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Wir wollen uns mit der Rechtsprechung nach der WEG-Reform 2020 befassen und auch klären, welche Urteile des BGH haben Bestand. Eine weitere Frage wird sein, wie gehen wir mit den privilegierten Maßnahmen um? Was muss beachtet werden bei Balkonkraftwerken? Kann der Verwalter seinen Verwaltervertrag kündigen oder kann nur die Gemeinschaft kündigen.

Inhalte:

  • Begründung der Eigentümergemeinschaft
  • Die werdende Eigentümergemeinschaft
  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Verwaltungsbeirat
  • Eigentümerversammlung
  • Vollmachten
  • Beschlüsse (Umlaufbeschluss)
  • Bauliche Veränderungen und privilegierte Maßnahmen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Verwalter – Rechte und Pflichten
  • Verwaltervertrag
  • Wirtschaftsplan – was wird beschlossen?
  • Jahresabrechnung – was wird beschlossen?

Lernziele:

  • Lernziele zur Förderung der Fachkompetenz
  • Sie können Basiswissen über das WEG‑Recht wiedergeben
  • Sie können kaufmännisches und rechtliches Grundlagenwissen über das Wohnungseigentumsrecht definieren
  • Ihnen sind die Rechte und Pflichten der Eigentümer und WEG‑Verwalter bewusst


Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
Erhard Abitz, selbstständiger Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Unternehmensberater a.D. und Fachbuchautor mit Sitz in Hönow. Seine fachlichen Schwerpunkte sind u.a. das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Grundstücksrecht.

Gebühren:
320,00 € für VdW-Mitglieder
370,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Fachkräfte, Quereinsteiger

Voraussetzungen:
Einstieg in die WEG‑Verwaltung

Anmeldeschluss: 22.11.2023
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

 

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