Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verbraucher stärker vor Einschränkungen im Zusammenhang mit Score-Werten geschützt.

Entscheiden Unternehmen über die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen ausschließlich aufgrund des “Scorings” einer Bonitätsauskunftei, stellt dies einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.

Auch das Bundeskabinett hat Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes ist die Neuregelung der Zulässigkeit von auf automatisierter Verarbeitung beruhender Entscheidungen.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben zum Sachverhalt finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Link