Die angekündigte GdW-Arbeitshilfe 90 „Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung 2021″ wurde am 9. Dezember fertiggestellt. Sie finden die Arbeitshilfe zum Herunterladen in unserem Mitgliederbereich unter Downloads/GdW.

Die aktuelle Novelle der HeizkostenV setzt die Verpflichtungen der novellierten EU-Energieeffiziensrichtlinie von 2018 um: Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, unterjährige Verbrauchsinformation, umfangreiche Abrechnungsinformationen sowie interoperable Geräte und Systeme. Die Arbeitshilfe soll alle Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, die Regelungen der HeizkostenV praxisgerecht und rechtssicher umzusetzen. Die Arbeitshilfe wurde zwischen Experten des GdW, der Mitgliedsverbände sowie von Wohnungsunternehmen und Dienstleistern abgestimmt, sodass sie zum einheitlichen Vorgehen in der Wohnungswirtschaft wesentlich beitragen kann.

In Ergänzung zur GdW-Arbeitshilfe Nr. 90 stellen wir Ihnen auch die in der Arbeitshilfe zitierte Ausgabe von „Die Heizkostenabrechnung“ (HKA) zur Verfügung. Sie enthält eine ausführliche rechtliche Betrachtung, warum derzeit die Pflicht zur Bereitstellung einer unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) für bestehende Drive-by und Walk-by-Anlagen regelmäßig mangels wirtschaftlicher Vertretbarkeit im Einzelfall ausgeschlossen sein dürfte. Die HKA enthält im Mittelteil als Sonderdruck auch eine nichtamtliche Lesefassung der neuen HKVO. Wir haben die Genehmigung der ARGE HEIWAKO, die Unterlage zu verteilen. Diese Arbeitshilfe ist ebenfalls im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW verfügbar.