Die Ampel-Koalition hat sich laut Medienberichten darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Die noch im Koalitionsvertrag angedachte Absenkung der Kappungsgrenze und Verschärfungen durch Mietspiegelveränderungen sollen wohl nicht kommen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Es ist positiv, dass das ohnehin schon sehr restriktive deutsche Mietrecht nicht, wie ursprünglich von der Ampel-Regierung geplant, verschärft werden soll. Denn der Koalitionsvertrag mit seinen Vorhaben zum Mietrecht wurde vor der sogenannten Zeitenwende verabredet. Seitdem sind die Preise enorm gestiegen. Eine zu Beginn der Legislaturperiode noch angedachte weitere Verschärfung der Kappungsgrenze würde die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in bezahlbaren Wohnungsbau und weitere wichtige Zukunftsaufgaben wie die energetische und altersgerechte Sanierung komplett abtöten.

Eines ist aber auch klar: Das eigentlich befristete Instrument der Mietpreisbremse hatte innerhalb seines Wirkungszeitraums längst nicht zur Folge, dass der Weg für bezahlbaren Wohnungsneubau geebnet worden wäre. Eine einfache Verlängerung der Mietpreisbremse sehen wir daher extrem skeptisch. Es braucht einen klaren Anreiz für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunen, dass Genehmigungsverfahren schneller und einfacher werden und ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt wird – damit so der vom Bundesverfassungsgericht geprüfte Grundsatz, dass die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument ist, auch tatsächlich erfüllt wird.“