Ab dem 28. Juli 2022 greifen neue Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird am Donnerstag, 28.07.2022, angepasst. Laut KfW sei in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dieser kurzfristige Schritt erforderlich, um angesichts der zur Verfügung stehenden Bundesmittel Vorzieheffekte zu vermeiden und die Förderangebote aufrecht erhalten zu können.

Hier finden Sie eine entsprechende Information der KfW Förderband (Download)sowie eine Mitteilung des BMWK (Download).

Eine erste Einschätzung der Wohnungswirtschaft:

Überraschenderweise setzt die Bundesregierung ihr Förderfiasko fort! Das Wirtschaftsministerium hat gestern Abend per Pressemeldung informiert, dass ab 28.07.2022 die Bedingungen der BEG-Förderung massiv verschlechtert werden. Begründet wird dieser Schritt mit einer Umstellung der BEG-Förderung auf zinsverbilligte Kredite, die aus unserer Sicht die Verringerung der Zuschüsse bei weitem nicht kompensieren werden.

Die Verbände wurden weder direkt noch irgendwie vorab informiert.

Bereits ab morgen, 28.07.2022, gilt:

Wegfall in der Sanierungsförderung

Für Effizienzhäuser fällt die Zuschussförderung weg (BEG Wohngebäude – Zuschuss Effizienzhaus” (461)), es können nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss beantragt werden.

Einstellung der Effizienzhaus-Stufe 100 (261, 263): Die Förderung für das Effizienzhaus 100 wird eingestellt. Die Einstellung betrifft konkret EH 100 und EH 100 EE.

Anpassungen in der Neubauförderung

Reduzierung des Kreditbetrages für Wohngebäude (261): Der maximale Kreditbetrag für das Effizienzhaus 40 NH wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit abgesenkt.

Absenkung der Fördersätze (261, 263): Der Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus 40 NH wird von 12,5 % auf 5 % reduziert.

Anpassungen in der Sanierungsförderung

Reduzierung der Fördersätze (261, 263): Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus werden abgesenkt und im Gegenzug eine Zinsvergünstigung gewährt.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:
EH 40: 20 % (bisher 45 %)
EH 55: 15 % (bisher 40 %)
EH 70: 10 % (bisher 35 %)
EH 85: 5 % (bisher 30 %)
EH Denkmal: 5 % (bisher 25 %)
Bei Erreichen einer “Effizienzhaus EE”-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche fünf Prozentpunkte

Bis 27.07.2022 24:00 Uhr werden noch Anträge zu den bisherigen Bedingungen angenommen. Wer einen Antrag soweit vorbereitet hat, könnte diesen also nur noch heute einreichen.