Die BaFin hat die Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) veröffentlicht. Zu den wesentlichen Änderungen zählt, dass die Mindestkapitalisierungszinssätze an die Zinsentwicklung gekoppelt werden. Anstelle der zuvor geltenden starren Zinssätze von mindestens 5% für Wohnimmobilien und 6% für Gewerbeimmobilien kommt zukünftig ein dynamisches Modell zum Einsatz: Demnach richten sich die Mindestkapitalisierungszinssätze jetzt zu einem festen Stichtag nach der Verzinsung der 30-jährigen Bundesanleihe, zu der ein Risikozuschlag in Höhe von 3% für Wohnimmobilien und 4% für Gewerbeimmobilien hinzugerechnet wird. Dabei sind Ober- und Untergrenzen vorgesehen: So werden die Zinssätze – unbenommen der Zuschläge für bestimmte Objektarten und der Abschläge für bestimmte erstklassige Immobilien – für Wohnimmobilien stets zwischen 3,5% und 5,5% sowie für Gewerbeimmobilien zwischen 4,5% und 6,5% liegen.
Der GdW hatte eine Stellungnahme gegenüber der BaFin abgegeben und die Aufhebung des starren Zinssatzes für Wohnimmobilien gefordert.