Aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben für das Heizen können viele Mieterinnen und Mieter auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die etwa mit der Betriebskostenabrechnung mitgeteilten Kosten für das Heizen zu tragen.

Diesbezüglich besteht aber die Möglichkeit, dass das Jobcenter diese Kosten übernimmt. Betroffene können Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Bis zum 31.12.2023 galt die Regelung, dass Mieterinnen und Mieter drei Monate Zeit haben, einen Antrag zu stellen. Nunmehr gilt wieder die Regelung, dass der Antrag in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind.

Einen Vorschlag für die Information an die Mieterinnen und Mieter finden Sie in der Anlage.

Anlage Mieterinfo