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Die Novellierung der Heizkostenverordnung, die am 1.12.2021 in Kraft getreten ist, legt Wohnungs- und Gebäudeeigentümern weitreichende unterjährige Informationspflichten über die Heizenergieverbräuche ihrer Wohnungsnutzer auf. Voraussetzung ist, dass sämtliche Messtechnik bis Ende 2031 fernablesbar nachgerüstet wird. Sobald dies erfolgt ist, müssen Energieverbräuche und -kosten Monat für Monat an die Mieter kommuniziert werden. Das stellt Wohnungsunternehmen vor enorme Herausforderungen – finanziell, organisatorisch, prozessual und inhaltlich.

Ganz neu: am 1.9.22 ist die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ EnSikuMaV in Kraft getreten. Im § 9 sind weitere, die HeizkostenVO überlagernde, Informationspflichten zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 hinterlegt. Z. T. müssen dafür die Wohnungsbestände nach Gebäudegrößen geclustert werden. Auch darauf geht das Seminar aus aktuellem Anlass ein.

Das in der Heizkostenverordnung definierte Infopaket muss die Mieter unmittelbar erreichen – per Briefpost oder auf elektronischem Wege. Verbrauchsdaten können auch z. B. in einem Mieterportal hinterlegt werden. Letzteres ist jedoch nur dann zulässig, wenn Nutzer*innen in den angegebenen Intervallen aktiv darüber unterrichtet werden, dass die Informationen nun zur Verfügung stehen. Dies kann z.B. mit Push-Nachrichten per E-Mail, SMS oder in einem Messengerdienst geschehen.

Inhalte:

  • Wie bekomme ich fehlende E-Mail-Adressen und Handy-Nummern?
  • Wie erhalte ich die rechtssichere Genehmigung zur regelmäßigen digitalen Kommunikation mit meinen Mietern?
  • Soll ich ein Mieterportal einführen?
  • Wie kann ich wirkungsvoll das Verbrauchsverhalten im Sinne des Klimaschutzes beeinflussen?
  • Wo steht die unterjährige Verbrauchsinformation in meiner Gesamtstrategie zum klimaneutralen Wohnungsunternehmen?
  • Wie kann ich die regelmäßige Kommunikation mit meinen Mieterern nutzen, um weitere Ziele zu verfolgen:
    • Informationen aus dem Unternehmen vermitteln, z. B. über Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauprojekte
    • Ersatz der teuren Mieterzeitung
    • Schaffung eines regelmäßigen Dialogkanals, um frühzeitig Hinweise auf Mängel und Beschwerden zu erhalten, so können ggf. regelmäßige Mieterbefragungen obsolet werden
    • Angebot von (digitalen) Mietersprechstunden zu wechselnden oder gewünschten Themen
    • mehr Kundenservice und -bindung

Referenten:
Manfred Neuhöfer: Geschäftsführer Connekt-Gesellschaft für Unternehmensentwicklung, Essen
Julia Piepke: Senior Consultant Connekt-Gesellschaft für Unternehmensentwicklung, Essen

Gebühren:
320,00 Euro für VdW-Mitglieder
370,00 Euro für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Leiter und Mitarbeiter der Bestandsbewirtschaftung, technische und kaufmännische (Prozess-)Verantwortliche für Heizkostenverteilung und -abrechnung sowie Zuständige für Mieterkommunikation und Kundenservice

Anmeldeschluss: 25.11.2022
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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