Nach intensiven Verhandlungen mit der Telekom Deutschland konnte der GdW mit Unterstützung der Mitglieder des GdW-Fachausschusses Wohnungswirtschaft 4.0 sehr viele wohnungswirtschaftliche Positionen in Muster-Regelungen für eine künftige Glasfaserausstattung der Gebäude erfolgreich durchsetzen. Die Musterregelungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit, die von einzelnen Unternehmen nur schwer zu erzielen gewesen wären. Der GdW legt Ende Mai 2023 ein Erläuterungspapier/FAQ zu den vereinbarten Regelungen vor. Zudem wird kurzfristig die angekündigte fachliche Informationsveranstaltung für die Verbände durchgeführt.

Der ersten Verhandlungsphase schließt sich unmittelbar eine zweite zu technischen und wirtschaftlichen Kooperationsmöglichkeiten im Falle des Eigenausbaus von FTTH-Gebäudenetzen durch Mitgliedsunternehmen sowie zu Rahmenbedingungen für die Übereignung von FTTH-Gebäudenetzen auf Wohnungsunternehmen an. Alle Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend. Der GdW arbeitet daran, auch mit anderen Anbietern qualitativ und quantitativ vergleichbare Regelungen zu treffen.

Das vorliegende Positionspapier erläutert die zwischen GdW und Telekom bereits verhandelten Eckpunkte für einen vollständig durch die Telekom vorgenommenen Glasfaserausbau bei einem GdW-Mitgliedsunternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen. Es wird ergänzt durch einen Muster-Gestattungs- und Errichtungsvertrag, der beispielhafte Formulierungen für die Umsetzung der verhandelten Punkte enthält. Weitere Aspekte können in die individuellen Vertragsverhandlungen eingebracht werden. Zudem ermöglicht ein verhandelter Vermarktungsvertrag Wohnungsunternehmen die wirtschaftliche Teilhabe an der Vermarktung.

Die Musterregelungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:

  • Kostenfreier Glasfaseranschluss und Vollausbau der Gebäude mit vier Fasern pro Wohnung.
  • Ausbau anhand einer mit Wohnungsunternehmen abgestimmten technischen Leitlinie.
  • Kostenfreier Betrieb und Service, auf Wunsch über die Vertragslaufzeit hinaus.
  • Zusicherung der Telekom für eine Netznutzung durch Dritte.
  • Angebot einer Vermarktungskooperation an alle interessierten Mitgliedsunternehmen des GdW, die mehr als 100 (einhundert) Wohneinheiten im Bestand haben.

Der GdW wird Ende Mai 2023 als Hilfestellung bei der Entscheidung und vertraglichen Umsetzung eine Erläuterung/FAQ zu wesentlichen Regelungen der Musterverträge vorlegen. Der Fokus liegt insbesondere auf die aus Sicht des GdW erläuterungswürdigen Punkte, insbesondere Kompromisslösungen.

Die Musterregelungen dienen dazu, den Abschluss von Vereinbarungen zu erleichtern. Es wurden Ergebnisse erreicht, die von einzelnen Unternehmen nur schwer zu erzielen gewesen wären. Gleichwohl handelt es sich nur um ein Angebot, um auf ein belastbares Vertragswerk zurückgreifen zu können. Jedes Unternehmen hat selbstverständlich volle Vertragsautonomie. Der GdW arbeitet daran, auch mit anderen Anbietern qualitativ und quantitativ vergleichbare Regelungen zu treffen.

Gemeinsames Positionspapier