Schlagzeilen wie „Klettergerüst eingestürzt – Kontrollpflichten verletzt?“ lenken den Blick auf eine Pflicht des Hauseigentümers/Verwalters: die Verkehrssicherungspflicht! Diese gilt für alle Außenanlagen, Treppenhäuser und auch Keller.
Mit den sogenannten privilegierten Maßnahmen Nutzung von Ladestationen für Elektroautos und Balkonkraftwerke stellen sich für die Unternehmen neue Fragen.
Der Vorort – Mitarbeiter hat es als erster im Blick und in der Hand etwas zu unternehmen, um Schnee- und Glätte zu beseitigen, Gefahrenstellen zu sichern und Firmen zu beauftragen.
Was ist bei maroden Bäumen zu tun?
Inwieweit interessieren mich Gehwege, Auffahrten, Kellerzugänge und was sind die häufigsten Gefahrenquellen?
Welche Möglichkeiten gibt es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung, vorbeugende Vereinbarungen zu treffen?
Inhalte:
- unbebaute Grundstücke
- Baumkontrollen
- Schnee- und Glättebekämpfung
- Spielplätze
- Grünanlagen
- Treppenhaus und Hof
- Rollstühle und Gehhilfen
- Wohin mit dem Kinderwagen?
- Fußmatten und Schränkchen im Treppenhaus und im Flur
- Fahrräder im Treppenhaus
- Sperrmüll im Keller
- Balkone und Balkonkraftwerke
- Haftung und Schadensersatz
- Betriebssicherheitsverordnung und Aufzüge
- Trinkwasserverordnung – was gibt es Neues
Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.