Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Erfreulicherweise soll nun endlich die seit langem geforderte und auch im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen (linearen) Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau von 2 Prozent auf 3 Prozent erfolgen – allerdings erst für neue Mietwohngebäude, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG-E ).
Gleichzeitig soll – bereits zum 01.01.2023 – die Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer entfallen (Aufhebung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG), was wir als äußert kritisch, wenn nicht sogar verfassungswidrig einschätzen.
Leider bislang nicht enthalten sind:
– die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte „Superabschreibung für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter” (für den Mietwohnungsbereich) und
– die – für das JStG 2022 zugesagte – Angleichung der Mieterstromregelung für den Bereich der Vermietungsgenossenschaften an die für die Gewerbesteuer getroffene Regelung.
Beides wird die Wohnungswirtschaft noch einmal ausdrücklich einfordern.
Die weiteren vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen werden wir noch einer genauen Prüfung unterziehen. Der voraussichtliche Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.