Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum Entwurf einer neuen allgemeinen De-minimis-Verordnung eingeleitet. Derzeit können Mitgliedstaaten Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gewähren, ohne dies vorher der Kommission mitteilen zu müssen. Dieser Betrag wird nicht als staatliche Beihilfe angesehen, da davon ausgegangen wird, dass der Wettbewerb dadurch nicht verfälscht und der Handel im EU-Binnenmarkt nicht beeinträchtigt wird.

Des Weiteren hat die Kommission ihre Sondierung zur Überarbeitung der De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse begonnen und schlägt auch diesbezüglich eine Anhebung des De-minimis-Höchstbetrages vor. Diese spezielle Verordnung bezieht sich auf Fördermittel, die als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Aktuell können diese Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 EUR pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewährt werden.
Beide bisherigen Verordnungen werden am 31. Dezember 2023 auslaufen.

Der GdW hat sich unter anderem für eine deutliche Anhebung der jeweiligen Höchstbeträge ausgesprochen:
– bei der allgemeinen De-minimis-Verordnung auf 500.000 EUR
– bei der De-minimis-Verordnung für DAWI auf 1 Mio. EUR

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier: Link

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