „Brand Identity Guidelines“ und die daraus entstehenden Konsequenzen.

Wir freuen uns über eine Nutzung des Logos entsprechend der Regeln, um die Genossenschaftsidee in diesem besonderen Jahr in die Öffentlichkeit zu tragen.

Vorlage für Beschlüsse zur Einführung des digitalen Beitritts bei Genossenschaften

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde das Erfordernis einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgegeben. Diese Änderung ist seit 1. Januar 2025 in Kraft.

Um den Genossenschaften eine Handlungshilfe für Beschlüsse nach § 177 Abs. 1 GenG-neu zu geben, wurde seitens des GdW-FA Recht eine Muster-Beschlussvorlage entwickelt, die es ermöglichen soll, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31. Dezember 2029) eine Beitrittserklärung nach § 15 GenG oder die Erklärung nach §15b GenG zur Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen auch dann in Textform zulässig ist, wenn die Satzung die Schriftform vorsieht.

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