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Welche Vorhaben können wo errichtet werden? Was ist zulässig? Wie können Behörden einschreiten und Bauen verhindern und welche Möglichkeiten gibt es sich dagegen zu wehren? Wie geht man mit baurechtlichen Grenzfällen um? Welche Sonderregelungen gibt es? Und wenn die Gelbbauchunke auf dem Bauplatz sitzt? …sind nur einige der Fragen, die in dieser Veranstaltung beantwortet werden. Erfahren Sie praxisnah und mit Fällen sowie Urteilen, welche Grundlagen des öffentlichen Baurechts Relevanz für Ihr Vorhaben haben und was bei dessen weiterer Realisierung zu beachten ist.

Inhalte:
• Bauleitpläne und ihre Verbindlichkeit
• Die Bauleitplanung in den Stufen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
• Vorhaben- und Erschließungspläne
• Baunutzungsverordnung – Bauflächen- und Baugebietstypen
• Bauantrag, Baugenehmigung
• Vorkaufsrecht, Veränderungssperre und Rückstellung von Bauanträgen
• Die Zulässigkeit von Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen, im nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich
• Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen / Erhaltungssatzungen
• Bauabnahme
• Öffentliches Nachbarschaftsrecht im Überblick

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
Prof. Dr. rer. pol. Michaela Hellerforth, Professur an der Westfälischen Hochschule in Recklinghausen, Beratungstätigkeit bei Immobilienunternehmen und Kommunen, ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrats der BIMA, Autorin zahlreicher Fachbücher.

Gebühren:
300,00 für VdW-Mitglieder
350,00 für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsverwaltungen, Makler und Bauträger bzw. deren Mitarbeiter sowie interessierte Eigentümer und Vermieter

Anmeldeschluss: 23.05.2022
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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