Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind nun viele Mieterstrommodelle umsetzbar und ermöglichen Vermietern, mit eigenen Stromerzeugungsanlagen Zusatzerlöse aus der Leistung von Strom an Ihre Mieter zu generieren.
Durch das von der Bundesregierung im Rahmen des Solarpakets I vorgestellte Modell der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ soll weitere Bürokratie für Anlagenbetreiber abgebaut, und die Versorgung von Mietern mit lokal erzeugtem Strom gefördert werden.
Daneben stehen auch weitere steuerliche Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft bevor, u.a. bei der gewerbesteuerlichen Kürzung (Wachstumschancengesetz).
In diesem Seminar stellen wir die aktuelle Rechtslage praxisnah vor, welche Chancen und Herausforderungen die verschiedenen Modelle bieten und zeigen, wie Vermieter von den weiteren Vereinfachungen profitieren können. Ebenso wird auf notwendige Anzeigepflichten nach dem häufig übersehenen Stromsteuerrecht eingegangen.