Die bisherige Umlage für den Breitbandanschluss, einschließlich TV-Entgelte, läuft gemäß dem zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Telelommunikationsmodernisierungsgesetz auch für Bestandsanlagen endgültig zum 30.06.2024 aus. Der GdW hatte über Handlungsoptionen bereits in seiner Arbeitshilfe 89 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz aus Mai 2022 umfassend informiert und vorzugsweise eine Umstellung auf ein Einzelinkassomodell, also eine Versorgungsvereinbarung, empfohlen.
Nach Rückmeldungen aus einzelnen Verbänden wollen bzw. könnten je nach Region bis zu rd. 20 Prozent der betroffenen Wohnungsunternehmen ihre Versorgung auf einen “alternativen” Mehrnutzervertrag, also ein Sammelinkassomodell ohne Abrechnung über die Betriebskosten, umstellen.
Dieses Rundschreiben verweist noch einmal auf die schon in der Arbeitshilfe 89 dargestellten Risiken und Mehraufwände für Wohnungsunternehmen bei solchen Modellen sowie aktuell auf die im GdW-Rundschreiben vom 14.03.2024 konkretisierten gewerbesteuerlichen Aspekte. Das Rundschreiben finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen.